- Farbreizfunktion
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Die Farbreizfunktion φλ ergibt sich für Körperfarben aus einer Multiplikation von auftreffender Beleuchtungsstrahlung Sλ und dem „verbliebenen“ (remittierten) Anteil.
Dieser Anteil wird mit βλ: Remissionsgrad bezeichnet, Dagegen ist β(λ): der Strahldichtefaktor eine andere Größe.
- φλ = Sλ * βλ
Bei durchsichtigen Körpern wird der durchtretende Anteil mit τλ: Transmissionsgrad bezeichnet.
- φλ = Sλ * τλ.
Der an die Formelelemente fλ angesetzte Index λ soll verdeutlichen, dass es sich um spektrale Funktionswerte der einzelnen Wellenlängen λ handelt. Die Beziehungen beruhen auf dem Lambert-Beerschen Gesetz, dass aber streng nur für monochromatisches Licht gilt, also messtechnisch an einem engen Intervall an der Stelle λ.
Beim Übergang von einer (beleuchtenden) Lichtart zu einer mit anderer spektraler Verteilung oder ähnliche Einflüsse – etwa bei der Betrachtung mit einer farbigen Brille – kommt es zu einer Farbverzerrung, einer Änderung der Farbreizfunktion. Diese Verfälschung (Farbreizänderung) lässt sich beispielsweise bei Dunkelheit bemerken, wenn eine (geeignete) farbige Fläche in regelmäßigen Abständen vom Licht der Verkehrsampel – also wechselweise in Rot, Gelb, Grün – angeleuchtet wird.
Literatur
Manfred Richter: Einführung in die Farbmetrik. Walter de Gruyter, Berlin/New York 1976
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