Akt (Film)

Akt (Film)
Ein Filmakt in einer Transportdose
Eine komplette Filmkopie mit acht Akten im Transportkarton

Unter einem Akt im Film versteht man eine einzelne Filmrolle, üblicherweise einen Teil eines Kinofilms. Der Ausdruck stammt vom Theater her, wo ein Akt einen in sich geschlossenen Abschnitt der Handlung umfasst. In der Regel ist ein filmischer Akt kürzer als ein Akt im Theater, der eine Stunde oder länger dauern kann.

Geschichte: Von dramaturgischen zu technischen Gründen

In der Frühzeit des Kinos wurden die Akte so geteilt, dass sich eine dramaturgische Gliederung des Films ergab, da nach jedem Akt eine Pause zum Wechsel der Filmrolle erfolgen musste. Mit der Einführung der pausenlosen Filmvorführung durch Überblendbetrieb mit zwei Projektoren und später auch durch andere Langlaufeinrichtungen wurde diese ursprüngliche Bedeutung der Aktteilung weitgehend obsolet, an ihre Stelle traten jedoch technische Gründe: Bei den zu dieser Zeit verwendeten Kohlebogenlampen der Filmprojektoren mussten nach deutlich kürzerer Zeit als der Laufzeit eines kompletten Spielfilms die abgebrannten Elektroden gegen neue getauscht werden, zudem stellte der Filmwickel aus dem damals üblichen Zelluloidfilm mit zunehmender Größe eine starke Brandgefahr da. Man behielt daher die schon zuvor übliche Länge von maximal ca. 600 Meter – 2000 Fuß – Filmmaterial (ca. 20 Minuten Laufzeit bei Normalfilm) bei. Zwischenzeitlich gab es auch in Deutschland wenig erfolgreiche Bestrebungen, den Versand von Filmkopien auf Akte von 1200 oder 1800 Meter Länge umzustellen, in einigen anderen Ländern ist dies dagegen zu einem Standard geworden.

Gegenwart: Teilung ohne Unterbrechung

Auch heute wird meist die Aktteilung so vorgenommen, dass im Bild immer ein Szenenwechsel und im Ton möglichst kein durchgehend lautes Geräusch oder Musik am Aktübergang zu finden sind, da bei Montage bzw. Demontage von Sicherheitsfilm sowie unsachgemäßer Handhabung von Polyesterfilm jeweils Bilder verloren gehen (können) und somit der Aktübergang möglichst ohne deutlich erkennbare Unterbrechung in Bildfluss und Ton ablaufen kann. Es kann daher vorkommen, dass die Akte eines Spielfilms deutlich kürzer als die maximale Länge von ca. 20 Minuten sind, so bestanden die Uraufführungskopien des Films Ben Hur beispielsweise aus 16 Akten, was eine durchschnittliche Aktlänge von lediglich gut 13 Minuten bedeutet. Soll ein Spielfilm mit einer Pause vorgeführt werden, so wird diese auch am Übergang zwischen zwei Akten platziert, wo die Vorstellung am einfachsten unterbrochen werden kann, beispielsweise durch Einkoppeln eines Pausentitels.

Start- und Endband

Jeder Akt beginnt mit einem Startband und endet mit einem Endband. Diese haben zum einen die Aufgabe, den Filmwickel beim Transport gegen mechanische Beschädigungen von außen zu schützen, zum anderen ermöglichen sie aber auch im Überblendbetrieb das Einlegen der einzelnen Akte in den Projektor, so dass der Akt ab dem ersten Bild wiedergegeben werden kann. Für die Vorführung mit Langlaufeinrichtungen wird der Film montiert, d.h. die Akte aneinandergeklebt („gekoppelt“), um einen pausenlosen Lauf zu ermöglichen, dabei werden normalerweise die Start- und Endbänder vom Akt abgeschnitten und die Akte „Bild an Bild“ gekoppelt, die Start- und Endbänder sollten aber bei der Demontage wieder angeklebt oder beigelegt werden, um auch zu einem späteren Zeitpunkt eine aktweise Vorführung zu ermöglichen. Am Startband wurden zur Kennzeichnung der Akte lange Zeit verschiedenfarbige Allongen verwendet, die heute aus Ersparnisgründen oft fehlen.


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