- Fungibilität
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Fungibilität (lat. fungi „verwalten“, „vollbringen“) ist die Eigenschaft von Gütern, Devisen und Wertpapieren, leicht austauschbar zu sein. Fungible Werte werden nicht individuell, sondern der Gattung nach bestimmt und können durch andere Stücke gleicher Gattung und Menge ersetzt werden. Die Fungibilität ist die Voraussetzung für den Börsenhandel und wird durch die Festlegung von Qualitätsnormen geschaffen (Usancen)[1].
Inhaltsverzeichnis
Finanzierungstheorie
In der Finanzierungstheorie umschreibt die Fungibilität bei einer Geldanlage, wie leicht man eine Form der Investition in eine andere umwandeln kann. So sind Wertpapiere, die an einer Börse notiert werden, eine sehr fungible Anlage, da der Anleger sie sehr leicht zu Geld machen oder in eine andere Anlageform umwandeln kann. Wenn ein Investor dagegen spezifische Maschinen oder eine Immobilie erworben hat, ist es für ihn viel schwieriger und umständlicher, die Investition rückgängig zu machen oder zu verändern; daher ist diese Form der Geldanlage weniger fungibel. Im allgemeinen Börsengeschäft nennt man es Austauschbarkeit.
Rechtswissenschaft
In der Rechtswissenschaft bezeichnet die Fungibilität die Verfügbarkeit von Rechten, Besitz und Eigentum. So sind Anteile an einem Unternehmen des bürgerlichen Rechts (GbR) im Gegensatz zu einem Unternehmen in Form einer GmbH grundsätzlich nicht fungibel. Gegenstände sind fungibel, wenn sie keinen über den materiellen Wert hinausgehenden Wert haben und somit gleichwertig ersetzbar sind, also z. B. reine Gebrauchsgegenstände, nicht dagegen Werke mit künstlerischer oder historischer Bedeutung. [2]
Einzelnachweise
- ↑ Duden, Das Lexikon der Wirtschaft, Editor M. Puccio, Hölstein)
- ↑ http://www.etymologie.info/~e/d_/de-manage.html
Siehe auch
Weblinks
Wiktionary: Fungibilität – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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