Frauenbewegung

Frauenbewegung
Die Suffragette „Mrs. Suffern“ hält ihr Transparent hoch. (1914, vermutlich in New York)

Die Frauenbewegung ist eine globale soziale Bewegung, die sich für die Rechte von Frauen und die Verbesserung ihrer gesellschaftlichen Stellung einsetzt.

Sie entstand im Zusammenhang mit den sozialen und erzieherischen Reformbewegungen des 19. Jahrhunderts in Westeuropa und den USA und breitete sich rasch in andere Länder aus. Wichtige Themen sind die Gleichberechtigung der Frau und die Neubewertung der tradierten Geschlechterrollen.

Inhaltsverzeichnis

Weltanschauliche Grundlagen

Erste Ansätze einer Frauenrechtsbewegung entstanden im Zeitalter der Aufklärung gleichzeitig mit dem Beginn bürgerlicher Emanzipationsbestrebungen. Grundgedanke war die Gleichheit aller Menschen, wie sie beispielsweise im Laufe der französischen Revolution proklamiert wurde. So forderte Olympe de Gouges mit ihrer Déclaration des droits de la Femme et de la Citoyenne bereits 1791, also kurz nach der Deklaration der Menschen- und Bürgerrechte (1789), dieselben Rechte und Pflichten für Frauen ein. Denn Formulierungen von Menschen- und Bürgerrechten galten zu diesem Zeitpunkt nur für Männer.

In Bezug auf das Verhältnis zwischen den Geschlechtern kristallisierten sich bereits sehr früh zwei grundlegend verschiedene Auffassungen heraus: eine dualistische bzw. differenzialistische und eine generalistische bzw. egalitäre Sichtweise. Erstere ging von einer grundlegenden, natürlich oder durch die neuen Wissenschaften begründeten „Verschiedenheit der Geschlechter“ aus.

Der egalitäre Ansatz basierte auf den Ideen der Aufklärung. Danach waren alle Menschen „von Natur aus gleich“, woraus die Forderung nach der Gleichstellung der Geschlechter in sämtlichen Bereichen der Gesellschaft abgeleitet wurde.

Moderne Frauenrechtsbewegung

Die moderne Frauenrechtsbewegung lässt sich in drei Wellen unterteilen:

  • Die erste Welle der modernen Frauenbewegung oder Frauenrechtsbewegung (Mitte des 19. Jahrhunderts bis Anfang des 20. Jahrhunderts) kämpfte für die grundsätzlichen politischen und bürgerlichen Rechte der Frauen wie z. B. das Frauenwahlrecht, das in Deutschland im November 1918 rechtlich verankert wurde, das Recht auf Erwerbstätigkeit, das Recht auf Bildung und für eine Gesellschaft auf neuer sittlicher Grundlage.
  • Die zweite Welle der Frauenbewegung entstand in den 1960er Jahren als Kritik an der massiven Diskriminierung von Frauen, besonders von Müttern. Wegen ihrer Kritik an allen bisherigen Formen organisierter Politik verstanden sich zumindest große Teile der zweiten Phase etwa ab 1968 auch als autonome Frauenbewegung. Diese zweite Welle wird oft als Teil der Neuen Linken und der neuen sozialen Bewegungen verstanden. Sinnvollerweise wird aber die Frauenbewegung der letzten beiden Jahrhunderte in einem Zusammenhang betrachtet und nach Phasen oder Wellen unterschieden.
  • In den 1990er Jahren zeichnete sich vor allem in den USA eine dritte Welle (Third-wave feminism) der Frauenbewegung ab, die die Ideen der zweiten Welle in modifizierter Form fortsetzt. Neue Aspekte sind vor allem eine globalere, weniger ethnozentristische Sichtweise, die Betonung der Notwendigkeit, dass auch Männlichkeit ein nach Zeiten und Regionen unterschiedliches Konstrukt ist, das kritisch hinterfragt werden muss. Unter dem Begriff des Gender Mainstreaming verabredeten 1995 auf der 4. UN-Weltfrauenkonferenz die dort versammelten Regierungen inkl. des Vatikan den kleinsten Reformkompromiss auf den sie sich einigen konnten, als eine Top-Down Strategie, die Frauen-, aber auch Lesben- und Schwulenbewegungen unterstützen soll.

Frauenrechtlerin ist nicht nur Bezeichnung für eine Mitstreiterin der älteren Frauenbewegung (1848–1933), sondern ist auch heute noch gebräuchlich[1]. Für Angehörige der neuen Frauenbewegung seit den 1960er Jahren wird jedoch eher die Bezeichnung Feministin verwendet.

Die erste Welle der Frauenbewegung

Christabel Pankhurst (1880-1958) gehörte zu den britischen Suffragetten, die sich entschieden für das Frauenwahlrecht einsetzten

Im Zuge der Französischen Revolution wurde auch die Gleichheit zwischen Mann und Frau zum Thema gemacht. Zuerst vor allem in den Salons Europas, aber während des Vormärz auch bei den Altkatholikinnen. Auf diese intellektuellen Zirkel bezog sich die abfällige Bezeichnung Blaustrumpf.

Die erste Welle der Frauenbewegung in den USA entstand im Zuge der Anti-Sklaverei-Bewegung. Unter den Abolitionisten befanden sich auch viele, oft religiös motivierte, Frauen. Sie erkannten, dass nicht nur die Rechte der Afroamerikaner, sondern auch die der Frauen nicht den Bürgerrechten anglo-amerikanischer Männer entsprachen. So wurde 1848 die „Seneca Falls Declaration“ beschlossen, die sich bewusst an der US-amerikanischen Unabhängigkeitserklärung orientierte und die Gleichheit von Frau und Mann und somit von deren Rechten deklarierte. Gefordert wurde vor allem das Wahlrecht für Frauen und eine Reform des Ehe- und Besitzrechtes.[2]

Die Mitglieder der ersten Frauenbewegung wurden Frauenrechtlerinnen genannt. Da eines ihrer Hauptziele das Frauenwahlrecht war, wurden sie auch (häufig abwertend) als Suffragetten (suffrageengl. Wahlrecht, von latein. suffragium – Abstimmung) bezeichnet.

Die wichtigsten angestrebten Ziele der ersten Welle waren:

„Führererinnen der Frauenbewegung in Deutschland“, Illustration aus Die Gartenlaube, 1894

Die früher vorgenommene Unterscheidung innerhalb der deutschen Frauenbewegung zwischen bürgerlich-gemäßigter Frauenbewegung um Henriette Goldschmidt (1825-1920), Louise Otto-Peters (1819-1895), Auguste Schmidt (1833-1902) sowie Helene Lange (1848-1930) und Gertrud Bäumer (1873-1954), bürgerlich-radikaler Frauenbewegung um Minna Cauer (1841-1922) und Anita Augspurg (1857-1943) und sozialistischer Frauenbewegung um Clara Zetkin (1857-1933) wird heute aus sachlichen Gründen und wegen vielfältiger Überschneidungen in Einzelfragen, nicht mehr aufrechterhalten. Sinnvoller ist es, Schwerpunkte des Engagements zu unterscheiden. Vor allem der bürgerlich-radikale Flügel strebte das Frauenwahlrecht auf nationaler Ebene und das Recht auf Zugang zu den Universitäten an, teilweise auch gemeinsam mit den Sozialistinnen. Der bürgerlich-gemäßigte Flügel trat vorrangig zunächst für das Kommunalwahlrecht und für eine Verbesserung der Bildungsmöglichkeiten für Frauen sowie für die Anerkennung der Erwerbsarbeit von Frauen ein, oft mit Blick auf besonders benachteiligte Berufsgruppen (Dienstboten, Schauspielerinnen). Allen Flügeln gemeinsam ging es um die Umgestaltung der Gesellschaft auf neuer sittlicher Grundlage.

Die zweite Welle der Frauenbewegung

Der Auslöser der zweiten Welle der Frauenbewegung war ein allgemeiner gesellschaftlicher Umbruch und Wertewandel nach dem Golden Age of Marriage der 1950er und 1960er Jahre. In Deutschland wie in den USA wurde sie im Zuge der Neuen Linken im Rahmen des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes (SDS) von der Studentenbewegung zur sozialen Bewegung. In den USA wurden die Frauen durch die Bürgerrechtsbewegung der Afroamerikaner und die Massenbewegung gegen den Vietnamkrieg inspiriert, sich auch wieder stärker für die Lösung ihrer eigenen Probleme zu engagieren.

Die besonderen Merkmale dieser Frauenbewegung waren

  • an den Protestformen der anderen sozialen Bewegungen orientierte spektakuläre Aktionsformen inklusive Akte des bürgerlichen Ungehorsams
  • „Consciousness Raising“, ein aus China und Vietnam übernommenes „Sprechen über Schmerzen, um Schmerzen zu erinnern“, bei dem der Austausch von zunächst individuell erlebten Problemen und die daraus gewonnene Erkenntnis, dass diese weit verbreitet sind Fragen nach den Ursachen und Lösungsmöglichkeiten hervorruft
  • Analyse der Ursachen des als Diskriminierung und Gewalt erfahrenen Unrechts.
  • Themen wie Schwangerschaftsabbruch (Schlagwort: „Mein Bauch gehört mir“), Sexualität, Missbrauch

Schon der Aktionsrat zur Befreiung der Frau formulierte 1968 weniger „Frauenprobleme“ als Kritik an der auch von der Neuen Linken nicht in Frage gestellten hierarchischen Geschlechterordnung und leitete daraus die temporär notwendige Selbstorganisation der Frauen ab. Daraus entstand die „autonome“ Frauenbewegung. Der hier benutzte Begriff der Autonomie war nicht identisch mit dem der anarchistischen Bewegung. Vielmehr meinte er im geteilten Deutschland (und in Absetzung vom „Sozialistischen Frauenbund“) die Unabhängigkeit von allen Formen traditioneller und neuer linker Politik.

Als Reaktion auf die Frauenbewegung entwickelte sich ab den späten 1960er Jahren eine Männerbewegung. Diese trägt heute teilweise reaktionäre maskulistische Züge, Strömungen innerhalb dieser betrachten den Feminismus als Feindbild und sind Teil des konservativen „Backlash“ der 1980er Jahre. Es gibt jedoch seit den 1960er Jahren auch Männergruppen, die versuchen, ein neues Selbstverständnis zu finden, das Erkenntnisse der Geschlechter- und Männerforschung aufnimmt. Der Schwäche des kritischen Ansatzes innerhalb der Männerbewegung in Deutschland geschuldet, entwickelte sich die Männerforschung und die praktische Jungenarbeit hier erst mit großer Verspätung.

Die dritte Welle der Frauenbewegung

Frauen in Dhaka, Bangladesh, demonstrieren am 8. März für ihre Rechte

In den 1990er Jahren entwickelte sich in den USA eine dritte Welle der Frauenbewegung. Sie war vor allem eine Reaktion auf einen populären Antifeminismus und auf die Ansicht, dass Feminismus obsolet sei, weil er alle Ziele erreicht hätte. Die Bezeichnung „dritte Welle“ (third-wave feminism) kam in der ersten Hälfte der 1990er Jahre auf und geht zurück auf Rebecca Walker, die einige Jahre später (1997) Mitbegründerin der Third Wave Foundation war. [3]

Die dritte Welle des Feminismus orientiert sich sehr stark an den Zielen der zweiten Phase, die sie auch heute noch nicht verwirklicht sieht. Angebliche oder tatsächliche Fehler des radikalen und kulturellen Feminismus der zweiten Welle, wie z. B. Ethnozentrismus und (teilweiser) Ausschluss der Männer sollen korrigiert und der Feminismus den aktuellen gesellschaftlichen Gegebenheiten angepasst werden. Darüber hinaus geht es um das Infragestellen problematischer Identitätskonzepte, von Geschlechtsidentität und Sexualität.

Es ist vor allem ein Generationenwechsel. Feminismus hatte unter der jungen Generation einen schlechten Ruf, galt als hausbacken und „uncool“. Andererseits sehen viele junge Frauen eine Gleichberechtigung der Geschlechter noch keineswegs verwirklicht. So entstanden u. a. die Riot Grrrls in den USA aus einem Punk-Kontext. Elemente der Riot-Grrrl-Bewegung wurden auch in Deutschland aufgegriffen. Die jungen Feministinnen der dritten Welle arbeiten vor allem mit dem Internet und zielorientiert in Projekten und Netzwerken mit feministischer Ausrichtung, z. B. in der Third Wave Foundation (USA) bzw. mit konkreten Projekten wie etwa Ladyfesten.

Wichtige rechtliche Stationen zur Emanzipation in Deutschland

Wesentliche rechtliche Schritte der Gleichberechtigung der Frau sind auch in Deutschland zum Teil erst vor kurzer Zeit erfolgt.

  • Dorothea Erxleben wird 1754 aufgrund einer königlich angeordneten Ausnahme als erste Frau in Medizin promoviert.
  • Frauen werden als Gasthörerinnen an Universitäten in Preußen ab 1896 zugelassen. 1900 erlaubt das erste deutsche Land - das Großherzogtum Baden - das Frauenstudium uneingeschränkt.
  • Das Frauenwahlrecht wird ab 1919 gewährt.
  • 1949 wird die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in das Grundgesetz aufgenommen.
  • 1954 wird das Beschäftigungsverbot verheirateter Frauen im öffentlichen Dienst aufgehoben.
  • 1958 tritt das Gleichberechtigungsgesetz in Kraft.
  • 1958 wird das Lehrerinnenzölibat aufgehoben.
  • 1958 wird nach einem Bundesverfassungsgerichtsurteil das Ehegattensplitting anstelle der steuerlichen Gesamtveranlagung eingeführt.
  • 1959 entscheidet das Bundesverfassungsgericht, dass der Gehorsamsparagraph im Eherecht nichtig ist.
  • Die Koedukation wird schrittweise ab den späten 1950ern eingeführt (seit 1945 in der Deutschen Demokratischen Republik). Österreich übernimmt diesen Grundsatz ab 1975. Die letzte „eingeschlechtliche“ Schule existiert bis 1985 in Bayern.
  • 1976 kommt die Gleichberechtigung bei finanziellen Dispositionen jenseits der Schlüsselgewalt.
  • Ebenfalls 1976 wird es möglich, den Namen der Frau als Familienname zu wählen.
  • 1991 verwirft das Bundesverfassungsgericht den Grundsatz, dass der Nachname des Mannes Ehename wird, wenn das Paar sich nicht auf einen Nachnamen einigt.
  • Ab 1997 ist die Vergewaltigung auch in der Ehe strafbar, allerdings nur auf Antrag verfolgt. 2004 wird daraus ein Offizialdelikt, das von Amts wegen verfolgt wird.

Siehe auch

Frauenbewegung in einzelnen Ländern

Literatur

Allgemein

  • Antoinette Burton: History is Now: feminist theory and the production of historical feminisms, Women's History Review, Volume 1, Number 1, 1992, S. 25–39 – die Konstruktion der Geschichte(n) des Feminismus.
  • Stefanie Ehmsen: Der Marsch der Frauenbewegung durch die Institutionen: Die Vereinigten Staaten und die Bundesrepublik im Vergleich Münster: Westfälisches Dampfboot, 2008.
  • Ute Planert (Hg.): Nation, Politik und Geschlecht. Frauenbewegungen und Nationalismus in der Moderne, Campus 2000, ISBN 3-593-36578-2.
  • Renate Reimann: Frauen auf den Barrikaden. Mutige Schritte auf dem langen Weg zur Gleichberechtigung. Einst und Jetzt, Jahrbuch des Vereins für corpsstudentische Geschichtsforschung 47 (2002), S. 193-226
  • Hannelore Schröder: Widerspenstige – Rebellinnen – Suffragetten. Feministischer Aufbruch in England und Deutschland. ein-FACH-verlag, Aachen, 2001.
  • Reimar Oltmanns: Vive la Francaise! Die stille Revolution der Frauen in Frankreich. Rasch und Röhring Hamburg, 1995, ISBN 3-89136-523-3.

Literatur- und Ideengeschichte und Geschichte der Frauenbewegung

  • Peggy Antrobus: The global women's movement – Origins, issues and strategies. Zed Books, London 2004.
  • Margaret Atherton (Hg.): Women Philosophers of the Early Modern Period, Indianapolis, IN: Hackett 1994.
  • John J. Conley: The Suspicion of Virtue: Women Philosophers in Neoclassical France. Ithaca, NY: Cornell University Press 2002.
  • Angela N. Creager; Elizabeth Lunbeck; Londa Schiebinger (Hg.): Feminism in Twentieth-Century Science, Technology, and Medicine, Chicago: University of Chicago Press 2001.
  • Mary Ellmann: Thinking About Women, New York: Harcourt, Brace & World 1968.
  • Ute Gerhard: Frauenbewegung und Feminismus. Eine Geschichte seit 1789. Beck-Verlag, München 2009, ISBN 978-3406562631
  • Elizabeth Harvey; Kathleen Okruhlik (Hg.): Women and Reason, Ann Arbor, MI: University of Michigan Press 1992.
  • Florence Hervé (Hg.): Geschichte der deutschen Frauenbewegung. 7., verbesserte und überarbeitete Auflage, PapyRossa, Köln 2001, ISBN 3-89438-084-5.
  • Margret Karsch: Feminismus für Eilige. Aufbau Verlag, Berlin 2004. ISBN 3-7466-2067-8
  • Donna Landry; Gerald McLean: Materialist Feminisms, Cambridge, MA: Blackwell 1993.
  • Lenz, Ilse: Die Neue Frauenbewegung in Deutschland. Abschied vom kleinen Unterschied. Eine Quellensammlung. 2. Auflage 2010. Wiesbaden: VS Verlag. ISBN 978-3-531-17436-5.
  • Gerda Lerner: Die Entstehung des feministischen Bewusstseins. Vom Mittelalter bis zur Ersten Frauenbewegung. dtv, 1998, ISBN 3-423-30642-4
  • Genevieve Lloyd: Feminism and the History of Philosophy, New York: Oxford University Press 2002.
  • Genevieve Lloyd: The Man of Reason, "Male" and "Female" in Western Philosophy, London: Methuen 1984.
  • Ian Maclean: Woman Triumphant. Feminism in French literature 1610-1652, Oxford: Clarendon Press 1977.
  • Kate Millett: Sexual Politics, London: Virago 1977.
  • Rosemarie Nave-Herz: Die Geschichte der Frauenbewegung in Deutschland. Leske + Budrich Verlag, 1994, ISBN 3-8100-1250-5
  • Eileen O’Neill: Women Philosophers of the Seventeenth and Eighteenth Centuries, A Collection of Primary Sources, Oxford: Oxford University Press 1998.
  • Herrad Schenk: Die feministische Herausforderung. 150 Jahre Frauenbewegung in Deutschland, ISBN 3-406-06013-7
  • Londa Schiebinger: The Mind Has No Sex? Women in the Origins of Modern Science. Cambridge, MA: Harvard University Press 1989.
  • Elain Showalter: A Literature of Their Own: British Women Novelists from Brontë to Lessing, Princeton, NJ: Princeton University Press 1977.
  • Domna C. Stanton; Abigail J. Stewart (Hg.): Feminisms in the Academy, Ann Arbor: University of Michigan Press 1995.
  • Cecile T. Tougas; Sara Ebenrick (Hg.): Presenting Women Philosophers, Philadelphia: Temple University Press 2000.
  • Nancy Tuana (Hg.): Re-Reading the Canon, 26 Bde., University Park: Pennsylvania State University Press 1994–2005.
  • Nancy Tuana: Woman and the History of Philosophy, New York: Paragon Press 1992.
  • Mary Ellen Waithe (Hg.): A History of Women Philosophers, 4 Bde., Boston and London: Kluwer Academic Publishers 1987–1995.
  • Heinrich-Böll-Stiftung, Feministisches Institut (Hg): Wie weit flog die Tomate? Eine 68erinnen-Gala der Reflexion, Berlin 1999. Mit Beiträgen von Seyran Ates, Halina Bendkowski, Christina von Braun, Erica Fischer, Frigga Haug, Cristina Perincioli, Cäcilia Rentmeister, Helke Sander, Marlene Streeruwitz

Zum Third-Wave-Feminismus

  • Jennifer Baumgardner, Amy Richards: Manifesta: Young Women, Feminism, and the Future, Farrar, Straus and Giroux 2000, ISBN 0-374-52622-2 (engl., über die Dritte Welle in den USA mit historischem Rückblick).
  • Jennifer Baumgardner, Amy Richards, Winona LaDuke: Grassroots: A Field Guide for Feminist Activism, Farrar, Straus and Giroux 2005, ISBN 0-374-52865-9 (engl.)
  • Leslie Heywood, Jennifer Drake (Hg.): Third Wave Agenda: Being Feminist, Doing Feminism, University of Minnesota Press 1997, ISBN 0-8166-3005-4 (engl.)

Weblinks

Quellen und Anmerkungen

  1. Begriff „Frauenrechtlerin“ in der Gegenwart: tagesschau.de 29. November 2006 taz.de 26. September 2006 tagesspiegel.de 3. September 2006 PR Newswire 4. Januar 2006
  2. Howard Zinn: A People’s History of the United States, Harper Perennial, 2005, S. 123 ISBN 0-06-083865-5
  3. Antje Schrupp: Third Wave Feminismus

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