Gleichstellung der Juden

Gleichstellung der Juden

Als jüdische Emanzipation bezeichnet man den Weg der Juden vom Rand der Gesellschaft, wo sie eine rechtlich, religiös und sozial diskriminierte Minderheit waren, in die Mitte der Gesellschaft. Ihre Eingliederung begann mit der Anerkennung als gleichberechtigte Staatsbürger seit dem Zeitalter der Aufklärung.

Unabhängig von religiöser Zugehörigkeit zugestandene Bürgerrechte wurden zum Kennzeichen des säkularisierten Nationalstaats: erstmals in den USA mit der Bill of Rights 1776, sodann in Frankreich nach der Französischen Revolution von 1789. Am 27. September 1791 verkündete die Französische Nationalversammlung die Gleichberechtigung aller französischen Juden. In den durch Napoleon unter französischem Einfluss stehenden deutschen Gebieten wurden die Juden vorbehaltslos emanzipiert. [1]

In den deutschsprachigen Staaten wurde die rechtliche Gleichstellung der Juden nicht in einem einmaligen staatlichem Hoheitsakt, sondern allmählich in vielen häufig wieder eingeschränkten Einzelschritten, welche vom Erfolg der "Erziehungspolitik" gegenüber den jüdischen Untertanen abhängig gemacht wurden, von 1797 bis 1918 erreicht. In Preußen wurden die Juden erst mit dem Judenedikt von 1812, der letzten der von Karl August von Hardenberg eingeführten Reformen, Staatsbürger. In der Schweiz wurde den Juden 1866 die Freizügigkeit gewährt und schließlich 1874 als letztes westeuropäisches Land auch das Recht der freien Religionsausübung.[2]

Damit waren seit 1874 alle Juden West- und Mitteleuropas gleichberechtigte Bürger ihrer Staaten. Erstmals in ihrer Geschichte in Europa konnten sie nicht mehr durch den Beschluss eines Regenten des Landes verwiesen werden.

Der Begriff „Juden-Emanzipation“ taucht ab 1817 auf. Bis dahin wurde die Thematik als „bürgerliche Verbesserung“, „Naturalisation“ oder „Gleichstellung“ der Juden beschrieben.

Inhaltsverzeichnis

„Bürgerliche Verbesserung“ der Juden

Als Ausgangspunkt für diese Phase wird das einflussreiche Werk Ueber die bürgerliche Verbesserung der Juden [3] (1781) des preußischen Juristen Christian Wilhelm von Dohm genannt. Sein Freund, der jüdische Philosoph Moses Mendelssohn, und sein Verleger Friedrich Nicolai veranlassten Dohm zu dieser Schrift. Dohm erörtert darin die Idee, Juden in die Nation integrieren zu können und sie damit für die Gesellschaft nützlich zu machen. Geleitet von dem Aufklärungsgedanken des Naturrechts, beschreibt er mögliche Maßnahmen zur „Verbesserung“ der Juden. Die "größre Verdorbenheit" [4] der Juden deutete Dohm allerdings nicht rassistisch sondern als durch ihre diskriminierende, verfassungsmäßig festgeschriebene gesellschaftliche Position bedingt. [5] Das Konzept ging also von dem allgemeinen, auch von den Aufklärern geteilten sozialen Vorurteil einer Schädlichkeit der Juden für den Staat aus und setzte auf ihre Erziehung und Assimilation als Vorbedingung für rechtliche Zugeständnisse an sie.

Im Rahmen der deutschen Aufklärung entstand auch eine Bewegung der jüdischen Aufklärung, die Haskala.

Der tiefgreifende gesellschaftliche Wandel zur bürgerlichen Gesellschaft sprengte die politischen, philosophischen und religiösen Fesseln der traditionellen Ständegesellschaften. Die Entstehung der Idee einer Nation von Bürgern mit gleichen Rechten und Pflichten drängte natürlich die Frage nach dem Umgang mit den Juden auf. Der neue Typus Nation und Zentralstaat, wie er z. B. in der französischen Revolution geschaffen wurde, vertrug sich nicht mit einer Idee von Nationen in der Nation. Die Sonderrechte und -pflichten der Juden standen in eklatantem Widerspruch zu der Idee von Bürgerrechten.

Allmähliche rechtliche Gleichstellung

Bereits während der Zeit des aufgeklärten Absolutismus verbesserten erste Erlasse die Situation der Juden in Europa. Das „Toleranzpatent“ Kaiser Josephs II. vom 2. Januar 1782 erließ österreichischen Juden die „Leibmaut“ (eine Kopfsteuer), hob die „Judenhäuser“ (Ghettos) auf und gestand ihnen Gewerbefreiheit ohne Bürger- und Meisterrecht zu. Dafür mussten sie ihre Kinder auf deutschsprachige, meist christliche Schulen schicken. Auch ihre Berufe durften sie nur bei christlichen Meistern lernen. So sollten auch die jiddisch sprechenden Juden an die christlich-deutsche Kultur angepasst werden, um Josephs Ziel einer zentral verwalteten Habsburgermonarchie mit deutscher Staatssprache näher zu kommen. Er wollte Juden dem Staate nützlicher und brauchbarer machen, wie das Patent eigens betonte.

Diesen damals typischen Utilitarismus zeigte auch Dohms im selben Jahr veröffentlichte Denkschrift Über die bürgerliche Verbesserung der Juden, die die vollen Bürgerrechte für Juden forderte, um der Idee eines homogenen Nationalstaats zum Durchbruch zu verhelfen. Dies wurde einflussreiches Leitbild der folgenden Reformen in vielen europäischen Staaten.

1789 durchbrach die Französische Revolution das alte Konzept dem der Gesellschaft fremden Juden. Zunächst schloss die konstituierende Nationalversammlung Juden aus der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte vom 26. August 1789 aus und diskutierte heftig darüber, ob man sie einbürgern oder vertreiben solle. 1791 räumte sie dann aber fast einstimmig allen Juden Frankreichs den Status eines Bürger (citoyens) ein, wenn sie im Gegenzug auf ihren Status als Gemeinde verzichteten. Dies brachte den Juden erstmals in einem europäischen Land die Bürgerrechte. Sie verloren damit ihre bisherige Teilautonomie und mussten Militärdienst leisten.

Mit der Einführung von Konsistorien im Jahre 1808 untermauerte Napoleon ihre administrative Gleichstellung und setzte diese in den eroberten linksrheinischen Gebieten durch, stieß aber rechts des Rheins auf massive Widerstände. Dennoch folgten von 1800 bis 1812 fast alle deutschen Staaten den Forderungen Dohms. Im Rahmen der preußischen Staatsreformen erließ auch Friedrich Wilhelm III. 1812 das Edikt betreffend die bürgerlichen Verhältnisse der Juden. Es gab Juden das Gemeindebürgerrecht, Wahlrecht, Gewerbefreiheit und Niederlassungsfreiheit und erlaubte ihnen auch akademische Berufe. Vom gehobenen Staatsdienst schloss es sie weiterhin aus; zudem galt es nur in altpreußischen, nicht neu eroberten Gebieten und nur für die schon eingebürgerten Juden, nicht für Neuankömmlinge und Juden ohne Aufenthaltserlaubnis. Nach einem Gutachten Friedrich Schleiermachers von 1810 mussten Juden zudem am christlich-konfessionellen Religionsunterricht in Preußen teilnehmen, um an Universitäten studieren zu dürfen.

Deutsche Juden nahmen vielfach freiwillig an den antinapoleonischen Befreiungskriegen teil und versuchten danach mit einer Petition, ihre vollen Bürgerrechte einzufordern. Auf dem Wiener Kongress von 1814 versuchte Alexander von Humboldt erfolglos, das preußische Judenedikt von 1812 auf den Deutschen Bund auszudehnen. Besonders die süddeutschen Staaten und norddeutschen Hansestädte verhinderten dies und verabschiedeten stattdessen ein Gesetz, das es erlaubte, den Juden ihre von Napoleon verfügten Rechte wieder zu nehmen.

Im nächsten Jahrzehnt widerriefen alle Staaten des Deutschen Bundes ihre bisherigen Zugeständnisse. Im Gefolge der Hep-Hep-Unruhen von 1819 kam es sogar wieder zu Ausweisungen (Lübeck). 1822 verbot der König Juden Lehrberufe in Preußen und entließ sie aus allen Staatsdiensten. Dies machte besonders die assimilierten, gebildeten Juden arbeitslos. Bis 1850 blieben die preußischen Berufsverbote in Kraft, so dass Juden weiterhin nur verachtete Berufe wie Trödelhandel, Hausieren, Pfandleihe, Vieh- oder Kornhandel blieben. Dann wurde ihnen Kleingewerbe erlaubt: Viele Juden wurden nun Brillen- und Uhrmacher, Juweliere, Verkäufer auf Messen, Leder- und Textilhändler.

Ab 1830 forderten die liberalen Demokraten die „bürgerliche Verbesserung“ der Juden wie der Bauern, um die feudale Ständegesellschaft abzuschaffen. Besonders die intellektuellen und bereits assimilierten Juden ließen sich nun vielfach christlich taufen, um Zugang zu Bildungschancen und gesichertem Einkommen zu erhalten. Auch Heinrich Heine sah in der Taufe das „Entreebillet zur europäischen Kultur“. Etwa 30.000 von insgesamt 590.000 deutschsprachigen Juden wählten bis 1900 diesen Weg. Jüdische Patrioten wie Gabriel Riesser stellten sich jedoch gegen Konversion und Emigration und kämpften stattdessen für die volle Gleichberechtigung. Er sorgte dafür, dass die Frankfurter Nationalversammlung 1848 in die Grundrechte des deutschen Volkes einen Passus zur Religionsfreiheit aufnahm:

„Durch das religiöse Bekenntnis wird der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte weder bedingt noch beschränkt.“

Zwischen 1849 und 1871 existierte fast keine literarische Diskussion über die Emanzipation der Juden. Diese fand hauptsächlich in den Länderparlamenten statt. Dabei trat die Katholische Fraktion in Preußen, welche dort ebenfalls eine Minderheit darstellte, für die Grundrechte der Juden ein. Dies führte zu Protesten ihrer Anhänger im Rheinland und in Westfalen. Ab 1858 änderte sie ihre "judenfreundliche" Haltung, was in die antijüdische Haltung des Zentrums im Kulturkampf mündete. [6]

1862 gewährte das liberal regierte Herzogtum Baden Juden als erster deutscher Staat die uneingeschränkte Gleichberechtigung. Dem folgte 1864 die Freie Stadt Frankfurt. 1867 wurde die rechtliche Gleichstellung der Juden in der Habsburgermonarchie in der Dezemberverfassung verankert. 1869 erließ Otto von Bismarck ein Gesetz im Norddeutschen Bund, das das Judentum mit allen sonstigen Konfessionen gleichstellte. Dieses wurde schließlich 1871 gesamtdeutsches Staatsgesetz im Kaiserreich.

Siehe auch

Literatur

Überblick

  • Michael Brenner: Jewish emancipation reconsidered. Mohr Siebeck, Tübingen 2003, ISBN 3-16-148018-X.
  • Christoph Schulte: Die jüdische Aufklärung. Beck, München 2002, ISBN 3-406-48880-3.
  • Pierre Birnbaum: Paths of emancipation. Princeton Univ. Press, Princeton NJ 1995, ISBN 0-691-03461-3.
  • Elena Romero Castelló, Uriel Macías Kapón: Die Juden in Europa. Bechtermünz, Augsburg 1996, ISBN 3-86047-223-2.
  • Jacob Katz: Aus dem Ghetto in die bürgerliche Gesellschaft. Athenäum, Frankfurt am Main 1988, ISBN 3-610-04713-5.
  • Jacob Katz: Zur Assimilation und Emanzipation der Juden. Wiss. Buchgesellschaft, Darmstadt 1982, ISBN 3-534-08428-4.
  • Reinhard Rürup: Emanzipation und Antisemitismus. Studien zur „Judenfrage“ der bürgerlichen Gesellschaft. (Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft, Band 15). Vandenhoeck und Ruprecht, Göttingen 1975, ISBN 3-525-35966-7.

Einzelländer

Frankreich

  • Esther Benbassa: Geschichte der Juden in Frankreich. Berlin 2000, ISBN 3-8257-0144-1.
  • Paula E. Hyman: The Jews of Modern France. Univ. of California Press, Berkeley 1998, ISBN 0-520-20925-7.
  • Frances Malino, Bernard Wasserstein (Hrsg.): The Jews in Modern France. Brandeis Univ. Press, Hanover NH 1985, ISBN 0-87451-324-3.

Deutschland

  • Julius H. Schoeps: Deutsch-jüdische Symbiose oder Die missglückte Emanzipation, Wiss. Buchgesellschaft, Darmstadt 1996, ISBN 3-8257-0031-3.
  • Rainer Erb, Werner Bergmann: Die Nachtseite der Judenemanzipation. Der Widerstand gegen die Integration der Juden in Deutschland 1780–1860. Metropol, Friedrich-Veitl-Verlag, Berlin 1989, ISBN 3-926893-77-X.
  • Jacob Toury: Soziale und politische Geschichte der Juden in Deutschland 1847 bis 1871. Zwischen Revolution, Reaktion und Emanzipation. Droste, Düsseldorf 1977, ISBN 3-7700-0472-8.

Quellen

  1. Michael Wagner-Kern: Staat und Namensänderung. Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts. Band 35, Mohr Siebeck, 2002, S. 35
  2. Robert Uri Kaufmann: Der Weg zur Emanzipation (1798-1879), in Historisches Lexikon der Schweiz
  3. Universitätsbiblitothek Bielefeld Christian Conrad Wilhelm von Dohm:Ueber die bürgerliche Verbesserung der Juden, digitale Version
  4. Christian Wilhelm Dohm: Über die bürgerliche Verbesserung der Juden, Teil I, Berlin und Stettin, 1781, S. 34
  5. Michael Brenner, Stefi Jersch-Wenzel, Michael A. Meyer: Deutsch-jüdische Geschichte in der Neuzeit, Band II, Beck, München, 2000, S. 19
  6. Arno Herzig: Jüdische Geschichte in Deutschland. Von den Anfängen bis zur Gegenwart. C.H. Beck, 2002, S. 181 ff.

Weblinks


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