Friedrich Knost

Friedrich Knost

Friedrich August Knost (* 21. September 1899 in Osnabrück; † 22. August 1982 ebenda) war ein deutscher Verwaltungsjurist. Er war 1936 Kommentator der nationalsozialistischen Nürnberger Rassegesetze. Von 1956 bis 1964 war er Präsident des Niedersächsischen Verwaltungsbezirks Braunschweig.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Knost besuchte das Gymnasium in Osnabrück und studierte anschließend seit 1918 Rechts- und Staatswissenschaften an der Universität Göttingen. Er wurde 1921 promoviert und absolvierte im selben Jahr die erste sowie 1925 die zweite juristische Staatsprüfung. Er arbeitete 1925/26 in der preußischen Verwaltung beim Landratsamt in Merseburg und danach bis 1934 bei der Regierung in Kassel.

Karriere im NS-Staat

Im Mai 1933 wurde Knost Mitglied der NSDAP.[1] Er war 1934/35 sowie 1939–1943 in Berlin in der Reichsstelle für Sippenforschung, einer Dienststelle des Reichsinnenministeriums, tätig. Gemeinsam mit seinem Vorgesetzten, dem Ministerialrat Bernhard Lösener, verfasste er 1936 einen Kommentar zu den Nürnberger Gesetzen, der bis 1943 fünf Auflagen erreichte. In den Jahren 1936 und 1937–1939 arbeitete Knost in der preußischen Bau- und Finanzdirektion. Von 1943 bis 1945 war er in der Regierung in Osnabrück tätig.

Nach dem Zweiten Weltkrieg

Im Entnazifizierungsverfahren wurde Knost 1948 in die Kategorie 5 (Entlastete) eingestuft. Dies ermöglichte 1950 seine Ernennung zum Regierungsdirektor im Land Niedersachsen. Im Jahre 1952 wurde er Regierungsvizepräsident in Stade. Einer Tätigkeit im Niedersächsischen Kultusministerium folgte 1954 die Übernahme des Amtes des Kurators der Universität Göttingen. Am 23. November 1955 wurde er zum Verwaltungspräsidenten des Verwaltungsbezirks Braunschweig ernannt und am 4. Januar 1956 als Nachfolger des 1955 verstorbenen Hubert Schlebusch ins Amt eingeführt.[2] Dieses Amt hatte er bis zur offiziellen Verabschiedung durch Innenminister Otto Bennemann am 28. September 1964 inne.[3] Neben- und ehrenamtlich war Knost von 1958–1964 Mitglied der Evangelischen Landessynode, bis 1965 Präsident des Landesverbandes Braunschweig des Deutschen Roten Kreuzes, 1956–1968 Vorsitzender und Ehrenmitglied des Braunschweigischen Geschichtsvereins und 1958–1965 erster Vorsitzender des Harzvereins für Geschichte und Altertumskunde.

Ehrungen

Am 4. Juli 1959 wurde Knost zusammen mit Innenminister Bennemann zum Ehrensenator der TH Braunschweig ernannt. Er war Ehrenbürger der Stadt Bad Gandersheim sowie Träger der Silbernen Plakette der Stadt Goslar, der Beireis-Plakette des Landkreises Helmstedt und eines Ehrenzeichens des Deutschen Roten Kreuzes.

Werke (Auswahl)

  • Das Grundeigentum im mittelalterlichen Osnabrück, 1921 (Dissertation)
  • gemeinsam mit Bernhard Lösener: Die Nürnberger Gesetze über das Reichsbürgerrecht und den Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre nebst den Durchführungsverordnungen sowie sämtl. einschläg. Bestimmungen u. d. Gebührenvorschriften, Berlin 1936
  • Feststellung und Nachweis der Abstammung: Systematische Darstellung mit sämtlichen Durchführungsbestimmungen zum Abstammungsnachweis und den Gebührenvorschriften, Berlin 1939
  • Das neue Personenstands- und Familienrecht nebst den Staatsangehörigkeitsvorschriften für die neuen deutschen Gebiete, Berlin 1940

Literatur

  • Horst-Rüdiger Jarck, Günter Scheel (Hrsg.): Braunschweigisches Biographisches Lexikon. 19. und 20. Jahrhundert, S. 328–29, Hannover 1996
  • Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich, Frankfurt a.M. 2003, ISBN 3-10-039309-0

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich, Frankfurt a.M. 2003
  2. Stadtchronik Braunschweig, 1955
  3. Stadtchronik Braunschweig, 1964

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