Generalfeldmarschall

Generalfeldmarschall

Der Feldmarschall, auch Generalfeldmarschall (von ahdt. „marahscalc“, Marschall, Stallmeister oder Pferdeknecht), war im 16. Jahrhundert der Führer der Reiterei. Im Dreißigjährigen Krieg war der Feldmarschall ein höherer Generalsrang. Seit dem Ende des 17. Jahrhunderts wurde die Bezeichnung als höchster militärischer Dienstgrad in vielen europäischen Armeen verwendet.

Preußischer Marschallstab, verliehen an Kaiser Franz Joseph I. von Österreich 1895

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Aus dem ursprünglichen Hofamt eines Stallmeisters entwickelte sich im Mittelalter die Position des Oberbefehlshabers der Reiterei. Im 16. Jahrhundert war der Feldmarschall normalerweise der Befehlshaber der Kavallerie und der stellvertretende Oberbefehlshaber mit richterlichen Vollmachten. Seit dem 18. Jahrhundert ist der Feldmarschall der höchste Generalsdienstgrad.

Im Heiligen Römischen Reich konnte ein Reichsgeneralfeldmarschall nur vom Kaiser und den Reichsständen im Reichstag gemeinsam ernannt werden. Entsprechend musste der Ernannte vor dem Kaiser und dem Reichstag seinen Eid ablegen.[1]

Der Marschallstab, eingeführt in Deutschland im 19. Jahrhundert, mit den Hoheitszeichen des Landesherren geschmückt, und nur von diesem verliehen oder übersandt, machte den Marschall zum Teilhaber an der Macht des Landesherren.

Der Generalfeldmarschall war in der preußischen Armee ein Dienstgrad, der an Offiziere in der Regel nur für herausragende militärische Erfolge verliehen werden konnte. Generalfeldmarschall konnte werden, wer einen Feldzug erfolgreich führte, eine Festung erstürmte oder eine bedeutende Schlacht gewann. Diese Richtlinien wurden im Prinzip während des Nationalsozialismus aufrecht gehalten. Allerdings gab es Beförderungen aus politischen Motiven (Hermann Göring, Wilhelm Keitel, um nur zwei zu nennen). Erwin Rommel wurde nach dem Sturm auf Tobruk und Erich von Manstein nach der Eroberung von Sewastopol zum Generalfeldmarschall ernannt – Friedrich Paulus dagegen während der Schlacht von Stalingrad. In Friedenszeiten wurde er aber auch ehrenhalber an Fürsten befreundeter Staaten oder als „Charakter“ (das heißt Ehrenrang) an verdiente Generale zur Versetzung in den Ruhestand vergeben.

Mitglieder des Königshauses wurden traditionellerweise nicht zum Generalfeldmarschall befördert. 1854 wurde der Rang des Generalobersten geschaffen, um Prinz Wilhelm befördern zu können, ohne gegen diese Regel zu verstoßen. Mit Kronprinz Friedrich Wilhelm und Prinz Friedrich Karl wurden 1870 zum ersten Mal in der Geschichte preußische Prinzen zu Feldmarschällen ernannt.

In der Reichswehr sind nach der Verfügung vom 6. Dezember 1920 in den Dienstalterslisten als ranghöchste Generalsränge nur die aktiven Generale der Infanterie, Kavallerie und Artillerie genannt. Erst mit Verfügung vom 13. November 1926 wurde der Rang des Generaloberst wieder in die Rangklasse der Generale eingeführt, nicht aber der Rang Generalfeldmarschall. Alle damals noch lebenden Generalfeldmarschälle der Königlich Preußischen Armee (Paul von Hindenburg, August von Mackensen) und der Königlich Bayerischen Armee (Kronprinz Rupprecht von Bayern und Prinz Leopold von Bayern) wurden weder in den Ranglisten noch Dienstalterslisten der Reichswehr geführt,[2] Hindenburg ist nicht namentlich nur als Chef der Reichswehr verzeichnet. Erst 1936 wurde in der Wehrmacht mit der Beförderung des Reichskriegsministers Generaloberst Werner von Blomberg der Dienstgrad Generalfeldmarschall wieder eingeführt.

In der preußischen Armee und in der Wehrmacht hatte ein Generalfeldmarschall Anspruch auf bestimmte Privilegien. Ein Feldmarschall schied nicht aus dem aktiven Dienst aus und wurde bis zum Tod als aktiver Soldat geführt und geehrt. Eine ähnliche Regelung galt in den US-Streitkräften auch für Fünf-Sterne-Generäle. In Preußen waren außerdem alle Feldmarschälle Mitglieder des Preußischen Staatsrates. Während des Zweiten Weltkrieges hatten Generalfeldmarschälle das Recht auf einen „direkten Vortrag beim Führer“.

In den deutschen Armeen war der Dienstgrad Generalfeldmarschall als höchster militärischer Rang bis 1945 in Gebrauch. Seine Entsprechung bei der Marine war der Großadmiral. Ausnahmedienstgrad war der Reichsmarschall von 1940 bis 1945. Es gab auch Überlegungen einen gleichwertigen Dienstgrad bei der Waffen-SS einzuführen. Dieser sollte den Namen Volksmarschall tragen. Heute wird der Dienstgrad in der Bundeswehr nicht mehr verwendet, höchster Dienstgrad ist der General, bei der Marine der Admiral.

Die Nationale Volksarmee kannte in Anlehnung an die Rote Armee der Sowjetunion seit 1982 den Dienstgrad des Marschalls der DDR, der aber nie verliehen wurde.

Feldmarschall in anderen Ländern

Achselstück eines Generalfeldmarschall der Kaiserlich Russischen Armee.

Zaristisches Russland

Der Generalfeldmarschall (генерал-фельдмаршал) war seit der Regierung Peters des Großen vom Jahr 1700 an der höchste militärische Rang in Russland bis zur Februarrevolution 1917. In der allgemeinen Rangtabelle entsprach er der 1. Klasse, gleich dem General-Admiral in der Marine, dem Kanzler und dem Geheimen Rat der 1. Klasse im Staatsdienst. Den Titel Generalfeldmarschall verliehen die Zaren als besonderen Ehrenerweis auch an Zivilisten wie die ehemaligen Reichskanzler Golowin, Trubezkoi, Schuwalow, die dadurch ihre herausgehobene Stellung im Hofzeremoniell bewahren konnten, und ausländische hochverdiente Militärpersonen wie den Herzog von Wellington, Radetzky und den Älteren Moltke.

Frankreich

Schulterklappe
Marschall von Frankreich

Dem Feldmarschall entspricht der Marschall von Frankreich sowie der sporadisch während des Königstums ernannte höhere Generalmarschall von Frankreich. In der vierten Republik wurden noch drei Marschälle ernannt. Nach dem Tode des letzten Marschalls von Frankreich Alphonse Juin 1967 wurde kein General in diese Würde erhoben.

Der französische Maréchal de camp bedeuten wörtlich zwar Feldmarschall, war jedoch lediglich ein Generalsrang, der dem Brigadegeneral entsprach, vergleiche auch den österreichisch-ungarischen Feldmarschalleutnant (Generalleutnant) bzw. den britischen Air Marshal.
Ein französischer Maréchal des Logis ist heute wiederum nur ein Unteroffizier.

Spanien

Dem Feldmarschall entspricht der Generalkapitän. Zur Zeit hat als einziger der König diesen Rang inne. Während des Faschismus waren die Befehlshaber der Militärbezirke im Range eines Generalkapitäns, die neben militärischen auch politische und richterliche Funktionen ausübten.

Italien

1924 wurde der Marschall von Italien als höchster Generalsrang eingeführt. Insgesamt wurden dreizehn Generale des Heeres und ein General der Luftwaffe zu Marschällen ernannt. Mit dem Ende des Königtums 1947 wurde der Rang abgeschafft.
Ein italienischer Maresciallo ist ein Unteroffiziers-Dienstgrad.

Vereinigtes Königreich

Der Rang Field Marshal wurde 1726 durch König Georg I., den ersten König aus dem Haus Hannover, in Großbritannien als Äquivalent zum auf dem Kontinent üblichen Feldmarschall eingeführt. Im 20. Jahrhunderts ist der Chef des Generalstabes (früher: Chief of the Imperial General Staff, heute: Chief of the Defence Staff) regelmäßig ein Feldmarschall, der letzte war Lord Peter Inge von 1992 bis 1994; seitdem ist kein Field Marshal mehr ernannt worden. Außerdem wurden einzelne Mitglieder der königlichen Familie in diesen Rang erhoben. Bei der Royal Navy entspricht der Admiral of the Fleet dem Field Marshal, bei der Royal Air Force der Marshal of the Royal Air Force. Lediglich die Royal Marines haben keinen entsprechenden Rang. Der Rang ist mit bestimmten Privilegien verbunden, unter anderem wird ein Field Marshal nicht pensioniert.

Schulterklappe
General of the Army

Vereinigte Staaten

1944 wurde der General of the Army, oder informell Fünf-Sterne-General, als Äquivalent zum britischen Field Marshall und dem Marschall der Sowjetunion geschaffen und entspricht dem Fleet Admiral in der US-Marine (US Navy) und dem General of the Air Force in der US-Luftwaffe (Air Force). Insgesamt erhielten fünf Offiziere diesen Dienstgrad. Mit Omar N. Bradley verstarb 1981 der letzte Inhaber dieses Ranges. Er wurde seither nicht mehr verliehen.

Liste der Generalfeldmarschälle

Die Sortierung erfolgt – soweit bekannt – nach der Reihenfolge der Ernennung.

Reichsgeneralfeldmarschalle des Heiligen Römischen Reiches

Seit dem späten 17. Jahrhundert wurden vom Reichstag im Einvernehmen mit dem Kaiser stets zwei Reichsgeneralfeldmarschalle bestellt: je einer aus dem katholischen und einer aus dem evangelischen Lager.

1664 (evang.) – Fürst Georg Friedrich zu Waldeck (1620–1692)
1664 (kath.) – Markgraf Leopold Wilhelm von Baden-Baden (1626–1671)
1674 (evang.) – Markgraf Friedrich VI. von Baden-Durlach (1617–1677)
1702, 30. September (kath.) – Markgraf Ludwig Wilhelm von Baden-Baden (1655–1707), „Türkenlouis“
1707, 21. Februar (kath.) – Prinz Eugen von Savoyen (1663–1736)
1712, 9. September (evang.) – Herzog Eberhard Ludwig von Württemberg (1676–1733)

Nach dem Ableben von Herzog Eberhard Ludwig wurden kurzfristig neben Prinz Eugen drei weitere Reichsgeneralfeldmarschalle ernannt.[3]

1734, 21. Mai (kath.) – Herzog Karl Alexander von Württemberg-Winnental (1684–1737)
1734, 21. Mai (evang.) – Herzog Ferdinand Albrecht II. von Braunschweig-Wolfenbüttel-Bevern (1680–1735)
1734, 21. Mai (evang.) – Fürst Leopold I. von Anhalt-Dessau (1676–1747)
1737 (kath.) – Herzog Franz Stephan von Lothringen (1708–1765), ab 1745 Kaiser Franz I.
1741 (kath.) – Prinz Joseph Friedrich von Sachsen-Hildburghausen (1702–1787)
1753 (evang.) – Prinz Ludwig Ernst von Braunschweig-Wolfenbüttel (1718–1788)
1756 (evang.) - Johann August von Sachsen-Gotha-Altenburg (1704-1764)
1760, 17. März (kath.) – Pfalzgraf Friedrich Michael von Zweibrücken-Birkenfeld (1724–1767)
1767, 18. Dezember (kath.) – Herzog Albert Kasimir von Sachsen-Teschen (1738–1822)
1793, Frühjahr (evang.) – Prinz Friedrich Josias von Sachsen-Coburg-Saalfeld (1737–1815)
1796, 10. Februar (kath.) – Erzherzog Karl von Österreich-Teschen (1771–1847) - letzter Reichsgeneralfeldmarschall [4]

Kaiserliche Feldmarschälle 1618–1806

Die Römische Kaiserwürde lag mit Ausnahme der wittelsbachischen Zeit (1742–1745) beim österreichischen Haus Habsburg (bis 1740) bzw. Habsburg-Lothringen (1742-1806).[5]

Kaisertum Österreich 1804–1867

Seit 1804 wurden die habsburgischen Generalsfeldmarschalle im neuen Kaisertum Österreich ernannt, obwohl das Heilige Römische Reich de iure noch zwei Jahre bestand.

Rangabzeichen eines österreichisch-ungarischen Feldmarschalls

1867–1918

Marschallstab des Erzherzogs Friedrich von Österreich

Kurpfalz

Kurfürstentum und Königreich Sachsen

Kurhannover

Kurbrandenburg und Preußen

Leopold I. von Anhalt-Dessau
Gebhard Leberecht von Blücher
Generalfeldmarschall Prinz Friedrich Karl von Preußen

Deutsches Reich (1933–1945)

Marschallstab des Generalfeld- marschalls v. Richthofen (Drittes Reich) – Replikat
  1. 20. April 1936 – Werner von Blomberg (1878–1946), Reichswehrminister 1933–1935, Reichskriegsminister 1935–1938
  2. 4. Februar 1938 – Hermann Göring (1893–1946, Suizid), Oberbefehlshaber der Luftwaffe (Beförderung zum Reichsmarschall am 19. Juli 1940)
  3. 1. April 1939 – Erich Raeder (1876–1960), Oberbefehlshaber der Kriegsmarine bis Januar 1943
  4. 19. Juli 1940 – Walther von Brauchitsch (1881–1948), Oberbefehlshaber des Heeres von 1938 bis 1941
  5. 19. Juli 1940 – Albert Kesselring (1885–1960), Luftflottenführer, ab 1941 Oberbefehlshaber Süd bzw. Süd-West bzw. C
  6. 19. Juli 1940 – Wilhelm Keitel (1882–1946, hingerichtet), Chef des Oberkommandos der Wehrmacht
  7. 19. Juli 1940 – Günther von Kluge (1882–1944, Suizid), Heeresgruppenführer
  8. 19. Juli 1940 – Wilhelm Ritter von Leeb (1876–1956), Heeresgruppenführer
  9. 19. Juli 1940 – Fedor von Bock (1880–1945, gefallen), Heeresgruppenführer
  10. 19. Juli 1940 – Wilhelm List (1880–1971), Heeresgruppenführer
  11. 19. Juli 1940 – Erwin von Witzleben (1881–1944, hingerichtet), Heeresgruppenführer und Widerstandskämpfer
  12. 19. Juli 1940 – Walter von Reichenau (1884–1942, Schlaganfall), Heeresgruppenführer
  13. 19. Juli 1940 – Erhard Milch (1892–1972), Generalinspekteur der Luftwaffe
  14. 19. Juli 1940 – Hugo Sperrle (1885–1953), Luftflottenführer
  15. 19. Juli 1940 – Gerd von Rundstedt (1875–1953), Heeresgruppenführer und Oberbefehlshaber West
  16. 31. Oktober 1940 – Eduard Freiherr von Böhm-Ermolli (1856–1941), österreichisch-ungarischer Feldmarschall, Armeeführer im Ersten Weltkrieg (Charakter, d. h. Ehrenrang, eines deutschen Generalfeldmarschalls)
  17. 22. Juni 1942 – Erwin Rommel, „der Wüstenfuchs“ (1891–1944, zum Suizid gezwungen), für die Eroberung Tobruks als Oberbefehlshaber des deutschen Afrikakorps, Heeresgruppenführer
  18. 30. Juni 1942 – Georg von Küchler (1881–1968), Heeresgruppenführer
  19. 30. Juni 1942 – Erich von Manstein (1887–1973), für die Eroberung Sewastopols als Befehlshaber der 11. Armee, Heeresgruppenführer
  20. 29. Januar 1943 – Friedrich Paulus (1890–1957), Armeeführer der 6. Armee in der Schlacht von Stalingrad
  21. 31. Januar 1943 - Karl Dönitz (1891-1980), Oberbefehlshaber der Kriegsmarine
  22. 1. Februar 1943 – Ewald von Kleist (1881–1954), Panzergruppenführer, Heeresgruppenführer
  23. 1. Februar 1943 – Maximilian Reichsfreiherr von Weichs (1881–1954), Heeresgruppenführer
  24. 1. Februar 1943 – Ernst Busch (1885–1945), Heeresgruppenführer
  25. 16. Februar 1943 – Wolfram Freiherr von Richthofen (1895–1945), Luftflottenführer
  26. 1. März 1944 – Walter Model (1891–1945, Suizid), Heeresgruppenführer
  27. 5. April 1945 – Ferdinand Schörner (1892–1973), Heeresgruppenführer
  28. 25. April 1945 – Robert Ritter von Greim (1892–1945, Suizid), Luftflottenführer, ab 26. April 1945 Oberbefehlshaber der Luftwaffe

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Vgl. Reichs-General-Feld-Marschall, Reichs-Feld-Oberster. In: Zedlers Universal-Lexicon, Band 31, Leipzig 1742, Spalte 81 f.
  2. jährlich veröffentlichte Ranglisten des Deutschen Reichsheeres, Verlag E.S. Mittler & Sohn, 1920 - 1932
  3. Vgl. Reichsgeneralfeldmarschall. In: Christoph Gottlob Heinrich: Allgemeine Weltgeschichte. Band 97. Cristian Kroß, Wien 1805, S. 21.
  4. Vgl. Heinrich Zeissberg: Der letzte Reichsgeneralfeldmarschall Erzherzog Carl (1796). C. Gerold's Sohn, Wien 1898.
  5. Von 1618 bis zum Untergang der Habsburgermonarchie 1918 wurden 287 Feldmarschälle ernannt. Vgl. Vgl. Antonio Schmidt-Brentano: Kaiserliche und k.k. Generale (1618-1815)

Literatur

  • Klaus Borchert: Die Generalfeldmarschälle und Großadmiräle der Wehrmacht. Podzun-Pallas-Verlag, Wölfersheim-Berstadt 1994, ISBN 3-7909-0511-9.
  • Jürgen Hahn-Butry (Hrsg.): Preußisch-deutsche Feldmarschälle und Großadmirale. Safari, Berlin 1937.
  • Schematismus für das k.u.k. Heer und für die k.u.k. Kriegsmarine für 1914. Wien 1914.
  • J.C. Steiner: Schematismus der Generale und Obersten der k.u.k. Armee. Edition S und H, Wien 1992, ISBN 3-901215-01-8.
  • Kasamas: Österreichische Chronik. Brüder Hollinek, Wien 1948.
  • Wandruszka-Urbanitsch (Hrsg.): Die Habsburgermonarchie 1848–1918. Bd. V. Die bewaffnete Macht. Verl. der Österr. Akad. der Wiss., Wien 1987, ISBN 3-7001-1122-3.

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