Aktien-Gesellschaft

Aktien-Gesellschaft

Eine Aktiengesellschaft (kurz AG) ist eine privatrechtliche Vereinigung. Es handelt sich um eine Kapitalgesellschaft, bei der das Grundkapital in Aktien zerlegt ist. Die Aktiengesellschaft ist eine international bedeutsame Unternehmensform.

Inhaltsverzeichnis

Natur der Aktiengesellschaft

Die Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaftsform, die in der Regel den Betrieb eines Unternehmens zum Gegenstand hat. Sie gilt als typische Unternehmensform von Wirtschaftsunternehmen mit großem Kapitalbedarf. Bei der Aktiengesellschaft stellt sich die kapitalgesellschaftliche Konzeption, die auf Vermögensvereinigung und Vermögensmehrung gerichtete Zielsetzung am deutlichsten dar. Die Aktiengesellschaft zeichnet sich insbesondere durch folgende Eigenschaften aus:

  • Sie ist Körperschaft, also eine auf Mitgliedschaft beruhende, aber als Vereinigung selbständig rechtsfähige rechtliche Einheit.
  • Sie ist Kapitalgesellschaft, also auf ein bestimmtes Grundkapital in der Weise gestützt, dass die Haftung der Mitglieder, also der Aktionäre auf dieses Kapital beschränkt ist.
  • Das Grundkapital ist in Aktien zerlegt. Diese sind häufig in Aktienurkunden verbrieft.
  • Im Regelfall sind die Aktien übertragbar. Es gehört allerdings nicht zu den notwendigen Wesensmerkmalen einer Aktiengesellschaft, dass die Aktien an einer Börse gehandelt werden.

Die Aktiengesellschaft vereint in der Regel eine große Anzahl von (vielfach passiven) Aktionären, die ihr Kapital in die Unternehmung investiert haben um Erträge zu erwirtschaften. Die Aktionäre nehmen ihre mitgliedschaftlichen Rechte in der Regel in Aktionärsversammlungen durch Ausübung ihres Stimmrechtes wahr. Die Geschäfte der Gesellschaft werden aber von besonderen Organen geführt, wobei die Details je nach Land unterschiedlich sind.

Bedeutung

Die Aktiengesellschaft ist aus dem heutigen Wirtschaftsleben nicht mehr wegzudenken. Deshalb kommt ihr auch eine wichtige Bedeutung zu.

  • Aktiengesellschaften können sich durch Ausgabe neuer Aktien leichter neues Kapital beschaffen, als dies bei vielen anderen Unternehmensformen der Fall ist, vor allem dann, wenn die Gesellschaft an der Börse gehandelt wird. Deshalb ist die Aktiengesellschaft die Unternehmensform der Wahl für Großunternehmen, aber auch für Unternehmen, die schnell wachsen, etwa in neuen Wirtschaftszweigen.
  • Der Bestand des Unternehmens wird von seinen Eigentümern unabhängig, anders als etwa bei Einzelunternehmung oder OHG. Damit wird die Existenz dauerhafter.
  • Vor allem bei börsennotierten Unternehmen oder bei Mitarbeiterbeteiligungen besteht die Möglichkeit, dass sich auch Kleinanleger beteiligen und somit am Unternehmenserfolg oder -misserfolg teilhaben.
  • Aktiengesellschaften, vor allem die großen, unterliegen oft einer besonderen Kontrolle (z. B. Pflicht zur Bilanzveröffentlichung).

Die Aktiengesellschaft in verschiedenen Ländern

Zu den Details der Aktiengesellschaften in den deutschsprachigen Ländern siehe die folgenden länderspezifischen Artikel:

Zu Formen der Aktiengesellschaft in anderen Ländern siehe die folgenden Artikel:

  • Albanien: Shoqëri anonime (Sh.a)
  • Argentinien: Sociedad Anónima (S.A.)
  • Belgien: Naamloze Venootschap (NV)
  • Brasilien: Sociedade Anônima (Aberta) (S/A)
  • Bosnien-Herzegowina: Dioničko Društvo (d.d.)
  • Bulgarien:Akzionerno Druzestvo
  • Chile: Sociedad Anónima (S.A.)
  • China: 股份公司
  • Dänemark: Aktieselskab (a/s)
  • Estland: Aktsiaselts (AS)
  • Finnland: Osakeyhtiö (Oyj und Oy)
  • Frankreich: Société Anonyme (S.A./SA) sowie vereinfachte Aktiengesellschaft Société par Actions Simplifiée (SAS)
  • Griechenland: Ανώνυμη Εταιρεία (Α.Ε.)
  • Großbritannien: Limited Company (PLC und Ltd.)
  • Indonesien: Perusahaan Terbatas (PT.)
  • I.R. Iran: Sherkat-e Sahamiye Khass (S.S.K.)
  • Irland: Limited Company (Ltd.) oder Teoranta (Teo.)
  • Italien: Società per Azioni (S.p.A.)
  • Japan: Kabushiki kaisha (K.K., oft als Corporation (Corp.), Company, Limited (Co., Ltd.) oder Company, Incorporated (Co., Inc.) übersetzt)
  • Kanada: Corporation (Corp.) oder auch Limited (Ltd.), Limitée (Ltée), Incorporated (Inc.), Incorporée (Inc.), Société par actions de régime fédéral (S.A.R.F)
  • Kroatien: Dioničko Društvo (DD)
  • Lettland: Akciju Sabiedriba (AS)
  • Litauen: Akcinė bendrovė (AB). Daneben gibt es die „geschlossene Aktiengesellschaft“ (Uždara akcinė bendrovė, UAB), die in ihrer Bedeutung der deutschen GmbH entspricht.
  • Luxemburg: Société Anonyme (S.A.), geregelt im Handelsgesetz (Luxemburg)
  • Niederlande: Naamloze Vennootschap (N.V.)
  • Norwegen: Aksjeselskap (AS oder A/S) und Allmennaksjeselskap (ASA)
  • Polen: Spółka Akcyjna (S.A.)
  • Portugal: Sociedade Anónima (S.A.) aberta (Empresa de capital aberto)
  • Rumänien: Societate pe actiuni (S.A.)
  • Russland:
  • Offene Aktiengesellschaft [engl.: Open Joint Stock Company (OJSC); russ.: Открытое Акционерное Общество (OAO), Duden-Transkription: Otkrytoje Akzionernoje Obschtschestwo (OAO), wiss. Transliteration: Otkrytoe Akcionernoe Obščestvo (OAO)]
  • Geschlossene Aktiengesellschaft [engl.: Closed Joint Stock Company (CJSC); russ.: Закрытое Акционерное Общество (ЗАО), Duden-Transkription: Sakrytoje Akzionernoje Obschtschestwo (SAO), wiss. Transliteration: Zakrytoe Akcionernoe Obščestvo (ZAO)]. Sie hat in ihrer Bedeutung Ähnlichkeit mit der deutschen GmbH. Im Gegensatz zu Litauen gibt es daneben aber auch die OOO als direkte Entsprechung der GmbH.
  • Russische Aktiengesellschaft [engl.: Russian Joint Stock Company (RJSC); Российское акционерное общество (РАО), Duden-Transkription: Rossiskoje Akzionernoje Obschtschestwo (RAO), wiss. Transliteration: Rossijskoje Akcionernoe Obščestvo (RAO)]
  • Schweden: Aktiebolag (AB)
  • Serbien: Akcionarsko društvo (A.D.)
  • Slowenien: Delniška družba (D.D.)
  • Slowakei: Akciová spoločnosť (a.s.)
  • Spanien: Sociedad Anónima (S.A.)
  • Tschechien: Akciová společnost (a.s.)
  • Türkei: Anonim Şirket (A.Ş.)
  • Ukraine: Акціонерне товариство (АТ)
  • Ungarn: Részvénytársaság (Rt.)
  • Vereinigte Arabische Emirate: Public Joint Stock Company (PJSC)
  • Vereinigte Staaten: Corporation (Corp., Inc.)

Europäische Aktiengesellschaft / societas europaea

Im Zuge weitergehender Harmonisierungsbestrebungen wurde auf europarechtlicher Grundlage eine neue Gesellschaftsform geschaffen, die Europäische Aktiengesellschaft (lat. societas europaea, SE).

Geschichte

Erste Vorläufer des Prinzips der Anteilsteilung sind bereits zu Zeiten des Römischen Reiches zu finden, wo sich verschiedene Händler zusammenschlossen, um teure Handelsreisen vorzufinanzieren. Diese Finanzbündnisse bestanden damals jedoch nur bis zum Abschluss der Handelsreise und gingen nicht über diese hinaus.

Im 14. und 15. Jahrhundert schlossen sich in Preußen ebenso wie in der heutigen Steiermark Österreichs Erzabbau- und Erzverarbeitungsunternehmer zusammen, um die kostspieligen Untertageunternehmen gemeinsam langfristig zu finanzieren. So wurden 1415 in Leoben und bald im ganzen deutschen Sprachraum Genossenschaften (Gewerkschaften) gegründet, die sich durch Anteile, sogenannte Kuxe, finanzierten. Diese Kuxe wurden zunächst nur von Industriepartnern, später jedoch auch an industriefremde Kaufleute, Adel und Klöster ausgegeben und gehandelt und stiegen und fielen in ihrem Wert.

Im Jahr 1407 wurde in Genua die St. Georgsbank (Banco di San Giorgio) gegründet, die oft auch als erste „wirkliche“ Aktiengesellschaft bezeichnet wird[1]. .

Die erste als moderne Aktiengesellschaft organisierte Unternehmung war die 1602 gegründete Niederländische Ostindien-Kompanie (Vereenigde Oostindische Compagnie; abgekürzt: V.O.C. bzw. VOC oder Kompanie (Compagnie)[2].

Gründung von Aktiengesellschaften

Bis in das 19. Jahrhundert hinein war die Gründung einer Aktiengesellschaft nur durch hoheitlichen Akt möglich (Oktroisystem). Mit der Einführung moderner Handelsrechtsgesetze (z.B. Aktiengesetz von 1843 in Preußen oder ab 1861 ADHGB) wurde ein standardisiertes Recht für alle Aktiengesellschaften geschaffen. Doch die Gründung bedurfte weiterhin der staatlichen Genehmigung (Konzessionssystem). Heute erfolgt die Gründung der AG von Rechts wegen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, ohne dass es einer staatlichen Genehmigung bedarf (Normativsystem).

Siehe auch

Literatur

  • Ek, R., Hoyen

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Walther Hadding/Erik Kießling: Anfänge deutschen Aktienrechts: Das Preußische Aktiengesetz von 1843 (S. 161)
  2. Andreas Exenberger: Globalisierungsgeschichte – Skizzen von Globalisierungen in fünf Jahrtausenden (Seite 67 ff)
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