Geländer

Geländer
Terrassengeländer
Brückengeländer
Treppengeländer
Treppengeländer mit Glasfüllung
Hölzernes Treppengeländer aus der Zeit um 1900 in einem deutschen Mietshaus

Ein Geländer ist eine Absturzsicherung oder ein Personenführungselement.

Man findet Geländer an

  • Gebäuden (an Balkonen, Dachgärten, Treppen, bei Fenstern mit niedrigen Brüstungen (unter 80 cm) oder auch vor raumhohen Glasfassaden.)
  • Wegen (Laderampen, Brücken, Böschungen, ...)
  • Fahrzeugen (auf Schiffen (siehe Reling), an LKWs (Silo-Sattelzügen), ...)
  • Industrieanlagen und Maschinen (an Kränen, Stegen, Rohrbrücken, Behältern, Silos, ...)
  • Sonderbauwerken (zum Beispiel an Gartenbau-Kunstwerken, Aussichtstürmen, ...)
  • Gerüsten
  • anderen Absturzkanten (an befestigten Gewässer-Ufern, Dampferanleger, ...)
  • an technischen Einrichtungen (an Herden, Aufzugskabinen aus Glas, Hebebühnen, ...)

Materialien sind Holz, Stahl, Kunststoff, Beton und andere. Es gibt dauerhaft befestigte Geländer und solche, die sich leicht demontieren lassen.

Inhaltsverzeichnis

Anforderungen

Geländer können von Architekten und Designern als besonders gestaltetes Element eingesetzt werden. Form und Gestaltung der Geländer haben dann einen prägenden Einfluss auf den Gesamteindruck, den ein Gebäude oder eine Anlage (ebenso auch ein Park, ein Schiff, eine Maschine usw.) bietet.

Die Form der Geländer von Treppen in Gebäuden ist in Deutschland in der DIN-Norm 18065 „Gebäudetreppen“, in den Landesbauordnungen und in den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) geregelt. Treppengeländer müssen bei allen Treppen mit mehr als drei Stufen vorgesehen werden.

Der horizontale Abschluss wird meist als Handlauf bezeichnet. Der Handlauf ist fest auf den senkrechten Geländerpfosten montiert, bei Ganzglasgeländer auf dem statisch wirkenden Sicherheitsglas. Zwischen den Geländerpfosten und dem Handlauf befinden sich die Füllungen (Platten, Glas, Lochblech, Draht, Seile oder andere Muster und Materialien) oder Stäbe senkrecht (mit maximal 12 cm Stababstand) oder ein bis zwei horizontale Leisten (mit maximal 50 cm Abstand) und eine Fußleiste.

Die Geländerkonstruktionen erhalten in der Regel Wärmedehnungsausgleiche, die auch die Montagestöße darstellen.

Höhe

Treppengeländer müssen mindestens 90 cm hoch sein (in Arbeitsstätten 100 cm, bei Absturzhöhen von mehr als 12 m mindestens 110 cm).

Brückengeländer dienen als Absturzsicherung für Fußgänger oder Radfahrer. Die Geländer sind aus Stahl oder Aluminium und haben bei Absturzhöhen von weniger als 12 m eine Mindesthöhe von 1,0 m, bei größeren Absturzhöhen beträgt die Mindesthöhe 1,1 m. Neben Radwegen ist in Deutschland eine Geländerhöhe von mindestens 1,2 m vorgeschrieben.[1] Brückengeländer haben zum Teil im Handlauf ein Stahlseil als Haltesicherung für Fahrzeuge für eventuelle Unfälle. Die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen schlagen 1,30 m Geländerhöhe vor.

Statik

In der Fachsprache der Statiker (Tragwerksplaner) entspricht die Geländerhöhe der Kragarmlänge des Geländers.

Geländer an der Jubiläumswarte

Die wirklich erforderlichen Materialstärken und Größen der Verbindungsmittel für die Geländer berechnet üblicherweise der Ingenieur für Tragwerksplanung, wenngleich etliche Geländer auch ohne statische Berechnung durch Bauschlosser, Zimmerleute, Tischler oder andere Handwerker oder Designer etc., errichtet werden. Kommt hierbei eine Person zu Schaden, kann dies unter Umständen strafrechtlich relevant werden.

Nach der DIN 1055 müssen neben dem Eigengewicht des Geländers noch Horizontal- und Vertikallasten angenommen werden, die durch Wind, Personen oder Auflehnen entstehen. Die Belastung wird im Normalfall in Handlaufhöhe horizontal mit 1000 N je laufendem Meter angesetzt. Ein Statiker ermittelt die maßgebenden Beanspruchungen, woraus sich die Pfostenabstände und Profilquerschnitte ergeben.

Für Geländer aus dem Katalog brauchen normalerweise keine neuen statischen Berechnungen erstellt werden, wenn eine Typenstatik erstellt wurde und diese vom Prüfstatiker geprüft und zur Ausführung freigegeben wurde.

Auch die Wanddicke der verwendeten Profile ergibt sich durch die Statik, die Schweißfähigkeit und die Absturzhöhe. Bei einer Absturzhöhe von 12 m und einer Brüstungshöhe von 90 cm beträgt die Profildicke 3 mm. Ab einer Abstürzhöhe von 12 m beträgt die Brüstungshöhe 110 cm bei einer größeren Profildicke. Liegt die Absturzhöhe über 12 m muss das Profil nochmals verstärkt werden, da die Statik mit erhöhter Windlast berechnet wird.

Sicherheitsaspekte

Bei älteren Geländern muss man davon abraten, sich (in Gruppen) an das Geländer anzulehnen, da sich meistens nur schwer einschätzen lässt, wie weit im Bereich der Geländerpfosteneinspannung das Material geschwächt ist. Abnutzung entsteht durch Alterung (Korrosion bei Stahl, Verfaulen bei Holz, Versprödung bei Kunststoffen), durch Belastung und durch sonstige Einflüsse. Wenn sich bei Balkongeländern aus Metall im Bereich Geländerpfosteneinspannung Probleme einstellen, kann man diese durch seitliche Befestigungen oder (noch besser) durch Maßnahmen an den Balkonunterseiten in den Griff bekommen.

Bei Brücken (ebenso wie bei einigen anderen Bauwerken) schreibt die DIN 1076 jährliche Standsicherheits-Prüfungen vor. Dazu gehört immer auch die Überprüfung der Geländer.

Montage

Da das Versagen einer Bauteilverbindung am Geländer zu einer Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder erheblichen wirtschaftlichen Folgen führen kann, sollten grundsätzlich Geländer nach Zulassung bemessen und befestigt werden.

Für die Verankerung einer Balkonplatte dürfen im vorderen Randbereich nur risstaugliche, spannungsfreie bzw. spreizdruckfreie, bauaufsichtlich zugelassene Dübel aus Edelstahl V4A verwendet werden. Dies sind in der Regel zugzonentaugliche Klebeanker sowie Hinterschnittanker. Korrosionen (durch Spannungsrisse und an Bauteilverbindungen) sind grundsätzlich zu vermeiden. Zur Vermeidung einer Kontaktkorrosion dürfen zum Beispiel Edelstahl-Geländer nicht mit verzinkten Schrauben befestigt werden.

Einteilung der Geländer

  • Baujahr/Epoche und Region
  • Design (Designer/Architekt, Ingenieure, Künstler, Handwerker)
  • Form (Individuell oder typisiert (Massenware))
    • Handlauf mit Geländerfüllung, Füllstabgeländer, Knieleistengeländer, Geländer mit Verkleidung
    • Stahlrohrgeländer, Stahlseilgeländer, Lamellengeländer, Glasgeländer, Stahlbetonfertigteil, gemauertes Geländer
      • Platten, Glas, Lochblech, Draht, Seile
  • Herstellung durch
    • Handwerk:
      • Steinmetz (Bildhauer), Maurer, Schmied, Zimmermann, Bauschlosser, Glaser, Tischler (Schreiner)
    • Industrie:
      • Glas-, Metall-, Holz- oder Kunststoff-Betriebe (oder Fabriken)
    • Künstler und Autodidakten, ...
  • Material (Glas, Seile, Gewebe, Asbestzement-Faserplatten, PVC-Wellplatten)
  • Statik (Berechnung für Einzelgeländer oder Typen/Systemgeländer oder ohne Berechnung nach Gefühl und/oder Erfahrung des Ausführenden)
  • Zusatzelemente an Geländern (Blumenkastenhalter, Sicht- und Windschutz, Wäscheleinenhalter, Übersteigschutz, Halter für Sonnenschirm, Satellitenantennen, ...)
  • Funktion (Absturzsicherung, Wegführung, Ornament)

Ganzglasgeländer

Ganzglasgeländer zeichnen sich dadurch aus, dass es keine weiteren (statisch wirksamen) baukonstruktiven Elemente wie Geländerstäbe oder -pfosten gibt. Ganzglasgeländer werden üblicherweise als im Boden verspannte Platten aus Sicherheitsglas ausgeführt. Ebenso werden oft (fälschlicherweise) Geländer bezeichnet, die eine Absturzsicherung aus Glasscheiben besitzen, bei denen also lediglich die Zwischenelemente aus Glas bestehen. Um die Sicherheit der Konstruktion zu gewährleisten, sind die technischen Richtlinien für absturzsichernde Verglasung (TRAV) anzuwenden. Wird kein Bauprodukt mit Regelzulassung verwendet, ist der Nachweis der Einhaltung der TRAV zu erbringen und eine Zustimmung im Einzelfall zu beantragen.

Siehe auch

Literatur

  • Hans-Walter Goldelius: Balkon- und Treppengeländer. Richtig planen, konstruieren und montieren, Verlag Coleman, ISBN 3-87128-054-2, 2001
  • Willibald Mannes: Treppen und Geländer, Verlagsgesellschaft Rudolf Müller, ISBN 3-481-02125-9, 2004
  • DIN ISO 18065 - Treppen; Begriffe

Weblinks

 Commons: Geländer – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Bundesanstalt für Straßenwesen: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten ZTV-ING, Teil 8 Bauwerksausstattung, Abschnitt 4 Absturzsicherungen, Tabelle 8.4.1 Mindestabmessungen PDF

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