Fischleim

Fischleim

Die Hausenblase (engl. Isinglass) ist die getrocknete Schwimmblase des Hausen (auch bekannt unter dem Namen Beluga, eine Störart), der in den Flüssen um das Kaspische und das Schwarze Meer heimisch ist und der hauptsächlich der Gewinnung von Kaviar dient. Heute steht der Hausen (wie die anderen Störarten) unter Artenschutz. In die USA und andere Länder besteht Importverbot. Hausenblase ist deshalb kaum noch erhältlich. So werden Schwimmblasen von anderen Fischen, zum Teil aus Südamerika, auch unter diesem Namen angeboten, Die Schwimmblase wird nach dem Fang des Fisches ausgenommen, in heißes Wasser eingelegt, von Adern und den sie umgebenden Muskeln befreit und daraufhin getrocknet. Hausenblase besteht bis zu 70 % aus Kollagen.

Verwendung

Hausenblase löst sich nur im Sauren (z. B. in Weinsäure) und dient hauptsächlich zur Schönung (Klärung) von Wein und Bier. Durch Beigabe von wenig Hausenblase (ca. 1 Gramm pro Hektoliter) flocken Trubstoffe aus der Flüssigkeit aus (Kollagen reagiert mit Gerbstoffen zu unlöslichen Verbindungen, die auch die anderen Schwebstoffe mitreißen) und setzen sich so schneller am Boden ab bzw. lassen sich dann leichter abfiltrieren. Der Geschmack des Weines wird dabei nicht beeinflusst. Das Verfahren wird heute zum Teil ersetzt durch verfeinerte Filtrationsverfahren.

Die Hausenblase wird heute noch bei der Herstellung von Wein nach jüdischen Speisegesetzen verwendet.

Bestimmte Ausnahmen zur Lebensmittelkennzeichnungspflicht [1] sind am 25. November 2007 ausgelaufen. Potentielle Allergene müssen seither als verpflichtende Angabe ausgewiesen werden. Nach Aussagen von Allergologen gibt es jedoch keine eindeutige Risikoabschätzung in diesem Punkt.[2] Im Gegensatz zu Albumin oder Lysozym bei der Weinherstellung sind Hausenblase oder Fischgelatine als Klärhilfsmittel von Wein oder Bier jedoch unbefristet von der Deklarationspflicht freigestellt.[3]

Hausenblase wird auch zur Herstellung von Hausenblasen-Leim, der auch unter dem Begriff Fischleim (Colla piscium) bekannt ist, verwendet. Die Herstellung des Leimes aus der getrockneten Hausenblase ist aufwändig. Hinzu kommt der hohe Preis für den Rohstoff, so dass Hausenblasenleim nur für spezielle Anwendungen bei Restaurierungsarbeiten und im Instrumentenbau (beispielsweise Geigenrestaurationen) eingesetzt wird. Seine speziellen Eigenschaften sind eine besonders starke Adhäsion bei hoher Elastizität in ausgehärtetem Zustand sowie geringere Viskosität als vergleichbare Leime aus tierischen Produkten wie Hautleime oder Knochenleime.

Hausenblase wurde im 19. Jahrhundert auch zur Herstellung von medizinischen Pflastern (Blutstillung) gebraucht [4], als Nahrungsmittel (Sülze) und zum Behandeln von Stoffen und Papieren (Appretur).

Der Hausenblasenleim (Fischleim) wird auch als "Gelatine" für bestimmte Edeldruckverfahren sowie im Lichtdruck verwendet, da diese in Verbindung mit Chromaten unter Lichteinwirkung aushärtet.

Einzelnachweise

  1. Mit dem Ziel des optimalen Verbraucherschutzes wurde im November 2003 eine Änderung der EG-Lebensmittelkennzeichnungsrichtlinie (2000/13/EG) verabschiedet.
  2. Ergebnisse der Prüfung mit dem Enzymallergosorbent-Test (EAST)
  3. BGBl. I Nr. 9 vom 18.3.2008 S. 383: Achtzehnte Verordnung zur Änderung der Weinverordnung, betreffend Anlage 12 zu § 46b (als Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/142/EG in nationales Recht)
  4. Handbuch der Drogisten-Praxis, Gustav Adolf Buchheister, Verlag von Julius Springer, Berlin, 3. Auflage, 1893 Online Digitalisat

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