Fair Value

Fair Value

Der Fair Value (engl. „üblicher Marktpreis“, deutscher Fachbegriff: beizulegender Zeitwert) ist im angelsächsischen Rechnungswesen (IFRS und US GAAP) der Betrag, zu dem zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern ein Vermögenswert getauscht oder eine Verbindlichkeit beglichen werden könnte („Arm's Length Transaction“).

Für den Fair Value gibt es identische Definitionen in IAS 32.11 und IAS 39.9. Zur Ermittlung des Fair Value unter IAS 32 und IAS 39 finden sich Ausführungen in IAS 39.AG69-82, wonach der Fair Value entweder durch Mark-to-market (aktiver Markt mit zuverlässigem Fair Value vorhanden) oder Mark-to-Model (kein aktiver Markt mit zuverlässigem Fair Value vorhanden oder der Marktpreis ist nicht zuverlässig) ermittelt wird. Zur Bestimmung des Fair Value existiert nach IAS 39 eine Bewertungshierarchie:

  1. Aktuelle öffentlich notierte Marktpreise (IAS 39.AG71)
  2. Hinweise auf Marktpreise der letzten Transaktion oder von ähnlichen Finanzinstrumenten (IAS 39.AG72)
  3. Bewertungsverfahren (IAS 39.AG74)
  4. Der Fair Value ist nicht verlässlich bestimmbar für nicht an einem aktiven Markt notierte Eigenkapitalinstrumente (IAS 39.AG80)

Inhaltsverzeichnis

Aktiver Markt

Eine Definition des „aktiven Marktes“ ist weder in IAS 32.11 noch in IAS 39.9 enthalten. Der aktive Markt wird jedoch in anderen Standards einheitlich definiert. Ein aktiver Markt muss nach IAS 36.6, IAS 38.8 und IAS 41.8 kumulativ folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • die auf dem Markt gehandelten Produkte sind homogen und
  • vertragswillige Käufer und Verkäufer können i.d.R. jederzeit gefunden werden und
  • Preise stehen der Öffentlichkeit zur Verfügung.

Ein Finanzinstrument wird nach IAS 39 als auf einem aktiven Markt notiert angesehen, wenn notierte Preise leicht und regelmäßig (readily and regularly) von einer Börse, einem Händler oder Broker, einer Branchengruppe (industry group), einer Preis-Service-Agentur (etwa Reuters oder Bloomberg L.P.) oder einer Aufsichtsbehörde (regulatory agency) verfügbar sind und diese Preise tatsächliche und sich regelmäßig (actual and regularly) ereignende Markttransaktionen auf arm's length-Basis repräsentieren[1]. Bei Notierungen auf organisierten Märkten im Sinne des § 2 Abs. 5 WpHG ist regelmäßig von einem aktiven Markt auszugehen[2]. Die Absicht, aus kurzfristigen Preisschwankungen Gewinne zu erzielen, setzt voraus, dass die Finanzinstrumente auf einem aktiven Markt im Sinne von § 255 Abs. 4 Satz 1 HGB gehandelt werden, da der beizulegende Zeitwert dem Marktpreis entspricht, der auf einem aktiven Markt ermittelt wird.

Marktliquidität

Marktliquidität ist die Eigenschaft von Märkten, bei insgesamt niedrigen Transaktionskosten zum gegenwärtigen Kurs- oder Preisniveau ein zusätzlich auftretendes Angebot durchgängig abnehmen bzw. eine zusätzlich aufkommende Nachfrage durchgängig befriedigen zu können, ohne dabei unverhältnismäßig hohe und meist auch nachteilige Kurssprünge auszulösen. Diese Märkte zeichnen sich dadurch aus, dass ein „Market impact“ ausbleibt. Liquide Märkte sind die Grundvoraussetzung für funktionierende, vollkommene Märkte. Als Indizien für die Marktliquidität gelten die Zahl der Marktteilnehmer, hohe Umsatzzahlen (Volumen) oder auch eng gestellte Spannen zwischen Geld- und Briefkursen. Market Maker gewährleisten die fortwährende Handelbarkeit von Wertpapieren und stellen so die Marktliquidität und Funktionsfähigkeit sicher.

Marktpreis

Marktpreis ist derjenige Preis, der sich regelmäßig auf Börsen ergibt oder ohne großen Aufwand jederzeit von Händlern, Brokern, Branchengruppen, Preisberechnungsservices sowie Aufsichtsbehörden ermittelt werden kann. Diese sollen sich auf Preise aus aktuellen Transaktionen zwischen unabhängigen Dritten stützen, die jederzeit vorzufinden sind. Im Idealfall liegen öffentlich notierte Marktpreise vor, wie beispielsweise an Wertpapierbörsen, die zweifelsfrei als Indizien für einen aktiven Markt zu bezeichnen sind.

Inaktiver Markt

Ein aktiver Markt liegt nicht mehr vor, wenn aufgrund des vollständigen und längerfristigen Rückzugs von Käufern und/oder Verkäufern aus dem Markt eine Marktliquidität nicht mehr festzustellen ist. Eine derartig nachhaltige Marktveränderung ist beispielsweise eingetreten, wenn der Handel dadurch zum Erliegen kommt, dass ein Market Maker über einen längeren Zeitraum keine verbindlichen Kurse mehr stellt und auch keine Markttransaktionen zu beobachten sind. Falls die Transaktionen nachweislich ausschließlich aus erzwungenen Geschäften, zwangsweisen Liquidationen oder Notverkäufen resultieren, ist dies ein Indiz für einen nicht mehr aktiven Markt für die betreffenden Finanzinstrumente[3].

Werden im Vergleich zur Gesamtanzahl der emittierten Aktien nur eine geringe Menge davon gehandelt oder sind keine Fair Values auf engen Märkten ermittelbar, so muss das Bestehen eines aktiven Markts ebenfalls verneint werden und folglich auf Bewertungsmethoden zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts zurückgegriffen werden. Finanzinstrumente, deren beizulegender Zeitwert lediglich durch finanzmathematische Bewertungsverfahren ermittelt werden kann, sind, selbst wenn die Bewertungsparameter zugänglich (beobachtbar) sind, nicht mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten.

Gesetzliche Neuregelung

Die Fair Value-Bewertung kann zu erheblichen Wertschwankungen führen, die prozyklisch sind und sich deshalb krisenverstärkend auswirken können. Bei den gesetzlichen Neuregelungen behält jedoch das Vorsichtsprinzip des HGB weiterhin Vorrang. Dies wird daran deutlich, dass die „Fair Value-Bewertung“ für Nichtbanken weiterhin nicht statthaft ist. Bei Kreditinstituten hingegen gilt die „Fair Value-Bewertung“ nur für Finanzinstrumente des Handelsbuchs. Wegen der internationalen Rechnungslegungsvorschriften war hier ein vollständiger Verzicht auf die „Fair Value-Bewertung“ nicht möglich. Zudem wird – ähnlich wie bei IFRS und IAS – eine Umwidmungsmöglichkeit geschaffen. Die Finanzmarktkrise hat gezeigt, dass in Ausnahmefällen bei Kreditinstituten eine Umwidmung vom Handelsbuch in das Anlagebuch möglich sein muss. Ohne Umwidmungsrechte kann es bei verändernden Marktwerten zu stärkeren Ergebnisschwankungen (Volatilität) kommen und in Krisenzeiten erhöhten Abschreibungsbedarf auslösen, der zu Verlusten bei Banken führt. Diese Umwidmung muss nach § 35 Abs. 1 RechKredV im Anhang angegeben und begründet werden. Durch die seit April 2009 geltende Sondervorschrift des § 340e Abs. 3 HGB fällt das Erfordernis der Existenz eines aktiven Markts weg, sodass der Anwendungsbereich der Zeitwertbilanzierung bei Kreditinstituten auch Finanzinstrumente des Handelsbuches umfasst, die nicht auf einem aktiven Markt gehandelt werden. In solchen Fällen erfolgt die Zeitwertermittlung mit Hilfe finanzmathematischer Bewertungsmodelle nach Mark-to-model. Die Sondervorschrift des § 340e Abs. 3 HGB, die den Anwendungsbereich des § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB – also die Zugangsbewertung von Finanzinstrumenten zu Anschaffungskosten und die verpflichtende Folgebewertung zum beizulegenden Zeitwert – betrifft, ist nunmehr für Kreditinstitute erweitert worden.

Einzelnachweise

  1. Institut der Wirtschaftsprüfer, Positionspapier des IDW zu Bilanzierungs- und Bewertungsfragen im Zusammenhang mit der Subprime-Krise, Dezember 2007, S. 2
  2. IdW Rundschreiben HFA 9, Tz. 76 f.
  3. IdW-Positionspapier, a.a.O. S. 3

Literatur

  • Jörg-Markus Hitz: Stichwort Fair Value in der Rechnungslegung. In: Die Betriebswirtschaft. 66. Jahrgang, 2006, S. 109–113.
  • Mary E. Barth, Wayne R. Landsman: Fundamental Issues Relating to Using Fair Value Accounting for Financial Reporting. In: Accounting Horizons. Vol. 9(4), 1995, S. 97–107. ISSN 1558-7975
  • Hartmut Bieg, Reinhard Heyd (Hrsg.): Fair Value. Bewertung in Rechnungswesen, Controlling und Finanzwirtschaft. Vahlen, München 2005, ISBN 3-8006-3088-5.
  • Kadel, Außerplanmäßige Abschreibung und Zeitwert in der deutschen und US-amerikanischen Handels- und Steuerbilanz - Eine rechtsvergleichende Untersuchung zur Berechtigung der Teilwertabschreibung im Steuerrecht

Weblinks


Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Fair value — Fair value, also called fair price, is a concept used in finance and economics, defined as a rational and unbiased estimate of the potential market price of a good, service, or asset, taking into account such factors as: * relative scarcity *… …   Wikipedia

  • Fair value — (beizulegender Zeitwert oder auch „fairer Wert“) ist ein Begriff für den Wertansatz aus der angloamerikanischen Rechnungslegung. Laut IFRS und US GAAP ist der Fair Value derjenige Betrag, zu dem ein Vermögenswert zwischen sachverständigen,… …   Deutsch Wikipedia

  • fair value — n 1: a reasonable value (as one set by courts and regulatory commissions) for property 2: fair market value Merriam Webster’s Dictionary of Law. Merriam Webster. 1996 …   Law dictionary

  • fair value — fair market value The amount of money for which it is assumed an asset or liability could be exchanged in an arm s length transaction between informed and willing parties. The concept is essential in acquisition accounting and is covered in… …   Accounting dictionary

  • Fair value — 1) справедливая стоимость 2) стоимость в текущих ценах 3)контрольная цена, с которой производится сравнение цен на импортируемые товары во время антидемпинговой кампании Словарь бизнес терминов. Академик.ру. 2001 …   Словарь бизнес-терминов

  • fair value — Present market value; such sum as the property will sell for to a purchaser desiring to buy, the owner wishing to sell; such a price as a capable and diligent business man could presently obtain from the property after conferring with those… …   Black's law dictionary

  • fair value — Present market value; such sum as the property will sell for to a purchaser desiring to buy, the owner wishing to sell; such a price as a capable and diligent business man could presently obtain from the property after conferring with those… …   Black's law dictionary

  • fair value — An accounting term defined by FASB. The amount at which an asset could be bought or sold in a current transaction between willing parties, that is, other than in a forced or liquidation sale. Quoted market prices in active markets are the best… …   Financial and business terms

  • fair value — For the purpose of, and as a base for, fixing the rates of a public utility:–the present value of the property of the utility as determined, not by formula, such as original cost, prudent investment, or cost of reproduction, but by consideration… …   Ballentine's law dictionary

  • Fair Value — 1. The estimated value of all assets and liabilities of an acquired company used to consolidate the financial statements of both companies. 2. In the futures market, fair value is the equilibrium price for a futures contract. This is equal to the …   Investment dictionary

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”