Gun (Japan)

Gun (Japan)
gun in Japan (Stand: 2007). Der Rest sind shi und die Sonderbezirke Tokios.

Ein Gun (jap. gun) war eine lokale Verwaltungseinheit in Japan. Als solche wurde sie offiziell zwischen 1878 und 1921 verwendet. 1942 wurde sie durch Erlass des damaligen Innenministeriums in fast allen Präfekturen (außer Hokkaidō) in Form sogenannter Regionalbüros (chihō jimusho) ein letztes Mal de facto reaktiviert und 1947 endgültig abgeschafft. Sie entspricht in etwa der County in den USA oder dem Landkreis in Deutschland. Sie war eine Unterteilung der Präfekturen, in der mehrere Stadt- (Machi) und Landgemeinden (Mura) zusammengefasst waren.

Der Bezirk wurde ursprünglich kōri genannt und hat als solcher in Japan alte Ursprünge. Obwohl das Nihonshoki behauptet, sie seien während der Taika-Reformen aufgestellt worden, wurde kōri ursprünglich als geschrieben. Erst mit dem Taihō-Kodex kam kōri in der Form in Gebrauch. Unter dem Taihō-Kodex war die Hierarchie der Verwaltungseinheiten: Provinz (, kuni), Landkreis kōri und darunter das Dorf ( oder , sato).

Das Konzept des Gun hat in die japanische Geschichte überdauert und wird noch heute im japanischen Adressensystem verwendet, um die Lage von Städten und Dörfern zu kennzeichnen. Auch die Wahlkreiseinteilung für Präfekturparlamente folgt vielerorts den Landkreisgrenzen.

Die Gemeinden gehören jedoch heute verwaltungstechnisch direkt zu den Präfekturen und sind im Gegensatz zu denen in Deutschland oder in den USA (außer in Virginia) nicht einem Landkreis bzw. County untergeordnet.

Verwirrende Verwendung des Begriffes in Hokkaidō

In jeder der Provinzen Japans wurde jeder Name für einen Gun nur je einmal vergeben. Da die Präfekturen im Wesentlichen den Grenzen der alten Provinzen folgen, gibt es auch heute pro Präfektur jeden Namen für ein Gun nur einmal.

Anders ist die Situation jedoch in der Präfektur Hokkaidō, die aus elf Provinzen entstand:

Hier gibt es drei Landkreise namens Kamikawa und zwei namens Nakagawa:

Es gibt weiterhin vier Landkreise, die zu zwei Unterpräfekturen gehören:


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