Friedensverrat

Friedensverrat

Unter der Überschrift ("Titel") Friedensverrat werden im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) Tatbestände gefasst, deren Tathandlungen geeignet sind, den Friedenszustand zu gefährden. Die entsprechenden Verbote haben eine doppelte Schutzrichtung: nach außen soll das friedliche Zusammenleben der Völker (Art. 26 Abs. 1 GG) geschützt werden, nach innen die freiheitliche demokratische Grundordnung, die auch das Leben in Frieden umfasst.[1]

Inhaltsverzeichnis

Die einzelnen Tatbestände

Im Einzelnen kennt das deutsche Recht als Friedensverrat zwei Tatbestände:

  • § 80 StGB - Vorbereitung eines Angriffskrieges
  • § 80a StGB - Aufstachelung zu einem Angriffskrieg

Der Tatbestand des § 80 StGB beschreibt ein konkretes Gefährdungsdelikt, das als schweres Verbrechen (Mindestfreiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren oder lebenslange Freiheitsstrafe) ausgestaltet ist. Der für die Erfüllung des Tatbestands des konkreten Gefährdungsdelikts erforderliche Taterfolg (Gefährdungserfolg) liegt dabei einer hervorgerufenen konkreten Kriegsgefahr für die Bundesrepublik Deutschland.[2] Die Tathandlung des § 80 StGB kann nach § 5 Nr. 1 StGB auch außerhalb der Bundesrepublik Deutschland begangen werden.

Der Tatbestand des § 80a StGB beschreibt ein Vergehen und Begehungsdelikt, das nicht den Erfolg einer Kriegsverursachung oder Sicherheitsgefährdung ergeben muss. Die Tathandlung ist nur innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des StGB (§ 9 StGB) strafbar.

Rechtsgut

Geschütztes Rechtsgut ist (wie oben angedeutet) neben der äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland auch der vom Gewaltverbot nach Kapitel VII der UN-Charta geschützte Friede zwischen den Staaten und Völkern. Verfassungsrechtlich werden beide Tatbestände durch Art. 26 Abs. 1 GG abgesichert. Der Gesetzgeber ist dem Gebot der Verfassung, Angriffskriege unter Strafe zu stellen, in vollem Umfang nachgekommen.

Verfahrensrecht

Die Tatbestände der §§ 80, 80a StGB sind den Staatsschutzdelikten zuzuordnen. Daher ergeben sich im Verfahrensrecht einige Besonderheiten:

  • Die Vorbereitung eines Angriffskrieges (§ 80 StGB) wird nach § 120 Abs. 1 Nr. 1 GVG bereits in erster Instanz vor dem jeweiligen Staatsschutzsenat am Oberlandesgericht (OLG) angeklagt. Gibt es in einem Bundesland mehrere Oberlandesgerichte, so ist das Oberlandesgericht zuständig, in dessen Bezirk die Landesregierung ihren Sitz hat.
  • Die Aufstachelung zu einem Angriffskrieg (§ 80a StGB) wird jeweils in einem OLG-Bezirk vor dem Landgericht angeklagt, in dessen Bezirk auch das OLG seinen Sitz hat (§ 74a Abs. 1 Nr.1 GVG). Ist das konkrete Vergehen nach § 80a StGB von "besonderer Bedeutung", sodass der Generalbundesanwalt die Verfolgung des Falles übernimmt, muss die Anklage ebenfalls vor dem oben genannten Oberlandesgericht erfolgen.

Prozessual bestehen die Möglichkeiten zur Einstellung des Strafverfahrens nach §§ 153c und 153d StPO, deren Gebrauch allerdings nach § 153c Abs. 5 bzw. § 153d Abs. 1 StPO nur dem Generalbundesanwalt zusteht. Um das Strafverfahren einstellen zu können, muss ein überwiegendes öffentliches Interesse der Verfolgung der Straftaten entgegenstehen.

Anders als bei den meisten übrigen Strafvorschriften gegen die öffentliche Ordnung sind die stationierten Streitkräfte der NATO von den Delikten des Friedens-, Hoch- und Landesverrats nach dem NATO-Truppenstatut nicht freigestellt.

Konkurrenzen

Tateinheitliche Begehung der Delikte des Friedensverrats mit Landesverrat ist möglich. Auch Tateinheit des § 80 StGB mit Hochverratsdelikten (§§ 81-83 StGB) oder der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats nach §§ 84, 85 StGB (ggf. auch § 86 StGB).


Anmerkungen/Einzelnachweise

  1. Thomas Fischer: Tröndle/Fischer, Strafgesetzbuch und Nebengesetze, 51. Auflage, München 2003, Rn. 2 vor §§ 80 bis 101a, ISBN 3-406-49387-4
  2. Thomas Fischer: Tröndle/Fischer, Strafgesetzbuch und Nebengesetze, 51. Auflage, München 2003, § 80 Rn. 6
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Friedensverrat — Friedensverrat,   Störung des friedlichen Zusammenlebens der Völker, namentlich durch das Vorbereiten eines Angriffskrieges. In Ausführung des Gebots des Art. 26 GG wurde der Friedensverrat als Straftatbestand in das StGB aufgenommen (§ 80).… …   Universal-Lexikon

  • Alle Tatbestände des StGB — Da es sich bei der untenstehenden Liste um eine Übersicht aller Straftaten des deutschen Strafgesetzbuches handelt, sind Abschnitte zu Themen wie Nebenfolgen, Begriffsbestimmungen etc. nicht aufgelistet. Qualifikationstatbestände, Sonderdelikte,… …   Deutsch Wikipedia

  • Liste aller Tatbestände des StGB — Da es sich bei der untenstehenden Liste um eine Übersicht aller Straftaten des deutschen Strafgesetzbuches handelt, sind Abschnitte zu Themen wie Nebenfolgen, Begriffsbestimmungen etc. nicht aufgelistet. Qualifikationstatbestände, Sonderdelikte,… …   Deutsch Wikipedia

  • Liste aller Tatbestände des deutschen Strafgesetzbuches — Da es sich bei der untenstehenden Liste um eine Übersicht aller Straftaten des deutschen Strafgesetzbuches handelt, sind Abschnitte zu Themen wie Nebenfolgen, Begriffsbestimmungen etc. nicht aufgelistet. Qualifikationstatbestände, Sonderdelikte,… …   Deutsch Wikipedia

  • Staatsschutzdelikt — Der Sammelbegriff Staatsschutz bezeichnet den Schutz eines bestehenden Staates vor insbesondere politisch motivierten, staatsbedrohenden Aktivitäten im Rahmen polizei und ordnungsbehördlicher Maßnahmen. Der Begriff wird im folgenden Sinne nur im… …   Deutsch Wikipedia

  • Liste der Tatbestände des deutschen Strafgesetzbuches — Da es sich bei der untenstehenden Liste um eine Übersicht aller Straftaten des deutschen Strafgesetzbuches handelt, sind Abschnitte zu Themen wie Nebenfolgen, Begriffsbestimmungen etc. nicht aufgelistet. Qualifikationstatbestände, Sonderdelikte,… …   Deutsch Wikipedia

  • BLKA — Dienststellenschild Das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) ist das Landeskriminalamt der bayerischen Polizei mit Sitz in München (Stadtteil Maxvorstadt). Es unterhält eine Außenstelle in Nürnberg. Das BLKA ist eine übergeordnete polizeiliche… …   Deutsch Wikipedia

  • Bundestagswahlgesetz — Das Bundestagswahlrecht regelt die Wahl der 598 Mitglieder des Deutschen Bundestages. Nach den in Art. 38 Grundgesetz (GG) festgelegten Wahlrechtsgrundsätzen ist die Wahl allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Weiterhin ist im… …   Deutsch Wikipedia

  • Bundestagswahlsystem — Das Bundestagswahlrecht regelt die Wahl der 598 Mitglieder des Deutschen Bundestages. Nach den in Art. 38 Grundgesetz (GG) festgelegten Wahlrechtsgrundsätzen ist die Wahl allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Weiterhin ist im… …   Deutsch Wikipedia

  • Hochverrat gegen den Bund — Hochverrat ist das Unternehmen, den inneren Bestand oder die verfassungsmäßige Ordnung eines Staates zu zerstören. Klassische Beispiele für Hochverrat sind die Teilnahme an Kriegshandlungen gegen das eigene Land, der Versuch eines Staatsstreichs… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”