Gerber-Norm

Gerber-Norm

Vorbemerkung: Obgleich im Artikel Geschichte des Fernsehens eine chronologische Erzählweise überwiegt, ist er in erster Linie thematisch gegliedert. Eine chronologische Auflistung der Ereignisse findet sich unter Chronologie des Fernsehens. Außerdem stellt der folgende Artikel die technischen Innovationen nicht für jedes Land gesondert dar. Der Artikel beschäftigt sich überwiegend mit den Entwicklungen im deutschsprachigen Raum.

Für die Anfänge des Fernsehens siehe auch: Geschichte des Hörfunks.

Inhaltsverzeichnis

Entwicklung

Die Bildzerlegung

Schematische Darstellung einer Nipkow-Scheibe

Auf die Möglichkeit, Bilder punkt- und zeilenweise abzutasten und die Helligkeitswerte elektrisch zu übertragen, sowie den Nutzen einer derartigen Technik wies schon 1843 Alexander Bain hin. Die erste brauchbare Realisierung erfand 1883 Paul Nipkow. Sein elektrisches Teleskop, welches mit Hilfe einer rotierenden Scheibe (Nipkow-Scheibe), die mit spiralförmig angeordneten Löchern versehen war, Bilder in Hell-Dunkel-Signale zerlegte beziehungsweise wieder zusammensetzte meldete er am 4. Januar 1884 zum Patent an. Nach den Ideen von Paul Nipkows gelangen Anfang des 20. Jahrhunderts die ersten Fernsehbildübertragungen. Paul Nipkow wird deshalb als der Erfinder der ersten praktischen Realisationsmöglichkeit des Fernsehens bezeichnet.[1]

Fernsehbild auf einem Fernseher mit Nipkowscheibe (vertikale Zeilenanordnung)
Gedenktafel am Haus Rognitzstraße 9 in Berlin-Charlottenburg

Nipkow selbst hat seine Idee jedoch nie praktisch verwirklicht, es gab zur damaligen Zeit noch keine geeignete Verstärkungsmöglichkeit, auch war die damals einzige bekannte lichtempfindliche Zelle, die Selenzelle, zu träge für Fernsehübertragungen.

Vom „Teleskop“ zum elektronischen Bildschirm um 1930

1897 entwickelten Ferdinand Braun und Jonathan Zenneck die Kathodenstrahlröhre, auch Braunsche Röhre genannt. Mittels eines Elektronenstrahls und seiner Steuerung durch elektrostatische Ablenkplatten oder elektromagnetische Spulen ließen sich aufeinander folgende Bildpunkte auf einer mit Leuchtstoff beschichteten Glasscheibe projizieren. Die Braunsche Röhre fand ihre ersten Anwendungen in Messapparaturen (z.B. Oszilloskope). Durch Weiterentwicklungen wurde sie die Grundlage für die bis heute am weitesten verbreitete Methode, Bilder für das Fernsehen darzustellen.

1906 führte Max Dieckmann eine Braunsche Röhre für 20-zeilige Schattenbilder ein. Aber erst nach Einführung des Röhrenverstärkers konnte Dénes von Mihály 1919 mit Hilfe eines oszillographischen Bildzerlegers einfache Bilder über mehrere Kilometer übertragen. Ähnliches gelang 1925 Dieckmann mit einer Braunschen Röhre in München. Die Fernsehvorführungen von August Karolus im selben Jahr beruhten auf der Ausnutzung des elektrooptischen Kerr-Effekts, die Karolus mit Hilfe der von ihm verbesserten Kerr-Zelle erreichte.

Alle diese Versuche hatten mit den in den 1920er-Jahren von John Logie Baird in Großbritannien sowie Herbert E. Ives und C. F. Jenkins in den USA unternommenen Vorführungen gemeinsam, dass mechanische Bildzerleger eingesetzt wurden.

Die erste elektronische Übertragung von Bildern mit einer Elektronenstrahlröhre auf Sender- und Empfangsseite gelang Kenjiro Takayanagi 1926.

Am 11. Mai 1928 präsentierte Dénes von Mihály einem kleinen Kreis die erste Fernsehübertragung in Berlin. Im selben Jahr stellte auch August Karolus sein Fernsehen auf der Deutschen Funkausstellung in Berlin vor; das Empfangsbild des Telefunken-Prototyps hatte eine Größe von 8×10 cm und eine Auflösung von etwa 10000 Bildpunkten. Der von Dénes von Mihály auf der Funkausstellung präsentierte Telehor lieferte mit einer Bildgröße von 4×4 cm und nur 900 Bildpunkten eine wesentlich schlechtere Bildqualität, erzielte aber eine größere öffentliche Resonanz: Im Gegensatz zum unverkäuflichen Telefunken-Prototyp versuchte von Mihály, sein Gerät zu verkaufen. Angesichts von nur stundenweisen Versuchssendungen über einige Sender der Reichspost, der eher schlechten Bildqualität, den hohen Gerätepreisen und vor allem der Weltwirtschaftskrise Ende der 1920er Jahre ein eher aussichtsloses Unterfangen. Dennoch gilt der 31. August 1928 als Startdatum des Fernsehens in Deutschland. Zur selben Zeit begannen auch in London öffentliche Versuchssendungen durch die Firma Baird, welche ab 1931 durch die BBC fortgeführt wurden.

Anfang der 1930er-Jahre gab es praktisch nur mechanisches Fernsehen. Die Kathodenstrahlröhre galt zunächst als "zu kompliziert" und zu teuer. Man versprach sich jedoch eine wesentlich höhere Bildauflösung durch ein vollelektronisches Fernsehsystem. In Deutschland präsentierte Manfred von Ardenne erstmals öffentlich ein vollelektronisches Fernsehen mit Kathodenstrahlröhre auf der Deutschen Funkausstellung 1931 („Weltpremiere des elektronischen Fernsehens“).

Dennoch konkurrierten noch bis 1937 mechanische Fernsehsysteme mit dem elektronischen Fernsehen. Insbesondere die Fernseher mit Spiegelschraube von der Firma TeKaDe konnten durch große Helligkeit und Bildschärfe überzeugen. Erst nach Erhöhung der Zeilenzahl auf 441 Zeilen wurde der mechanische Fernseher unwirtschaftlich in der Herstellung. Einzig die britische Firma Scophony baute noch bis zum Beginn des Zweiten Weltkrieges mechanische Fernseher für 405 Zeilen, bzw. 441 Zeilen nach einer damaligen Norm in den USA.

Erste Funk-Ausstrahlungen seit 1929

1929 begann der Rundfunksender Witzleben mit ersten regelmäßigen Testsendungen. Die ersten Fernsehbilder wurden von ihm am 8. März zu Testzwecken in das Fernsehlaboratorium der Post übertragen.[2] Kurz darauf setzte die DRP die erste deutsche Fernseh-Norm fest: Zerlegung des Bildes in 30 Zeilen (= 1200 Bildpunkte) bei 12,5 Bildwechseln pro Sekunde. Die Norm wurde der technischen Entwicklung angepasst:

Jahr Anzahl Zeilen Bildwechsel
in Hz
1929 30 12,5
1931 48 25
1932 90 25
1934 180 25
1936 375 25
1937 441 25*
* Einführung des Zeilensprungverfahrens, 25 Bildwechsel beziehungsweise 50 Halbbilder von je 220½ Zeilen

Kurz vor Aufnahme der ersten Versuchsendungen in Deutschland begann in Großbritannien auch John Logie Baird in den Nachtstunden mit einem regelmaßigem Versuchsprogramm auf Sendern der BBC. Die dortige Fernsehnorm betrug bis 1935 30 Zeilen, vertikal in einem Seitenverhältnis 3 zu 7, 12,5 Bilder pro Sekunde. 1936 begann auch in Großbritannien das Zeitalter des hochauflösenden Fernsehens, es wurde zunächst im Versuchsbetrieb im wöchentlichen Wechsel in dem System Bairds mit 240 Zeilen und nach dem System Marconis mit 405 Zeilen gesendet. Bereits im Februar 1937 wurde das System mit 405 Zeilen, 25 Bilder pro Sekunde, Bildseitenverhältnis zunächst 5 zu 4 festgelegt (in den 1950er Jahren wurde auf ein Seitenverhältnis von 4 zu 3 gewechselt). Das später als Fernsehnorm A festgelegte System blieb bis 1965 der alleinige Standard in Großbritannien und vieler seiner ehemaligen Kolonien, ab 1965 wurde es zunächst durch die europäische CCIR-Norm mit 625 Zeilen ergänzt, ab 1981 komplett abgelöst.

"Fernsehen im Lazarett", März 1942, deutsches Propagandabild
Spiegelfernseher von 1937 in Betrieb mit Standbild des Fernsehsenders Paul Nipkow

Auch in anderen europäischen Staaten gab es Fernsehversuchssendungen. In den Niederlanden gab es auf Privatinitiative ab 1934 einen regelmäßigen Fernsehversuchsdienst in der englischen Norm mit 30 Zeilen, welcher bis September 1939 (Beginn des Zweiten Weltkrieges) in Betrieb blieb. 1949 wurde das Fernsehen nach der CCIR-Norm mit 625 Zeilen eingeführt.

In Frankreich wurde ebenfalls Fernsehversuchsendungen durchgeführt. Um 1937 hatte man auch ein serienreifes hochauflösendes Fernsehsystem entwickelt, welches zunächst mit 437 Zeilen sendete. Nach der Besetzung von Paris durch die Wehrmacht wurde der Sender auf dem Eiffelturm beschlagnahmt und auf die deutsche Norm mit 441 Zeilen umgestellt. (Das Programm war mit französischen Empfängern ohne Probleme empfangbar). Ausgestrahlt wurde ein Programm hauptsächlich für verwundete Soldaten in Lazaretten in Paris und Umgebung. Frankreich war das einzige Land Europas, in dem auch während des Krieges ununterbrochen Fernsehen empfangen werden konnte, in Deutschland mussten nach einem Bombenangriff 1944 die Sendungen eingestellt werden. In Großbritannien wurde das Fernsehprogramm nach Kriegsausbruch 1939 eingestellt und erst 1946 wieder aufgenommen.

In der Sowjetunion begannen öffentliche Versuchsendungen in den Städten Leningrad und Moskau ebenfalls bereits in den 1930er Jahren, überwiegend mit in den USA eingekaufter Technik. Die Entwicklung wurde während des Krieges nur verlangsamt, bereits nach Kriegsende wurden wieder Ausstrahlungen vorgenommen. Bekannt ist der Fernseher "Leningrad", welcher nach Vorbild des in Deutschland entwickelten "Volksfernsehers" E1 in der SBZ, bzw. später DDR für den sowjetischen Markt gefertigt wurde.

In den USA gab es bereits in den 1920er Jahren zahlreiche Entwicklungen und Firmen, welche sich mit der Entwicklung des Fernsehens beschäftigten. Um 1929 gab von jeder Firma eigene Normen, in denen Versuchssendungen durchgeführt wurden. Die Bildauflösungen lagen zwischen 24 Zeilen (Jenkins) über 30 und 45 Zeilen bis hin zu 60 Zeilen. Nicht zuletzt aufgrund der ständigen Veränderungen und Verbesserungen konnte ein Standard über lange Zeit nicht etabliert werden, die öffentlichen Versuchssendungen waren um 1934 nahezu beendet. Erst mit der Weiterentwicklung der Technik ab 1938 begannen wieder Versuchssendungen in Auflösungen zwischen 441 Zeilen und über 700 Zeilen. Erst 1942 einigte sich das Nation Television System Committee (NTSC) auf die noch heute übliche Norm mit 525 Zeilen und 30 Vollbildern pro Sekunde. (NTSC bezieht sich hier natürlich nicht auf das (damals nicht vorhandene) Farbsystem, sondern es ist der Name der Normungskommission, welche später auch die Farbnorm beschlossen hat, welche heute den Namen dieser Kommission trägt!)

Nach dem Krieg wurde in Deutschland und den meisten Nachbarländern mit Ausnahme von Frankreich (zunächst 819 Zeilen, erst ab 1980 komplette Umstellung auf 625 Zeilen) und Großbritannien (405 Zeilen, 625 Zeilen erst ab 1965) bei der Wiederaufnahme des Sendebetriebs dann auf die bis heute verwendete 625-Zeilen-Norm mit 25 Bildwechseln pro Sekunde (Gerber-Norm) umgestellt. Die technischen Eckdaten für die Auflösung und das Seitenverhältnis sowie die Bildwechselfrequenz des Fernsehbildes blieben dann über mehr als ein halbes Jahrhundert unverändert.

Ende 1929 veröffentlichten Elektronik-Bastler erste Bauanleitungen für Fernsehempfänger, die teilweise sogar Bild und Ton empfangen konnten; einen praktischen Nutzen hatten diese Basteleien nur bedingt, da der Versuchssender Witzleben erst ab 1934 Fernsehprogramme mit Ton ausstrahlte. Die BBC strahlte erst seit 1931 Sendungen mit Ton aus. Die seit 1930 erscheinende britische Zeitschrift "Practical Television" geht in ihrer Ausgabe von März 1934 von rund 3000 Besitzern selbstgebauter Fernseher, sowie rund 1000 Besitzer käuflich erworbener Fernseher alleine in Großbritannien aus.

Entwicklung zum Leitmedium ab 1960

Zu Beginn des Jahres 1951 gab es in den USA bereits 10.000.000 Fernsehzuschauer; in Großbritannien verfügten immerhin 600.000 und in Frankreich noch 4.000 Zuschauer über Fernsehempfänger. Das als „Flimmerkasten“ bespöttelte Medium war noch keine Konkurrenz für den Hörfunk, zumal das Programm auf zwei Stunden pro Tag begrenzt war.

Familie beim Fernsehen, ca. 1958

Die Anzahl der Fernsehteilnehmer nahm in den folgenden Jahren weltweit rapide zu: 1952 gab es in den USA bereits 15 Millionen Teilnehmer, in Großbritannien 1,2 Millionen, in Frankreich knapp 11.000, in der Bundesrepublik Deutschland rund 300. Für diese 300 Teilnehmer wurde das Programm des Deutschen Fernsehens am 25. Dezember 1952 eröffnet. Die DDR begann den regelmäßigen Fernsehbetrieb einige Tage vor der Bundesrepublik Deutschland: am 21. Dezember 1952, dies war der 73. Geburtstag Stalins, empfangsbereit waren etwa 60 Geräte, alle in Berlin[3]. 1955 gab es 100.000, und 1957 war dann die erste Fernsehteilnehmer-Million im Bundesgebiet erreicht; in der Folgezeit entwickelte sich der Fernseher zum Prestigeobjekt. Der Durchbruch zum Massenmedium gelang dem Fernsehen in der Bundesrepublik Deutschland 1959: Täglich wurden 5.000 Geräte verkauft, Ende des Jahres gab es zwei Millionen, 1960 vier Millionen Teilnehmer. 1961 gab es schließlich in 26 Ländern der Welt weit über 100 Millionen Fernsehteilnehmer.

1960 gab es mit knapp 16 Millionen Radioteilnehmern etwa ebenso viele Hörer wie 1945. Gesteigert wurde der Absatz durch die Einführung des Transistors, der den Bau kleiner und leichter Koffer-, Reise- und Autoradios ermöglichte; der Hörfunk erlebte damit Anfang der 1960er-Jahre seine stärkste Verbreitung. Das Fernsehen nahm jedoch auch an Beliebtheit zu; 1960 gab es knapp 3,5 Millionen Fernsehteilnehmer, bis 1964 verdoppelte sich die Zahl der Fernsehzuschauer. Bis Anfang der 1970er-Jahre kehrten sich die Zuwachsraten um: die Zahl der Hörfunkteilnehmer nahm zwar weiterhin zu, jedoch nur um etwa 2 Prozent pro Jahr; die Zahl der Fernsehteilnehmer stieg pro Jahr um fast 20 Prozent. Ab Mitte der 1960er-Jahre war der Markt für Radiogeräte weitgehend gesättigt; die Industrie reagierte mit einer Diversifizierung der Produktpalette, die vom Kunden akzeptiert wurde: Es wurden Zweit- und Drittgeräte gekauft.

Aufnahme im Studio des Südwestfunks, Baden-Baden 1964

Nicht nur das Publikum, auch die Politik interessierte sich vermehrt für das Fernsehen: Bundeskanzler Konrad Adenauer versuchte, ein privatwirtschaftlich organisiertes Fernsehen, die Deutschland-Fernsehen-GmbH, einzurichten. Adenauers Vorstellungen, Rundfunk als „politisches Führungsmittel der jeweiligen Bundesregierung“ zu etablieren, konnten sich jedoch nicht durchsetzen. Mit dem Fernsehurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 1961 wurde jedoch die Autonomie der Länder in Rundfunkfragen bestätigt. Ersatzweise wurde eine weitere gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts eingerichtet: das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) mit Sitz in Mainz, welches den Sendebetrieb am 1. April 1963 aufnahm. Zusätzlich richtete die ARD zwischen 1964 und 1969 fünf regionale Fernsehprogramme ein.

Der Hörfunk stellte dem immer attraktiver werdenden Programmangebot des Fernsehens am 30. August 1963 eine technische Innovation entgegen: Hörfunk im Zweikanalton (Stereofonie). 1967/68 betrieb jede Landesrundfunkanstalt mindestens ein UKW-Sendernetz stereophon. Damit konnte Hörfunk in einer besseren Tonqualität ausgestrahlt werden, als dies beim Fernsehen möglich war. Weitere qualitative Vorteile erzielte der Hörfunk 1973 mit der Einführung der Kunstkopf-Stereofonie.

Als Besonderheit des UKW-Hörfunkprogramms gilt der Verkehrsfunk (Verkehrsrundfunk, Verkehrswarnfunk); dabei handelt es sich generell um in regelmäßigen Abständen von bestimmten UKW-Sendern ausgestrahlte Verkehrsmitteilungen für Autofahrer, die aber auch bei Bedarf zwischen den festen Sendeterminen über die aktuelle Verkehrssituation Auskunft geben. Spezielle Decoder im Autoradio sprechen auf Sender- und Bereichskennung an, so dass das Autoradio beispielsweise bei einer Musikwiedergabe von einer CD/Kassette regionale Verkehrsfunksender wiedergibt beziehungsweise den Lautsprecher einschaltet, wenn das Gerät stummgeschaltet ist.

Das ursprünglich zur Steuerung dieser Funktionen von den Sendern ausgestrahlte ARI-Signal wurde in den 90er Jahren durch die Signalisierungsfunktionen des Radio-Daten-Systems RDS ergänzt und schließlich ersetzt. 2001 wurde ARI abgeschaltet, ältere, nicht RDS-fähige Autoradios können daher keine automatische Umschaltung auf Verkehrsfunksendungen mehr durchführen.

Farbfernsehen

Das Fernsehen setzte den technischen Verbesserungen des Hörfunks ebenfalls eine technische Neuerung entgegen: Die Einführung des Farbfernsehens in der Bundesrepublik Deutschland am 25. August 1967. Bereits 1963 erfolgte die Ausstrahlung des ersten Farbfernseh-Testbilds.

Koloration
Erster deutscher Farbfernseher Telefunken PAL Color 708S, 1967

Die Weiterentwicklung von Schwarz-Weiß zu Farbe ist nicht zwingend; gerade aus der Frühzeit des Films ist eine Vielzahl von Farbexperimenten bekannt. Zwischen 1900 und 1935 wurden verschiedene Farbsysteme vorgestellt. Dabei wurden zwei unterschiedliche Verfahren eingesetzt. Beim Kolorieren wurden die Einzelbilder des Films in Kolorierateliers von Hand beziehungsweise mit Hilfe von Schablonen koloriert. Eine Gruppe von Koloristen schaffte etwa 128 Bilder pro Tag; die Filme bestanden aus bis zu 112.000 Einzelbildern. Der erste handkolorierte Film stammt aus dem Jahr 1895. Beim Viragieren wurden einzelne Szenen des Films nach dem Entwickeln in einen Farbbottich getaucht; dieses Verfahren war einfacher und billiger, es hinterließ auf jedem Film nur einen einzigen Farbton. Über Jahre entstand eine Farb- und Viragesprache, bei der jede Farbe eine bestimmte dramaturgische Bedeutung besaß. Ähnlich funktionierte das Tönen (Einfärben) von Filmsequenzen mittels verschiedener chemischer Substanzen.

Der erste farbige Kurzspielfilm stammt aus dem Jahr 1916; er wurde nach dem Kodachrome-Zweifarbenverfahren hergestellt. In den folgenden Jahren wurden verschiedenartigste Farbsysteme angewandt; ab 1952 etablierten sich im Westen Technicolor und Eastmancolor. Etwa seit 1968 gilt der Farbfilm als Norm.

Die ersten Experimente mit farbigen Fernsehbildern basieren ebenfalls auf der Aufteilung des Farbspektrums in Grundfarben; John Logie Baird verwendete bei seinen Experimenten in den späten 1920er Jahren eine Nipkowscheibe mit „Spiralarmen“ für die Farben Rot (R), Grün (G) und Blau (B). Das Verfahren wurde 1930 von E. Andersen verbessert und 1935 von der Forschungsanstalt der Deutschen Reichspost (RPF) aufgegriffen, als sie mit der Entwicklung eines Farbfernsehverfahrens begann. Man arbeitete nach einem bisequentiellen Verfahren, das auf dem Kinemacolor-Zweifarbenfilm beruhte und ein Zweifarbenbild mit 2 × 90 Zeilen und 25 Rastern pro Sekunde ermöglichte. Der Zweite Weltkrieg unterbrach die deutsche Farbfernseh-Entwicklung.

Ab Juni 1951 wurde in New York von der CBS (Columbia Broadcasting System) das erste Farbfernsehprogramm der Welt ausgestrahlt, das ebenfalls auf dem bisequentiellen Verfahren beruhte; es wurde nach wenigen Monaten eingestellt. Das CBS-Verfahren wies verschiedene gravierende Nachteile auf, unter anderem war das System inkompatibel zum Schwarz-Weiß-Fernsehen, die Bildwechselfrequenz musste von 60 Hz auf 140 Hz erhöht werden, um Flickererscheinungen zu vermeiden; dies wiederum erforderte aufgrund der begrenzten Frequenzbandbreite eine Reduktion der Auflösung.

Farbfernsehsysteme

NTSC

Um weitere kostspielige Fehlschläge zu vermeiden, wurde mit einem erheblichen Aufwand von der eigens gegründeten National Television Systems Committee (NTSC), das Gremium setzte sich aus Wissenschaftlern aller namhaften Elektronik-Firmen zusammen, anschließend eine technisch leistungsfähigere Lösung entwickelt. Das Ergebnis, die NTSC-Norm, wurde am 23. Dezember 1953 für verbindlich erklärt. Sie ist gekennzeichnet durch drei Eigenschaften:

  • Kompatibilität: Farbfernsehsendungen können mit Schwarz-Weiß-Empfängern ohne Schärfeverlust betrachtet werden.
  • Rekompatibilität: Schwarz-Weiß-Fernsehsendungen können in Farbfernsehempfängern ebenso betrachtet werden wie mit Schwarz-Weiß-Empfängern.
  • unveränderte Bandbreite: Die zusätzliche Farbinformation ist in das bisherige Schwarzweiß-Signal eingearbeitet und benötigt dadurch keinen zusätzlichen Platz auf dem Frequenzband.

Zu den entscheidenden Nachteilen von NTSC gehört das instabile Farbsignal, das auch während einer Übertragung zu „drastischen Farbverschiebungen [...], zum Beispiel von Blau nach Grün“ führen kann. Ursache ist die Verknüpfung der Phase des Farbhilfsträgers mit dem Farbton. Spötter interpretieren daher die Abkürzung NTSC als „Never The Same Color“. Als Abhilfe verfügt jeder NTSC-Fernsehempfänger über einen sogenannten „Tint“-Regler (Tint für „Farbton“), mit dem die Farbwiedergabe angepasst werden kann.

Um 1955 tauchte der Gedanke auf, in ganz Europa ein einheitliches Farbfernsehsystem einzuführen. In einer vom CCIR einberufenen Konferenz wurde festgestellt, dass die unterschiedlichen Zeilennormen erhebliche Probleme bei der Standardisierung aufwerfen würden: In den USA wurde eine 525-Zeilen-Norm verwendet, in England 405 Zeilen, in Frankreich 819 und in den übrigen europäischen Ländern 625 Zeilen.

Beim Schwarz-Weiß-Fernsehen wurde nur ein Signal gesendet, ein Helligkeitssignal von weiß bis schwarz. Der Entwicklung des Farbfernsehens lag der Gedanke zugrunde, auch weiterhin nur ein einziges Signal zu senden. Im Studiobereich wird jedoch mit RGB-Signalen gearbeitet, die theoretisch auch gesendet werden könnten; dazu müsste jede der drei Farben auf eine eigene Welle aufmoduliert werden, was eine enorme Bandbreite erfordert und unwirtschaftlich ist. Die Farbfernsehsysteme NTSC, SECAM und PAL dienen also dazu, die drei RGB-Signale auf ein einziges zu übertragendes Signal zu reduzieren.

SECAM

In Frankreich wurde mit massiver Unterstützung durch die Regierung das SECAM-Farbfernsehsystem entwickelt (SECAM = Séquentiel (couleur) à mémoire). Aufgrund technischer Unzulänglichkeiten musste es mehrfach überarbeitet werden; es entstanden die Varianten SECAM 2, SECAM 3, SECAM 3a und schließlich SECAM 3b. Während der PAL-Erfinder Walter Bruch die Notwendigkeit zu ständigen Modifikationen als konzeptionelle Schwäche von SECAM ansah, äußerte sich der damalige WDR-Fernsehingenieur Franz Josef In der Smitten folgendermaßen: „Ich habe die Glanzleistungen der französischen Ingenieure bewundert, denen es immer wieder gelungen ist, das SECAM-System weiter zu verbessern [...]“.

PAL

In Deutschland studierte der Telefunken-Ingenieur Walter Bruch die Farbfernsehsysteme NTSC und SECAM, um aus den Fehlern der Konkurrenzsysteme zu lernen. Basierend auf NTSC entwarf er das Farbfernsehsystem PAL (= Phase Alternating Line, „Phasenwechsel je Zeile“). Es unterschied sich vor allem durch eine integrierte Farbkompensation, die das Auftreten des entscheidenden Problems der NTSC-Norm, der Farbverzerrungen, verhinderte; das „PAL-Verfahren [ist] im Vergleich mit NTSC und SECAM das stabilste Verfahren“. In der Erprobungsphase von PAL konnten PAL-Signale noch nicht magnetisch aufgezeichnet werden; alle Fernsehsendungen aus dieser Zeit waren also Live-Übertragungen. Spielfilme wurden mittels optischer Systeme (16-mm-/35-mm-Filmgeber und Diageber) projiziert und dann ebenfalls live von dieser Projektion übertragen.

Die ersten industriell gefertigten Aufzeichnungssysteme für PAL-Signale stammten von der US-Firma Radio Corporation of America (RCA). Die Systeme wurden erstmals Ende 1966 geliefert, etwa ein dreiviertel Jahr nach dem erfolgreichen Test des Prototypen beim Kölner Karneval.

Allgemeine Entwicklung

Auf der vom 24. März bis 7. April 1965 in Wien abgehaltenen Konferenz der Studiengruppe XI des CCIR zur Vereinheitlichung des Farbfernsehsystems, an der Vertreter aus 39 Staaten teilnahmen, sprachen sich 21 für das französische SECAM, 11 für das westdeutsche PAL und 7 Staaten für das US-amerikanische NTSC-Farbfernsehsystem aus. Die USA und die Bundesrepublik Deutschland planten unterdessen ihre Systeme PAL und NTSC unter der Bezeichnung QAM (Quadraturamplitudenmodulation, Quadrature Amplitude Modulation) zu kombinieren. Frankreich und die Sowjetunion konnten sich vorläufig auf die gemeinsame Verwendung des SECAM-Verfahrens einigen.

Die ersten Live-Farbfernsehsendungen wurden per Kabel ins Sendehaus übermittelt. Den ersten Farbübertragungswagen erhielt der WDR im Frühjahr 1967, weitere mobile Sendestudios besaßen damals nur der NDR und das ZDF. Bis in die 1970er Jahre besaßen nicht alle Landesrundfunkanstalten Farbübertragungswagen; stattdessen existierte ein Pool, der von einigen Fernsehanstalten gemeinsam genutzt wurde. Zwischen 1967 und 1970 wurde in der Bundesrepublik Deutschland das Fernsehen auf Farbe umgestellt. 1968 wurden in den USA erstmals Olympische Spiele (Mexiko) in Farbe übertragen. 1972 wurden erstmals Olympische Spiele (München) weltweit, über Satellit und in Farbe übertragen.

Das Fernsehbild wurde von einer Farbbildröhre wiedergegeben, die auf einem 1931 angemeldeten Patent von Manfred von Ardenne basierte: Drei mikroskopisch schmale Streifen eng nebeneinander liegender Leuchtstoffe in den drei Primärfarben waren so angeordnet, dass sie sich, mit einem Elektronenstrahl abgetastet, zu weißem Licht ergänzten; ein Verfahren zur getrennten Ansteuerung der drei Farben enthielt das Patent nicht.

Das Heimfarbfernsehen basiert auf der Idee, die farbigen Lichter aus der photographischen Projektion (Lochricht-Rasterverfahren von Raphael Eduard Liesegang, 1896) durch Elektronenstrahlen zu ersetzen. Diese frühe Lochmaskenröhre wurde von Werner Flechsig zur Schattenmasken-Farbbildröhre weiterentwickelt (patentiert 1938). Weitere Verbesserungen des Verfahrens brachte A. N. Goldsmith und Harold B. Law von der amerikanischen RCA ein. Der Durchbruch gelang der Konkurrenz; CBS-Hydron konstruierte erstmals eine Farbröhre, wie sie schließlich auch beim deutschen Nachkriegsfernsehen ab den 1960er Jahren eingesetzt wurde.

Deutliche Verbesserungen der Bildschärfe und Farbwiedergabe konnten durch eine Schattenmaskenröhre mit Langlochschlitzen erzielt werden. Bei diesem Verfahren sind alle drei Elektronenkanonen nebeneinander (Inline), statt wie bisher in einem Dreieck (Delta-Röhren) in einem System vereinigt. Solche Röhren wurden in Deutschland ab 1972 angeboten. Einen eigenen Weg ging die Firma Sony bereits Ende der 60er Jahre mit der Trinitron Röhre, bei der statt einer Schattenmaske an einem Spannrahmen befestigte Drähte die Projektion auf die Farbstreifen voneinander trennte. Durch diesen starken Spannrahmen ist eine Trinitron Röhre immer deutlich schwerer als eine Inline Röhre mit Schlitzmaske.

Von besonderer Bedeutung für die Entwicklung des Fernsehens als Massenmedium waren internationale Großereignisse des Sports; dies hatte sich bereits mit den Olympischen Spielen 1936 in Berlin angedeutet und wurde mit den Spielen von Tokyo 1964 bestätigt. Seitdem gehören Satellitenübertragungen zur Berichterstattung von Olympischen Spielen; Die Olympischen Spiele 1968 in Mexiko setzten den Starttermin für Fernsehübertragungen in Farbe,

1971 wurden erste Ultraschall-Fernbedienungen vorgeführt. Nordmende präsentierte das drahtlose „Fernhören“ über Infrarot-Kopfhörer. 1981 wurde der Stereoton beim Fernsehen eingeführt.

Übertragungsformen

Satellitenfernsehen

Die Anfänge des Satellitenfernsehens liegen im Jahr 1962, als zum ersten Mal Fernsehsendungen zwischen den USA (Bodenstation Andover) und Frankreich mittels des Satelliten Telstar übertragen wurden. Am 6. April 1965 wurde der erste kommerziell genutzte Nachrichtensatellit in Betrieb genommen; der „Early Bird“ ermöglichte die Übertragung von Ferngesprächen, Fernschreiben und Fernsehsendungen. Später wurden zahlreiche weitere Satelliten vom Typ Intelsat, Kopernikus, L-Sat unter anderem in eine geostationäre Umlaufbahn gebracht. Die von einem geostationären Satelliten in etwa 35.000 km Höhe ausgestrahlten Sendungen bezeichnet man als Satellitenrundfunk; Für die Ausstrahlung ist ein Frequenzbereich um 12 GHz herum mit etwa 40 Fernsehkanälen (jeweils mit zwei Tonkanälen) vorgesehen. Zu den Eigenschaften der Satellitentechnik gehört das so genannte Overspill; damit bezeichnet man das Überlappen der Gebiete, in denen die Beams (Richtstrahlen) empfangbar sind. Dieses Phänomen ist für den Endverbraucher, der mit seiner Satellitenempfangsanlage die Programme der Nachbarländer empfangen kann, zwar von Vorteil, wirft aber gleichzeitig urheber- und hoheitsrechtliche Probleme auf.

Mit der zunehmenden Verbreitung von Satelliten bildeten sich mehrere Typen von Satelliten heraus. Die klassischen Verteilsatelliten fungierten als Relaisstation, deren Empfang an erdgebundene Zwischenstationen gekoppelt ist; daneben bildeten sich Direktsatelliten heraus, die Direkt von „Herrn und Frau Jedermann“ mit Parabolspiegelantennen von ca. 60 cm Durchmesser empfangen werden konnten, gleichzeitig aber eine höhere Sendeleistung erforderten. Die Zuteilung weltweiter Satellitenkanäle wurde im Februar 1972 auf einer Konferenz in Genf geregelt, bei der für die Bundesrepublik Deutschland fünf Fernsehkanäle reserviert wurden.

Kabelfernsehen

Unter der Administration des Bundespostministers Christian Schwarz-Schilling wurde nicht die Satellitentechnik, sondern die flächendeckende Verkabelung aller Haushalte mit breitbandigen Koaxialkabelnetzen angestrebt. Das ab 1983 von der Deutschen Bundespost verlegte Breitbandkommunikationskabelnetz ermöglichte unter Ausnutzung des Frequenzbereichs bis 300 MHz die gleichzeitige Übertragung von maximal 29 Fernsehprogrammen und 24 Stereo-Hörfunkprogrammen. Der „verkabelte Rundfunk“, das Kabelfernsehen, wurde zunächst in vier Pilotprojekten getestet, die als Modellversuche in Ludwigshafen, München, Dortmund und Berlin ausgeschrieben waren. Das Ludwigshafener Kabelpilotprojekt war auch gleichzeitig die Geburtsstunde des Privatfernsehens, das am 1. Januar 1984 mit PKS (heute Sat.1) seinen Sendebetrieb aufnahm.

Videorekorder

1954 brachte die RCA ein Gerät auf den Markt, das Fernsehbilder aufzeichnen und wiedergeben konnte; dieses „welterste Video-Gerät“ verschlang 21.600 Meter Magnetband pro Stunde und arbeitete noch nicht nach dem heute verwendeten Schrägspur-Aufzeichnungsverfahren, sondern basierte auf Patenten der deutschen Firmen Telefunken und Loewe. In Verbindung mit weiteren Lizenzen von einem amerikanischen Hersteller von Profi-Equipment, der Firma Ampex, gelang es den japanischen Firmen Sony und JVC (Japan Victor Company), die klobigen und teuren professionellen Magnetbandaufzeichnungs- und Wiedergabegeräte zu einem handhabbaren und preiswerten Massenprodukt der Unterhaltungselektronik zu machen. Das Aufzeichnen von Fernsehübertragungen bedeutete eine Loslösung von zeitlichen Abhängigkeiten fester Sendetermine. Auf der Funkausstellung 1971 wurden von Philips und Grundig die ersten Video-Cassetten-Rekorder nach dem VCR-System vorgestellt.

Deregulierung, Konvergenz, Digitalisierung und Interaktivität

Ab den 1980er Jahren kam es zu massiven Veränderungen der bundesdeutschen Medienlandschaft. Vorboten der Entwicklung waren die so genannten neuen Medien, zum Beispiel das auf Glasfasertechnik basierende BIGFON, das „Breitbandige, Integrierte Glasfaser-Fernmelde-Orts-Netz“, das Satelliten-Pilot-Projekt TV-SAT; Bildschirmtext (BTX) und Videotext (VTX) und das Kabelfernsehen, wobei es sich jedoch lediglich um „neue Verteiltechniken, andere Organisationsformen und größere Programmquantitäten“ handelte.

Mit der Einführung des dualen Rundfunksystems in Folge auf das 4. Rundfunk-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. November 1986 kam es zu einem Paradigmenwechsel, der die bundesdeutsche Medienlandschaft bis heute entscheidend prägt. Ab Mitte der 1980er Jahre wurde begonnen, auch terrestrische Frequenzen an private Anbieter zu vergeben. Hierbei wurden UKW-Frequenzen im Bereich von 100 bis 104 MHz aus dem Bereich des Flugnavigationsfunkdienst verwendet, die zuvor durch das Genfer Abkommen von 1984 freigegeben worden waren.

Neben der Deregulierung der Medienlandschaft deuten sich auch technische Veränderungen an. Nach der in den 1990er Jahren begonnenen Digitalisierung des Rundfunks über Satellit (siehe auch DVB-S) und Kabel (siehe auch DVB-C) ( (mit dem 1999 wieder eingestellten DSR, ADR und DVB) insbesondere die flächendeckende Einführung des terrestrischen digitalen Fernsehens (DVB-T) und Hörfunks (DAB) und die zukünftige Abschaltung der analogen Ausstrahlung (bis 2010) auf der Agenda (siehe dazu Analoger "switch-off").

Eine auf IP Technologie aufbauende Digitalisierung herkömmlicher analoger Telekommunikationsnetze in sogenannte Next Generation Networke (NGN), ermöglichte eine weitere Technologische Revolution in der Rundfunkübertragung. Ein digitalisiertes Telekommunikationsnetz ermöglicht neben einer Übertragung von Telefonie und Internet Daten, auch eine Übertragung von digitalen Fernsehsignalen (Triple Play). IP als Transportkanal beinhaltet auch einen Rückkanal weswegen Internet-TV oder IPTV sowie P2PTV Interaktives Fernsehen erstmals ohne getrennten Rückkanal ermöglicht. Durch IP entfällt außerdem eine Beschränkung auf eine verfügbare bestimmte Kanalanzahl, so sind durch den Transportkanal Internet darüber hinaus neue parallele Fernsehprodukte, wie zum Beispiel Mediatheken oder Abruffernsehen möglich.

Teletext

Teletext (auch Fernsehtext oder Videotext) ist ein Verfahren, bei dem Text- und Blockgrafik-Zeichen übertragen werden. Wegen der Namensgleichheit kann es zu Verwechslungen mit dem Bildschirmtext-System kommen.

Fernsehmuseen

  • Seit dem 1. Juni 2006 gibt es im Filmhaus am Potsdamer Platz das Filmmuseum Berlin mit dem Schwerpunkt Fernsehfilme.
  • In Mainz gab es den bereits 1979 (in Framersheim) gegründeten Förderverein für ein Deutsches Fernsehmuseum mit dem Schwerpunkt Fernsehtechnik, der 2001 nach Wiesbaden umgezogen ist. Das Museum ist zwar seit 1979 geplant, existiert jedoch noch nicht.
  • Die Fernsehhistorie / Technik auf den Seiten des Fernsehmuseums

Aufgrund der komplexen, aus vielen Teilen bestehenden Technik des Fernsehens enthält seine Geschichte Elemente der Geschichte vieler anderer Techniken, insbesondere der Funk-, Film-, Hörfunk- und Raumfahrttechnik. Die Geschichte des Fernsehens geht nicht nur mit technischen, sondern auch mit sozialen und politischen Entwicklung einher. Sie ist Teil der Mediengeschichte.

Siehe auch

Literatur

  • Albert Abramson, Herwig Walitsch: Die Geschichte des Fernsehens. ISBN 3-7705-3740-8.
  • Knut Hickethier, unter Mitarbeit von Peter Hoff: Geschichte des deutschen Fernsehens. Stuttgart 1998, ISBN 3-476-01319-7.
  • Erwin Reiss: Wir senden Frohsinn. Fernsehen unterm Faschismus. Berlin 1979, ISBN 3-88520-020-1.
  • Klaus Forster, Thomas Knieper: 50 years of television broadcasting in the Federal Republic of Germany; In: Anne Cooper-Chen (Hrsg.): Global Entertainment Media: Content, Audiences, Issues. Lawrence Erlbaum Associates, Mahwah 2005, S. 59-79.
  • Jeff Kisseloff: The Box. An Oral History of Television, 1920 - 1961. Viking / Penguin Books, New York 1995, ISBN 0-670-86470-6

Weblinks

Belege

  1. heise.de: Vor 125 Jahren: Das Prinzip "Fern"-Sehen wird patentiert
  2. Deutschlandfunk: "Wir sahen nicht allzu viel", abgefragt am 8. März 2009
  3. Recherche des Deutschen Rundfunkarchivs zu einem Fernsehbeitrag [1]

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