Gefährderansprache

Gefährderansprache

Als Gefährder werden von deutschen Politikern und Behörden im Rahmen der Gefahrenabwehr Personen bezeichnet, bei denen kein konkreter Verdacht der Begehung einer Straftat besteht, aber bei denen „bestimmte Tatsachen die Annahme der Polizeibehörden rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des § 100a der Strafprozessordnung (StPO)[1], begehen“ würden. Die 2004 von der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Landeskriminalämter und des Bundeskriminalamts festgelegte Begriffsbestimmung ist nicht gesetzlich verankert[2].

Inhaltsverzeichnis

Aktuelle Bedeutung

Aktuelle Bedeutung in der politischen Diskussion bekam dieser Begriff durch Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble in einem Spiegel-Interview vom 7. Juli 2007[3], in welchem er gesetzliche Grundlagen zur restriktiven Behandlung solcher Gefährder forderte. Gefährder sollen wie Kombattanten nach dem Kriegsvölkerrecht behandelt und interniert werden. Die Rechtsgrundlage entspräche etwa dem Unterbindungsgewahrsam, mit dem Hooligans aus dem Verkehr gezogen werden [4].

Ganz anders als im Gefahrenabwehrrecht bisher üblich, soll es sich aber durch die Verwendung des Begriffs „Gefährder“ nicht mehr darum handeln, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung durch Handeln gegen den Verursacher dieser Gefahren beseitigt wird (hierfür käme man mit dem Begriff des Störers aus dem Polizeirecht ohne weiteres aus). Statt dessen ist beabsichtigt, auch ohne dass eine Gefahr vorliegt einen Menschen, der als nur „potentieller“ Verursacher angesehen werden kann, einschneidenden staatlichen Eingriffsmaßnahmen zu unterwerfen.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Text § 100a StPO
  2. Deutscher Bundestag: Drucksache 16/3570, S. 6, Fragen 9 und 10
  3. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,493094,00.html
  4. Alles für die Sicherheit

Weblinks


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