Flagge Finnlands

Flagge Finnlands
Nationalflagge Finnlands
Flag of Finland.svg

Vexillologisches Symbol: Bürgerliche Flagge und Handelsflagge?
Seitenverhältnis: 11:18
Offiziell angenommen am: 29. Mai 1918

Die Flagge Finnlands zeigt ein blaues skandinavisches Kreuz auf weißem Hintergrund und wird im Finnischen auch siniristilippu („Blaukreuzflagge“) genannt. Sie wurde per Gesetz am 29. Mai 1918 als offizielles Symbol Finnlands eingeführt.

Es wird zwischen der „allgemeinen Nationalflagge“ und der von staatlichen Einrichtungen verwendeten Staatsflagge unterschieden.

Inhaltsverzeichnis

Beschreibung und Bedeutung

Nationalflagge Finnlands
Bürgerliche Flagge und Handelsflagge? Längenverhältnisse der Flagge Finnlands

Die Bürgerliche und Handelsflagge ist die Grundlage aller Versionen der Nationalflagge. Sie ist rechteckig. Ein blaues Kreuz teilt die Flagge in vier Rechtecke. Die gesamte Fläche ist elf Maßeinheiten hoch und 18 Maßeinheiten lang. Die Breite des Kreuzes beträgt drei Maßeinheiten. Die inneren Felder sind fünf Maßeinheiten lang, die äußeren zehn.

Das Blaue des Kreuzes steht für die finnischen Seen, die weiße Grundfläche für den Schnee.

Anfangs wurden die Farben der Flagge mit Hilfe von Musterstoffen definiert. Heute haben jedoch die Definition durch das CIE-Normvalenzsystem, das schwedische NCS Natural Colour System und das Pantone Matching System (PMS) diese herkömmliche Methode abgelöst.

Die Farben sind wie folgt definiert:

  • Nach PMS:
    • Blau: 294C
    • Rot: 186C
    • Gelb: 123C
  • Ausgehend von den textilbezogenen pantonen Farben können näherungsweise folgende CMYK abgeleitet werden. Sie sind nicht Bestandteil der offiziellen Definition:
    • Blau: C=100%; M=56%; Y=0%; K=18,5%
    • Rot: C=0%; M=91%; Y=76%; K=6%
    • Gelb: C=0%; M=30,5%; Y=94%; K=0%

Geschichte

Finnland war lange Zeit ein Teil Schwedens und danach gehörte das Land zum Russischen Kaiserreich. Als das Land 1917 von Russland unabhängig wurde, gab man sich eine eigene Nationalflagge, die die Unabhängigkeit Finnlands symbolisieren soll. Sie wurde von den Künstlern Eero Snellman und Bruno Tuukkanen entworfen. Das heute verwendete Staatswappen und das auf der Präsidentenflagge dargestellte Freiheitskreuz stammen von Olof Eriksson.

Die Flagge Finnlands basiert wie fast alle skandinavischen Flaggen auf dem Danebrog, welcher bereits 1219 erstmals das skandinavische Kreuz verwendete. Heute führen alle 5 Staaten eine Flagge mit dem Kreuz. Eine andere Bezeichnung ist „Kreuz des Nordens“ in Analogie zum Kreuz des Südens, welches oft auf Flaggen von Staaten der Südhalbkugel verwendet wird. Selbst die Normandie in Frankreich führt das skandinavische Kreuz als Flagge.

Staatsflagge

10:18 Dienstflagge an Land und zur See? Staatsflagge Finnlands

Die Staatsflagge ist ausschließlich staatlichen Institutionen vorbehalten.

In ihrer rechteckigen Form entspricht die Staatsflagge des Landes im Prinzip der Nationalflagge, zeigt aber in der Mitte des Kreuzes zusätzlich das finnische Wappen auf rotem quadratischem Hintergrund. Zwischen dem roten Hintergrund und dem blauen Kreuz befindet sich ein dünner gelber Rand (3/40 Maßeinheiten breit).

Die rechteckige Staatsflagge wird von staatlichen Einrichtungen wie dem Parlament, der Regierung, Gerichten, diplomatischen Vertretungen im Ausland und staatlichen Hochschulen verwendet. Ferner kommt sie auf der staatlichen Schiffsflotte zum Einsatz (z. B. auf Eisbrechern).

Kriegsflagge

11:19 Kriegsflagge an Land und zur See? Kriegsflagge Finnlands

Die zungenförmige Kriegsflagge ist eine Maßeinheit länger als die rechteckige Form und ist auf der dem Fahnenmast gegenüberliegenden Seite dreifach spitz zugeschnitten. Sie wird von der Armee verwendet.

Sonderformen

Das finnische Gesetz sieht eine Reihe von Sonderformen der finnischen Flagge vor.

Präsidentenflagge

11:19 Präsidentenflagge Finnlands

Der Präsident der Republik Finnland verwendet die Staatsflagge in Zungenform, auf der mastseitigen oberen Ecke befindet sich das Freiheitskreuz, das ein blaues Tatzenkreuz mit einem gelben Hakenkreuz kombiniert.

Militärische Sonderformen

Drei Sonderformen der Flagge kommen in militärischen Zusammenhang zum Einsatz. Sie basieren auf der zungenförmigen Staatsflagge und unterscheiden sich jeweils durch das in der mastseitig oberen Ecke angebrachte Symbol:

  • Verteidigungsminister – zwei braune Gewehre vor zwei überkreuzt dargestellten gelben Kanonenrohren
  • Der Kommandant der Armee – braungelber Marschallstab und blaugelbes Schwert über Kreuz mit einem gelben Kanonenrohr
  • Kommandant der Marine – blauer Anker vor zwei über Kreuz dargestellten Kanonenrohren

Freizeitboote

Auf Freizeitbooten kann eine Sonderform der finnischen Flagge verwendet werden, bei der sich auf dem blauen Kreuz ein dünnes weißes Kreuz (Breite 3/5 Maßeinheiten) und auf der mastseitigen oberen Ecke das Symbol des Bootsvereins befindet.

Verwendung

Mit der finnischen Flagge und ihrer Verwendung sind eine ganze Reihe von Traditionen, Regeln und Gesetzen verbunden.

Flaggentage

Wehende Staatsflagge in Helsinki

In Finnland gibt es sowohl offizielle als auch sogenannte eingebürgerte Flaggentage.[1][2]

Bei den offiziellen Flaggentagen, die auch gesetzlich festgelegt sind, muss bei öffentlichen Gebäuden die finnische Flagge aufgezogen werden. Dies betrifft die folgenden Tage:

  • 28. Februar – Kalevalan päivä/Kalevadagen, Tag der finnischen Kultur
  • 1. Mai – vappu/första maj, Tag der finnischen Arbeit
  • der zweite Sonntag im Mai – Muttertag
  • 4. Juni – puolustusvoimain lippujuhlan päivä/försvarets fanfest, Tag des Flaggenfestes der Armee
  • der Samstag zwischen dem 20. Juni und dem 26. Juni eines Jahres – Juhannus, Mittsommerfest und Suomen lipun päivä/Finlands flaggas dag, Tag der finnischen Flagge
  • 6. Dezember – itsenäisyyspäivä/självständighetsdagen, Unabhängigkeitstag
  • Tage, an denen nationale oder kommunale Wahlen sowie Europawahlen stattfinden oder Volksabstimmungen im ganzen Land abgehalten werden
  • der Tag, an dem der Präsident der Republik Finnland ins Amt eingeführt wird

Zusätzlich ist es Brauch, auch an den eingebürgerten Flaggentagen die finnische Flagge aufzuziehen, es ist jedoch keine Pflicht. Von dieser Regelung betroffen sind die folgenden Tage:

  • 5. Februar - J. L. Runebergin päivä/Runebergsdagen, Johan-Ludvig-Runeberg-Tag
  • 19. März - Minna Canthin päivä/Minna Canthdagen, Minna-Canth-Tag - Tag der Gleichberechtigung
  • 9. April – Mikael Agricolan päivä/Mikael Agricoladagen, Mikael-Agricola-Tag der finnischen Sprache
  • 27. April – kansallinen veteraanipäivä/nationella veterandagen, Nationaler Veteranentag
  • 12. Mai – J. V. Snellmanin päivä/Snellmansdagen, Tag der finnischen Kultur
  • der dritte Sonntag im Mai – Gedenktag für die Gefallenen
  • 6. Juli – Eino Leinon päivä/Eino Leinodagen, Eino-Leino-Tag, Tag der Dichtung und des Sommers
  • 10. Oktober – Aleksis Kiven päivä/Aleksis Kividagen, Aleksis-Kivi-Tag, Tag der finnischen Literatur
  • 24. Oktober – Yhdistyneiden Kansakuntien päivä/FN-dagen, UNO-Tag
  • 6. November – ruotsalaisuuden päivä/svenska dagen, Tag der schwedischen Kultur
  • der zweite Sonntag im November – Vatertag
  • 8. Dezember - Jean Sibeliuksen päivä/Jean Sibeliusdagen, Jean-Sibelius-Tag, Tag der finnischen Musik (ab 2011)

Für die Samen und Åländer gibt es zusätzlich eigene Flaggentage für deren offizielle Flaggen.

Regeln zur Beflaggung

Jeder Finne hat das Recht, die finnische Flagge zu hissen, wenn er dies für angebracht hält. Private Anlässe, zu denen häufig die Fahne gehisst wird, sind zum Beispiel Hochzeiten, Geburtstage, die Ehrung besonderer Gäste oder Abiturfeiern. Bei Todesfällen wird Halbmast geflaggt.[3]

Die gesetzlichen Flaggentage sind für staatliche und kommunale Einrichtungen verbindlich und auch an den eingebürgerten Tagen wird von diesen beflaggt. Die meisten Privatleute hissen an diesen Tagen ebenfalls die Fahnen, in Wohnblocks oder -siedlungen wird dies meist vom Hausmeister oder Hausmeisterdienst erledigt.[1]

Die Nationalflagge wird morgens um 8 Uhr gehisst und bei Sonnenuntergang abgenommen – allerdings nicht später als 21 Uhr. Es gibt drei Ausnahmen von dieser Regel:[4][5]

  • am Tag der finnischen Flagge wird die Fahne am Vorabend des Mittsommerfestes um 18 Uhr gehisst und erst am Tag des Mittsommerfestes um 21 Uhr abgenommen
  • am Unabhängigkeitstag endet die Beflaggung um 20 Uhr
  • an Wahltagen, an denen die Wahllokale bis nach Sonnenuntergang geöffnet sind, endet die Beflaggung um 20 Uhr

Die Beachtung dieser Zeiten sind lediglich für die öffentlichen Einrichtungen des Staates und der Kommunen verbindlich, ihre Beachtung gehört aber zum guten Stil und wird daher in der Regel genau beachtet.

Vernichtung

Eine finnische Fahne ist im Bedarfsfall durch Verbrennen zu entsorgen oder in so kleine Teile zu schneiden, dass sie nicht mehr als Flagge erkennbar ist und dann möglichst auf mehrere Male verteilt in den Restmüll zu geben.

Straftatbestände

Wer

  • die finnische Flagge öffentlich beschädigt,
  • sie unehrwürdig verwendet oder
  • eine öffentlich sichtbare Flagge ohne Erlaubnis entfernt,

macht sich der Entweihung der finnischen Flagge (Suomen lipun häpäiseminen/skymfande av Finlands flagga) schuldig.[6]

Wer

  • unberechtigt die Präsidentenflagge oder eine andere Staatsflagge verwendet,
  • eine Flagge verwendet, die nicht regelgemäße Zusatzzeichen trägt oder
  • eine Flagge als finnische Flagge verkauft, die von den Farben oder Abmessungen nicht den Gesetzen und Verordnungen entspricht,

macht sich des Verstoßes gegen die Regeln über die finnische Flagge schuldig.[6]

Weitere in Finnland verwendete Flaggen

Folgende Flaggen kommen neben der Flagge Finnlands regional oder zu bestimmten Anlässen zum Einsatz:

Weblinks

 Commons: Flaggen Finnlands – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. a b Sisääsiainministeriö: The days the Finnish flag is flown
  2. finlex.fi: Förordning om flaggning med Finlands flagga 26. Mai 1978/383 (2 §)/Asetus liputuksesta Suomen lipulla 26. Mai 1978/383 (2 §)
  3. Sisääsiainministeriö: Flying the Finnish flag
  4. Sisääsiainministeriö: Times of day the flag should be flown
  5. finlex.fi: Förordning om flaggning med Finlands flagga 26.Mai 1978/383 (4 §)/Asetus liputuksesta Suomen lipulla 26. Mai 1978/383 (4 §)
  6. a b finlex.fi: Laki Suomen lipusta 26. Mai 1978/380, §8

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