Gustav Heinemann

Gustav Heinemann
Gustav Heinemann (1969)
Unterschrift Heinemanns

Gustav Walter Heinemann (* 23. Juli 1899 in Schwelm; † 7. Juli 1976 in Essen) war ein deutscher Politiker und der dritte deutsche Bundespräsident. Von 1946 bis 1949 war er Oberbürgermeister der Stadt Essen, von 1949 bis 1950 Bundesminister des Innern. Wegen der von Konrad Adenauer eingeleiteten Wiederbewaffnung der Bundesrepublik trat er 1950 als Innenminister zurück. 1952 verließ er die CDU und gründete die Gesamtdeutsche Volkspartei (GVP). 1957 trat er der SPD bei. 1966 bis 1969 war er Bundesminister der Justiz in der Großen Koalition, von 1969 bis 1974 Bundespräsident.

Inhaltsverzeichnis

Jugend- und Schulzeit (1899–1919)

Gustav Walter Heinemann war das erste von drei Kindern von Otto Heinemann, der damals Prokurist bei der Friedrich Krupp AG in Essen war. Er erhielt seine beiden Vornamen nach dem Vater seiner Mutter, einem Dachdeckermeister in Barmen. Dieser war – wie auch Heinemanns Vater – radikaldemokratisch, linksliberal und patriotisch eingestellt und gehörte keiner Kirche an. Sein Vater, Heinemanns Urgroßvater, hatte sich 1848 an der Märzrevolution beteiligt. Gustav Walter brachte seinem Enkel schon als Kind das Heckerlied bei.

Als Gymnasiast schrieb Gustav ein Theaterstück, das erhalten blieb und dem Bundespräsidenten von Berliner Studenten 1971 zum 72. Geburtstag vorgespielt wurde. Es enthielt Leitmotive seines Lebens, etwa indem der Held zum Antihelden spricht:[1]

„Nie wird es mich reuen, der Wahrheit und dem Recht den Mund geliehen zu haben. Bringt mich nur durch rohe Gewalt zum Schweigen! Recht bleibt Recht! Vor dem Stuhle des Richters, der euch einst fordert, werdet Ihr mich hören müssen!“

Heinemann fühlte sich schon früh der Überwindung des deutschen Untertanengeistes durch Bewahrung und Weiterentwicklung der freiheitlich-demokratischen Traditionen von 1848 verpflichtet, die ihm später geistige Unabhängigkeit gegenüber Kirchen- und Parteimehrheiten ermöglichten.[2]

Nach einem Notabitur 1917 auf dem Realgymnasium nahm Heinemann als Soldat am Ersten Weltkrieg teil. Er wurde bester Richtkanonier seiner Einheit, musste die Militärlaufbahn aber schon nach drei Monaten wegen einer Herzklappenentzündung abbrechen. Die Front erlebte er nicht. Bei der Firma Krupp leistete er bis zum Kriegsende Hilfsdienste.

Studium, Beruf, Familie (1919–1933)

Schon seit der achten Klasse wollte Heinemann Rechtsanwalt werden. Ab 1919 absolvierte er ein Studium der Rechtswissenschaft und politischen Wissenschaft an den Universitäten von Münster, Marburg, München, Göttingen und Berlin, das er 1922 mit dem ersten Staatsexamen beendete.

Seine erste Promotion erfolgte 1922 zum Dr. phil. an der Philipps-Universität in Marburg, da die Staatswissenschaften damals noch in der philosophischen Fakultät angesiedelt waren. 1926 bestand er das zweite juristische Staatsexamen. Von 1926 bis 1928 war er als Rechtsanwalt in Essen tätig. 1929 erfolgte in Münster seine Promotion zum Dr. juris. Von 1929 bis 1949 war er Justitiar der Rheinischen Stahlwerke in Essen.

Während seines Studiums in Marburg fand Heinemann lebenslange Freunde, darunter den Wirtschaftsliberalen Wilhelm Röpke, den Gewerkschafter Ernst Lemmer und den Marxisten Viktor Agartz. Er war wie sein Vater Mitglied im Deutschen Monistenbund Ernst Häckels und engagierte sich mit Röpke und Lemmer im Reichsbund Deutscher Demokratischer Studenten, der Studentenorganisation der Deutschen Demokratischen Partei (DDP). In München hörte er am 19. Mai 1920 Adolf Hitler reden und wurde nach einem Zwischenruf gegen dessen Judenhass aus dem Saal geworfen.[3]

Seit 1926 war er mit Hilda Ordemann verheiratet. 1927 kam ihre Tochter Uta, 1928 ihre Tochter Christa zur Welt; deren Tochter Christina heiratete später Johannes Rau. 1933 wurde eine dritte Tochter, Barbara, und 1936 der Sohn Peter geboren. Hilda Heinemann hatte bei Rudolf Bultmann evangelische Theologie studiert und 1926 Staatsexamen gemacht und war regelmäßige Gottesdienstbesucherin in der Kirchengemeinde Essen-Altstadt. Deren Pfarrer Friedrich Wilhelm Graeber brachte ihrem kirchenfernen Mann durch seine zupackende und realistische Art des Predigens den evangelischen Glauben nahe. Durch die Schwester seiner Frau, Gertrud Staewen, einer Widerstandskämpferin in der Zeit des Nationalsozialismus, lernte Heinemann den Schweizer Theologen Karl Barth kennen, der ihn stark beeinflusste. Wie dieser lehnte Heinemann als Demokrat jeden Nationalismus und Antisemitismus entschieden ab.

Von 1930 bis 1933 war er Mitglied im Christlich-Sozialen Volksdienst, wählte 1933 zur Abwehr des Nationalsozialismus aber die SPD. Ansonsten betätigte er sich nicht politisch, sondern beruflich als Jurist. 1929 gab er ein Buch zum Kassenarztrecht heraus. Von 1933 bis 1939 erhielt er einen Lehrauftrag für Berg- und Wirtschaftsrecht an der Universität zu Köln. Von 1936 bis 1949 war er neben seiner Justitiarstätigkeit auch Bergwerksdirektor bei den Rheinischen Stahlwerken in Essen.

Teilnahme am Kirchenkampf (1933–1945)

In der Zeit des Nationalsozialismus engagierte sich Heinemann ab 1933 gegen staatliche Übergriffe auf die Kirche. Als Presbyter (Kirchenvorsteher) seiner Essener Heimatgemeinde erlebte er Gräbers Amtsenthebung durch die neue Kirchenleitung der Deutschen Christen. Dieser bildete daraufhin eine selbstständige Ortsgemeinde mit eigenem Versammlungsraum; Heinemann sorgte dafür, dass diese weiterhin rechtlich der Rheinischen Landeskirche angehörte. Dazu schrieb er im November 1933 an Hitler und bat den „sehr verehrten Herrn Reichskanzler“, „dass die eigentlichen Träger des kirchlichen Lebens in unseren Gemeinden bei den amtlichen Stellen zu Gehör kommen.“

Wegen seiner juristischen Kompetenz wurde Heinemann bald überregionaler Rechtsberater der Bekennenden Kirche und Sprecher der Synodalen (Kirchenabgeordneten) des Rheinlands in der Bekennenden Kirche. Als solcher nahm er 1934 an der Barmer Bekenntnissynode teil und überarbeitete die Barmer Theologische Erklärung mit. Danach stellte er häufig im Keller seines Hauses illegale Flugschriften für die Bekennende Kirche her und versandte sie reichsweit. Dabei blieb er nach außen stets vorsichtig und konziliant gegenüber Staatsbehörden, so dass er bis 1945 nie verhaftet wurde.

Die rheinische Landeskirche gehörte damals zu den Unierten Kirchen der Altpreußischen Union. Dort vertraten Lutheraner und Reformierte einen gemeinsamen evangelischen Glauben gegenüber dem Katholizismus. Demgemäß verstand Heinemann sich immer einfach als evangelischer Christ, der die innerprotestantischen Gegensätze als unfruchtbare Nebensache empfand und ablehnte. Der Kirchenkampf bestärkte ihn darin, dass der Konfessionalismus überwunden werden müsse. Auf der Reichssynode in Bad Oeynhausen 1936 protestierte er mit drei Pfarrern scharf gegen die Bildung eines Lutherrats, die daraus folgende Spaltung der Bekennenden Kirche und die Abwertung der unierten Christen. Er forderte stattdessen eine Stärkung der Gemeinden gegenüber den Kirchenleitungen und eine genauere, kritischere Analyse der politischen Situation.

Da dies in der Folgezeit abgelehnt wurde, trat er im Frühjahr 1939 von seinen Ämtern in der Bekennenden Kirche zurück. Als Presbyter seiner Gemeinde in Essen half er weiterhin verfolgten Christen mit Rechtsberatung und versorgte versteckte Juden mit Lebensmitteln.[4]

Von 1936 bis 1950 war er zudem Vorsitzender des Christlichen Vereins Junger Männer (CVJM) in Essen. Er wollte im CVJM das Zusammenrücken der jüngeren Generation „gegenüber dem Ansturm des organisierten Antichristentums“ fördern, aber auch dazu beitragen, dass die lutherischen und reformierten „Bekenntniskirchen“ ihre im Kirchenkampf gewonnenen Erkenntnisse künftig bewahren und nicht in starre Abgrenzungen zurückfallen würden.

Kirchliche und politische Ämter in der Nachkriegszeit (1945–1949)

Gustav Heinemann (stehend) auf der Generalsynode der Evangelischen Kirche in Deutschland, Januar 1949

Im Oktober 1945 unterzeichnete Heinemann mit anderen Ratsvertretern der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) das Stuttgarter Schuldbekenntnis, das er fortan als „Dreh- und Angelpunkt“ seines kirchenpolitischen Wirkens auffasste. Bis 1955 war er erster Präsident im Rat der EKD, dem er bis 1967 angehörte. Von 1949 bis 1962 war er Mitglied der Leitung der Evangelischen Kirche im Rheinland. Von 1949 bis 1955 wirkte er zudem als Präses der gesamtdeutschen Synode der EKD und war mitbeteiligt an der Konstituierung des Deutschen Evangelischen Kirchentags.

In dieser Funktion schloss er 1950 den ersten offiziellen evangelischen Kirchentag in Essen (der später als zweiter Kirchentag gezählt wurde) vor etwa 180.000 Teilnehmern mit den vielbeachteten Worten an die Völker der Welt:[5]

„Unsere Freiheit wurde durch den Tod des Sohnes Gottes teuer erkauft. Niemand kann uns in neue Fesseln schlagen, denn Gottes Sohn ist auferstanden. Lasst uns der Welt antworten, wenn sie uns furchtsam machen will: Eure Herren gehen – unser Herr aber kommt!“

Von 1948 bis 1961 gehörte er auch zur Kommission für internationale Angelegenheiten im Weltrat der Kirchen.

Ab 1951 gehörte Heinemann zu den Herausgebern der Zeitschrift Stimme der Gemeinde, die seit dem Kirchenkampf als Zentralorgan der Bekennenden Kirche galt. Dort sammelten sich die seit 1956 als landeskirchliche Bruderschaften organisierten Bruderräte der Bekennenden Kirche und Gegner der Wiederbewaffnung und Aufrüstung in der EKD.

Nach dem Kriegsende gehörte Heinemann zu den Mitbegründern der CDU, die er als überkonfessionelle demokratische und von Gegnern der NSDAP getragene Partei bejahte. Die britische Besatzungsmacht setzte ihn zum Bürgermeister von Essen ein. 1946 wurde er dort zum Oberbürgermeister gewählt und behielt dieses Amt bis 1949. In seiner Funktion als Essener Bürgermeister war Heinemann von 1945 bis 1949 auch Aufsichtsratsvorsitzender der Süddeutschen Eisenbahn-Gesellschaft (SEG) und blieb bis 1952 Mitglied des SEG-Aufsichtsrats. Von 1947 bis 1950 war er zudem CDU-Landtagsabgeordneter in Nordrhein-Westfalen. Vom 17. Juni 1947 bis zum 7. September 1948 gehörte er der von Ministerpräsident Karl Arnold (CDU) geführten Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen als Justizminister an. Schon in diesem Amt hatte er erste Konflikte mit Konrad Adenauer.

Bundesinnenminister (1949–1950)

Adenauer wurde am 15. September 1949 zum ersten Bundeskanzler der neuen Bundesrepublik Deutschland gewählt. Er lehnte trotz der schmalen Mehrheit von nur einer Stimme im Bundestag eine von Teilen seiner Partei befürwortete Große Koalition mit der SPD ab. Nachdem die CDU-Fraktion eine übermäßige Verteilung von Ministerposten an Katholiken in Adenauers geplantem Kabinett kritisiert hatte, berief dieser Heinemann am 20. September 1949 als Bundesminister des Innern, um die überkonfessionelle Ausrichtung seiner Regierung zu betonen. Er machte zur Bedingung, dass Heinemann Präses der EKD-Synode bliebe, um ihn als Vertreter der Protestanten einzubinden.

Heinemann folgte dem Ruf nur widerstrebend auf Drängen seiner Freunde und bat diese, seine kirchlichen Ämter weiterführen zu dürfen. Er bedauerte, seine bisherige berufliche Arbeit auf ungewisse politische Entwicklungen hin aufgeben zu müssen, und sagte Adenauer erst zu, nachdem er die verbindliche Zusage vom Aufsichtsrat der Firma Rheinstahl und der Niederrheinischen Bergwerksgesellschaft erhielt, später wieder in seine dortigen Vorstandsposten zurückkehren zu können.[6]

Gegner der Wiederbewaffnung (1950–1953)

Ende August 1950 wurde bekannt, dass Adenauer Geheimverhandlungen über einen deutschen Wehrbeitrag in einer Europäischen Armee geführt und dem US-amerikanischen Hochkommissar John Jay McCloy in einem „Sicherheitsmemorandum“ auf eigene Initiative eine westdeutsche „Bereitschaft zur Remilitarisierung“ angeboten hatte, ohne das Kabinett und die deutsche Öffentlichkeit darüber zu informieren. Am 31. August 1950 verlas Adenauer das Memorandum nachträglich bei der Kabinettssitzung. Daraufhin erklärte Heinemann dort seinen Rücktritt, den er am 9. Oktober 1950 vollzog. Heinemann war somit der erste Bundesminister in der jungen bundesdeutschen Geschichte, der von seinem Amt zurücktrat.

In seinem Rücktrittsbrief begründete er in Übereinstimmung mit damaligen Erklärungen der noch gesamtdeutschen EKD-Synode, weshalb er die Wiederbewaffnung ablehne: Deutschland sei unmöglich militärisch zu schützen, da es im Kriegsfall unweigerlich zum Schlachtfeld zwischen West und Ost werde und dabei nur mit Zerstörung, nicht Sieg zu rechnen habe. Dies würde ein westdeutscher Militärbeitrag nur legitimieren. Die Aufstellung deutscher Truppen würde die eigenen sozialen Gestaltungsmöglichkeiten stark begrenzen.[7]

Ab Oktober 1950 arbeitete Heinemann wieder als Rechtsanwalt und gründete mit Diether Posser eine Sozietät in Essen. Dort setzte er sich besonders für Kriegsdienstverweigerer ein. 1952 trat er wegen der Pläne zur Wiederbewaffnung Deutschlands aus der CDU aus und gründete mit Helene Wessel, Margarete Schneider – der Witwe von Paul Schneider, dem ermordeten „Prediger von Buchenwald“ –, Erhard Eppler, Robert Scholl, Diether Posser und anderen zunächst die „Notgemeinschaft für den Frieden Europas“, aus der dann die „Gesamtdeutsche Volkspartei“ GVP entstand. Dieser gehörte mit Johannes Rau noch ein weiterer späterer Bundespräsident an.

Sie vertrat einige Positionen des ersten Parteiprogramms der CDU, des Ahlener Programms, weiter und strebte einen Verzicht der Bundesrepublik auf eine Verteidigungsarmee und strikte Neutralität zwischen der NATO und dem Ostblock an, um die Chance zur Wiedervereinigung offen zu halten und die Tradition des deutschen Militarismus zu beenden. Heinemann bejahte stattdessen den Aufbau einer Bundespolizei von gleicher Stärke wie die damals aufgebaute Volkspolizei der DDR.

Am 13. März 1952 hielt Heinemann in West-Berlin eine Saalrede vor Tausenden Zuhörern zu der ersten der Stalin-Noten vom 10. März 1952. Er forderte die Bereitschaft, das Angebot Stalins zu einem militärisch neutralen Gesamtdeutschland ernsthaft zu prüfen. Die CDU hatte die Berliner mit Plakaten zu Protesten aufgerufen und der Saal war mit angeworbenen Störern gefüllt, die minutenlange Pfeifkonzerte und Tumulte inszenierten, um Heinemann am Reden zu hindern. Dieser ließ sich jedoch nicht beirren und reagierte auf Zwischenrufe („Von Moskau bezahlt!“) spontan mit dem Hinweis, dass man ja Eintritt bezahlt habe, um ihn zu hören. Man wolle sicher nicht, dass Ostberliner Zeitungen berichten könnten, dass man in Westberlin nicht mehr frei reden könne. Es gebe nicht nur östliche fünfte Kolonnen. Dies brachte die Störer zum Schweigen. Heinemann konnte seine Rede in Ruhe beenden.[8]

Die GVP erzielte jedoch bei der Bundestagswahl 1953 nur 1,2  Prozent der Stimmen. Heinemann verlor damit sein Bundestagsmandat. Dennoch hielt er mit der GVP in den folgenden vier Jahren die Debatte um das Verhältnis der Wiederbewaffnung zur Wiedervereinigung aufrecht.

Übertritt zur SPD

1957 vertrat Heinemann Viktor Agartz in einem Hochverratsprozess vor dem Bundesgerichtshof und nach der Spiegel-Affäre das Nachrichtenmagazin Der Spiegel in den Prozessen gegen Franz Josef Strauß.

Im selben Jahr verhandelte er mit Erich Ollenhauer über seinen Übertritt zur SPD. Als Gegenleistung für einen aussichtsreichen Listenplatz löste er die GVP im Mai 1957 auf und empfahl ihren Mitgliedern, in die SPD einzutreten, wie es Erhard Eppler schon getan hatte. Auch Heinemann wurde dann Mitglied der SPD, zog für sie erneut in den Bundestag ein und wurde dort sofort in den Vorstand der SPD-Bundestagsfraktion gewählt. Von 1958 bis 1969 gehörte er dem Bundesvorstand der SPD an. Er galt dort als anerkannter Vertreter des sozialen und radikaldemokratischen Flügels im deutschen Protestantismus, der zugleich die Akzeptanz der SPD als Volkspartei auch in Kreisen des Industriebürgertums im Ruhrgebiet verkörperte.

Auch wegen des politischen Drucks Adenauers auf den Rat der EKD wurde Heinemann von Otto Dibelius seit Januar 1951 nahegelegt, sein Amt als Präses der EKD-Synode niederzulegen. 1955 wurde er von dieser abgewählt. Sein Nachfolger wurde der neue hannoversche Landesbischof Johannes Lilje. Dibelius schloss mit Adenauer gegen einen unter Heinemann zustande gekommenen Synodalbeschluss am 22. Februar 1957 den Militärseelsorgevertrag.

Gegner der Atombewaffnung (ab 1957)

Heinemann gehörte 1957/58 zu den schärfsten Gegnern der von Adenauer und Strauß geplanten Atombewaffnung der Bundeswehr, darüber hinaus aller ABC-Waffen. In einer legendären Bundestagsrede am 23. Januar 1958 vollzog er zusammen mit Thomas Dehler eine Generalabrechnung mit der aus seiner Sicht völlig gescheiterten Deutschlandpolitik Adenauers und warf ihm dabei Volksbetrug, Hintergehen des Kabinetts und des Parlaments vor. In dieser Rede nahm er zum erfolgreichen CDU-Wahlkampf aus der zurückliegenden Bundestagswahl Stellung, in dem Adenauer erklärt hatte: „Es geht darum, ob Deutschland und Europa christlich bleiben oder kommunistisch werden!“ Dies kritisierte Heinemann als ideologische Vereinnahmung christlich-abendländischer Werte für den Kalten Krieg:[9]

„Es geht nicht um Christentum gegen Marxismus […] Es geht um die Erkenntnis, dass Christus nicht gegen Karl Marx gestorben ist, sondern für uns alle!“

Die Rede rief heftige Reaktionen hervor, weil sie das übliche Schema durchbrach, wonach christlich motivierte Politik nur in der CDU möglich und die SPD eine traditionell „atheistische“ Partei sei.

In der zweiten großen Bundestagsdebatte zur Atombewaffnung im März 1958 bezog sich Heinemann als Redner der SPD-Opposition auf Artikel 25 des Grundgesetzes, wonach Völkerrecht auch Bundesrecht ist, und plädierte darum für einen generellen Verzicht auf Massenvernichtungsmittel beim Aufbau einer deutschen Verteidigungsarmee. Wie Karl Barth argumentierte er auch mit den Kriterien der kirchlichen Lehre vom Gerechten Krieg:[10]

„Sie [die CDU-Abgeordneten] brauchen mir nicht zu sagen, dass nach der Lehre der beiden großen Kirchen eine Wehrdienstpflicht unter bestimmten Voraussetzungen gegeben sei. Die Frage ist die, ob alles das […] Bestand hat gegenüber den Massenvernichtungsmitteln von heute.“

Er erinnerte dann an den Zusammenhang der Atomwaffen mit dem Holocaust:

„Ich nenne die Atomwaffen Ungeziefervertilgungsmittel, bei denen diesmal der Mensch das Ungeziefer sein soll.“

Er fragte, „ob irgendein Grund die Anwendung von Massenvernichtungsmitteln rechtfertigt.“ Auf den Zwischenruf eines CDU-Abgeordneten – „aber Notwehr!“ – antwortete er:

„Meine Damen und Herren, Notwehr ist ihrem Sinn und ihrem Charakter nach eine begrenzte Abwehr, aber Notwehr mit Massenvernichtungsmitteln ist unmöglich.“

Gegenüber dieser Einbeziehung von ethisch illegitimer Massenvernichtung in an sich legitime bewaffnete Selbstverteidigung bestand für Heinemann mit Bezug auf die Barmer Theologische Erklärung von 1934 „das Recht […], ja sogar die Pflicht zur Gehorsamsverweigerung.“

Bundesjustizminister (1966–1969)

Am 1. Dezember 1966 wurde Heinemann auf Vorschlag Willy Brandts zum Bundesminister der Justiz in der von Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger geführten Großen Koalition ernannt. Dies begrüßten auch Vertreter anderer Parteien, die sich seit längerem für eine vieldiskutierte Große Strafrechtsreform eingesetzt hatten: etwa Thomas Dehler (FDP) und Max Güde (CDU), während die Bundesanwaltschaft skeptisch reagierte.

Heinemann lagen zwei Reformentwürfe vor: ein konservativer, der stärker auf Abschreckung setzte (1962), und ein liberaler, der stärker auf Kriminalprävention und Resozialisierung von Straffälligen ausgerichtet war (1966). Es gelang ihm, in einem Kompromissentwurf zum allgemeinen Strafrecht viele der letzteren Vorstellungen unterzubringen. So wurden 1969 die Zuchthausstrafen gesetzlich durch Freiheitsstrafen ersetzt, die regulär Resozialisierungsangebote einschlossen. Haftstrafen unter sechs Monaten konnten nur noch ausnahmsweise verhängt werden, um nicht die Rückfälligkeit von Ersttätern zu fördern. Bagatelldelikte wurden zu Ordnungswidrigkeiten herabgestuft.

Das zum Teil erst 1951 geschaffene politische Strafrecht wurde im Juni 1968 mit dem 8. Strafrechtsänderungsgesetz liberalisiert: Gegen Urteile in Staatsschutz-Strafsachen, die bis dahin rechtlich unanfechtbar waren, können seither Rechtsmittel eingelegt werden. Die Gefahr von „Gesinnungsurteilen“ sollte verringert werden. Inhaftierte, die aufgrund der nun aufgehobenen Bestimmungen verurteilt worden waren, wurden amnestiert. Zugleich vertrat Heinemann entschieden die Verlängerung der Verjährungsfrist für NS-Verbrechen.

Besonderes Augenmerk richtete er auf das Sexualstrafrecht und sorgte dafür, dass Ehebruch und praktizierte männliche Homosexualität (Paragraph 175) keine Straftaten mehr sind. Nichteheliche und eheliche Kinder wurden rechtlich gleichgestellt und erhielten den gleichen Anspruch auf Unterhalt. Heinemann begründete dies mit pragmatischer Vernunft und dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. So argumentierte er im Fall der Homosexualität mit der Gleichberechtigung von Mann und Frau, da lesbische Beziehungen nicht strafbar waren. Beim Ehebruch verwies er auf Statistiken, wonach höchstens ein Sechstel aller bekannten Fälle bestraft wurden und dies keinerlei erkennbare Auswirkungen auf die Gesellschaftsmoral hatte. Diese sei nur noch sehr begrenzt von christlichen Moralvorstellungen geprägt, und es sei nicht wünschenswert, dies durch autoritäre Staatsgesetze zu revidieren. In der Frage des Schwangerschaftsabbruchs wich er jedoch von der SPD-Mehrheit ab und befürwortete nur die ethische Indikation im Fall einer Vergewaltigung.

Viele von Heinemann eingeleitete Reformen wurden erst nach seiner Amtszeit konkretisiert und etwa mit dem 9. Strafrechtsänderungsgesetz rechtswirksam. Er betrachtete sie nur als erste Schritte. Entscheidend war für ihn, die Rechtsordnung einerseits dem Gesellschaftswandel anzupassen, andererseits die Benachteiligten zu schützen.

Beim zuständigen Arbeitsminister Hans Katzer setzte er sich auch – zunächst vergeblich – dafür ein, die Totalverweigerung von Kriegs- und Ersatzdienst aus Gewissensgründen anzuerkennen und sie nicht durch wiederholte Einberufung mehrfach zu bestrafen. Dies betraf vor allem die Zeugen Jehovas, die er als Anwalt schon oft vor Gericht verteidigt hatte. Er verwies auf die Bemühungen der Kirchen in der DDR, einen gleichberechtigten staatsunabhängigen Zivildienst anstelle der „Bausoldaten“-Kompanien zu schaffen. Am 7. März 1968 folgte das Bundesverfassungsgericht seiner Auffassung und verbot die Mehrfachbestrafung von Kriegs- und Ersatzdienstverweigerern, deren „Dienstflucht“ auf eine ein für allemal getroffene Gewissensentscheidung zurückgeht.

Zur Überraschung seiner Anhänger trat Heinemann am 10. Mai 1968 für die Notstandsgesetze ein, die besonders die Studentenbewegung und Teile der Gewerkschaften vehement ablehnten. Man fürchtete, eine künftige Regierung könne den Notstand auch ohne wirklichen Grund ausrufen und damit erst herbeiführen. Heinemann erinnerte dagegen an Artikel 48 der Weimarer Verfassung, dessen Ausführungsgesetz nie beschlossen wurde und antidemokratischen Regenten gerade so Rechtswillkür gestattet habe. Da das Grundgesetz keinen vergleichbaren Artikel hatte, hatten CDU-geführte Bundesregierungen über Jahre hinweg Entwürfe für einen Notstandsfall erarbeitet und allen Dienststellen als „geheime Verschlusssache“ zugeleitet. Diese „Schubladengesetze“ habe die SPD seit dem Eintritt in die Große Koalition vorgefunden und beseitigt. Die Notstandsgesetze sollten die Bürger gerade vor solcher Regierungswillkür „im Notstand“ schützen.

Anfang April 1968 veröffentlichte Heinemann einen Aufsatz in der SPD-Zeitschrift Die neue Gesellschaft unter dem Titel „Die Vision der Menschenrechte“. Darin plädierte er nicht nur für einschneidende Hochschulreformen, sondern auch für die Analyse des gesellschaftlichen Ideenmangels und Reformstillstands, aus dem er die Unruhe unter den Studenten erklärte. Utopismus helfe ebenso wenig wie bloße Technokratie der Macht: „Wir brauchen ‚realists with vision‘ (John F. Kennedy), nüchterne Realisten mit Phantasie, die das Bild einer besseren Ordnung im Herzen tragen und von dem Willen erfüllt sind, mehr und bessere Gerechtigkeit zu erkämpfen, als sie hier und jetzt vorhanden ist.“ Er trat für die Erweiterung der liberalen Bürgerrechte durch soziale, wirtschaftliche und kulturelle Menschenrechte ein. Die Tradition des deutschen Obrigkeitsstaates müsse beendet werden.

Zwei Tage nach dem Attentat auf Rudi Dutschke und den teilweise gewalttätigen Protesten dagegen griff Bundeskanzler Kiesinger am 13. April 1968 die Studenten wahllos als „militante linksextremistische Kräfte“ und Feinde der parlamentarischen Ordnung an und machte sie damit indirekt selbst für das Attentat verantwortlich. Auch wurden aus der CDU Rufe zur Einschränkung des Demonstrationsrechts laut. Darauf reagierte Heinemann am Folgetag (Ostermontag) mit einer Erklärung, in der er Kiesinger, aber auch gewaltbereite Protestierer, unmissverständlich zurechtwies:

„Wer mit dem Zeigefinger allgemeiner Vorwürfe auf den oder die vermeintlichen Anstifter oder Drahtzieher zeigt, sollte bedenken, dass in der Hand mit dem ausgestreckten Zeigefinger zugleich drei andere Finger auf ihn selbst zurückweisen.“

Er sah den Protest als Symptom einer tiefen Vertrauenskrise der Demokratie. Gewalt sei Unrecht und „Dummheit obendrein“. Aber:

„Zu den Grundrechten gehört auch das Recht zu demonstrieren, um öffentliche Meinung zu mobilisieren. Auch die junge Generation hat einen Anspruch darauf, mit ihren Wünschen und Vorschlägen gehört und ernst genommen zu werden.“

Während dies damals öffentlich große Empörung auslöste, fand Heinemann bei APO-Anhängern Lob und Anerkennung: Er habe, so Ivan Nagel, „indem er die Wahrheit der doppelseitigen Schuld aussprach“, entscheidend zur Deeskalation und Versöhnung der Generationen beigetragen.[11]

Bundespräsident (1969–1974)

Wahl

Als die SPD 1967 erstmals ihren Anspruch auf das Amt des dritten Bundespräsidenten der Bundesrepublik anmeldete, dachte noch niemand an Gustav Heinemann. Dieser erschien dem späteren Bundeskanzler Willy Brandt erst 1969 als der geeignete SPD-Kandidat, weil er die junge Generation, besonders die Studentenbewegung, erreichte und ihr Anliegen einer umfassenden Demokratisierung der Gesellschaft und aller politischen Institutionen teilte. Seine Aussichten stiegen, nachdem die Union von drei Gegenkandidaten den als konservativ geltenden Gerhard Schröder (CDU) anstelle des liberalen Richard von Weizsäcker nominierte und die FDP jede Festlegung vermied.

In einer dramatischen Wahl erreichte Heinemann im ersten Wahlgang 513 von 1036 Wahlmännerstimmen, im zweiten nur noch 511, Schröder 507. Erst im dritten Wahlgang am 5. März 1969 wählte ihn die Bundesversammlung mit 512 zu 506 Stimmen zum dritten Bundespräsidenten. Ausschlaggebend waren die Stimmen der FDP, deren Wahlmänner sich auf Anraten von Walter Scheel im letzten Wahlgang mehrheitlich für Heinemann entschieden. Dies wurde allgemein als erster Schritt in Richtung eines künftigen Koalitionswechsels der FDP und Beginn einer neuen politischen Ära gewertet. Für Carlo Schmid beseitigte Heinemanns Wahl „das letzte Vorurteil über die Regierungsfähigkeit der SPD“ und bewirkte damit einen Stimmungsumschwung, der den SPD-FDP-Wahlsieg im folgenden Herbst ermöglichte.

Amtsverständnis und Amtsführung

Heinemann verstand sich als „Bürgerpräsident“ und zeigte dies bei seinem Amtsantritt am 1. Juli 1969 mit den Worten:[12]

„Wir stehen erst am Anfang der ersten wirklich freiheitlichen Periode unserer Geschichte […] Überall müssen sich Autorität und Tradition die Frage nach der Rechtfertigung gefallen lassen […] Nicht weniger, sondern mehr Demokratie – das ist die Forderung, das ist das große Ziel, dem wir uns alle und zumal die Jugend zu verschreiben haben. Es gibt schwierige Vaterländer. Eines davon ist Deutschland. Aber es ist unser Vaterland.“

Heinemann bei der Einweihung der Rastätter Erinnerungsstätte, 1974

Diesem Ziel versuchte er im Amt mit häufiger Kritik an Systemmängeln der Nachkriegsdemokratie zu dienen. Er wollte die Eigeninitiative der Bürger gegenüber Parteien und Behörden und plebiszitäre Elemente als Ergänzung zum Parlamentarismus stärken. Damit polarisierte er die Meinungen und wurde von manchen Konservativen als „Apo-Opa“ abgewertet.

Heinemann hatte in seiner Antrittsrede auch die Verpflichtung aller Politik zum Frieden betont: „Nicht der Krieg ist der Ernstfall […], sondern der Friede ist der Ernstfall, in dem wir uns alle zu bewähren haben.“ Demgemäß veranlasste er zum Jahresende die Gründung der Deutschen Gesellschaft für Friedens- und Konfliktforschung (DGFK). Diese wurde zunächst von der Bundesregierung und elf Länderregierungen sowie wichtigen gesellschaftlichen Verbänden, darunter DGB, BDI, BDA, Rat der EKD, Deutsche Bischofskonferenz, Zentralrat der Juden in Deutschland, mitgetragen. Sie erhielt rund drei Millionen DM jährlich: nur einen Bruchteil der gleichzeitigen Ausgaben für Rüstungsforschung. 1983 kündigten die neue Bundesregierung unter Helmut Kohl und die CDU-geführten Länder jedoch den Vertrag mit der DGFK. Sie wird nur noch an einigen Universitäten mit Projekten fortgeführt.[13]

Heinemanns Einstellung drückte auch sein in einem Interview gefallener viel zitierter Satz aus:

„Ich liebe nicht den Staat, ich liebe meine Frau.“

Er nahm Anteil an dem Engagement seiner Frau Hilda, die eine Stiftung für geistig Behinderte gründete, sich für Drogensüchtige und weibliche Häftlinge einsetzte und die Schirmherrschaft für Amnesty International übernahm.

Entgegen den Sorgen der Konservativen pflegte Heinemann als Bundespräsident freundschaftliche Beziehungen zu den Spitzen der Bundeswehr, besuchte militärische Einrichtungen und Soldateneinheiten, aber auch Zivildienststellen. Er blieb auch für die neue Regierung unter Willy Brandt unbequem und mahnte schon bei deren Vereidigung:

„Auch Ihnen ist nicht mehr als kontrollierte Macht auf Zeit anvertraut. Nutzen Sie diese Ihre Zeit.“

Die Anschläge der Rote Armee Fraktion (RAF) und besonders das Attentat auf israelische Sportler bei den Olympischen Sommerspielen 1972 in München trafen Heinemann schwer. Als Radikaldemokrat verurteilte er die Terrorakte und betonte: „Anarchisten sind objektiv die besten Helfer der Reaktionäre.“ Zugleich warnte er Regierung und Behörden vor Überreaktionen: Der Staat sei stark genug, Gewalttäter aller Art in die Schranken zu weisen. Ein Aufruf an die RAF, den „bewaffneten Kampf“ einzustellen, wurde auf Wunsch Willy Brandts nicht ausgestrahlt.

Zu den traditionellen Neujahrsempfängen lud Heinemann nicht nur Diplomaten ein, sondern auch einfache Bürger besonders belasteter oder verachteter Berufsgruppen, etwa Krankenschwestern, Müllabfuhrarbeiter, Bademeister, Gastarbeiter, Behinderte und Zivildienstleistende. Er versuchte, höfisches Zeremoniell abzuschaffen und erlaubte eingeladenen Herren, nicht nur ihre Ehefrauen, sondern auch andere weibliche Begleitung mitzubringen. Große Bankette mit tausenden Gästen mied er und empfing Staatsgäste lieber in kleinem Kreis mit Privatatmosphäre. Sein letzter Gast, drei Tage vor seinem Abschied aus dem Amt, war der jugoslawische Staatspräsident Josip Broz Tito.

Auslandsbesuche

Im Amt setzte sich Heinemann sehr stark für die Versöhnung mit den von Deutschland unter dem NS-Regime besetzten Staaten Europas ein. Im November 1969 besuchte er als erster Bundespräsident die Niederlande, deren Bevölkerung damals noch erhebliche Vorbehalte gegen die Deutschen hatte. Heinemann machte sofort in seiner Begrüßungsrede klar, „dass wir uns in Deutschland bewusst bleiben, welches Leid wir dem niederländischen Volk zufügten.“[14] Zudem freundeten er und seine Frau sich mit dem holländischen Königspaar an.

Im Mai 1970 besuchte er Japan, um in Osaka die Weltausstellung (Expo '70) zu eröffnen. Bei den internen Vorbereitungen setzte er gegen Bedenken des Auswärtigen Amtes durch, bei dieser Gelegenheit Hiroshima zu besuchen. Er legte am Mahnmal der Atombombenkuppel einen Kranz nieder, um an die Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki zu erinnern, und mahnte die Verantwortung aller Menschen dafür an, „dass unser aller Weg nicht in eine Katastrophe führt“.[15]

Im folgenden Sommer und Herbst bereiste er die skandinavischen Staaten. Mit König Friedrich IX. verstand er sich sehr gut. 1972 nahm er an dessen Beerdigung teil. Eine geplante Reise nach Iran zur 2500-Jahr-Feier des Pfauenthrons musste er wegen einer Augenoperation absagen. Im März 1971 unternahm er eine Lateinamerikareise nach Venezuela, Kolumbien und Ecuador. Als erster deutscher Bundespräsident besuchte er auch ein Ostblockland, Rumänien, im Mai 1971.

Oktober 1972 folgte ein Besuch in der Schweiz und in Großbritannien, 1973 in Italien, dem Vatikan und in Luxemburg, 1974 in Belgien.

Die letzten Lebensjahre (1974–1976)

Das Ehepaar Heinemann am 1. Juli 1974 bei der Verabschiedung am Kölner Hauptbahnhof.
Wohnhaus der Heinemanns in der Schinkelstraße 34 in Essen, heute unter Denkmalschutz; Gustav Heinemann wohnte vom 1. Januar 1936 bis zu seinem Tode dort.[16]

Obwohl ihm die Mehrheitsverhältnisse eine Wiederwahl ermöglicht hätten, verzichtete Heinemann aus Gesundheits- und Altersgründen auf die Kandidatur für eine zweite Amtszeit und schied am 1. Juli 1974 aus dem Bundespräsidentenamt aus. Beim Abschied verzichtete er auf den üblichen Großen Zapfenstreich der Bundeswehr.

Während seiner Amtszeit hatte Heinemann mehrmals Gefängnisse besucht. Nach seinem Ausscheiden appellierte er im Dezember 1974 brieflich an Ulrike Meinhof, einen Hungerstreik der Baader-Meinhof-Gruppe im Gefängnis abzubrechen. Die Haftbedingungen, gegen die er sich richte, seien großenteils überwunden. Der Streik erziele keine politischen Wirkungen, sondern erschwere nur die Bemühungen derer, die sich „auf andere Weise um Besserung“ für sozial Benachteiligte bemühten. Er sorge sich ernsthaft um ihr Leben und das ihrer Freunde. In ihrer Antwort lehnte Ulrike Meinhof den Abbruch des Hungerstreiks ab, solange keine „Zusammenlegung aller politischen Gefangenen“ und „Aufhebung der Isolationsfolter“ erreicht sei. Sie forderte Heinemann auf, sich eine Besuchserlaubnis zu holen. Dies lehnte er umgehend ab: „Das für die Haftbedingungen allein zuständige Gericht wird nichts einräumen, was Ihnen und Ihrer Gruppe die Fortführung eines revolutionären Kampfes in der Haftanstalt ermöglichen würde.“

Heinemann stand dem sogenannten Radikalenerlass vom 28. Januar 1972, der den Öffentlichen Dienst vor Verfassungsfeinden schützen sollte, ablehnend gegenüber. Er hielt das geltende Beamtenrecht für ausreichend, da dieses von Beamtenbewerbern ebenfalls ein dauerhaftes Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung verlangte. Am 22. Mai 1976, kurz vor seinem Tod, erschien sein Aufsatz Freimütige Kritik und demokratischer Rechtsstaat, in dem er schrieb:[17]

„Es muss darauf geachtet werden, dass das Grundgesetz nicht mit Methoden geschützt wird, die seinem Ziel und seinem Geist zuwider sind.“

Die durch Regelanfragen üblich gewordene „Überprüfung ganzer Jahrgänge“ sei „übertrieben“ und schüre „die Furcht vor kommunistischer Unterwanderung“:

„Umso deutlicher müssen wir daran festhalten, dass eine freiheitliche Gesellschaft auch bei uns eine Gesellschaft in Bewegung ist. Sie kann kein fertiger und ein für allemal bleibender Zustand sein. Ihre Weiterentwicklung muss bewusst betrieben werden, damit es nicht zu Rückfällen kommt.“

Gegen die Tendenzen zur Einschränkung bürgerlicher Freiheitsrechte im Zeichen staatlicher Terrorbekämpfung und Verdächtigung von Radikaldemokraten als Terrorhelfern warnte er:

„Der Staat soll wieder einmal als das hohe über uns schwebende Etwas verstanden werden, das unabhängig von Parlamenten, Parteien und Volkssouveränität als ein Inbegriff von ausübender Gewalt besteht […] Wird nun aber radikale Kritik an der Verfassungswirklichkeit mit verfassungsfeindlichem Extremismus bewusst verwechselt, gilt es Alarm zu schlagen.“

Diesen Alarm sah der Heinemannbiograf Helmut Lindemann als sein Vermächtnis und nannte ihn darum „das überzeugendste Beispiel eines Radikalen im öffentlichen Dienst“.[18] 1995 stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg fest, dass die mit dem Radikalenerlass verbundene Einstellungspraxis deutscher Behörden mit der Europäischen Menschenrechtskonvention unvereinbar ist.

„Die Grundlage der Demokratie ist die Volkssouveränität und nicht die Herrschaftsgewalt eines obrigkeitlichen Staates. Nicht der Bürger steht im Gehorsamverhältnis zur Regierung, sondern die Regierung ist dem Bürger im Rahmen der Gesetze verantwortlich für ihr Handeln. Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, dass sie demokratische Rechte missachtet.“

Ehrungen und Wirkungen

Deutsche Sondermarke zum 100. Geburtstag Heinemanns.

Heinemann starb am 7. Juli 1976 an den Folgen von Durchblutungsstörungen des Gehirns und der Nieren in Essen. Er wurde auf seinen Wunsch hin von seinem engsten Freund Helmut Gollwitzer auf dem Parkfriedhof Essen beerdigt, wo er ein Ehrengrab bekam. Dieser sagte bei seiner Traueransprache:[8]

„Er sah deutlich, wie das, was getan werden muss, nicht getan werden kann, weil allzu viele unter denen, die an den verschiedenen Schalthebeln der Macht sitzen, es nicht tun wollen oder nicht getan haben wollen […] So sprach er immer öfter von der Unregierbarkeit der Welt und schloss manches Gespräch mit dem Satz: ‚Bring du mal diese Welt in Ordnung!‘“

Nach seinem Tod wurde eine (inzwischen geschlossene) Kaserne in Essen nach Heinemann benannt. Auch zahlreiche Schulen tragen seinen Namen.

1969 erhielt er als Bundespräsident die Sonderstufe des Großkreuzes des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland und 1973 das Großkreuz mit Großer Ordenskette des Verdienstordens der Italienischen Republik. Er erhielt auch den britischen Order of the Bath. Er selbst hatte Orden immer abgelehnt und als Bundespräsident vergeblich versucht, die Abstufungen des Bundesverdienstkreuzes abzuschaffen.

Zum Gedenken wurde 1977 von der SPD der Gustav-Heinemann-Bürgerpreis gestiftet. Ab 1982 werden zudem Kinder- und Jugendbücher, die ihre Leser zu gewaltfreier Konfliktlösung und einem friedlichen Miteinander ermutigen, mit dem Gustav-Heinemann-Friedenspreis für Kinder und Jugendbücher ausgezeichnet.

Die Gustav-Heinemann-Brücke über die Spree im Berliner Bezirk Mitte wurde 2005 als eine Verbindung für Fußgänger zwischen den beiden Spreepromenaden in der Nähe des Hauptbahnhofs eingeweiht.

Im Gedenken an den Bruder seines Urgroßvaters Carl Walter, der als Barrikadenkämpfer am Maiaufstand 1849 in Elberfeld teilgenommen hatte und als Gefangener in den Kasematten der Festung Rastatt starb, setzte Heinemann sich ein für die Gründung der Erinnerungsstätte für die Freiheitsbewegungen in der deutschen Geschichte in Rastatt.

Sein politisches Erbe, besonders sein starkes Engagement für Bürger- und Menschenrechte, versuchte die Gustav Heinemann-Initiative (heute: Humanistische Union) zu bewahren.

Der Nachlass Gustav Heinemanns befindet sich im Archiv der sozialen Demokratie der Friedrich-Ebert-Stiftung. Er hat in seinem Leben mindestens 2.500 öffentliche Reden gehalten, von denen er selbst von 1946 bis 1969 2.074 Redemanuskripte sorgfältig aufgelistet hatte. Seine von seinem Nachlassverwalter Werner Koch erstellte Bibliografie umfasst 1285 Einzeltitel.[8]

Einzelnachweise

  1. Helmut Lindemann: Gustav Heinemann. Ein Leben für die Demokratie. Kösel-Verlag 1986 (1. Auflage 1978), ISBN 3-466-41012-6, S. 28
  2. Helmut Lindemann: Gustav Heinemann. Ein Leben für die Demokratie. Kösel-Verlag 1986 (1. Auflage 1978), ISBN 3-466-41012-6, S. 14
  3. Helmut Lindemann: Gustav Heinemann. Ein Leben für die Demokratie. Kösel-Verlag 1986 (1. Auflage 1978), ISBN 3-466-41012-6, S. 32
  4. Diether Koch: Heinemann, Gustav Walter. In: Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon (BBKL). Band 17, Herzberg 2000, ISBN 3-88309-080-8, Sp. 620–631.
  5. Hans Prolingheuer: Kleine politische Kirchengeschichte, Köln 1984, S. 120.
  6. Helmut Lindemann: Gustav Heinemann. Ein Leben für die Demokratie. Kösel-Verlag 1986 (1. Auflage 1978), ISBN 3-466-41012-6, S. 89
  7. Hans Prolingheuer: Kleine politische Kirchengeschichte, Köln 1984, S. 123
  8. a b c Werner Koch: Bezahlte Rowdys, gekaufte Gewalt. In: Deutsches Allgemeines Sonntagsblatt NR. 27, 6. Juli 1986
  9. Hans Prolingheuer: Kleine politische Kirchengeschichte, Köln 1984, S. 150
  10. Bertold Klappert: Versöhnung und Befreiung. Versuche, Karl Barth kontextuell zu verstehen. Neukirchener Verlag 1994, S. 264f
  11. Helmut Lindemann: Gustav Heinemann. Ein Leben für die Demokratie. Kösel-Verlag 1986 (1. Auflage 1978), ISBN 3-466-41012-6, S. 200–218
  12. Ingelore Winter, Unsere Bundespräsidenten S. 95
  13. Universität Münster: Institutionalisierungen der Friedenswissenschaft
  14. Helmut Lindemann: Gustav Heinemann. Ein Leben für die Demokratie. Kösel-Verlag 1986 (1. Auflage 1978), ISBN 3-466-41012-6, S. 246
  15. Helmut Lindemann: Gustav Heinemann. Ein Leben für die Demokratie. Kösel-Verlag 1986 (1. Auflage 1978), ISBN 3-466-41012-6, S. 261
  16. Gedenktafel am Objekt
  17. Diether Posser: Erinnerungen an Gustav W. Heinemann
  18. Helmut Lindemann: Gustav Heinemann. Ein Leben für die Demokratie. Kösel-Verlag 1986 (1. Auflage 1978), ISBN 3-466-41012-6 S. 276

Werke

  • Die Spartätigkeit der Essener Kruppschen Werksangehörigen unter besonderer Berücksichtigung der Kruppschen Spareinrichtungen. Dissertation, 1922
  • Die Verwaltungsrechte an fremdem Vermögen. Dissertation, 1929
  • Aufruf zur Notgemeinschaft für den Frieden Europas. Reden auf einer öffentlichen Kundgebung im Landtagsgebäude Düsseldorf. Mit Helene Wessel und Ludwig Stummel, 1951
  • Deutsche Friedenspolitik. Reden und Aufsätze, Verlag Stimme der Gemeinde, Darmstadt 1952.
  • Deutschland und die Weltpolitik. Hrsg. Notgemeinschaft für den Frieden Europas 1954.
  • Was Dr. Adenauer vergißt. Frankfurter Hefte 1956.
  • Arbeitstagung "Verständigung mit dem Osten?" am 24. u. 25. März 1956 im Hotel Harlass in Heidelberg. Hrsg. Ehrenberg Verband Nordbadische Volkshochschulen 1956.
  • Im Schnittpunkt der Zeit. Mit Helmut Gollwitzer, Reden und Aufsätze, Verlag Stimme der Gemeinde, Darmstadt 1957.
  • Obrigkeit. Mit Martin Fischer, 1959.
  • Der Bergschaden. Engel Verlag, 3. Auflage 1961.
  • Verfehlte Deutschlandpolitik. Irreführung und Selbsttäuschung. Artikel und Reden, Stimme-Verlag, Frankfurt/M 1966.
  • Warum ich Sozialdemokrat bin. Hrsg. SPD-Vorstand 1968.
  • Gedenkrede zum 20. Juli 1944. Lettner-Verlag, 1969.
  • Frauen vor Gericht. Mit Hildegard Damrow, Ullstein, 1969.
  • Zur Reichsgründung 1871 – Zum 100. Geburtstag von Friedrich Ebert. Kohlhammer, Stuttgart 1971.
  • Plädoyer für den Rechtsstaat. Rechtspolitische Reden und Aufsätze. C. F. Müller, 1969.
  • Reden und Interviews des Bundespräsidenten (1. Juli 1969 – 30. Juni 1970). Hrsg. Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, 5 Bände 1970–1974.
  • Präsidiale Reden. Edition suhrkamp 790, Frankfurt/M 1975
  • Versöhnung ist wichtiger als ein Sieg (=Erbauliche Reden 3). Vier Weihnachtsansprachen 1970–1973 und H. Gollwitzers Ansprache bei der Beerdigung von G. Heinemann 1976. Neukirchen 1976
  • Reden und Schriften:
    Band I: Allen Bürgern verpflichtet. Reden des Bundespräsidenten 1969–1974, Frankfurt/M 1975
    Band II: Glaubensfreiheit – Bürgerfreiheit. Reden und Aufsätze zur Kirche, Staat – Gesellschaft, Hrsg. Diether Koch (mit thematisch geordneter Bibliographie), Frankfurt/M 1976
    Band III: Es gibt schwierige Vaterländer … Aufsätze und Reden 1919–1969, München 1988, Hrsg. Helmut Lindemann, Frankfurt 1977
    Band IV: Unser Grundgesetz ist ein großes Angebot. Rechtspolitische Schriften, Hrsg. Jürgen Schmude, München 1989
  • Wir müssen Demokraten sein. Tagebuch der Studienjahre 1919–1922. Hrsg. Brigitte und Helmut Gollwitzer, München 1980
  • Der Frieden ist der Ernstfall. Hrsg. Martin Lotz, Kaiser Traktate 59, München 1981 (14 Texte 1951–1973)
  • Einspruch. Ermutigung für entschiedene Demokraten. Hrsg. Diether Koch, Verlag J.H.W. Dietz Nachfolger, Bonn 1999, ISBN 3-8012-0279-8
  • Gustav W. Heinemann. Bibliographie Hrsg. Friedrich-Ebert-Stiftung, Archiv der sozialen Demokratie, bearbeitet von Martin Lotz, Bonn-Bad Godesberg 1976 (1.285 Titel von 1919 bis 1976).

Literatur

Biografisches

  • Helmut Lindemann: Gustav Heinemann. Ein Leben für die Demokratie. Kösel-Verlag 1986 (1. Auflage 1978), ISBN 3-466-41012-6
  • Carola Stern: Zwei Christen in der Politik. Gustav Heinemann, Helmut Gollwitzer. Christian Kaiser, München 1979, ISBN 3-459-01229-3
  • Friedrich-Ebert-Stiftung (Hrsg.): Gustav Heinemann. Christ, Patriot und sozialer Demokrat, Eine Ausstellung des Archivs der sozialen Demokratie (Begleitheft zur Ausstellung, Bonn)
  • Hermann Vinke: Gustav Heinemann. ISBN 3-88977-046-0
  • Rudolf Wassermann: Gustav Heinemann. In: Claus Hinrich Casdorff: Demokraten. Profile unserer Republik. Königstein/Taunus 1983, S. 143–152
  • Ruth Bahn-Flessburg: Leidenschaft mit Augenmaß. Fünf Jahre mit Hilda und Gustav Heinemann. Christian Kaiser Verlag, München 1984, ISBN 3-459-01564-0
  • Friedrich Wilhelm Bautz: Heinemann, Gustav. In: Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon (BBKL). Band 2, Hamm 1990, ISBN 3-88309-032-8, Sp. 664–665.
  • Diether Koch: Heinemann, Gustav Walter. In: Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon (BBKL). Band 17, Herzberg 2000, ISBN 3-88309-080-8, Sp. 620–631.

Kirchenvertreter

  • Ulrich Bayer: "Zwischen Protestantismus und Politik. Gustav Heinemanns Weg im Nachkriegsdeutschland 1945 bis 1957." In: Jörg Thierfelder, Matthias Riemenschneider (Hrsg.): "Gustav Heinemann. Christ und Politiker. Mit einem Geleitwort von Manfred Kock", Hans Thoma Verlag, Karlsruhe 1999, S. 118–149.
  • Werner Koch: Heinemann im Dritten Reich. Ein Christ lebt für morgen. ISBN 3-7615-0164-1
  • Manfred Wichelhaus: Religion und Politik als Beruf. In: Bergische Blätter 1979, Heft 7, S. 12-2100813X
  • Manfred Wichelhaus: Politischer Protestantismus nach dem Krieg im Urteil Gustav Heinemanns. In: Titus Häussermann und Horst Krautter (Hrsg.): Die Bundesrepublik und die Deutsche Geschichte. Gustav-Heinemann-Initiative, Stuttgart 1987, S. 100–120
  • Joachim Ziegenrücker: Gustav Heinemann - ein protestantischer Staatsmann. In: Orientierung. Berichte und Analysen aus der Arbeit der Evangelischen Akademie Nordelbien. Heft 4 (Okt.–Dez. 1980), S. 11–23

Politiker

  • Dieter Dowe, Dieter Wunder (Hrsg.): Verhandlungen über eine Wiedervereinigung statt Aufrüstung! Gustav Heinemann und die Eingliederung der Bundesrepublik in das westliche Militärbündnis, Forschungsinstitut der Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn 2000, ISBN 3-86077-961-3 (Friedrich-Ebert-Stiftung / Gesprächskreis Geschichte; Bd. 39)
  • Gotthard Jasper: Gustav Heinemann. In: Walther L. Bernecker / Volker Dotterweich (Hrsg.) Persönlichkeit und Politik in der Bundesrepublik Deutschland, Bd. 1, Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1982, ISBN 3-525-03206-4, S. 186–195
  • Diether Koch: Heinemann und die Deutschlandfrage. Christian Kaiser, München 1986, ISBN 3-459-00813-X
  • Diether Posser: Erinnerungen an Gustav W. Heinemann. Vortrag einer Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung und des Bundesarchivs am 25. Februar 1999 im Schloß Rastatt, Forschungsinstitut der Friedrich-Ebert-Stiftung, Historisches Forschungszentrum, Bonn 1999, ISBN 3-86077-810-2 (Friedrich-Ebert-Stiftung / Gesprächskreis Geschichte; Bd. 24)
  • Jörg Treffke: Gustav Heinemann, Wanderer zwischen den Parteien. Eine politische Biographie. Schöningh, Paderborn (u.a.) 2009. ISBN 978-3-506-76745-5
  • Hans-Erich Volkmann: Gustav W. Heinemann und Konrad Adenauer. Anatomie und politische Dimension eines Zerwürfnisses. In: Geschichte in Wissenschaft und Unterricht, Jg. 38, 1987, H. 1, S. 10–32
  • Jürgen Wendler: Im aufrechten Gang durch wechselvolle Zeiten. Von Gustav Heinemann, der heute 100 Jahre alt geworden wäre, können Demokraten immer noch viel lernen. In: Weser Kurier, 23. Juli 1999
  • Rainer Zitelmann: Demokraten für Deutschland: Adenauers Gegner – Streiter für Deutschland. Ullstein TB Zeitgeschichte, Frankfurt/M. 1993, ISBN 3-548-35324-X

Bundespräsident

  • Joachim Braun: Der unbequeme Präsident, C.F. Müller, Karlsruhe 1972, ISBN 3-7880-9557-1
  • Gustav W. Heinemann, Heinrich Böll, Helmut Gollwitzer, Carlo Schmid: Anstoß und Ermutigung. Bundespräsident 1969–1974. Suhrkamp Verlag KG, 1974, ISBN 3-518-02046-3
  • Hermann Schreiber, Frank Sommer: Gustav Heinemann, Bundespräsident. Fischer-TB (1. Auflage 1969), Frankfurt/Main 1985, ISBN 3-436-00948-2
  • Ingelore M. Winter: Gustav Heinemann. In: Unsere Bundespräsidenten. Von Theodor Heuss bis Richard von Weizsäcker. Sechs Porträts. Düsseldorf 1988, S. 91–129.
  • Daniel Lenski: Von Heuss bis Carstens. Das Amtsverständnis der ersten fünf Bundespräsidenten unter besonderer Berücksichtigung ihrer verfassungsrechtlichen Kompetenzen. EKF, Leipzig/Berlin 2009, ISBN 978-3-933816-41-2.

Weblinks

 Commons: Gustav Heinemann – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

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