- Fachhochschulreife
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Die Fachhochschulreife in Deutschland berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule bzw. in einem entsprechenden Studiengang an einer sonstigen Hochschule. Sie kann an verschiedenen Schul- und Bildungseinrichtungen erworben werden. Das „Zeugnis der Fachhochschulreife” vermittelt grundsätzlich die „allgemeine Fachhochschulreife”, während mit einer „fachgebundenen Fachhochschulreife” die Studienberechtigung auf eine bestimmte Fachrichtung eingeschränkt wird.
Die Fachhochschulreife ist nach der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) und der fachgebundenen Hochschulreife (Fach-Abitur bzw. fachgebundenes Abitur) die dritte Form einer Hochschulzugangsberechtigung. Umgangssprachlich wird die Fachhochschulreife manchmal auch „Fachabitur“ genannt.
Inhaltsverzeichnis
Aufbau
Die Fachhochschulreife besteht aus einem schulischen und einem berufsbezogenen Anteil: Den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben Schüler in der Regel nach Abschluss der 12. Klasse einer höheren Schule (Sekundarstufe II, Gymnasium, Gesamtschule, Berufskolleg, Fachoberschule, Berufsoberschule, Telekolleg usw.) oder nach Abschluss von Belegfächern auf Oberstufenniveau an Fachschulen verbunden mit einer Berufsausbildung.
Der berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife besteht aus einem einjährigen (in manchen Bundesländern nur halbjährigen) Berufspraktikum, einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einem Praktikum in der 11. Jahrgangsstufe der Fachoberschule.
Anerkennung
Innerdeutsche Anerkennung
Die Fachhochschulreife ist innerdeutsch in der Elf-Länder-Vereinbarung geregelt.
Internationale Anerkennung
Die deutsche Fachhochschulreife ist nur bedingt tauglich, in anderen Staaten ein Studium anzutreten.
- In Österreich gilt sie „nur dann als Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen zu einem Fachhochschul-Studiengang, wenn sie auch eine facheinschlägige berufliche Qualifikation vermittelt.“ Dazu ist ein „umfassender Nachweis über die geforderten Qualifikationen zu erbringen“, der im allgemeinen „im Einzelfall“ durch Zusatzprüfungen festzustellen ist. „Studierwillige, welche die erforderlichen Nachweise erbringen, sind österreichischen Studierwilligen mit facheinschlägiger beruflicher Qualifikation gleichgestellt.“[1] „Das Zeugnis der Fachhochschulreife berechtigt nicht zur Aufnahme eines ordentlichen Studiums“, auch nicht facheinschlägig. (Stand 2009/10)[2]
- Schweiz: „Inhaberinnen und Inhaber einer Hochschulzugangsberechtigung, welche in allen Ländern Deutschlands zum Studium an einer Hochschule berechtigt, sind zu den schweizerischen Fachhochschulen zugelassen. Die schweizerischen Fachhochschulen können darüber hinaus den Nachweis einer mindestens einjährigen Berufspraxis verlangen“ (die Fachhochschulreife in Deutschland beinhaltet „im Vergleich zur Berufsmatura mehr schulische Ausbildung in Mathematik und Informatik, dafür weniger Praxis“). „Die Inhaberinnen und Inhaber der deutschen Fachhochschulreife werden behandelt wie die Inhaberinnen und Inhaber der schweizerischen gymnasialen Maturität“. (Erklärung der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland [KMK] und der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren [EDK] zur Zusammenarbeit Deutschland/Schweiz im Bereich der Fachhochschulen)[3]
Literatur und Rechtsnormen
Bayern:
- Verordnung des Kultusministeriums über den Erwerb der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe (PDF-Datei)
- Merkblatt über die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife in Bayern (auch fachgebundene Fachhochschulreife) (PDF-Datei; 45 kB)
Weblinks
- fachabitur-nachholen.de – Wege zur Fachhochschulreife mit sämtlichen Institutionen
Einzelnachweise
- ↑ Zitate Zugangsvoraussetzungen → Deutsche Fachhochschulreife. Geschäftsstelle des Fachhochschulrates; Deutsche Fachhochschulreife – Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber mit facheinschlägiger deutscher Fachhochschulreife. FH Vorarlberg.
- ↑ Zitat Zulassungsverfahren 2009/2010 → Hinweis für BewerberInnen aus Deutschland. Universität Salzburg.
- ↑ Zitate Anfrage Steinhauser Margrit und Mit. über die Gültigkeit der Berufsmaturaabschlüsse in den Nachbarstaaten und den Staaten der EU sowie den USA und Kanada. Antwort Regierungsrat.. Eröffnet 25. Juni 2007 Bildungs- und Kulturdepartement. Nr. 24, RRB-Nr. 1289, Luzern 22. Oktober 2007 (pdf, Kanton Luzern, abgerufen am 12. April 2010).
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