Geschütztes Biotop

Geschütztes Biotop
Feuchtwiese in Nordwestdeutschland mit Wiesenschaumkraut und Sumpfdotterblume (Calthion)

Der oder das Biotop (gr. βíος bíosLeben“ und τόπος tópos „Ort“) ist eine räumlich abgrenzbare kleine Einheit von einer bestimmten Mindestgröße, wobei dessen abiotische Faktoren (nicht belebte Bestandteile, sein Ökotop) maßgeblich und prägend sind. Es ist „der Ort des Lebens“. Zusammen mit der Biozönose wird so das Ökosystem beschrieben. Ein Biotop ist die kleinste Einheit der Biosphäre.

Inhaltsverzeichnis

Begriffsbestimmung

Der Begriff Biotop ist wertfrei. Als Biotope bezeichnet man sowohl natürlich entstandene Landschaftsbestandteile wie Bäche, Bergwald, Nadelwald, Mischwald etc. als auch – entgegen dem umgangssprachlichen Gebrauch – vom Menschen erschaffene Landschaftsbestandteile wie „Betonwüsten“ (beispielsweise Stadtlandschaften). Weitere gängige Beispiele von Biotopen sind etwa Flussauen, Wüsten, Wattlandschaften oder Streuobstwiesen.

Halbtrockenrasen (Mesobromion erecti) auf Muschelkalkhang in der Rhön, mit Gewöhnlicher Kuhschelle

Ein Biotop kann sowohl Raum verschiedener Habitate (faunistische oder floristische „Wohnräume“) als auch selbst Bestandteil eines oder mehrerer Habitate sein. Es kann sowohl die vorhandene Biozönose (Lebensgemeinschaft) prägen als auch von ihr geprägt werden, weshalb man immer von einer Wechselwirkung zwischen Leben und Lebensraum ausgehen darf.

Biotope können als Kleinform bestimmten Biomen bzw. Ökozonen (ökologischen Großregionen) zugerechnet werden, wobei die Bandbreite von für eine Ökoregion typischen Biotopen (borealer Nadelwald als typische Vegetationszone der gemäßigten Breiten, Permafrost des Polarkreises und der hochalpinen Stufe) über Insellagen innerhalb einer relativ unterschiedlichen Zone bis zu hochendemischen Biotopen alles möglich ist

Durch die Ausprägung der Biozönose können abiotische und menschliche (hemerobe) Einflüsse eines Ortes erfasst werden. Dennoch sind auch (vermeintlich) unbelebte Orte, wie Wüsten oder nackte Felsen Biotope, die aber durch einen Satz von abiotische Merkmale unterschieden werden können. Diese Definition geht davon aus, dass jeder Ort der Erde besiedelbar ist, „Ort des Lebens“ ist. Unter welchen Umständen sich eine Biozönose etablieren kann, ist Gegenstand von Diskussionen in der Ökologie und im Naturschutz.

Begriffsabgrenzung zum Habitat

Zu unterscheiden ist aber Habitat („Lebensraum“), dessen Kriterium zur räumlichen Abgrenzung die Ansprüche aus Sicht einer Population einer Art sind, manchmal nur eines Individuums. Habitate und Biotope müssen nicht deckungsgleich sein. Ein Biotop kann mehrere unterschiedliche Habitate bereitstellen (ein Wald hat Strukturen wie Astlöcher, Kronen- und Krautschicht, Boden …), z. B. für Insekten. Ein Habitat kann mehrere Biotope umfassen, z. B. komplementäre Habitate, wie bei wandernden Vögeln oder vielen Säugetieren, die beispielsweise Winter- und Sommerquartiere nur zur Nahrungssuche aufsuchen

Systematik

Ein Biotop ist die kleinste räumliche Einheit in der Landschaftsökologie. Ein sehr kleines Biotop kann z. B. ein Kirchturm oder ein absterbender Baum sein (Habitat für z. B. Fledermaus und Insekten). Trotzdem können manche Biotope je nach Systematik der Erfassung (Biotopkartierung) eine sehr große Fläche einnehmen (z. B. Seen, Watt). In der Systematik der Ökologie können Biotope weiter unterteilt werden, in Phytotopen (Pflanzenstandort) und Zootopen (Tierwohnort) zusammen. Einem bestimmten definierten Biotop können damit charakteristische Arten von Pflanzen, Pilzen und Tieren zugeordnet werden. Mehrere Biotope mitsamt den darin lebenden Tieren und Pflanzen und den Interaktionen zwischen ihnen bilden ein Ökosystem. Ausgedehnte Gebiete, wie etwa eine Steppe, ein Regenwald oder das Meer bestehen als Ökosysteme aus einer Vielzahl unterschiedlicher Biotope und Biozönosen (Lebensgemeinschaften). Weitere Artikel über Biotope befinden sich in der Kategorie:Biotop

Bewertung und Gefährdung

Biotope werden häufig nach ihrer Seltenheit (bzw. Flächenentwicklung und funktionaler Stellung im Ökosystem), nach ihrer Eignung als Lebensraum für bedrohte Arten oder nach dem Grad ihrer Beeinflussung durch den Menschen (Hemerobie) bewertet.

Habitate (Lebensräume) mobiler Tierarten setzen sich oft aus mehreren Biotopen zusammen. Dabei entstehen bei räumlicher Nachbarschaft von verschiedenen natürlichen Biotopen artenreiche Biotopkomplexe. Mosaikartig zusammengesetzte Kulturlandschaften aus extensiven Wirtschaftsformen ersetzen teilweise Biotope, die sich ohne Beeinflussung des Menschen im Verlauf der Sukzession (Ökosystementwicklung) von selbst entwickeln könnten (Naturlandschaften) (siehe auch: Mosaik-Zyklus-Konzept, Megaherbivorentheorie). Strukturreiche Landschaften dieser Art sind vor allem durch wirtschaftliche Interessen der Gesellschaft bedroht (Landnahme durch Verkehr, Siedlung und Rohstoffabbau, Intensivierung von Agrar- und Forstwirtschaft). Einzelne Biotope oder Ökosysteme leiden zudem unter dem Eintrag von Schadstoffen aus der Luft oder durch direkte Einleitungen.

Viele mobile Tierarten haben darüber hinaus einen Minimalbedarf an Flächengröße. Vor allem Tierarten, die sich am Boden fortbewegen oder sehr scheu sind, benötigen größere, zusammenhängende Ökosysteme bzw. Biotope. Verkehrstrassen, land- oder forstwirtschaftliche Monokulturen und Siedlungen oder Einzelbauwerke (z. B. Wasserkraftwerke) stellen nicht nur einen Verlust von Biotopfläche dar, was zu einem Aussterben von relativ unempfindlichen Arten (die meisten massenhaft auftretenden Insekten, Spinnen, Kleinstlebewesen) in Teilräumen führen kann. Durch Zerschneidungen und negative Randzoneneinflüsse mindern sie die Qualität und Erreichbarkeit der verbleibenden Biotope (Isolation), so dass viele empfindliche und mobile Arten (beispielsweise Luchs, Wolf, Seeadler, viele Fischarten) ausgestorben oder gefährdet sind und trotz intensiver Bemühungen die Biotope nicht wieder besiedeln können. Sind vorhandene Biotope für eine Wiederbesiedlung nicht mehr erreichbar, so spricht man von einer Unterschreitung der kritischen Verbunddistanz.

Biotopschutz und der Biotopverbund

Biotopschutz ist ein Element des Ökosystemschutzes und in vielen Fällen indirekt auch ein Element des Artenschutzes. Als Ziel des Naturschutzes dient er dazu, den Naturhaushalt zu erhalten. Da die menschlichen Lebensgrundlagen durch eine Beeinträchtigung des Naturhaushalts gefährdet sind, sind der Schutz von Biotopen und der Biotopverbund in Deutschland als gesetzliches Ziel verankert worden. Der wesentliche Berührungspunkt zum Umweltschutz ergibt sich hier in der Minimierung der Emissionen von Industrie, Verkehr und Haushalten, die durch ihre Schadstoffe Biotope gefährden oder zerstören können.

Das Bundesnaturschutzgesetz sowie die Naturschutzgesetze der Bundesländer definieren besonders wertvolle Biotope, die ohne weitere Schutzgebietsausweisung geschützt sind. Dies sind vor allem Biotope, die selten sind und eine sehr lange Regenerationszeit (Zeit zur Wiederentstehung) benötigen, wie z. B. Moore.
Gesetzlich geschützte Biotope des § 30 BNatSchG sind [1]:

  1. natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche,
  2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen,
  3. offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte,
  4. Bruch-, Sumpf- und Auwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder,
  5. offene Felsbildungen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebüsche,
  6. Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, Boddengewässer mit Verlandungsbereichen, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich, Seegraswiesen und sonstige marine Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale Sandbänke der Ostsee sowie artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillbereiche im Meeres- und Küstenbereich.

Beeinträchtigungen dieser gesetzlich geschützten Biotope sind grundsätzlich verboten. Sofern ein „überwiegendes öffentliches Interesse“ eine Zuwiderhandlung erforderlich macht, können Ausnahmen zugelassen werden; in diesen Fällen müssen die Beeinträchtigungen in geeigneter Weise kompensiert werden.

Der Erfolg anfänglicher Bemühungen des Biotopschutzes, der sich auf den Erhalt und die Wiederherstellung wertvoller Biotope beschränkte, war durch die Isolation der Biotope durch Verkehr und Siedlungen stark eingeschränkt. Wegen des zunehmenden Drucks wirtschaftlicher Landnutzungen lassen sich Minimalansprüche an Habitatsgrößen oder die kritische Verbunddistanzen mancher Arten nicht befriedigen. Manche Tiere können ihre komplementären Habitate (z. B. Laichplätze) nicht mehr erreichen oder sind von anderen Populationen isoliert (genetische Verarmung). Daher ist der Biotopverbund seit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes 2001 ein weiteres wesentliches Ziel des Naturschutzes geworden [2].

Der Biotopverbund soll die Barrieren für Tierarten abbauen. Ein Verbund besteht aus sogenannten Trittsteinen (für mobile Arten, wie z. B. Vögel), aus linearen Elementen (z. B. Hecken, Flüsse, Bäche etc.), Verbundflächen (z. B. strukturreiche Gebiete für Wild), und aus den eigentlich zu schützenden Biotopen oder Kernflächen eines Naturschutzgebietes. Der Biotopverbund beansprucht dabei insbesondere Flächen innerhalb der Siedlungen oder an Verkehrsanlagen, um deren negative Barrierewirkung abzubauen. Einzelmaßnahmen sind z. B. Grünbrücken oder Krötentunnel, die Tiere in die Lage versetzen sollen, trotz der intensiven Landnutzung ihre Lebensraumansprüche ansatzweise zu erhalten.

Seit 1988 wird in Hessen das Biotop des Jahres ausgerufen, um die Öffentlichkeit auf gefährdete oder besonders wertvolle Biotope aufmerksam zu machen.

Kritik und Widerstände

Der Biotopschutz ist als gesellschaftliches und politisches Ziel demokratisch legitimiert und gesetzlich definiert. Andererseits machen Erhalt und Pflege von wertvollen Biotopen einen finanziell und energetisch hohen Aufwand notwendig, der externe, also meist von der Allgemeinheit zu tragende, Kosten bedeutet. Die wertvolle, künstliche Kulturlandschaft ist unter dem Druck der wirtschaftlichen Interessen flächenintensiver Nutzungen (Land- und Forstwirtschaft, Siedlungsaktivitäten, Rohstoffabbau) nur durch politische Instrumente zu erhalten. Die Wirksamkeit von Schutz- und Pflegemaßnahmen erschließt sich dem fachfremden Beobachter nicht immer, und so werden Maßnahmen häufig als „unsinnige Verschwendung“ oder als „Zumutung“ empfunden.

Ein wesentlicher gesellschaftlicher Widerstand gegen den Biotopschutz, neben dem Druck durch Landnahme, ist, dass die entstehenden externen Kosten nicht in die Produktionskosten oder die Preise für die Verbraucher internalisiert werden. Die aufwändige Pflege von Biotopen wäre in einem wesentlich geringerem Maße notwendig, wenn ihre Nutzung bzw. Bewirtschaftung durch höhere Preise bezahlt (und gefördert) würde. Durch gesteigerte Effizienz, die mit einer Verschlechterung des Zustandes von Natur und Landschaft einherging, wurden in der Vergangenheit Ressourcen freigestellt. Diese Ressourcen werden aber bisher nicht in ausreichendem Maße zum Erhalt des Zustandes von Natur und Landschaft als Lebensgrundlage des Menschen genutzt.

Eine sinnvolle Strategie besteht in der Einrichtung von Großschutzgebieten, in denen sich bestimmte Biotope von selbst einstellen können. Gleichzeitig nimmt jedoch der Bebauungs- und Siedlungsdruck stetig zu. Die flächige Zersiedelung und der Erholungsbedarf der Bevölkerung machen wirksame Großschutzgebiete, in denen die Natur sich in letzter Konsequenz sich selbst überlassen bleiben würde, in vielen Regionen scheinbar unmöglich.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. http://bundesrecht.juris.de/bnatschg_2002/__30.html
  2. http://bundesrecht.juris.de/bnatschg_2002/__3.html

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