Freiwillige Feuerwehr

Freiwillige Feuerwehr

Eine Freiwillige Feuerwehr (offizielle Abkürzung in Deutschland, Österreich und Südtirol ist FF) ist eine öffentliche Feuerwehr, die sich hauptsächlich aus ehrenamtlichen Mitgliedern, mitunter auch einigen hauptamtlichen Kräften (z. B. für den Rettungsdienst etc.) zusammensetzt. Im Gegensatz dazu besteht eine Berufsfeuerwehr (BF) aus rein hauptamtlichen Einsatzkräften. Entgegen der weitverbreiteten Meinung, in den meisten Städten Deutschlands würde es eine Berufsfeuerwehr geben, wird der Brandschutz in Deutschland hauptsächlich durch freiwillige Kräfte sichergestellt. Bei einer Gesamtzahl von 2.074 Städten in Deutschland existieren lediglich in 102 dieser Städte Berufsfeuerwehren. In allen diesen Städten gibt es zur Verstärkung der Berufsfeuerwehr auch freiwillige Abteilungen. Auch in Österreich gibt es nur in sechs Landeshauptstädten eine Berufsfeuerwehr. In sämtlichen anderen Orten wird der Brandschutz von 4.528 Freiwilligen Feuerwehren wahrgenommen, sodass im Durchschnitt pro Gemeinde annähernd zwei Freiwillige Feuerwehren bestehen.

Die Organisation, den Brandschutz größtenteils mit Freiwilligen Feuerwehren abzudecken, hat sich vor allem in den deutschsprachigen Ländern durchgesetzt, während in den meisten anderen west- und auch osteuropäischen Ländern andere Organisationsformen vorherrschen. In manchen Ländern gibt es jedoch Bestrebungen ein freiwilliges System zu etablieren. Ein Beispiel hierfür ist die ESEPA in Griechenland.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Die Saug- und Druckspritze der Freiwilligen Feuerwehr Kronach von 1882 (Nachgestelltes Bild von 2003)
Typisches Feuerwehrhaus einer kleinen Freiwilligen Feuerwehr in ländlichem Raum, FF Philippsthal, Brandenburg
Kühlen eines Kraftstofftanks bei einer Einsatzgroßübung der Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Tübingen

Eine der ältesten Freiwilligen Feuerwehren auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschlands ist die Freiwillige Feuerwehr der Kreisstadt Saarlouis im heutigen Saarland.[1] Sie wurde 1811 von der damaligen französischen Regierung gegründet. Am 16. September 1811, kurz nach einem im Nachbardorf Fraulautern ausgebrochenen großen Brand, wurde auf Beschluss des Magistrats der Stadt Saarlouis die bestehende Feuerlöscher-Kompanie unter Genehmigung des Präfekten von Metz Vincent-Marie Viénot de Vaublanc durch den Oberbürgermeister Renauld neu organisiert. Diese Neubildung geschah zu einer Zeit, als Napoleon ein Dekret für die Pariser Feuerwehr erlassen hatte, dessen Kerngedanken Freiwilligkeit der Rekrutierung der Mannschaft, militärisch straffe Organisation und unbezahlter Dienst, also Ehrenamtlichkeit, waren. Obwohl dieses Dekret ausdrücklich nur für Paris galt, die Brandschutzproblematik aber überall die gleiche war, erließen in der Folge auch die Präfekturen in Frankreich für ihre Verantwortungsbereiche vergleichbare Dekrete (z. B. der Präfekt Vaublanc für die Stadt Metz 1812). Nachdem am 1. Dezember 1815 die Preußen in Saarlouis eingezogen waren (Ergebnis aus Wiener Kongress), wird die Feuerwehr deutsch (preußisch).

In Deutschland entstand 1835 dann die erste deutsch gegründete Feuerwehr. Dies ist die Spritzengemeinschaft Kierspe-Neuenhaus (Nordrhein-Westfalen, Märkischer Kreis), die auch noch heute als Löschgruppe Neuenhaus des Löschzuges IV Neuenhaus/Vollme[2] der FF Kierspe existiert. 1841 erfolgte die Aufstellung der ersten Freiwilligen Feuerwehr nach heutigem Verständnis im sächsischen Meißen;[3] 1846 entstanden dann nach und nach auch andere deutsch gegründete Freiwillige Feuerwehren in Heidelberg und Durlach (Karlsruhe). Meist sind sie aus politisch revolutionär eingestellten Turnvereinen hervorgegangen (siehe Badische Revolution). Die Freiwilligen Feuerwehren verwendeten damals neuartige und leistungsfähigere Spritzen, die vom Heidelberger Ingenieur Karl Metz gefertigt wurden. Da diese Spritzen noch muskelbetrieben waren, war ihre Bedienung anstrengend und erforderte besondere Fitness.

Zu den ersten Einsätzen wurde die Heidelberger Freiwillige Feuerwehr gar nicht gerufen. Sie beeindruckte den Stadtrat aber dadurch, dass sie sehr schnell und erfolgreich arbeitete mit bisher in der Brandbekämpfung nicht gekannter Organisation und Logistik. Die Idee setzte sich schnell durch, und schon wenige Jahre später gab es in der Region zahlreiche weitere ähnliche Organisationen.

Der Begriff Feuerwehr wurde übrigens 1847 das erste Mal in einer Karlsruher Zeitung verwendet. Christian Hengst hatte 1846 in Durlach eines der ersten freiwilligen Pompier-Corps gegründet und setzte bei einem Großbrand des Großherzoglichen Hoftheaters in Karlsruhe die Stadtspritze Nr. 2 von Metz ein. Dies brachte die neuen Methoden der Brandbekämpfung tagelang in die überregionale Presse.

Auch in Österreich wurden in den 1860er Jahren die ersten Freiwilligen Feuerwehren gegründet, die auch oft den Rettungsdienst übernahmen. Aus den Reihen der vorher unorganisierten Bürger wurden Feuerwehrvereine gegründet, die dadurch auch leichter Geldmittel erhielten. Die erste freiwillige Betriebsfeuerwehr hatte bereits 1831 die Kaiserlich-Königliche Tabakfabrik in Schwaz in Tirol. Die erste freiwillige Ortsfeuerwehr im heutigen Österreich war die 1857 gegründete Freiwillige Feuerwehr Innsbruck. In der österreichisch-ungarischen Monarchie wurde bereits 1851 ein freiwillige Pompiers Corps in Reichstadt durch Ferdinand Leitenberger in Böhmen gegründet, der auch Instruktionen für die Organisation und Ausrüstung schrieb und damit zum Vorbild in Böhmen wurde.[4] Die beispielhafte Entwicklung nach dem Muster Leitenbergers erfolgte rasant, sodass es um die Jahrhundertwende allein im österreichischen Teil Österreich-Ungarns bereits etwa 8.500 Freiwillige Feuerwehren gab.

Heutzutage sind die meisten Freiwilligen Feuerwehren mit modernstem Gerät ausgestattet, um im Ernstfall schnelle und professionelle Hilfe leisten zu können. Neben den zahlreichen Freiwilligen Feuerwehren in den einzelnen Gemeinden, gibt es auch größere ebenso Freiwillige Feuerwehren, die mit einer umfangreicheren Ausrüstung die Feuerwehren der Umgebung bei speziellen Einsätzen unterstützen können. Mancherorts werden diese als Stützpunktfeuerwehren bezeichnet.

Mitgliedschaft und Werdegang in der Freiwilligen Feuerwehr

Um in die Einsatzabteilung einer Freiwillige Feuerwehr eintreten zu können, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Neben einem Mindestalter müssen die Bewerber in der Regel „körperlich und geistig geeignet“ sein,[5] was jedoch nicht einheitlich festgeschrieben ist. In Deutschland liegt das Mindestalter je nach Bundesland bei 16[6] bis 18 Jahren.[7]

In Österreich ist der Eintritt in die FF teilweise schon mit 15 Jahren möglich. Da die Feuerwehr auf Grund von Landesgesetzen organisiert ist, sind auch bundesländerabhängig manchmal auch andere Kriterien maßgebend. So ist eine Mitgliedschaft in Kärnten und der Steiermark gesetzlich nur EU-Bürgern möglich, auch wenn diese Bedingung nicht immer wirklich durchgezogen wird.[8][9]

Der Vorgang der Aufnahme gestaltet sich höchst unterschiedlich, möglich sind eine Aufnahme durch Handschlag nach Teilnahme an mehreren Dienstabenden bis hin zu einer schriftlichen Bewerbung bei der für den Brandschutz zuständigen Institution (z. B. Referat Feuerwehr und Katastrophenschutz der Gemeinde). Üblich ist ein Aufnahmegespräch, in dem der Bewerber über die Rechte und Pflichten im Feuerwehrdienst aufgeklärt wird; seltener wird ein polizeiliches Führungszeugnis gefordert. Die Entscheidung über die Aufnahme liegt je nach Bundesland oder auch Gemeinde bei verschiedenen Stellen innerhalb der Feuerwehr oder bei übergeordneten Stellen. In Österreich ist die sogenannte Angelobung im Zuge der Aufnahme bei vielen Feuerwehren üblich.

Die Ausbildung in der Freiwilligen Feuerwehr findet auf kommunaler Ebene und auf Landesebene in Feuerwehrschulen statt. Sie gliedert sich nach der Grundausbildung in weitergehende Führungs- sowie technische Ausbildung.

Mit Dauer der Zugehörigkeit zur Einsatzabteilung, dem Erwerb weiterer Qualifikationen und der Wahrnehmung von Funktionen können die Feuerwehrangehörigen in der Hierarchie der Dienstgrade aufsteigen. Eine Weisungsbefugnis höherer Dienstgrade gegenüber Feuerwehrangehörigen niedrigerer Dienstgrade besteht jedoch nicht, diese ergibt sich vielmehr durch die Führungsstruktur – im Einsatz durch erworbene und ausgeübte Führungsfunktionen (Gruppenführer, Zugführer etc.), außerhalb des Einsatzes durch die jeweilige Führungs- und Leitungsstruktur innerhalb der Feuerwehr (Wehrführung, Kommandant etc.).

Hauptamtliche Kräfte

In einigen Städten und größeren Gemeinden können auch hauptamtliche Kräfte bei der Freiwilligen Feuerwehr eingesetzt sein.

Zivildiener (Ersatzdienstleistende) als Feuerwehrkräfte

In Österreich werden bei großen Feuerwehren oft zusätzlich zum freiwilligen Stamm Zivildiener zum Feuerwehrdienst herangezogen, um die Tagesbereitschaft zu verbessern. Bevorzugt einberufen werden dabei Zivildiener, die bereits vor ihrem Wehrersatzdienst Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr waren. Dadurch wird die Ausbildung, die die Zivildiener erhalten müssen, wesentlich erleichtert. Die Zivildiener leisten den Dienst nicht wie die freiwilligen Mitglieder sondern eher wie Berufsfeuerwehrmänner, da sie während ihrer Dienstzeit ständig anwesend sind. Oft bleiben Zivildiener auch nach ihrem abgeleisteten Zivildienst bei einer Feuerwehr weiterhin freiwillige Mitglieder.

In Deutschland wurden zu Zeiten der Wehrpflicht bei jeder Freiwilligen Feuerwehr Wehrersatzdienstleistende aufgenommen und im Katastrophenschutz eingesetzt. Dieser Dienst dauerte 4 Jahre an. Die Aufnahme musste vom Ersatzdienstanstrebenden beantragt werden, vor der Aufnahme war die Zustimmung der jeweiligen Feuerwehrführung, der für den Katastrophenschutz zuständigen Kreisverwaltung und des Kreiswehrersatzamtes nötig. Die Ersatzdienstleistenden waren gleichzeitig Mitglied der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr und einer überörtlichen, zumeist kommunal organisierten Katastrophenschutz-Einheit. Die Ersatzdienstleistenden sind von der Wehrpflicht befreit, das heißt, sie brauchen den Dienst an der Waffe nicht zu verweigern. Auch wenn sie bereits anerkannte Kriegsdienstverweigerer sind, können sie sich statt Zivildienst zu leisten bei der Feuerwehr verpflichten.

Gesamtfeuerwehr aus Einheiten Freiwilliger – und Berufsfeuerwehrkräften

Diese Variante ist beispielsweise in allen deutschen Städten mit einer Berufsfeuerwehr (BF) anzutreffen. In Berlin sind die Freiwilligen zum Teil zu zehn Dienststunden im Monat auf der Wache verpflichtet.[10] So wird die BF entlastet und der Ausbildungsstand der Freiwilligen Feuerwehr hoch gehalten. Die Freiwilligen Feuerwehren sind fest in die Organisation der jeweiligen Berufsfeuerwehr eingebunden.[11] Sie werden bei Großschadensereignissen, zur Ablösung längeren Einsätzen und beim gleichzeitigen Auftreten einer Vielzahl von Schadensereignissen (Sturm, Silvester etc.) alarmiert.

Auch im täglichen Einsatzgeschehen kann die Freiwillige Feuerwehr, ab einer in der Ausrückeordnung festgelegten Größe des Ereignisses, gleichzeitig mit der Berufsfeuerwehr alarmiert werden. Durch die meist kürzere Anfahrt und die gute Ortskenntnis können so wichtige Minuten gewonnen werden. Zudem haben in vielen Städten Freiwillige Feuerwehren Spezialaufgaben (z. B.: First Responder in Hamburg[12]). Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehr arbeiten dann Hand in Hand zusammen und ergänzen sich in ihren Fähigkeiten.

Auch in Wien gibt es noch zwei Freiwillige Feuerwehren am nördlichen Stadtrand. Diese haben auch ihren eigenen Einsatzbereich und rücken unabhängig von der Berufsfeuerwehr aus. Nur die Ausbildung ist im Rahmen der Berufsfeuerwehr möglich. Im Umland von Wien sind speziell organisierte Züge vorhanden, die bei Großeinsätzen der Feuerwehren bereits vorher zugeteilte Feuerwachen besetzten. Diese sind organisatorisch ähnlich den Katastrophenhilfsdiensten dieser Bezirke.

Alarmierung von freiwilligen Mitgliedern

Eine Sirene zur Alarmierung
Ein Funkmeldeempfänger zur Alarmierung

Am Anfang eines jeden Einsatzes der Feuerwehr steht die Alarmierung. Besonders bei Freiwilligen Feuerwehren stellt diese Alarmierung ein nicht zu unterschätzendes Problem dar, da sich die Mitglieder in der Regel an Örtlichkeiten befinden, die der alarmierenden Leitstelle nicht direkt bekannt sind, z. B. zu Hause, am Arbeitsplatz oder unterwegs.

Die Alarmierung kann durch unterschiedliche Alarmierungssysteme, wie durch Sirenen oder Funkmeldeempfänger durchgeführt werden. Mobiltelefone werden von Feuerwehren nicht, oder nur für eine optionale Sekundäralarmierung (Einsatzkräfte zur Ablösung bei langen Einsätzen) benutzt. Im Ernstfall, z. B. bei einem Terroranschlag oder im Katastrophenfall, würde ein Mobiltelefon aller Erfahrung nach nicht funktionieren, da das Mobilfunknetz durch die erhöhte Gesprächsaktivität überlastet wäre (anschauliches Beispiel ist die Überlastung der Mobilfunknetze in der Silvesternacht). Aber auch beim Ausfall der Stromversorgung von Sendemasten durch einen Katastrophenfall sind Mobiltelefone nicht mehr erreichbar.

Die Alarmierung per Flash-SMS kann auch, da von Netzbetreibern keine Prioritäten garantiert werden, teilweise später als per Pager den Empfänger erreichen. Trotzdem nutzen einige Feuerwehrmitglieder die Alarmierung via SMS, um mehr Einsatzkräfte erreichen zu können.

In Deutschland erfolgt die Alarmierung über Funkmeldeempfänger (FME) – wie der Sprechfunk der Feuerwehren – auf den Frequenzen des BOS-Funks. Auch in Österreich haben die Feuerwehren eigene Frequenzbereiche.

Nach Alarmierung begeben sich die Einsatzkräfte schnellst- und sicherstmöglich zum Feuerwehrhaus.

Bei der Anfahrt mit dem privaten PKW dürfen die Feuerwehrangehörigen (in Deutschland) Sonderrechte nach §35 [13] StVO in Anspruch nehmen, jedoch erkennen andere Verkehrsteilnehmer nicht, dass es sich um eine Einsatzfahrt handelt. Verbände und Landesfeuerwehrschulen raten daher meist von der Inanspruchnahme dieser Rechte ab.[14]

In Deutschland kennzeichnen deshalb manche Feuerwehrleute ihren PKW mit einem Dachaufsetzer, wenn sie Sonderrechte in Anspruch nehmen. Aber auch hier wird die Anwendung der Sonderrechte differenziert betrachtet.

Ein Wegerecht ist hier generell ausgeschlossen, da Sondersignalanlagen in der Regel auf privaten Fahrzeugen nicht installiert werden dürfen. Ausnahmen gibt es hierbei in manchen Bundesländern bei bestimmten Führungskräften.[15]

Nach dem Anlegen der Einsatzkleidung folgt das Besetzen der Feuerwehrfahrzeuge und die Fahrt zum Einsatzort.

Vereinbarkeit von Beruf und Feuerwehr im Ehrenamt

Übung: Rettung einer verunfallten Besuchergruppe im Besucherbergwerk Fell

Die Brandschutzgesetze der deutschen Bundesländer erlauben den Angehörigen der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr während der Arbeitszeit im Einsatzfalle die Entfernung vom Arbeitsplatz. Die Arbeitgeber erhalten auf Antrag den Lohnausfall von der Kommune erstattet. Dies gilt auch für Ausbildungsveranstaltungen, etwa der Teilnahme an Lehrgängen an einer Landesfeuerwehrschule. Die Arbeitsmarktssituation im 21. Jahrhundert verringert jedoch häufig die Einsatzfähigkeit vieler Freiwilliger Feuerwehren. So wird manchen ehrenamtlichen Feuerwehrleuten von ihren Arbeitgebern untersagt, während ihrer Arbeitszeit den Arbeitsplatz wegen eines Feuerwehreinsatzes zu verlassen, obwohl dies den gesetzlichen Regelungen widerspricht. Auch die räumliche Entfernung von Wohnort und Arbeitsplatz vermindert vor allem die Tagesalarmbereitschaft der Feuerwehr am Wohnort der Pendler. Zudem stellt die kontinuierlich notwendige Weiterbildung eine zusätzliche Belastung für bereits im Berufsleben geforderte Freiwillige dar.

Andererseits wird nach Aussagen von Studien in den letzten Jahren vermehrt von Unternehmen auf die Erfahrungen zurückgegriffen, die Mitglieder von Freiwilligenorganisationen und da vor allem bei der Feuerwehr als Arbeitskräfte mitbringen, dies vor allem seit vermehrt Führungs- und Teamfähigkeiten in der Wirtschaft gefragt ist.[16]

In Österreich ist die Freistellung für Feuerwehreinsätze nicht gesetzlich geregelt. Hier wird eher auf die Freiwilligkeit von Unternehmen gesetzt und jede(r) Feuerwehrfrau oder -mann muss das im Einzelnen mit dem jeweiligen Arbeitgeber vereinbaren. Unternehmen, die besonders die Feuerwehr bei der ehrenamtlichen Tätigkeit unterstützen, können die Auszeichnung Feuerwehrfreundlicher Arbeitgeber vom jeweiligen Landesfeuerwehrverband erhalten.[17]

Nachwuchsförderung

Von Jugendfeuerwehrmännern vorgenommene Löschangriffsübung

Die Nachwuchsförderung innerhalb einer Freiwilligen Feuerwehr wird durch spezielle Einheiten innerhalb der örtlichen Feuerwehr durchgeführt. In Deutschland ist dies vor allem die Jugendfeuerwehr, in einigen Bundesländern existiert für jüngere Kinder die Kinderfeuerwehr, in Österreich die Feuerwehrjugend. Abhängig von den nationalen oder Länderregelungen wird in der Jugendfeuerwehr bzw. der Feuerwehrjugend die Möglichkeit geboten, bereits in einem jugendlichen Alter der Feuerwehr beizutreten. Mitglieder der Jugendfeuerwehr dürfen zumeist nicht am aktiven Dienst (Übungen der Einsatzkräfte und Einsätze) teilnehmen, sie sollen einerseits feuerwehrspezifische Ausbildung in Theorie und Praxis erhalten und andererseits auch ein allgemeines Jugendprogramm erleben. Das Alter, mit dem Jugendfeuerwehrmitglieder in den aktiven Dienst übernommen werden, ist von den Regelungen in den einzelnen Bundesländern abhängig. In einigen Bundesländern dürfen Jugendfeuerwehrmitglieder an Einsätzen teilnehmen, die Einsatzarten sind jedoch für Minderjährige stark begrenzt. In Kinderfeuerwehren werden Kinder zwischen (je nach Bundesland) vier oder sechs bis 10 Jahren spielerisch an die Themen Feuer, Brandschutz und Feuerwehr herangeführt. Die große Altersdifferenz in Kinderfeuerwehren erfordert meist eine gewisse Binnendifferenzierung, so wird bei den jüngeren Mitgliedern durch Malen und Spielen an die Brandschutzerziehung in Kindertagesstätten und Kindergärten angeschlossen, bei älteren Mitgliedern mit Übungen an die Brandschutzerziehung und Vorführübungen in Grundschulen.

Reserveeinheiten

Österreich

In Österreich ist die aktive Mitgliedschaft mit dem Höchstalter von 65 Jahren begrenzt. Ab diesem Alter müssen die Mitglieder nicht austreten sondern werden in den Reservestand überstellt. Das bedeutet, dass sie am Einsatzgeschehen nur mehr beschränkt teilnehmen dürfen und auch ihre Funktionen zurücklegen müssen. Sie behalten aber trotzdem verschiedene Rechte in ihrer angestammten Feuerwehr. So sind sie beispielsweise in manchen Bundesländern ähnlich den aktiven Mitgliedern bei Wahlen des Kommandos stimmberechtigt. Je nach Bundesland dürfen sich Mitglieder auch nach einem festgelegten Dienstalter in die Reserve melden. Dies geschieht vor allem dann, wenn sie aus privaten, beruflichen oder auch aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr an Einsätzen und Übungen teilnehmen können, aber am gesellschaftlichen Leben in der Feuerwehr trotzdem teilhaben wollen.

In Niederösterreich werden im Jahr 2011 erste Vorstöße vom niederösterreichischen Landesfeuerwehrverband unternommen, das erlaubte Höchstalter auf das 70. Lebensjahr hinaufzusetzen.[18]

Siehe auch

 Portal:Feuerwehr – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Feuerwehr

Einzelnachweise

  1. Feuerwehr Saarlouis
  2. FF Kierspe (LZ IV)
  3. Älteste .... oder nicht älteste Freiwillige Feuerwehr Deutschlands, abgerufen am 20. Juni 2010]
  4. Das freiwillige Pompiers-Corps oder Anleitung wie in jeder Provinzial-Stadt oder in jedem größeren Dorfe mit unbeträchtlichen Auslagen eine Feuerwehr oder Feuer- Lebensrettungs-Löschanstalt gegründet werden kann. Bereits ausgeführt in Reichstadt zu Böhmen, Prag 1855
  5. Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg, §10, auf http://www.landesrecht-bw.de
  6. Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Schleswig Holstein), § 9, abgerufen von http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de
  7. Gesetz über die Feuerwehren im Land Berlin, § 6
  8. Migrantenverbot bei Feuerwehr soll fallen auf ORF vom 5. August 2011, abgerufen am 5. August 2011
  9. Migranten dürfen nicht zur Feuerwehr in der Kleinen Zeitung vom 5. August 2011 abgerufen am 5. August 2011
  10. BF Berlin
  11. BF Wiesbaden, Menuelink „Die Freiwillige Feuerwehr“
  12. Aufgaben der FF Hamburg
  13. §35 StVO
  14. Hinweis der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg zum Einsatz von Sonderrechten im privaten PKW
  15. Sonderrechte und Sonderwarneinrichtungen für private Kraftfahrzeuge von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst, Bayrisches Staatsministerium des Innern, 16. Juni 2008
  16. Brand Aus: Bei der Feuerwehr erworbene Führungsqualität hilft im Job, Ausgabe 11/2010 Seite 8
  17. [tt_news=2574&tx_ttnews[backPid]=5&cHash=9e51e3ad79 Feuerwehrfreundliche Arbeitgeber ausgezeichnet] in der Zeitschrift Blaulicht abgerufen am 25. August 2010
  18. Vorschlag: Mit 70 noch bei der Feuerwehr auf ORF-Online vom 18. Januar 2011

Weblinks


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