Geschlechtergerechte Sprache

Geschlechtergerechte Sprache

Der Begriff geschlechtergerechte Sprache (auch geschlechtsneutrale Sprache) bezeichnet den aus der Sicht der Frauenbewegung idealen Umgang mit der deutschen Sprache, durch den Frauen nicht diskriminiert werden sollen. Der Begriff und die von ihm bezeichnete Sprache sind das Produkt der feministischen Linguistik; die Reform der deutschen Sprache begann in den 1970er Jahren, insbesondere durch die Werke von Luise F. Pusch[1] [2] und Senta Trömel-Plötz[3]. Den Stand der Diskussion im Jahr 2003 beschreibt Lisa Irmen.[4]

Inhaltsverzeichnis

Kritik am generischen Maskulinum

Der größte Teil der Energie der genannten Autorinnen und vieler Nachfolger richtet sich gegen das generische Maskulinum, d.h. gegen grammatisch maskuline Personenbezeichnungen, durch die Frauen nach Ansicht der Verteidiger dieser Ausdrucksweise „mitgemeint“ sein sollen. Femininisten wollen eine sprachliche Gleichstellung der Geschlechter entweder dadurch erreichen, dass männliche durch weibliche Personenbezeichnungen ergänzt werden („Splitting“-Methode), oder dadurch, dass Bezeichnungen gewählt werden, die nicht mit der Bezeichnung für ein Geschlecht identisch und insofern „neutral“ im engeren Sinne des Wortes sind. Im ersten Fall werden Frauen „sichtbar“, im zweiten auch Männer „unsichtbar“ gemacht. Durch eine „geschlechtsneutrale Sprache“ soll die Asymmetrie beseitigt werden, die darin liegt, dass mit femininen Bezeichnungen weit überwiegend nur Frauen gemeint sind (Ausnahmen: Waisen, Geiseln, Führungskräfte; Mannschaft ...), mit maskulinen aber ausschließlich Männer (spezifisches Maskulinum) oder Männer und Frauen (generisches Maskulinum) gemeint sein können.

Die Pionierinnen der feministischen Linguistik sind der Frage noch nicht nachgegangen, ob Frauen sich durch das generische Maskulinum wirklich nicht „mitgemeint“ fühlen. Spätere experimentelle Untersuchungen zeigten jedoch, dass Frauen wie Männer beim Lesen eines Textes häufiger an Männer denken, wenn der Text das generische Maskulinum verwendet, als wenn alternative Sprachformen eingesetzt werden. [5]

Kritiker werfen den Feministinnen vor, dass sie nicht sauber zwischen Zeichen (Wörtern) und Bezeichnetem (Männern und Frauen) sowie zwischen dem Genus von Wörtern und dem Sexus von Menschen unterscheiden. In der Sprachwissenschaft ist umstritten, in welchem Zusammenhang Genus und Sexus stehen. Es zeigt sich bei bestimmten Begriffen ein eher lockerer oder kein Zusammenhang (der Löffel, die Gabel, das Messer), bei anderen (z.B. Verwandtschafts- und Personenbezeichnungen) ist er sehr eng ("der Vater", "die Tante"). [6]

Alternative Formen

Splittingformen (Doppelformulierungen in Lang- und Kurzform)

  • Doppelform: Lehrerinnen und Lehrer
  • Schrägstrich: Lehrer/-innen
  • Klammer: Lehrer(innen)
  • Binnen-I: LehrerInnen - Das I in dieser Form nennt man auch Binnenmajuskel

Bei der ausdrücklichen Ergänzung männlicher durch weibliche Formen werden Frauen „sichtbar gemacht“.

Sonderformen des Splitting

Es gibt Sonderformen des Splittings:

  • Kauffrau/Kaufmann
  • Hebamme/Entbindungspfleger
  • weibliche/männliche Lehrlinge
  • 10 Manager, darunter 2 Frauen

Weniger gebräuchliche Formen sind:

  • frau/man
  • jedefrau/jedermann
  • Magistra/Magister
  • eineR
  • mensch (anstatt man)

Geschlechtsneutrale einzelne Ersatzwörter

Bei der Neutralisierung wird jeder Hinweis auf das Geschlecht entfernt.

Kritiker der Verwendung von Partizipien wenden ein, dass das in der deutschen Form substantivierte Partizip („Studierende“) eine Tätigkeitsform bezeichne, während das schon im Lateinischen substantivierte Partizip („studens“ ist das Partizip zu „studere“) einen Status bezeichne. Nicht alle, die als „Studenten“ gälten, beschäftigten sich (ständig) mit ihrem Studium, und nicht alle, die sich gerade Studien widmeten, seien Studenten oder Studentinnen.

Obwohl das Binnen-I auch nach der Reform der deutschen Rechtschreibung laut „Duden“ (der aber kein „Gesetzgeber der deutschen Sprache“ ist) als „falsch“ gilt, wird es von Feministinnen und deren Sympathisanten häufig verwendet. Vorgeschrieben für den Sprachgebrauch im öffentlichen Dienst und für Schüler ist die Verwendung geschlechtsneutraler Formen in einigen Bundesländern (in Berlin seit 1991[7]). Auf Grund von EU-Recht müssen alle Inserenten bei Stellenanzeigen „geschlechtsneutral“ formulieren; dabei wird in Langfassungen von Splittingformen zumeist die weibliche Form zuerst anzugeben. Neben Personalpronomen und Personenbezeichnungen werden auch die deklinierten Adjektive und Artikel gelegentlich doppelgeschlechtlich angeführt.

In der französischen Sprache bestehen für einige Berufsbezeichnungen geschlechtsneutrale Substantive, sogenannte épicènes, etwa l´architecte (der Architekt/ die Architektin) le/la pianiste (der Pianist/ die Pianistin), le/la sécretaire (der Sekretär/ die Sekretärin) usw.[8] Als neue geschlechtsneutrale Bezeichnungen (nouveaux épicènes) kommen Bezeichnungen wie le/la juge (der Richter/ die Richterin) und le/la ministre (der Minister/ die Ministerin) hinzu: so löste etwa in der französischen Politik gegen Ende des 20. Jahrhunderts die Anrede Madame la Ministre die zuvor verwendete Anrede Madame le Ministre weitgehend ab.

Anwendungen

Dem Anliegen der feministischen Sprachkritik wird durch kabarettreife Formulierungen geschadet, die am Rande der Unlesbarkeit sind:

„Bereits die mildeste und häufigste Form der Trennung einer ‘Rolle des Verantwortungstragens’ (Arzt/Ärztin) von einer ‘Rolle des sich-Anvertrauens und sich-Unterordnens’ (Patient/in) reduziert die Eigenverantwortlichkeit, mit der der/die Patient/in Entscheidungen in Bezug auf seine/ihre Gesundheit trifft. Damit wird der/die ‘beratende Arzt/Ärztin’ zum/zur ‘entscheidenden Arzt/Ärztin’. In bestimmten Situationen haben Patient/in und Arzt/Ärztin natürlich keine andere Wahl (zum Beispiel bei einer Notfallbehandlung eines/einer Bewusstlosen).“

aus einem Protokoll des Basler Gesundheitsdepartements

„Als Reaktion auf eine Beschwerde darf ein/e Arbeitnehmer/in durch den/die Arbeitgeber/in innerhalb des betreffenden Unternehmens (Betriebes) oder auf die Einleitung eines Verfahrens zur Durchsetzung des Gleichbehandlungsgebotes nicht entlassen, gekündigt oder anders benachteiligt werden. Auch ein/e andere/r Arbeitnehmer/in, der/die als Zeuge/Zeugin oder Auskunftsperson in einem Verfahren auftritt oder eine Beschwerde eines/einer anderen Arbeitnehmers/Arbeitnehmerin unterstützt, darf als Reaktion auf eine solche Beschwerde oder auf die Einleitung eines solchen Verfahrens zur Durchsetzung des Gleichbehandlungsgebotes nicht entlassen, gekündigt oder anders benachteiligt werden. § 12 Abs. 12 gilt sinngemäß.“

§ 13 (österreichisches) Bundesgesetz über die Gleichbehandlung

Das generische Maskulinum hätte leicht durch geschicktere Formulierungen vermieden werden können. Es gibt Handreichungen, die viele akzeptablere Beispiele für geschlechtsneutrale Formulierungen beinhalten, wie z. B. eine Broschüre[9] vom Ministerium für Justiz, Frauen, Jugend und Familie des Landes Schleswig-Holstein.

Gesetzeslage

EU

Das Gleichbehandlungsgesetz (GlbhG) folgt einer EU-Richtlinie und schreibt die Berufsbezeichnungen in Stelleninseraten „geschlechtsneutral“ vor. Vor allem bei englischen Bezeichnungen wie „Controller“ wird „Controller (m/w)“ verwendet.

AGG

Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz versucht auf einer viel breiteren Basis als nur der Sprache Diskriminierung zu begegnen.

Der Streit um die Abschaffung des generischen Maskulinums

Kritiker einer Strategie der systematischen Vermeidung des generischen Maskulinums führen oft an, dass die Ersatzformulierungen schwer (vor)lesbar und schwer verständlich seien, und behaupten, dass durch maskuline Personenbezeichnungen Frauen immer „mitgemeint“ seien. Allerdings bestehen nicht nur bei älteren Texten berechtigte Zweifel, ob dies zutrifft, ob z. B. mit „Arbeiter“ wirklich beide Geschlechter gemeint sind oder nur Männer.

Befürworter des generischen Maskulinums argumentieren zudem, meistens sei die Geschlechtszugehörigkeit von Akteuren nicht wichtig. Genau das wird von Feministinnen bezweifelt, die entsprechende ausdrückliche Informationen in Aussagen vermissen.

Auch wird behauptet, dass der generische Gebrauch maskuliner Personenbezeichnungen zum Repertoire aller Deutschsprechenden und -schreibenden gehöre und Verständnisprobleme erst dadurch entstünden, dass der Anteil spezifischer Maskulina an maskulinen Personenbezeichnungen ständig zunehme, wofür aber die Sprachreformer verantwortlich seien. Diese führten also erst den Zustand herbei, dass generische Maskulina nicht mehr verstanden würden. Gegen dieses Argument sei einzuwenden, dass das Verständnis des generischen Maskulinums ein hohes Abstraktionsvermögen voraussetze (weil Genus und Sexus nicht deckungsgleich sind), das aber bei Kindern vor der Einschulung und wenig gebildeten Menschen (noch) nicht vorhanden sei. Selbst im Englischen, wo es nur bei Pronomina ein generisches Maskulinum gibt, dächten viele bei Wörtern wie "the doctor" vor allem an Männer („male bias“).

Die Frauenbewegung, so Kritiker der „geschlechtergerechten Sprache“ weiter, „vergewaltige“ die Sprache, indem sie ihr „unnatürliche“ Formen aufzwinge. Richtig ist, dass auch einige Feministinnen inzwischen Formen wie das Binnen-I und „Schrägstrich-Orgien“ ablehnen; allerdings ist in vielen Sprachen eine (natürliche?) Tendenz zur „Semantisierung von Personenbezeichnungen“ festzustellen, d.h. dazu, das Genus eines Wortes dem Sexus der bezeichneten Person anzupassen.

Gegen das Argument, dass man bei Personenbezeichnung nicht automatisch die Merkmale „weiß oder schwarz“, „alt oder jung“ bzw. „behindert oder nicht behindert“ kommuniziere und das folglich auch nicht beim Merkmal „weiblich oder männlich“ tun müsse, wird vorgebracht, dass das Geschlecht in der Form des Genus ein Sprachen wie dem Deutschen immanentes Merkmal sei. Die Benutzung von Artikeln wie „der“, „die“ oder „das“ sei ebenso wenig vermeidbar wie die Gleichsetzung von Genus und Sexus durch viele Rezipienten. Diese Form der Diskriminierung durch Sprache gebe es bei anderen Formen der Diskriminierung nicht.

Die „geschlechtsneutrale Sprache“ hat sich in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens weitgehend durchgesetzt, wenn auch selbst dort, wo Frauenbeauftragte über die „richtige Sprache“ wachen, das generische Maskulinum noch relativ oft benutzt wird. In der Alltagssprache wird es zunehmend als lästig empfunden, die „gekünstelte“ Doppelnennung (vor allem in den Formen, bei denen Zusätze den Informationsgehalt des Gemeinten nicht erhöhen) zu gebrauchen. Ein Kompromiss scheint sich dergestalt abzuzeichnen, dass Formulierungen wie „eine Lehrkraft“ allseits akzeptiert werden.

  • 2005 versuchte die österreichische Bundesministerin Maria Rauch-Kallat die von Paula von Preradovic gedichtete österreichische Bundeshymne zu ändern: statt „Heimat bist du großer Söhne“ und „Vaterland“ solle „Heimat großer Töchter, Söhne“ und „Heimatland“ kommen. Ergebnis: Hunderte empörte Leserbriefe in den Printmedien, tausende in den Online-Zeitungen und eine Ablehnung in Umfragen von 96 % der Gesamtbevölkerung. Mit dem gleichen Ansinnen war bereits 1994 Madeleine Petrovic gescheitert, die kurz danach die größte Wahlniederlage für die Grünen erfuhr.
  • Diverse Komiker wie z. B. Giro de Luca trieben mit Doppelformen wie „alle und allinnen“ ihre Späße. Eine derartige Szene gibt es bereits im Film Das Leben des Brian, in dem die „Volksfront von Judäa“ über ihre Angelegenheiten diskutierte und über permanente geschlechtliche Doppelbezeichnungen gestolpert ist, sodass niemand mehr verstand, was eigentlich ausgedrückt werden solle.

Weitere Merkmale „geschlechtergerechter Sprache“

Als sexistisch wird in den „Richtlinien zur Vermeidung sexistischen Sprachgebrauchs“ nicht nur die Verwendung des generischen Maskulinums bewertet. Zu einer geschlechtergerechten, also nicht-sexistischen Sprache gehören demnach auch die Erwähnung von Frauen an erster Stelle, nicht nur in der Anrede: „Meine Damen und Herren!“ (Beispiel: „Julia und Romeo“ als Alternativmuster für Paarbezeichnungen) sowie das respektvolle Sprechen über Frauen, insbesondere die Vermeidung abwertender Begriffe, und die Beseitigung sprachlicher Asymmetrien (wie die Differenzierung zwischen „Frau“ und „Fräulein“).

Zur geschlechtergerechten Sprache gehört ferner der Komplex der wertschätzenden Kommunikation in gemischtgeschlechtlichen Paaren und Gruppen.

Siehe auch

Literatur

  1. Luise F. Pusch (Hrsg): Feminismus: Inspektion der Herrenkultur. Ein Handbuch. edition suhrkamp, 1983. ISBN 3518111922
  2. Luise F. Pusch: Das Deutsche als Männersprache. edition suhrkamp, 1984. ISBN 3518112171.
  3. Senta Trömel-Plötz: Vatersprache, Mutterland - Beobachtungen zu Sprache und Politik. Frauenoffensive, 1992. ISBN 3881042113
  4. Lisa Irmen. Diskriminierung und Sprache. Am 22. Mai 2003 gehaltener Vortrag an der Universität Bern http://www.sub.unibe.ch/master/sub/content/e6278/e13696/e16839/e16840/VortragBernNov.pdf
  5. Dagmar Stahlberg & Sabine Sczesny: Effekte des generischen Maskulinums und alternativer Sprachformen auf den gedanklichen Einbezug von Frauen, Psychologische Rundschau 52/3, 131-140..
  6. Lisa Irmen. Diskriminierung und Sprache. Am 22. Mai 2003 gehaltener Vortrag an der Universität Bern.
  7. Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) Berlin, 31. Dezember 1990, ersetzt durch den Landesgleichstellungsgesetz (LGG) in der Fassung vom 6. September 2002 (GVBl. S. 280), zuletzt geändert durch Achtes Gesetz zur Änderung des Landesgleichstellungsgesetzes vom 19. Juni 2006 (GVBl. S. 575)
  8. Elmar Schafrith: Berufsbezeichnungen in Frankreich – Sprachpolitische Maßnahmen und sprachliche Wirklichkeit. In: Lebende Sprachen Nr. 2/93. Abgerufen am 30. Mai 2010 (PDF).
  9. Friederike Braun: Mehr Frauen in die Sprache (Pdf, 628Kb), Herausgeber: Ministerium für Justiz, Frauen, Jugend und Familie des Landes Schleswig-Holstein, Dezember 2000, ISSN 0935-4646

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