Gleissperrsignal

Gleissperrsignal
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Schutzsignale mit der Kurzbezeichnung Sh sind eine Gruppe von Signalbegriffen für Eisenbahnsignale. Sie dienen dazu, ein Gleis abzuriegeln, den Auftrag zum Halten zu erteilen oder die Aufhebung eines Fahrverbots anzuzeigen. Bei der Deutschen Reichsbahn in der DDR trugen die Formsignale der heutigen Begriffe Sh 0 und 1 die Bezeichnung Gleissperrsignal (Gsp). Bis in die 50er Jahre des letzten Jahrhunderts bildeten die heutigen Signale Sh 0, 1 und 2 zusammen mit dem Vorrück- und Ersatzsignal sowie der Deckungsvorscheibe die besondere Gruppe der Fahrverbot- und Fahrerlaubnissignale (Ve).

Sperrsignale sind ortsfeste Einrichtungen, die anzeigen, ob in einen Gleisabschnitt eingefahren werden darf. Sie zeigen nur Signalbilder von Schutzsignalen an

Schutzsignale können auch an Hauptsignalen, Gleissperren oder in Form einer Tafel gezeigt werden.

Sie gelten für Zug- und Rangierfahrten.

Inhaltsverzeichnis

Beschreibung und Signalbilder

Schutzsignale gibt es als Formsignal und als Lichtsignal. Sperrsignale können je nach Verwendungszweck niedrigstehend auf Gleisniveau – dann auch Zwergsignal oder Schotterzwerg genannt – oder hochstehend aufgestellt sein.

Formsignal Beschreibung Lichtsignal

Hp 0: „Halt!“

Mit der Bekanntgabe Nummer 18 des Signalbuchs entfiel der Begriff Sh 0 als Licht-Schutzsignal ab dem 10. Dezember 2006; im Zuge einer begrifflichen Vereinheitlichung wurde der Signalbegriff Hp 0 auf Sperrsignale ausgeweitet. Das Formsignal Sh 0 existiert aber weiterhin. Und auch das Signalbild mit zwei parallelen roten Lampen bleibt als Hp 0 erhalten, weil die Umrüstung oder Deaktivierung der zweiten Lampe zu aufwendig wäre. Dieser Signalbegriff ist also kein Schutzsignal, wird aber auch am Sperrsignal benutzt, da es sich um einen absoluten Haltbegriff (für Zug- und Rangierfahrten) handelt.

Sh 0: „Halt! Fahrverbot“

Es gibt nur noch das Formsignal. Es gelten die gleichen Regelungen wie bei Hp 0. Es kann in Form eines mechanischen Sperrsignals ausgeführt sein oder als Tafel auf Prellböcken, die Nebengleise abschließen.

Sh 1: „Fahrverbot aufgehoben“

Das Formsignal zeigt einen nach rechts steigenden schwarzen Streifen auf runder weißer Scheibe. Das Lichtsignal zeigt zwei weiße Lichter nach rechts steigend. Nur das Lichtsignal wird im Gebiet der ehemaligen Deutschen Reichsbahn der DDR abweichend Ra 12 (Rangierfahrtsignal) bezeichnet. Es kann in Verbindung mit einem Hauptsignal, dem Wartezeichen Ra 11a oder alleinstehend vorkommen und hebt das Haltgebot für Rangierfahrten auf.

Sh 2: „Schutzhalt“

Als Tageszeichen dient eine rechteckige rote Scheibe mit weißem Rand. Das Nachtzeichen hat zusätzlich ein rotes Licht an der Scheibe. Es wird als Abschlusssignal von Stumpfgleisen verwendet, wenn sie Hauptgleise sind und das Ziel einer Fahrstraße bilden.

Das Signal Sh 2 (bei der DR: Sh 2b) kann auch beweglich sein – ähnlich einem Vorsignal. Dies ist ein Überbleibsel aus alten Signalbüchern, welche dieses Signal noch als eigenständiges Deckungssignal Ve 1 aufführten. Diese Variante dürfte nur noch an beweglichen Brücken im Gebrauch sein.

Das Schutzhaltsignal kann durch ein Vorsignal angekündigt werden.

Sh 3/5: „Sofort halten“ (Kreissignal, Horn- und Pfeifsignal)

Für Sh 3 wird eine weiß-rot-weiße Signalfahne oder ein sonstiges Zeichen im Kreis geschwungen, bei Nacht eine meist rote Laterne. Als Sh 5 dient ein Horn- oder Pfeifsignal, das mehrmals hintereinander drei kurze Töne erzeugt. Es ist das Notsignal der Bahn und wurde früher auch durch auf das Gleis gelegte Knallkapseln ausgelöst.

Nur im Gebiet der ehemaligen Deutschen Reichsbahn der DDR gibt es das Signal Gsp 2, welches bedeutet, dass eine Gleissperre abgelegt ist. Allerdings gibt hier der Wärter keine Erlaubnis zum Rangieren.


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