Gemeingefährlich

Gemeingefährlich

Als gemeingefährlich werden im Rechtsjargon Handlungen und Situationen bezeichnet, die eine Gefahr nicht nur für einzelne bestimmte Personen, sondern für die Allgemeinheit darstellen.

Eine Handlung ist dann gemeingefährlich, wenn der Täter sie im Einzelfall nicht sicher zu beherrschen vermag und sie geeignet ist, Leib und Leben mehrerer Menschen zu gefährden.

Beispiele sind

  • der Einsatz von Sprengstoff
  • unkontrollierte Schüsse aus einer Waffe
  • Feuer in der Nähe einer Menschenmenge.
  • Werfen von Gegenständen von Autobahnbrücken

Strafrecht

Im Strafrecht bilden in Deutschland die in §§ 306–323c StGB niedergelegten Handlungen die gemeingefährlichen Straftaten (z.B. Brandstiftung, Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr).

Gemeingefährliche Mittel sind in Deutschland ein qualifizierendes Merkmal bei Mord (§ 211 StGB Abs. 2).

Anstaltsunterbringung wegen Gemeingefährlichkeit

Die Verwahrungsgesetze der deutschen Bundesländer regeln die Anstaltsunterbringung gemeingefährlicher Personen, d. h. solcher, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden. Das Verfahren bestimmen §§ 70 ff. FGG.

Siehe auch


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  • gemeingefährlich — Adj. (Oberstufe) eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellend Beispiel: Ein gemeingefährlicher Messerstecher wurde gegen eine Kaution von 10 000 Euro entlassen. Kollokation: ein gemeingefährlicher Brandstifter …   Extremes Deutsch

  • gemeingefährlich — beängstigend, bedenklich, bedrohlich, besorgniserregend, eine Gefahr [bildend], Gefahr[en] enthaltend/mit sich bringend, gefährlich, gefahrvoll, hochgefährlich, lebensgefährlich, voller Gefahr. * * * gemeingefährlich:⇨gefährlich(1) …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • gemeingefährlich — ge|mein|ge|fähr|lich [gə mai̮ngəfɛ:ɐ̯lɪç] <Adj.>: eine Gefahr für die Allgemeinheit bildend: ein gemeingefährlicher Verbrecher. Syn.: ↑ bösartig, ↑ böse, ↑ böswillig, ↑ gemein, perfid[e] (bildungsspr.), ↑ schlimm, ↑ …   Universal-Lexikon

  • gemeingefährlich — ge·mein·ge·fähr·lich Adj; für seine Mitmenschen sehr gefährlich <ein Verbrecher, ein Verrückter> …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • gemeingefährlich — ge|mein|ge|fähr|lich …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Mordio — Mord gilt in allen Rechtsordnungen als gravierendste Straftat gegen das Leben eines Menschen. Sowohl Mord als auch Totschlag sind vorsätzliche Tötungen eines anderen Menschen, wobei Mord schwerer bestraft wird als Totschlag. Die Umstände eines… …   Deutsch Wikipedia

  • Mordmerkmal — Mord gilt in allen Rechtsordnungen als gravierendste Straftat gegen das Leben eines Menschen. Sowohl Mord als auch Totschlag sind vorsätzliche Tötungen eines anderen Menschen, wobei Mord schwerer bestraft wird als Totschlag. Die Umstände eines… …   Deutsch Wikipedia

  • Mordmerkmale — Mord gilt in allen Rechtsordnungen als gravierendste Straftat gegen das Leben eines Menschen. Sowohl Mord als auch Totschlag sind vorsätzliche Tötungen eines anderen Menschen, wobei Mord schwerer bestraft wird als Totschlag. Die Umstände eines… …   Deutsch Wikipedia

  • Mordversuch — Mord gilt in allen Rechtsordnungen als gravierendste Straftat gegen das Leben eines Menschen. Sowohl Mord als auch Totschlag sind vorsätzliche Tötungen eines anderen Menschen, wobei Mord schwerer bestraft wird als Totschlag. Die Umstände eines… …   Deutsch Wikipedia

  • Raubmord — Mord gilt in allen Rechtsordnungen als gravierendste Straftat gegen das Leben eines Menschen. Sowohl Mord als auch Totschlag sind vorsätzliche Tötungen eines anderen Menschen, wobei Mord schwerer bestraft wird als Totschlag. Die Umstände eines… …   Deutsch Wikipedia

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