Flugbenzinsteuer

Flugbenzinsteuer

Die Kerosinsteuer ist eine innerhalb der Europäischen Union erhobene Steuer auf Flugtreibstoff in der gewerblichen Luftfahrt. Die Rechtsgrundlage bildet die EG-Energiesteuerrichtlinie (2003/96/EG) vom 27. Oktober 2003, die den nationalen Regierungen die Möglichkeit zur Einführung einer Steuer auf Turbinenkraftstoff für kommerzielle Inlandsflüge einräumt.

Derzeit ist der kommerzielle Kerosinverbrauch nach der Gesetzgebung aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union jedoch steuerfrei – mit Ausnahme der Niederlande. Der Flughafen München gewährt sogar Kerosinzuschüsse für Langstreckenflüge in Höhe von 13 Euro pro 1000 Liter.

Die Einführung einer staatlichen Abgabe auf Turbinenkraftstoff wird von Umweltschutz- und Verkehrsverbänden und europäischen Schienenverkehrsunternehmen entweder auf nationaler oder europäischer Ebene mit dem Verweis auf eine verbesserte Wettbewerbsgerechtigkeit zwischen den Verkehrsträgern und eine konsequente Einpreisung von Umweltexternalitäten in die Tarife des Flugverkehrs gefordert.

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