FON

FON
FON Wireless Ltd.
Das offizielle FON.com-Logo
Rechtsform Ltd.
Gründung 2005
Sitz Madrid
Leitung Martin Varsavsky (CEO)
Jordi Vallejo (CTO)
Antonio Fuentes (CFO)
Branche Telekommunikation
Website www.fon.com

FON ist ein im November 2005 gegründetes Unternehmen englischen Rechts[1], mit Geschäftssitz in Madrid, das sich die weltweite und möglichst flächendeckende Installation von Hotspots zum Ziel gesetzt hat.

FON installiert und betreibt die Hotspots nicht selbst, sondern setzt beim Netzaufbau auf Personen, die ihren Breitband-Internetzugang per WLAN anderen FON-Mitgliedern zur Verfügung stellen möchten. FON verkauft Tickets zur Nutzung dieser Mitglieder-Hotspots an diejenigen, die keinen Netzzugang zur Verfügung stellen. Der Nutzer kann zwischen zwei Mitgliedsmodellen wählen oder wechseln: als "Linus" teilt er seinen Internetzugang uneigennützig und als "Bill" erhält er 50% des Gewinns, den FON mit dem Verkauf von Tickets an seinem Hotspot macht. In beiden Fällen kann der Nutzer weltweit an allen FON Hotspots kostenlos ins Internet.

Im Frühjahr 2008 trennte sich das Unternehmen von 40 seiner 100 Mitarbeiter. Martin Varsavsky begründet diesen Schritt mit bis dahin monatlich über einer Million Euro Verlust, der durch die Entlassungen auf monatlich 350 000 Euro verringert werden konnte.[2] Im Oktober 2008 erhöhte Fon die Preise für einfache Tagestickets um 67 Prozent von drei auf fünf Euro.[3]

Inhaltsverzeichnis

Das Unternehmen FON

FON WIRELESS, Ltd. ist die in London eingetragene Firma des Unternehmens mit Hauptsitz in Madrid. Gründer und Geschäftsführer ist der in Madrid lebende Unternehmer Martin Varsavsky. Deutscher Ableger ist die FON Germany GmbH in München. Zu den Investoren zählen unter anderem Google und eBay sowie die Index Ventures und mit einem Anteil von nur 1% auch Sequoia, die Anfang 2006 und in der Folgezeit über 18 Millionen Euro in FON investierten.[4] Einem Artikel der Berliner Zeitung zufolge dürften die „Anlaufkosten für Fon […] 100 Millionen Euro“ betragen haben.[5]. Aufgrund des mangelnden wirtschaftlichen Erfolgs des deutschen Teams wurde die deutsche FON Niederlassung mittlerweile geschlossen und das Team komplett aufgelöst.

Das Unternehmen hat sich die Aufgabe gestellt, weltweit so viele Nutzer zu gewinnen, bis ein weltweites, funktionsfähiges WLAN Netz errichtet ist. Dieser Prozess erfolgt sowohl über Kooperationen mit namhaften Internet Service Providern, als auch über virales Marketing u.a. auch innerhalb der Blogosphäre. Insgesamt gibt es Nutzer aus über 140 Ländern, besonders in den USA, Korea, Italien, Spanien, Japan, Frankreich, Finnland, Schweden und Deutschland. Das wöchentliche Wachstum wurde einmal mit 20.000 bis 30.000 Mitgliedern angegeben, doch mittlerweile tritt ein anhaltender Nutzerschwund auf, wie Recherchen von http://maps.francofon.fr belegen. Das FON Prinzip ist offenbar auf zu viele rechtliche und geschäftliche Hindernisse gestossen. Auch werden Zweifel an der Unternehmensführung immer lauter. Belegt wird dies am Beispiel von Peekfon, welches für Mitte Dezember angekündigt wurde. Mittlerweile ist es um diesen Geschäftszweig völlig ruhig geworden und den Ankündigungen folgten seit Monaten keine Taten mehr.

Kooperationen

FON geht eine Vielzahl von Kooperationen ein, die durchaus unterschiedlich ausgestaltet werden können. Allen Kooperationen gemeinsam ist die Einräumung gegenseitiger Login-Rechte, so dass ein weltweites Netz errichtet werden kann.

In Deutschland geht FON eine Kooperation mit E-Plus ein. Nutzer des E-Plus-Netzes konnten dadurch bis zum 1. September 2009 kostenlos FON nutzen und erhalten die Fonera-WLAN-Router günstiger. Gleichzeitig werden in allen E-Plus-Shops Hotspots eingerichtet, die von den FON Nutzern genutzt werden können. Weiterhin wird über die mögliche Einführung netzübergreifender Techniken spekuliert, wie etwa UMA. Mit dieser Technologie könnte E-Plus ähnlich der übrigen deutschen Netzbetreiber eine Art Homezone im Bereich eines Fon Spots anbieten, gleichzeitig würde das FON-Netzwerk durch die große Anzahl an potentiellen E-Plus-Kunden deutlich wachsen.

In Großbritannien ist FON eine Kooperation mit der British Telecom eingegangen, in Frankreich mit dem dort zweitgrößten Telekommunikationsunternehmen Neuf Cegetel. Zusammen können über vier Millionen Endgeräte in Haushalten auf Wunsch zu FON Spots erweitert werden. Ein weiteres Kooperationsabkommen wurde mit RomaWireless geschlossen. Durch einen Roaming Verbund können alle FON-Mitglieder die Netze der Partner ebenfalls entgeltfrei mitbenutzen.

Sony verkauft seinen Handheld „Mylo“, zusammen mit der La Fonera in Japan über seinen Webshop. [6]

In Oslo werden derzeit insgesamt 500 Werbetafeln mit FON-Hotspots ausgestattet. In Manhattan läuft die Zusammenarbeit mit CBS outdoor an. In Taiwan wurde eine Kooperation mit Youthwant.com geschlossen, was die Zahl der Aliens (s. u. Nutzungsmodelle), ab 2008, schlagartig um bis zu 1,8 Millionen erhöhen soll, da es sich um registrierte User handelt, die ebenfalls in einen Roamingverbund übernommen werden. In Malaga unterstützte die Stadtverwaltung die Aufstellung von FON-Hotspots. [7]. In einem Abkommen mit der Stadt Genf wurde die Zusammenarbeit vereinbart und mehrere hundert WLAN-Zugriffspunkte im Stadtgebiet aufgestellt.

Ein weiteres Abkommen in USA mit Time Warner gewährt dort 6.6 Millionen Breitbandusern die FON Option. Weitere bedeutende Kooperationen, u. a. auch für Deutschland und weitere europäische Länder, aber auch für Asien (z. B. Korea) wurden bereits u. a. vom CEO in Aussicht gestellt. Im Rahmen lokaler Initiativen kommen laufend kleinere Projekte im Rahmen der neuen Density Initiative hinzu. So beispielsweise im Glockenbachviertel in München, in Chueca in Madrid, aber auch in Japan (Tokio) und in Barcelona, wo, beginnend im April 2008 bis zu 700 Kioskterminals installiert werden. Das erste lokale Projekt fand in Blanquefort in Frankreich statt. Weitere französische Initiativen waren bisher Massy und Paray Le Monial, ein christlicher Pilgerort mit vielen Millionen Besuchern jährlich. Die italienischen Behörden haben die von FON initiierte SMS-Identifizierung mittlerweile als gesetzeskonform anerkannt, weswegen nun auch die Kooperation mit der Uni in Urbino starten konnte.

In Russland wurde kürzlich eine Kooperation mit Comstar bekannt gegeben, der führende ISP in Moskau. Das bisher letzte, veröffentlichte Abkommen ist ZON, der führende Breitbandanbieter in Portugal, hervorgegangen aus ehemaligem Staatsmonopol.

Internetzugang über FON

La Fonera
La Fonera (FON2100 bzw. FON2200)

Der Internetzugang über FON ist jedem möglich, der ein WLAN-fähiges Gerät besitzt und sich in der Reichweite eines FON-Zugangspunkts befindet. Allerdings ist der Internetzugang nicht global einheitlich geregelt. In Frankreich sind beispielsweise beim Kooperationspartner NEUF nur http:// Verbindungen möglich. Der E-Mail-Abruf mit herkömmlichen Programmen hingegen nicht. Der Zugang ist kostenpflichtig – ausgenommen für aktive Foneros, die ihrerseits ihren eigenen Internetzugang über FON bereit stellen. Für den Zugang können Tagestickets erworben werden, die nach Aktivierung 24 Stunden gültig sind und den Zugriff über alle FON-Zugangspunkte erlauben. Nicht aktivierte Tickets verlieren nach einem Jahr ihre Gültigkeit. Einen WLAN-Zugang kann man auch erreichen, indem man ein Hotspot per Handy und Joikusoft einrichtet. Dabei handelt es sich allerdings nicht um einen FONspot. Der Internetzugang ist nicht in allen Ländern gleich geregelt. So sind In Japan Adressen für Sonys Mylo für jedermann erreichbar, ganz unabhängig von Fonero. Ebenso können Gmail Konten weltweit ohne Fonero abgerufen werden.

Voraussetzungen für eine aktive Teilnahme

Für eine aktive Teilnahme, also für das auch als DSL-Sharing bezeichnete Teilen des eigenen Internetzuganges über FON, ist das Betreiben eines FON-Zugangspunkts erforderlich. FON bietet hierzu mehrere Routermodelle, bezeichnet unter dem Oberbegriff La Fonera an, die über die offizielle Website erworben werden können.[8] Die Hardware wird, wie bei anderen Providern ebenfalls üblich, mit zeitlich befristeten Angeboten preisvergünstigt vertrieben.

Alternativ können auch kompatible Router mit der ebenfalls dort verfügbaren FON-Firmware, welche sich automatisch aktualisiert, ausgestattet werden. Kompatible Router sind unter anderem einige von Linksys hergestellte Varianten des WRT54G sowie einige Modelle von Buffalo Technology.

Nutzungsmodelle

Nutzer können theoretisch zwischen drei verschiedenen Nutzungsmodellen auswählen. Diese Auswahl ist allerdings von Land zu Land eingeschränkt. In Japan kann man beispielsweise kein Bill werden[9]

Linus

Der Nutzertyp Linus, benannt in Anlehnung an Linus Torvalds, stellt seinen Internetzugang mit Hilfe eines FON-Routers (bzw. einer FON-Firmware für seinen vorhandenen Router) anderen Mitgliedern kostenfrei zur Verfügung. Im Gegenzug erhält er dafür kostenfreien Zugang bei Zugangspunkten aller anderen FON-Mitglieder. FON verkauft Tagestickets auch über LINUS-Zugangspunkte.

Bill

Der Nutzertyp Bill teilt ebenfalls seinen Internetzugang, möchte jedoch zusätzlich Geld verdienen (Voraussetzung dafür ist, dass der jeweilige Provider eine kommerzielle Nutzung des Internetanschlusses gestattet). Er erhält von den über seinen Zugangspunkt gekauften Tageskarten, für die FON das Entgelt festsetzt, einen Anteil von 50 % (abzüglich Steuern und Gebühren), der erst ausgezahlt wird, wenn er ein Limit von 20 Euro überschreitet. Fon behält also in jedem Fall 50 % ein. Im Falle, dass dieses Limit nicht erreicht wird, kommen dem Unternehmen 100 % zugute. Hat der Nutzer des Zugangs die Tageskarten über einen anderen Zugangspunkt gekauft, bekommt der Bill kein Entgelt für die Nutzung seines Zugangspunktes.[10] Bills dürfen seit dem 12. Juni 2007 ebenso wie Nutzer vom Typ Linus auch fremde FON-Hotspots für kostenlosen Internetzugang benutzen.[11] Davor waren die Bills vom Roaming ausgeschlossen und mussten Tageskarten zum Preis von 2,00 Euro von FON erwerben.

Bezüglich der Herkunft der Bezeichnung 'Bill' besteht Unklarheit. FON-Chef Martin Varsavsky sagte zunächst, 'Bill' beziehe sich auf Bill Gates.[12] FON-Mitarbeiter behaupten hingegen, „Bill“ beziehe sich auf das englische Hauptwort „bill“ („Rechnung“).[13] Für den Europa-Chef von Fon, Robert Lang, sind laut Interview mit dem Elektrischen Reporter beide Deutungen möglich.

Alien

Aliens (englisch alien – fremd) werden diejenigen Nutzer genannt, die keinen eigenen FON-Zugangspunkt betreiben. Aliens müssen für den Internetzugang an Hotspots von FON-Mitgliedern sogenannte „Tageskarten“ von FON erwerben. Die Startseite erklärt den Aliens das Prozedere. Bezahlt werden kann zurzeit mit Kreditkarte, über PayPal und in 8 Ländern bereits mit Premium SMS.

Abgrenzung zu ähnlichen Modellen

FON lässt sich zu anderen Modellen nicht scharf abgrenzen. Freifunk stellt ein nicht-kommerzielles Bürgernetz dar. Während FON ein Netz von kabelgebundenen Hotspots betreibt, greifen die Freifunker zur Technik eines drahtlos vermaschten Netzes. Doch kürzlich wurde eine kontrollierte, drahtlose Vermaschung von FON ebenfalls angekündigt.

Sofanet.de verfolgt ein ähnliches Modell wie FON und setzt vollständig auf VPN-Tunnel für seine Mitnutzer. FON setzt VPN in Frankreich und Großbritannien ebenfalls bereits ein. In Deutschland soll ähnliches bald folgen.

Kritik und Probleme

Rechtliche Lage

Ein Problem stellt die rechtliche Lage bezüglich der Verwendung des Internetzugangs dar. Internetzugänge der großen Internetdienstanbieter in Deutschland durften bisher in der Regel nicht dauerhaft Dritten zur Verfügung gestellt werden. Heute gestatten jedoch einige deutsche Internetdienstanbieter die unentgeltliche bzw. nicht-gewerbliche Teilung des Internetzugangs (also im „Linus“-Modell von FON). Die kommerzielle Nutzung (im „Bill“-Modell) ist bei vielen deutschen Anbietern zur Zeit problematisch oder ausgeschlossen, auch wenn einige der größten deutschen Provider die Nutzung bisher dulden.

Die Dienstbereitstellung von FON wurde gegenüber der Bundesnetzagentur gemäß geltendem Recht ordnungsgemäß angemeldet, registriert und veröffentlicht. Möglicherweise besteht außerdem noch eine Anzeigepflicht der Dienstbereitstellung gegenüber der Bundesnetzagentur gemäß § 6 Telekommunikationsgesetz, nach der jeder einzelne Standort angezeigt werden muss[14].

Die rechtliche Verantwortlichkeit desjenigen, der anderen Benutzern seinen Internetzugang, auch über Vermittlung von FON, zur Verfügung stellt, ist in Deutschland bisher noch nicht abschließend geklärt. Es ist insbesondere noch offen, ob eine Haftung, zumindest als Mitstörer, in Betracht kommt, wie dies nach aktueller, aber noch nicht obergerichtlicher Rechtsprechung bei einem ungesicherten WLAN der Fall war,[15][16] oder ob die Registrierungspflicht aller Benutzer bei FON die Mitstörerhaftung wirksam ausschließt. Zu Beachten ist hier insbesondere, dass FON neben den Login-Daten der FON-Nutzer auch die DNS-Aufrufe protokolliert, so dass ein durch dritte verursachter Schaden in vielen Fällen eindeutig zuzuordnen wäre.

Am 5. Juni 2009 hat das Oberlandesgericht Köln festgestellt, dass kommerzielles WLAN-Sharing gegen das Wettbewerbsrecht verstößt (Aktenzeichen: 6 U 223/08). Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da FON die Revision der Entscheidung beim Bundesgerichtshof (BGH) beantragt hat.[17]

Sicherheit

  • FON bietet dem Nutzer keine Möglichkeit, die WLAN-Datenübertragung des öffentlichen Signals zu verschlüsseln (weder WEP, WPA noch VPN-Tunnel). Alle übertragenen Daten (auch Benutzernamen, Passwörter und Mails) sind daher im Empfangsgebiet für Dritte mit Hilfe entsprechender Software mitlesbar. Der seit Oktober 2006 von FON ausgelieferte Router „La Fonera“ sendet mit zwei getrennten SSIDs, einer öffentlichen und einer verschlüsselten für den abgesicherten privaten Zugang.
  • Eine anonyme Nutzung ist vertraglich ausgeschlossen.
  • Die Aufstelladresse des Hotspots ist für jedermann abrufbar. Es steht eine Straßenkarte bereit, auf der der genaue geographische Ort, samt Umgebung angezeigt wird. Der Name ist dagegen nicht öffentlich verfügbar, wenn er nicht explizit angegeben wird.

Nutzbarkeit der „La Fonera“

Die La Fonera ist ein vollwertiger WLAN-Router. FON verpflichtet die Bezieher der Hardware vertraglich, diese ausschließlich mit der von FON freigegebenen Firmware zu betreiben, um am FON-Verbund teilnehmen zu können. Ein Überspielen der Firmware durch nicht autorisierte fremde Firmware wird durch den Einsatz elektronischer Signaturen erschwert. Die Firmware steht als Derivat von OpenWRT unter der GPL und ist im Einklang mit dieser Lizenz frei herunterladbar. Trotz des durch die GPL zugesicherten Rechts auf Anpassung und Weiterentwicklung bemüht sich FON, die Verwendung veränderter Firmware auf dem Router zu unterbinden.

Quellen

  1. Mark Kanne: FON: Weltweite WLAN-Community bei Readers Edition, 15. Juni 2006
  2. vgl. Fon-Blog: "Martin Varsavsky's Rat an andere Start-Up CEO's", 26. Oktober 2008
  3. vgl. Fon-Blog: "Preisanderungen bei den Tagestickets"
  4. Rhein Zeitung online: Ex-9Live-Chefin zu Salm steigt bei Internet-Startup Fon ein, 7. Februar 2006
  5. Berliner Zeitung: Die Mobilfunkfirmen nehmen die Kunden aus, 4. November 2006
  6. http://blog.fon.com/de/archive/events/big-news-sony-geht-mit-fon-den-weg-gemeinsam-.html
  7. http://blog.fon.com/de/archive/events/oslocity-500-fon-funkende-billboards.html
  8. heise online: Fon mit eigenem WLAN-Router, 19. September 2006
  9. WiFiNetnews von Glenn Fleishmann"
  10. FON Wireless, Ltd.: FON-AGB, siehe Punkt 8 Wirtschaftliche Bestimmungen für Bills, verlinkt am 14. Juni 2007
  11. FON Wireless, Ltd.: Fiesta Fonera! Es gibt 3 wichtige Neuigkeiten über FON, Beitrag im deutschen FON-Blog, 12. Juni 2007
  12. Martin Varsavsky: A Dream Come True, Erläuterung des Unternehmensgründers auf der Konferenz „Les Blogs 2.0“, 6. Dezember 2005, Paris, englisch
  13. FON Wireless, Ltd.: BILLs, Beitrag im deutschen FON-Blog, 11. Juli 2006
  14. Fabian Schmieder: Freier Funk für jedermann? Juristische Untiefen beim Betrieb von öffentlichen WLAN-Hotspots. c't 7/07, Seite 208
  15. LG Hamburg, Urteil vom 27. Juni 2006 – Az.: 308 O 407/06
  16. Joerg Heidrich: Funk-Risiko: Betreiber haftet für offenes WLAN, c't-Artikel, Ausgabe 20/2006
  17. Heise online: OLG Köln: Kommerzielles WLAN-Sharing verstößt gegen Wettbewerbsrecht, 8. Juli 2009

Weblinks

 Commons: FON – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien


Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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