Feuerwehr (Österreich)

Feuerwehr (Österreich)
Feuerwehr
Österreich
Notruf: 122
Personal
Aktive
(ohne Jugend):
249.507
Frauenquote: 3%
Feuerwehrjugend: 25.738
Feuerwehren
Gesamtanzahl: 4.861
Aufteilung
Freiwillige Wehren 4.527
Betriebsfeuerwehren 328
Berufsfeuerwehren 6
Pflichtfeuerwehren 0
Einsätze
Gesamtanzahl: 253.051
Aufteilung nach Einsatzart
Brandeinsätze 54.843
Technische Einsätze 172.806
Sonstige Einsätze 25.402
Korpsabzeichen der Österreichischen Feuerwehren

Das Feuerwehrwesen in Österreich ist Angelegenheit der einzelnen Bundesländer. Dementsprechend sind auch die Organisationsformen in den einzelnen Bundesländern verschieden. Während zum Beispiel in Kärnten die Ortsfeuerwehr als Hilfsorgan der Gemeinde untersteht, ist in Niederösterreich und dem Burgenland jede einzelne Freiwillige Feuerwehr als Körperschaft des öffentlichen Rechts eine juristische Person. [1] Dazwischen sind verschiedene Modelle möglich. Alle Feuerwehren die für den öffentlichen Brandschutz zur Verfügung stehen, sind im Feuerwehrregister angeführt.

Hingegen ist jede Gemeinde nach dem jeweiligen Feuerpolizei- oder Feuerwehrgesetz verpflichtet den örtlichen Brandschutz und Gefahrenschutz auszuführen. Die einzelnen Feuerwehren sind eigenständig und müssen sich an die jeweiligen Landesgesetze und Dienstordnungen der Landesfeuerwehrverbände halten. Diese Verbände unterstützen die einzelnen Feuerwehren in der Ausbildung und Ausrüstung. Außerdem werden Dienstanweisungen und Standards bezüglich Ausrüstung, Bekleidung, usw. vorgegeben. Nach dem Motto, Wer zahlt, schafft an, weichen aber einzelne Feuerwehren bedingt von diesen Vorgaben ab. Für die Feuerwehren gibt es verschiedene Organisationsformen:

Inhaltsverzeichnis

Organisationsformen

Freiwillige Feuerwehr

In ganz Österreich sind über 300.000 Männer und Frauen Mitglieder in einer freiwilligen Feuerwehr eingeschrieben. Gemeinden, die aus mehreren Orten bestehen, verfügen meist nicht nur über eine Feuerwehr, sondern auch in den vielen Katastralgemeinden oder Orten existieren Feuerwehren. Meistens sind diese Feuerwehren eigenständig, nur in wenigen Fällen sind es räumlich getrennte Feuerwehrhäusern, sogenannte Abgesetzte Züge, die organisatorisch in einer Hauptfeuerwehr integriert sind. Somit ist dieser Typ von Feuerwehr, bei dem alle Mitglieder freiwillig und damit unentgeltlich mitarbeiten, eine der tragenden Säulen des österreichischen Feuerwehrwesens.

Die Gründung von freiwilligen Feuerwehren geht in Österreich auf die 1860er Jahre zurück. Als erste freiwillige Feuerwehr in der gesamten damaligen Monarchie gilt die im Jahr 1851 vom pensionierten Offizier Ferdinand Leitenberger im böhmischen Reichstadt Freiwillige Bürgerwehr. 1853 wurde in Graz die erste städtische Feuerwehr gegründet. Anfangs nahmen sich insbesondere Turnvereine des Feuerwehrwesens an. Die Turner wurden für die Brandbekämpfung ausgerüstet und ausgebildet. Als die Umgestaltung der alten Feuerlöscheinrichtungen in echte Feuerwehren stattfand, konnten die meisten Turnvereine dies nicht aus eigenen Mitteln finanzieren. Die Feuerwehr ging so oft in die Gemeinde über, oder wurde von Privaten finanziert und wurde freiwillig. Der Gedanke der Freiwilligkeit setzte sich immer mehr durch. 1900 zählte man in Österreich bereits 2.677 freiwillige Feuerwehren.[2]

Berufsfeuerwehr

Da es in Österreich derzeit noch kein Berufsbild eines Feuerwehrmannes gibt, sind die Beschäftigten bei der jeweiligen Stadt angestellt und der Feuerwehr dienstzugeteilt. Berufsfeuerwehren gibt es in Österreich in den folgenden sechs Landeshauptstädten:

In Wien wurde bereits 1685 eine Feuerlöschordnung mit angestellten Feuerknechten aufgestellt, sodass man die Wiener Berufsfeuerwehr als die weltweit älteste bezeichnen kann.

Betriebsfeuerwehr

In besonders gefährdeten Betrieben kann die Behörde eine Betriebsfeuerwehr vorschreiben. Diese kann aus Mitarbeitern des jeweiligen Betriebes, welche die Feuerwehraufgaben nebenbei ausüben, oder aus hauptberuflichen Mitarbeitern in ständiger Bereitschaft bestehen. Je nach Größe wird die Betriebsfeuerwehr auch in den örtlichen Alarmplänen berücksichtigt und unterstützt bei Bedarf auch außerhalb des Betriebsgeländes die örtliche Feuerwehr.

Auch wenn die Betriebsfeuerwehr nicht direkt vorgeschrieben wird, kann sich ein betriebseigener Brandschutz finanziell bei den Prämien der Feuerversicherungen mindernd auswirken.

In gewissen Industriezentren kann eine gemeinsame Betriebsfeuerwehr für mehrere Betriebe zuständig sein, wobei die Mitglieder aus allen Betrieben rekrutiert werden.

Betriebe ohne Betriebsfeuerwehr müssen, falls von der Behörde vorgeschrieben, mindestens einen Brandschutzbeauftragten nominieren, der sich mit Brandschutzwarten um die Belange des innerbetrieblichen Brandschutzes kümmert.

Pflichtfeuerwehr

Gemeinden ohne Freiwillige Feuerwehr können eine Pflichtfeuerwehr einrichten. Es gelten dieselben Bestimmungen wie für die Freiwilligen. Als einzigen Unterschied kann die Gemeinde geeignete Personen mittels Bescheid zum Feuerwehrdienst verpflichten.

In Niederösterreich ist dieser Passus seit dem Jahr 2000 aus dem NÖ Feuerwehrgesetz gestrichen. Befindet sich in der Gemeinde eine Betriebsfeuerwehr, so ist diese heranzuziehen. Besteht diese auch nicht, so kann eine Gemeinde eine Nachbargemeinde ersuchen, die Aufgaben der Feuer- und Gefahrenpolizei wahrzunehmen.

Auch in der Steiermark besteht für eine Gemeinde ohne eigene Feuerwehr die Möglichkeit, den "Löschauftrag" an die Wehr einer Nachbargemeinde zu übertragen.

Überörtliche Strukturen

Alle Feuerwehren sind organisatorisch im jeweiligen Landesfeuerwehrverband zusammengefasst. Die Organisation unterscheidet sich aufgrund der gesetzlichen Grundlagen von Bundesland zu Bundesland geringfügig (Dienstgrade, Dienstkleidung, Ausbildung). In jedem Bundesland (ausgenommen Wien) gibt es eine eigene Feuerwehrschule.

Der Chef des jeweiligen Landesfeuerwehrverbandes ist der Landesfeuerwehrkommandant (Dienstgrad: Landesbranddirektor). Unterstützt wird er – je nach Bundesland – durch einen oder zwei Stellvertreter (Dienstgrad: Landesbranddirektor-Stellvertreter) und in manchen Bundesländern auch durch einen Landesfeuerwehrinspektor. Als Ausnahme gibt es im Bundesland Vorarlberg nur einen Landesfeuerwehrinspektor. Der Landesfeuerwehrkommandant und seine Stellvertreter werden jeweils gewählt, während der Landesfeuerwehrinspektor ein Beamter der jeweiligen Landesregierung ist.

Die Landesfeuerwehrverbände haben eine eigene Kommandostruktur. In allen Landesfeuerwehrverbänden gibt es ein Landesfeuerwehrkommando. Dieses ist die Geschäftsstelle des Verbandes und eine Art Servicestelle für die einzelnen Feuerwehren. Je nach Bundesland gibt es auch Bezirksfeuerwehrkommandos und Abschnittsfeuerwehrkommandos. Auf allen Ebenen gibt es eingeteilte Feuerwehrmitglieder (Sachbearbeiter), die für die Betreuung der Feuerwehren in ihrem Sachgebiet (z.B. Ausbildung, Atemschutz, …) zuständig sind. Der Bundesfeuerwehrverband hat keine Kommandostruktur. Er ist eine Dachorganisation der Landesfeuerwehrverbände und der Städte mit Berufsfeuerwehren.

Für überregionale Einsätze sind in allen Bundesländern KHD (Katastrophenhilfsdienste) aufgebaut, die sich aus den jeweiligen Feuerwehren rekrutieren, ohne den örtlichen Brandschutz zu konkurrenzieren. In Oberösterreich obliegt seit dem Hochwasser 1954 die Zentralleitung des KHD dem Landesfeuerwehrkommando. Diese Form hat sich im Jahr 2002 bei den Hochwassereinsätzen in Nieder- und Oberösterreich, bei den Auslandseinsätzen in Friaul im Kanaltal 2003 und beim Hochwasser 2005 in Tirol und Vorarlberg bestens bewährt.

Zur Unterstützung der einzelnen Feuerwehren werden manche Feuerwehren speziell ausgerüstet und auch ausgebildet. Sie bilden so genannte Stützpunktfeuerwehren. Ferner gibt es Sonderdienste, die direkt dem Landesfeuerwehrkommando unterstehen: z.B. der Versorgungsdienst, Flugdienst, Strahlenschutzdienst, Sprengdienst, Tauchdienst oder auch die Feuerwehrstreife.

Seit einigen Jahren sind auch Feuerwehren aus ganz Österreich in der CRAFT Austria integriert, die speziell für Auslandseinsätze geschult und organisiert sind. Im Rahmen dieser nahmen sie vor allem bei Hochwassereinsätzen in Osteuropa, wie Rumänien und Bulgarien teil. Die österreichischen Feuerwehren spielen auch immer eine führende Rolle im CTIF – der Organisation für die Feuerwehren auf internationaler Ebene.

Alarmierung

Taurus der ÖBB auf Werbetour für die österreichischen Feuerwehren

Alarmiert werden die Feuerwehren durch eine zuständige

  • Landes- Alarm- und Warnzentrale (LAWZ, LWZ),(Vorarlberg = Rettungs- und Feuerwehrleitstelle)
  • Bezirks- Alarm- und Warnzentrale/-stelle (BAWZ, BWSt)
  • Abschnittsalarmzentrale (AAZ) ,oder
  • Bundeswarnzentrale (im Katastrophenfall)
  • Selbstalarmierung über dafür geeignete Warn- und Alarmsysteme (MMS90, CSI 8000, Alu2G, CSI9000)

Der Notruf 122 geht je nach Örtlichkeit zu der jeweils zuständigen Alarmzentrale.

Ausrüstung

Für die Ausrüstung ist in erster Linie die Gemeinde zuständig. Im Rahmen von Landesgesetzen schreiben so genannte Mindestausrüstungsverordnungen ein Minimum an Fahrzeugausrüstung vor, jeweils abhängig von Gemeindegröße und Gefahrenpotentialen. Dieser minimale Ausrüstungsstand kann von den einzelnen Feuerwehren durch die Gemeinde, Unternehmen oder private Sponsoren je nach Finanzlage ergänzt werden.

Ausbildung

Jedes Feuerwehrmitglied erhält am Anfang seiner Laufbahn eine Grundausbildung, üblicherweise in der eigenen Feuerwehr. Seit einigen Jahren gibt es ein bundeseinheitliches Schema, die Grundausbildung 2000. Diese Richtlinien schreiben den erforderlichen Wissensstand vor, bevor eine weiterführende Ausbildung entweder auf Bezirksebene oder in einer der Feuerwehrschulen absolviert werden kann. Neben der Grundausbildung wird ein Erste-Hilfe-Kurs verlangt, der meist bei einem der Rettungsdienste durchgeführt wird.

Für die Beförderung zu einer Funktion innerhalb der Feuerwehr sind jeweils unterschiedliche Lehrgänge zu absolvieren, die je nach Art der Ausbildung in der Feuerwehr oder in einer der Feuerwehrschulen durchgeführt werden.

Zur Festigung bzw. Überprüfung des erworbenen Wissens bzw. der praktischen Fertigkeiten gibt es in NÖ auch die Möglichkeit an einer Vielzahl von Bewerben teilzunehmen. Durch die positive Absolvierung von Bewerben erwirbt das Feuerwehrmitglied das Recht, als sichtbares Zeichen seiner erbrachten Leistung, das entsprechende Abzeichen zu tragen.

Folgende Leistungsbewerbe werden in NÖ durchgeführt, bzw. können in bei den diversen Bewerben folgende Leistungsabzeichen erworben werden:

• Feuerwehrleistungsabzeichen (Bronze, Silber) • NÖ Feuerwehrleistungsabzeichen in Gold • Wasserdienstleistungsabzeichen (Bronze, Silber, Gold) • Bootsgeschicklichkeitsbewerb • NÖ Feuerwehr-Funkleistungsabzeichen • Sprengdienstleistungsabzeichen (Bronze, Silber) • Feuerwehrjugendleistungsabzeichen (Bronze, Silber) • Feuerwehrjugendbewerbsabzeichen (Bronze, Silber) • Ausbildungsprüfung Löscheinsatz (Bronze, Silber, Gold) • Ausbildungsprüfung Technische Hilfeleistung (Bronze, Silber, Gold)

Auch in der Steiermark gibt es entsprechende Bewerbe die im Großen und Ganzen den oben angeführten entsprechen.

Auch Bewerbe von Feuerwehrfremden Institutionen können absolviert werden, wie das Strahlenschutzleistungsabzeichen in Bronze, Silber oder Gold vom ARC in Seibersdorf.

Einen wesentlichen Bestandteil der Feuerwehrausbildung bilden aber Schulungen und Übungen in den Feuerwehren selbst. Diese, meist wöchentlichen Übungen, beinhalten sowohl praktische als auch theoretische Aus- und Weiterbildungsinhalte.

Finanzierung

Die Hauptlast der laufenden Finanzierung der freiwilligen Feuerwehren obliegt den Gemeinden. Ein Teil des Budgets stammt aus Subventionen des jeweiligen Bundeslandes bei Anschaffungen von Geräten oder Fahrzeugen. Für Betriebsfeuerwehren ist der jeweilige Betrieb zuständig.

Die Landesfeuerwehrverbände beschaffen auch jeweils größere Quantitäten z.B. eines bestimmten Fahrzeugtyps, die dann bestimmten Feuerwehren zur Verfügung gestellt werden. Dies können auch kleine Feuerwehren mit bestimmten Einsatzschwerpunkten sein. Auch eine Betriebsfeuerwehr kann diese Unterstützung erhalten, wenn sie sich ihrerseits verpflichtet, im Bedarfsfall auch außerhalb des Betriebes auszurücken.

Ein Teil der laufenden Kosten kann auch durch Einsatzverrechnung an den Geschädigten, bzw. dessen Versicherung gedeckt werden. Dies trifft aber nur bei technischen Einsätzen zu, die über die gesetzliche Verpflichtung der Feuerwehren hinausgehen.

Ein nicht unbeträchtlicher Betrag wird von den Feuerwehren aber auch durch Sammlungen, Feuerwehrfeste oder andere Veranstaltungen selbst aufgebracht.

Statistik

Feuerwehren

Bundesland Berufsfeuerwehr Betriebsfeuerwehr Freiw. Feuerwehren
Burgenland 0 7 319
Kärnten 1 20 400
Niederösterreich 0 91 1.643
Oberösterreich 1 37 889
Salzburg 1 4 119
Steiermark 1 81 695
Tirol 1 21 340
Vorarlberg 0 27 120
Wien 1 40 2
Gesamt 6 328 4.527

Mitglieder

Bundesland Männer im Aktivstand Frauen im Aktivstand Feuerwehrjugend Männlich Feuerwehrjugend Weiblich Reservisten Männlich Reservisten Weiblich
Burgenland 12.595 (-130) 473 (+39) 1.183 (+25) 264 (+8)256 1.676 (+143) 0
Kärnten 17.644 (+156) 405 (-66) 791 (-24) 154 (-2) 724 (-3) 4 (+3)
Niederösterreich 71.283 (+389) 2.884 (+307) 3.842 (-60) 834 (+25) 15.851 (+158) 22 (+4)
Oberösterreich 62.348 (+293) 1.529 (+286) 9.022 (+546) 1.433 (+254) 17.751 (+775) 23
Salzburg 10.043 (-101) 261 (+23) 754 (-34) 115 (-7) 5.262 (-74) 18 (-2)
Steiermark 35.527 (+445) 1.481 (+191) 4.686 (+72) 789 (+51) 6.643 (+199) 44 (+2)
Tirol 23.027 (-478) 297 (+57) 1.015 (-193) 123 (-63) 7.064 (-281) 0 (-1)
Vorarlberg 6.338 (+58) 130 (+7) 616 (-71) 79 (+16) 485 (-544) 3 (-1)
Wien 3.223 (+122) 19 37 (+37) 1 (+1) 28 (+5) 0
Gesamt 242.028 (+754) 7.479 (+844) 21.946 (+298) 3.792 (+283) 55.484 (+378) 114 (+5)
249.507 (+1.598) 25.738 (+581) 55.598 (+383)

Daten von ÖBFV vom 1. Jänner 2007 [3] Die Daten in Klammer zeigen die Veränderung gegenüber 1. Jänner 2006.

Einzelnachweise

  1. Rechtsformen der österreichischen Feuerwehren
  2. Bernaschek/Speil 1956 S. 107
  3. Österreichischer Bundesfeuerwehrverband: Statistik des ÖBFV

Geschichte

Die ersten Hinweise auf Feuerwehren auf österreichischem Gebiet finden sich in Carnuntum, wo bereits im 3. Jahrhundert im Militärlager eine Feuerwehr aus Militärveteranen bestand. Ebenso gab es welche in Vindobona (Wien), Flavia Solva (Leibnitz), Ovilava (Wels), Lauriacum (Lorch) und Virunum [1]

Nach der 2. Türkenbelagerung wurden 1685 in Wien vier Feuerknechte zum Brandschutz abgestellt. Dies war die eigentliche Geburtsstunde der Wiener Berufsfeuerwehr. 1759 erließ Maria Theresia die Wiener Feuerordnung, in der Mindestanzahl der Männer und die erforderlichen Berufe dieser Mannschaft der Wiener Feuerwehr festgelegt wurden. Die Verordnung wurde von ihrem Sohn Josef II. als Feuerlöschordnung verbessert.

Grundsätzlich wurden aber eher Verbote und Gebote zur Brandverhinderung gesetzlich geregelt, während der Brandschutz einen nur spärlichen Fortschritt nahm. Im Jahr 1831 wurde in Schwaz in Tirol die erste Werkfeuerwehr in der k.k. Tabakfabrik und 1847 eine Feuerwehr auf freiwilliger Basis im Stift St. Florian [2], sowie 1851 eine Feuerwehr in Linz. Unter diesen Männern war auch Johann Rosenbauer, der Gründer des heutigen Feuerwehrherstellers Rosenbauer. Diese wurde allerdings bald wieder aufgelöst.

Erst ein gelockertes Vereinsrecht nach der Märzrevolution 1848 machen es möglich, dass sich in den kommenden Jahren Vereine bilden konnten. [3] So wurde 1857 in Innsbruck die erste Freiwillige Feuerwehr auf dem österreichischen Staatsgebiet gegründet. Es folgten Freiwillige Feuerwehren in Bregenz und Krems an der Donau (1861), Klagenfurt und Steyr (1864), sowie Graz und Salzburg (1865). In den folgenden 5 Jahren wurden mehr als 400 Feuerwehren gegründet.[4] Wie auch in Deutschland entstanden sie meist aus den Turnerfeuerwehren.

1850 wurden in Wien die ersten Hydranten aufgestellt. Sie wurden damals Feuerwechsel genannt. Ins Jahr 1881 fiel der legendäre Ringtheaterbrand mit 384 Toten, in dessen Folge der Eiserne Vorhang auf Theaterbühnen gesetzlich vorgeschrieben wurde.

Durch das Vereinsrecht nach dem Gesetz von 1867, das wirksam für Böhmen, Dalmatien, Galizien und Lodomerien mit Krakau, Oesterreich unter und ob der Enns, Salzburg, Steiermark, Kärnthen, Krain, Bukowina, Mähren, Schlesien, Tirol und Vorarlberg, Istrien, Görz und Gradiska, dann die Stadt Triest mit ihrem Gebiete wurde, begann die Gründerzeit für die freiwilligen Feuerwehren in größerem Ausmaß. So gab es 1870 in Österreich 147, 1880 809 und zur Jahrhundertwende schließlich 2.677 Feuerwehrvereine.[5]

1889 wurde auch der Bundesfeuerwehrverband als Dachverband aller Feuerwehren gegründet. Damals waren natürlich auch die tschechischen und schlesischen Feuerwehren mit eingebunden. So zählte man 1897 im damaligen Österreich-Ungarn rund 20 Berufsfeuerwehren, 11.190 Freiwillige Feuerwehren und 6.619 Pflichtfeuerwehren, letztere in Galizien und Ungarn.

Vor Beginn des Ersten Weltkrieges mussten die Feuerwehren auch den Rettungsdienst des Roten Kreuzes übernehmen. Die Feuerwehrmänner bildeten so genannte Lokal-Transport-Kolonnen. Andererseits wurden die Mannschaften durch die vielen eingezogenen Soldaten gewaltig geschwächt, sodass auch wieder Männer aus dem Reservestand aufgeboten wurden.

Nach dem Ersten Weltkrieg blieb zunächst auch der Rettungsdienst eine der Aufgaben der Feuerwehr. Dabei wurde sie durch das Rote Kreuz nur geschult und mit Material unterstützt.

Die relativ demokratischen Strukturen der Feuerwehren waren vor allem während der Zeit des Austrofaschismus nach 1934 ein Dorn im Auge. So wurden in den Bundesländern neue Feuerlöschordnungen erstellt, die die Feuerwehren stärker in den Einflussbereich der Landesregierungen brachten.

Eine vollkommene Änderung erfolgte 1938 nach dem Anschluss an das Deutsche Reich. Die Berufsfeuerwehren wurden direkt dem Reichsinnenministerium in Berlin unterstellt und wurden in die Feuerschutzpolizei übergeleitet, während die freiwilligen Feuerwehren als technische Hilfspolizeitruppe in die Ordnungspolizei einbezogen, wobei sie als Vereine 1938 aufgelöst wurden. Die Ausrüstung und Finanzierung blieb jedoch weiterhin die Angelegenheit der Gemeinden. In größeren Städten wurden noch zusätzlich luftwaffeneigene Fahrzeuge vom Sicherheits- und Hilfsdienst (SHD) stationiert. Die Dienstgrade wurden der Polizei angepasst. Die Fahrzeugfarbe wurde jener der Wehrmacht angepasst.[6]

Das in Deutschland bereits geltende Gesetz über das Feuerlöschwesen wurde allerdings erst mit 1. Oktober 1939 gültig. Die Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr erfolgte nach wie vor auf freiwilliger Basis, wobei der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen musste, so dass die Form als Freiwillige Organisation diese Zeit überdauert hat. [7](siehe auch: Deutsche Feuerwehr in der Zeit des Nationalsozialismus)

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden zwar im allgemeinen die Gesetze von vor 1938 wieder hergestellt. Dies galt allerdings nicht für Vereine unter die die Feuerwehren fielen. Diese durften nur mit Bewilligung der Sicherheitsdirektion ihre Tätigkeiten wieder aufnehmen. Es dauerte bis in die 1970er Jahre, bis die Feuerwehren in allen Bundesländern als Körperschaften des öffentlichen Rechts galten.

Frauen in der Feuerwehr

War die Feuerwehr bis vor nicht allzu langer Zeit eine reine Männerdomäne, so beginnt sich das Bild vor allem bei den Freiwilligen langsam zu ändern. Das Problem der schwieriger werdenden Tagesbereitschaft führte zur Notwendigkeit, auch Frauen in die Feuerwehr offiziell aufzunehmen. Vor allem in Gegenden, wo die Männer als Wochenpendler arbeiten, müssen die Frauen rund um die Uhr in Einsatz gehen. Wurden sie am Anfang hauptsächlich in Funk, Verwaltung usw., eingesetzt, sind heute die Frauen, zwar immer noch als Minderheit, in den Dienstbetrieb der Feuerwehr vollständig eingegliedert. Es gibt auch bereits erste Frauen als Feuerwehrkommandanten.

Auch aus der Feuerwehrjugend rücken immer mehr Mädchen zusätzlich zu den Buben in den aktiven Dienst nach, was den Anteil der Frauen laufend erhöht.

Es gibt allerdings noch in vielen Feuerwehren – vor allem unter den älteren Kameraden – Vorurteile gegen Frauen als Kameradinnen. Aus Furcht vor zusätzlichen Konflikten oder auch mit der Begründung fehlender sanitärer Anlagen und Umkleideräume kann die Aufnahme von Frauen in die Feuerwehr verhindert werden.

Doch die laufende Verjüngung der Mannschaften und auch der Kommandanten führt zu einer sachlicheren Beurteilung der Frage, und das Nebeneinander von Feuerwehrfrau und Feuerwehrmann wird immer mehr als selbstverständlich angesehen.

Einzelnachweise

  1. OBD a. D. DI Paul Bernaschek u. BR DI Hugo Speil Feuer steh Still! 1956 S. 17
  2. OÖ Landefeuerwehrverband
  3. Rechtsformen der Feuerwehren
  4. Bernaschek/Speil 1956 S. 76
  5. Vereinsrecht nach dem Gesetz vom 15. November 1867 ÖBFV abgerufen am 19. Februar 2009
  6. Brandaus 3/2008, Der Anschluss und die Folgen für die Feuerwehren
  7. Brandaus 3/2008 Beitrag von OBR Horst Rainer Sekyra

Siehe auch

Portal
 Portal: Feuerwehr – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Feuerwehr

Weblinks

Links der verschiedenen Verbände

Links der verschiedenen Feuerwehrjugenden

Links der verschiedenen Feuerwehrschulen

Links über Feuerwehrgesetze


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