Generalquartiermeister

Generalquartiermeister

Der Generalquartiermeister war früher ein höherer Offizier, der mit den Anordnungen zur Unterbringung der Truppen betraut war. Nach der Bildung der Generalquartiermeisterstäbe diente er als Chef seines jeweiligen Stabes, und nachdem diese Stäbe in vielen Armeen zum Generalstab erweitert worden waren, neben dem Chef des Generalstabs als Offizier mit besonderen Obliegenheiten. In den meisten Heeren gab es den Generalquartiermeister nur während eines Feldzuges.

Mit der Weiterentwicklung der Stäbe wurde in Deutschland und Russland in Stäben von Armeen, Heeresgruppen (Deutschland) bzw. Fronten (Russland) der Stellvertreter des Chefs des Stabes für operative Aufgaben als Generalquartiermeister bezeichnet. Diese Funktion entspricht heute in der NATO dem G3/A3 (Generalstaff 3 bzw. Admiralstaff oder Airstaff 3).

Preußen

Für die Friedenszeit war in Preußen von 1881 bis 1888 ein Generalquartiermeister bestellt worden, um als Stellvertreter den Chef des Generalstabs, Generalfeldmarschall Helmuth von Moltke, zu entlasten. Mit dem Rücktritt von Moltkes fiel diese Stelle wieder fort. Dafür wurden die Stellen von drei Oberquartiermeistern, seit 1894 deren vier, geschaffen, von denen seit 1896 der rangälteste zum Generalquartiermeister ernannt wurde.

Der Generalquartiermeister war meist ein General der Infanterie oder ein General der Kavallerie und gehörte wie die Oberquartiermeister dem Generalstab der Armee an. Er fungierte gleichzeitig als Chef der Landesaufnahme.

Eine besondere Dienststellung im Ersten Weltkrieg war die des Ersten Generalquartiermeisters. Sie wurde 1916 eigens für den General der Infanterie Erich Ludendorff geschaffen, um diesen faktisch gleichberechtigt neben den Chef des Generalstabs, Generalfeldmarschall Paul von Hindenburg, zu stellen. Das hing auch damit zusammen, dass der eigentliche Oberbefehlshaber Kaiser Wilhelm II. als militärisch inkompetent eingeschätzt wurde. Beide Offiziere bildeten von 1916 bis 1918 gemeinsam die dritte Oberste Heeresleitung und waren während dieser Zeit für die Kriegsführung verantwortlich. Nach dem Ausscheiden Ludendorffs 1918 wurde diese Dienststellung bis 1919 von Generalleutnant Wilhelm Groener bekleidet.

Großbritannien

Der Generalquartiermeister des britischen Heeres (englisch Quartermaster-General to the Forces) bearbeitete unter der Aufsicht des Oberbefehlshabers (Commander-in-chief) die Versorgung des Heeres mit Verpflegung, Lebensmitteln und Feuerung sowie die Unterbringung, Materialversendung, Truppenbewegungen, Kasernenausstattung und -ausrüstung. Daneben verwaltete er den Transport (Train), das Zahlmeisterwesen, Veterinärdepartment und alle mit diesen Dienststellen in Verbindung stehenden Anstalten. Er diente dem Kriegsminister als Berater (adviser).

Siehe auch


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