Gegenzeichnung

Gegenzeichnung

Gegenzeichnung, historisch auch Contrasignatur, ist die für die Rechtswirksamkeit eines von einem Staatsoberhaupt ausgestellten Dokumentes notwendige zusätzliche Unterschrift des zuständigen Ministers oder Regierungschefs.

Bedeutung erlangte die Gegenzeichnung mit der parlamentarischen Kontrolle in der konstitutionellen Monarchie, da der Gegenzeichnende mit seiner Unterschrift dem Parlament gegenüber für den Vorgang verantwortlich wird. Dadurch wird erst die Kontrolle des Parlaments ermöglicht, da das Staatsoberhaupt selbst dem Parlament nicht verantwortlich ist.


Deutschlandlastige Artikel Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern.

In Deutschland war bzw. ist die Gegenzeichnung u.a. in Art. 17 der Bismarckschen Reichsverfassung, Art. 50 der Weimarer Verfassung und Artikel 58 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland geregelt.

Siehe auch


Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужен реферат?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Gegenzeichnung — (lat. Kontrasignatur) ist die Mitunterschrift einer Verfügung des Staatsoberhauptes durch einen Minister oder einen Staatsbeamten in Ministerstellung (Abteilungsvorstand), der dadurch die Verantwortlichkeit für den Inhalt der Verfügung übernimmt …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gegenzeichnung — Gegenzeichnung, Kontrasignatur, die Mitunterschrift eines Ministers unter einer landesherrlichen Urkunde, durch die er die Verantwortlichkeit für die Recht und Zweckmäßigkeit der landesherrlichen Anordnung übernimmt …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Gegenzeichnung — ↑Kontrasignatur …   Das große Fremdwörterbuch

  • Gegenzeichnung — Ge|gen|zeich|nung 〈f. 20; unz.〉 das Gegenzeichnen * * * Ge|gen|zeich|nung, die: das Gegenzeichnen; das Gegengezeichnetwerden. * * * Gegenzeichnung,   Kọntrasignatur, die Mitunterschrift einer zweiten Person, die notwendig ist, wenn nur mehrere… …   Universal-Lexikon

  • Gegenzeichnung — I. Organisation:Kontrollmaßnahme, die überall da vorzuschreiben ist, wo Willensäußerungen untergeordneter Organe durch verantwortliche leitende Personen zu decken sind. II. Handelsrecht:⇡ Gesamthandlungsvollmacht, ⇡ Gesamtprokura …   Lexikon der Economics

  • Gegenzeichnung — Ge|gen|zeich|nung …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Begnadigung — Das Recht, Gnadenerweise zu erteilen (Begnadigung, Begnadigungsrecht, Gnadenrecht), umfasst die Befugnis, rechtskräftig verhängte Strafen (in Ausnahmefällen auch Maßregeln der Besserung und Sicherung) zu erlassen, umzuwandeln, zu ermäßigen oder… …   Deutsch Wikipedia

  • Begnadigungsrecht — Das Recht, Gnadenerweise zu erteilen (Begnadigung, Begnadigungsrecht, Gnadenrecht), umfasst die Befugnis, rechtskräftig verhängte Strafen (in Ausnahmefällen auch Maßregeln der Besserung und Sicherung) zu erlassen, umzuwandeln, zu ermäßigen oder… …   Deutsch Wikipedia

  • Gnadengesuch — Das Recht, Gnadenerweise zu erteilen (Begnadigung, Begnadigungsrecht, Gnadenrecht), umfasst die Befugnis, rechtskräftig verhängte Strafen (in Ausnahmefällen auch Maßregeln der Besserung und Sicherung) zu erlassen, umzuwandeln, zu ermäßigen oder… …   Deutsch Wikipedia

  • Gnadenrecht — Das Recht, Gnadenerweise zu erteilen (Begnadigung, Begnadigungsrecht, Gnadenrecht), umfasst die Befugnis, rechtskräftig verhängte Strafen (in Ausnahmefällen auch Maßregeln der Besserung und Sicherung) zu erlassen, umzuwandeln, zu ermäßigen oder… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”