Freigabe

Freigabe

Freigabe steht für

  • Rechtswesen
    • im Rechtswesen allgemein die Einräumung von Rechten auf etwas, siehe Autorisierung
    • im Sicherheitskontext allgemein die an eine Person erteilte Zugriffsberechtigung, siehe Zugriffskontrolle
    • im Zensurwesen die Bestätigung über das Einhalten der Regelungen, siehe Zensur (Informationskontrolle)
    • im Strahlenschutz die Entlassung bestimmter Objekte aus dem sachlichen Geltungsbereich des Strahlenschutzrechts; siehe Freigabe (Strahlenschutz)
    • in der Luftfahrt die Genehmigung eines bestimmten Flugplanes oder eines bestimmten Flugmanövers (Startfreigabe, Landefreigabe, Überflugerlaubnis); siehe Flugverkehrskontrolle
  • Technik
    • in der Technik die Beseitigung mechanischer oder elektrischer Hemmnisse bezüglich des Gebrauchs von Geräten oder Einrichtungen (Entriegelungssysteme).
    • in der Informations- und Netzwerktechnik eine Sicherheitstechnik für benutzerspezifischen Zugriff in einem Netzwerk oder Computersystem, siehe Zugriffsrecht
    • in Windowsbetriebssystemen speziell die Verwaltung von Ressourcen durch Datei- und Druckdienste
    • in der Softwareentwicklung die Freigabe einer neuen Version für den allgemeinen Gebrauch; siehe Release Management
    • in der Programmierung die Freigabe von dynamischem Speicher durch eine Deallokation
  • Sonstiges
    • im Beförderungswesen die Abmachung über die Kosten der Sendung, siehe Frankatur
    • in der Druck- und Verlagsbranche die Genehmigung zum Satz oder Druck, Druckfreigabe; siehe Imprimatur
    • im Projektmanagement und in der Qualitätssicherung die offizielle und dokumentierte Erlaubnis, Ergebnisse, Produkte oder Entscheidungen in fortführende Prozesse fortzutragen, je nach Sachverhalt Produktfreigabe, Produktionsfreigabe oder aber Prozessfreigabe genannt.


Siehe auch:

Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

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  • Freigabe — Entblockung; Öffnung; Zustimmung; Bewilligung; Erlaubnis; Signale stehen auf grün (umgangssprachlich); grünes Licht (umgangssprachlich) * * * Frei|ga|be 〈f. 19〉 1 …   Universal-Lexikon

  • Freigabe — I. Insolvenzrecht:Erklärung des Insolvenzverwalters gegenüber dem ⇡ Gemeinschuldner über die Aufhebung der Zugehörigkeit eines Gegenstandes zur ⇡ Insolvenzmasse. Der Gegenstand wird freies Vermögen des Gemeinschuldners. Die F. steht im… …   Lexikon der Economics

  • Freigabe — Frei|ga|be …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Entblockung — Freigabe; Öffnung …   Universal-Lexikon

  • Bewilligung — Freigabe; Zustimmung; Erlaubnis; Signale stehen auf grün (umgangssprachlich); grünes Licht (umgangssprachlich) * * * Be|wịl|li|gung 〈f. 20〉 das Bewilligen * * * Be|wịl|li|gung, die; , en …   Universal-Lexikon

  • Signale stehen auf grün — Freigabe; Zustimmung; Bewilligung; Erlaubnis; grünes Licht (umgangssprachlich) …   Universal-Lexikon

  • grünes Licht — Freigabe; Zustimmung; Bewilligung; Erlaubnis; Signale stehen auf grün (umgangssprachlich) …   Universal-Lexikon

  • Liste der unter der alliierten Militärzensur verbotenen deutschen Filme — Nach der Kapitulation des Deutschen Reiches im Jahre 1945 gab das Oberkommando der alliierten Siegermächte, um ein Fortwirken der nationalsozialistischen Filmpropaganda zu unterbinden, die später Vorbehaltsfilme genannten über 40 Filme sowie die… …   Deutsch Wikipedia

  • Liste der unter alliierter Militärzensur verbotenen deutschen Filme — Nach der Kapitulation der Wehrmacht des Deutschen Reiches im Jahre 1945 gab der für die Filmzensur zuständige Alliierte Kontrollrat eine Liste von nicht zur öffentlichen Aufführung freigegebenen Filmen heraus, um ein Fortwirken der… …   Deutsch Wikipedia

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