Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren

Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren

Das Depotgesetz regelt in Deutschland die Verwahrung und die Anschaffung von Wertpapieren.

Basisdaten
Titel: Gesetz über die Verwahrung
und Anschaffung von
Wertpapieren
Kurztitel: Depotgesetz
Abkürzung: DepotG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Handelsrecht
FNA: 4130-1
Ursprüngliche Fassung vom: 4. Februar 1937
(RGBl. I S. 171)
Inkrafttreten am:
Neubekanntmachung vom: 11. Januar 1995
(BGBl. I S. 34)
Letzte Änderung durch: Art. 79 G vom
17. Dezember 2008
(BGBl. I S. 2586, 2734)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. September 2009
(Art. 112 Abs. 1 G vom
17. Dezember 2008)
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung.

Wertpapiere, für die das Depotgesetz Anwendung findet, sind:

Das Depotgesetz weist neben den umfangreichen Vorschriften zur Verwahrung von Wertpapieren im Depot auch Strafvorschriften auf und gehört damit zum Nebenstrafrecht.

Weblinks

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