Alger Hiss

Alger Hiss
Alger Hiss

Alger Hiss (* 11. November 1904 in Baltimore, Maryland; † 15. November 1996 in New York City) war ein amerikanischer Rechtsanwalt und US-Regierungsbeamter, den man nach dem Zweiten Weltkrieg der Spionage bezichtigte. Wegen der Verjährung konnte man ihn nur wegen Meineids anklagen und eine Jury sprach ihn schuldig. Ein US-Bundesgericht verurteilte ihn zu fünf Jahren Gefängnis, doch wurde er nach drei Jahren entlassen. Zwei Jahrzehnte später gelang es ihm, seine Anwaltslizenz zurückzuerhalten, doch seine lebenslangen Versuche, eine Rücknahme der Verurteilung zu erreichen und damit seinen Ruf wiederherzustellen, blieben erfolglos.

Inhaltsverzeichnis

Jugend und Frühkarriere

Hiss wurde in Baltimore (US-Bundesstaat Maryland) geboren. Er besuchte eine vornehme High School, die Baltimore City College High School, und ging danach an eine Elite-Universität, die Johns Hopkins University. Nach seinem Bachelor-Abschluss studierte er Jura an der Harvard University, wo er Protegé von Felix Frankfurter war. Frankfurter wurde später Richter am US-Bundesgerichtshof (United States Supreme Court). Gleich nach dem Studium arbeitete er für ein Jahr als Assistent bei dem bejahrten Richter am Bundesgerichtshof, Oliver Wendell Holmes, Jr., der damals wahrscheinlich der angesehenste Jurist in Amerika war. 1933 trat Hiss in die US-Regierung ein. Er arbeitete als Berater und Rechtsanwalt für den Stab des New Deal-Reformprogrammes von Präsident Franklin D. Roosevelt. Hiss beschäftigte sich zuerst mit der Agrarreform (mit der Agricultural Adjustment Administration, die die Farmer unterstützen sollte) sowie mit dem Nye-Ausschuss. Diese Gruppe ermittelte gegen verschiedene Rüstungshersteller wegen verbotener Preisabsprachen im Ersten Weltkrieg (obwohl Hiss das Komitee schon längst verlassen hatte). Am Anfang seines Dienstes war Hiss auch im Justizministerium tätig.

1936 begann Hiss beim Außenministerium der USA (dem State Department) zu arbeiten, wo er bald Assistent von Francis Sayre, einem Schwiegersohn des verstorbenen Präsidenten Woodrow Wilson wurde. Hiss erhielt verschiedene Aufgaben unter Edward Stettinius Jr., dem Außenminister der Vereinigten Staaten.

1944, während des Zweiten Weltkrieges, arbeitete Hiss in einer neuen Abteilung des Außenministeriums, dem „Director of the Office of Special Political Affairs” (Direktor der Abteilung für politische Sonderangelegenheiten). Diese Abteilung war für die internationale Planung und Organisation nach Kriegsende verantwortlich. Später wurde er deren Direktor und war deshalb Mitglied des Stabs der Konferenz in Dumbarton Oaks, wo die ersten Pläne für die künftigen Vereinten Nationen entworfen wurden.

1945 begleitete Hiss Präsident Roosevelt zur Jalta-Konferenz, wo Roosevelt die Zukunft Europas mit Winston Churchill und Josef Stalin erörterte. Er war an der Verhandlung über die Einzelheiten zur Schaffung der UN beteiligt. Zu diesem Zeitpunkt lehnte Hiss Stalins Forderung nach sechzehn Stimmen (für jede sowjetische Unionsrepublik eine) bei der Generalversammlung ab. Schließlich stimmten die Sowjets dem Kompromiss zu, zwei zusätzliche Plätze zu erhalten. Anschließend reiste Hiss mit dem neuen Außenminister, Edward Stettinius Jr., nach Moskau. Bei der ersten Versammlung der UNO-Delegierten in San Francisco am 26. Juni 1945 war Hiss provisorischer UN-Generalsekretär. Danach ernannte man ihn zum Direktor der Abteilung für politische Sonderangelegenheiten.

1946 enthüllte eine Sicherheitsermittlung, dass Hiss bestimmte Geheimberichte erhalten hatte, die ihm nicht zustanden. Die Berichte beinhalteten die neue Nuklearwissenschaft, sowie die amerikanische Außenpolitik gegenüber China und andere Angelegenheiten, die mit dem militärischen Nachrichtendienst zu tun hatten. Kurz danach kündigte Hiss. Er informierte den Außenminister, dass er den öffentlichen Dienst verlassen würde, um Präsident der Carnegie-Stiftung für internationalen Frieden zu werden.

Der Fall Alger Hiss

Die öffentliche Kontroverse setzte 1948 ein. Whittaker Chambers, einer der Redakteure des TIME-Magazins und ehemaliges Mitglied der Kommunistischen Partei der Vereinigten Staaten (KPUSA), behauptete, dass Hiss Spion und Verräter gewesen sei. Chambers hatte schon gestanden, selbst ein Kommunist gewesen zu sein und in den 1930er Jahren die Sowjetunion unterstützt zu haben. Chambers behauptete, dass Hiss Dokumente einem Oberst der NKWD ausgehändigt hätte. Er, Chambers, sei mit Hiss und seiner Ehefrau, Priscilla, gut befreundet. Als Beweis dafür zitierte Chambers mehrere persönliche Einzelheiten über Hiss und Priscilla, z. B. ihre Kosenamen. Hiss besäße angeblich eine Woodstock-Schreibmaschine, auf der er den Inhalt der Geheimdokumente getippt habe.

Der Hiss-Fall wurde ein riesiger Skandal. Er schob den damaligen Abgeordneten des US-Repräsentantenhauses Richard M. Nixon in das Rampenlicht, der Mitglied des „Komitees für unamerikanische Umtriebe” des Repräsentantenhauses war. Informationen über Hiss erhielt Nixon auch durch das FBI, das ihm diese konspirativ über den katholischen Priester John Cronin zukommen ließ.

Obwohl seine Freunde ihm davon abrieten, erschien Hiss freiwillig vor dem Ausschuss. Er leugnete, Chambers je gekannt zu haben, verstrickte sich dann jedoch in Widersprüche.

Hiss reagiert

Nachdem Chambers im Radio verkündet hatte, dass Hiss Geheimagent der UdSSR war, klagte Hiss Chambers wegen Rufmord und Verleumdung an. Daraufhin veröffentlichte Chambers die so genannten „Baltimore Dokumente”. Dies waren Kopien einer Reihe staatlicher Dokumente, die Chambers in den 1930er Jahren von Hiss angeblich bekommen hatte. Laut Chambers′ Aussage habe Priscilla die Dokumente abgetippt, danach habe Hiss selber die Kopien fotografiert und die Negative dem Spionagenetz geliefert. Später brachte Chambers weitere Beweisstücke hervor. Sie bestanden aus Mikrofilmen, die Chambers in Gegenwart der Presse an Richard Nixon übergab. Chambers erklärte, er habe aus Angst um sein Leben die Mikrofilme in einem ausgehöhlten Kürbis auf seiner Farm in Maryland versteckt. Die Papiere wurden deshalb sehr schnell als die „Pumpkin Papers” (Kürbispapiere) bezeichnet.

Der Meineidsprozess

Die Ungereimtheiten in Hiss’ Aussagen bildeten die Basis für neue Bezichtigungen. Wegen der Verjährungsfrist war es bereits zu spät, Hiss der Spionage anzuklagen. Daher klagte die Grand Jury und dann die US-Staatsanwaltschaft ihn wegen Meineids an. Der erste Prozess begann am 31. Mai 1949, scheiterte aber wegen einer „hung jury” (gespaltene Jury), denn das Votum der Jury musste einstimmig sein. Hiss erbrachte als Beweis die Aussagen vieler Zeugen: US-Senator Adlai Ewing Stevenson II., Richter Felix Frankfurter und den ehemaligen Präsidentenkandidaten und angesehenen Rechtsanwalt John W. Davis. Chambers gestand, dass er über zehn Jahre regelmäßig und konsequent gelogen hatte, manchmal unter Eid, als er Hiss' der Spionage bezichtigt hatte. Der zweite Prozess dauerte vom 17. November 1949 bis 21. Januar 1950. Ein Agent des FBI bestätigte, dass die Schreibmaschine von Hiss die einzige auf der Welt sei, mit der die Geheimdokumente abgetippt wurden. Nach weniger als 24 Stunden Beratung bestätigten die Geschworenen die Anklage auf Meineid.

Das Gericht in zweiter Instanz sowie der Bundesgerichtshof weigerten sich, die Entscheidung zu annullieren. Am 25. Januar 1950 verurteilte man Hiss zu fünf Jahren Gefängnis, er verbrachte aber nur 44 Monate dort. Im November 1954 wurde er entlassen. Sein Ruf war zerstört und seine Karriere zu Ende.

Die Anwaltsbehörde von Massachusetts entzog Hiss das Recht, als Anwalt zu arbeiten. In der Folge verdiente er seinen Lebensunterhalt als Vertreter für eine Schreibwarenfirma . Für den Rest seines Lebens behauptete er aber, dass er unschuldig sei. Er unterbreitete sogar ein Coram-Nobis-Bittgesuch. Er behauptete, er habe wissenschaftliche Nachweise dafür, dass die Schreibmaschinenbeweise gefälscht waren. Die Baltimore-Dokumente, so Hiss, seien ebenfalls Fälschungen.

Unregelmäßigkeiten

Noch später behauptete John Dean, Richard Nixons Rechtsanwalt und Berater im Weißen Haus, dass Nixon einem anderen Berater, Charles Colson, die „Wahrheit” mitgeteilt hätte: „Die Schreibmaschinen sind’s. Beim Hiss-Fall haben wir eine hergestellt”. Colson bestritt, eine solche Konversation geführt zu haben, und die berühmten ausführlichen Tonbänder von Nixon bewiesen nichts. Deshalb lehnte ein Gericht Hiss’ Bittgesuch für einen neuen Prozess ab.

1975 verklagte Hiss die US-Regierung nach dem Freedom of Information Act (FOIA), einem Gesetz, unter dem die Regierung bestimmte Informationen zugänglich machen muss, vorausgesetzt, der Kläger kann seine Forderung rechtfertigen. Der Prozess bewies die folgenden Punkte :

  • Ein FBI-Agent beging wissentlich Meineid, als er sagte, die Fälschung von getippten Dokumenten sei unmöglich;
  • Das FBI wusste, dass die als Beweisstück unterbreitete Schreibmaschine nicht Hiss gehört haben konnte; trotzdem hielt man diese Informationen gegenüber Hiss zurück;
  • Das FBI hatte einen Informanten, Horace W. Schmahl, einen von Hiss angestellten Privatdetektiv. Schmahl informierte die Regierung über Hiss' Verteidigungsstrategie.

Andere Informationen, auf die Hiss einen Anspruch hatte, betrafen die Tatsache, dass das FBI von Chambers’ Homosexualität längst gewusst hatte. Darüber hinaus hatte das FBI Hiss intensiv beobachtet. Sie belauschte ihn per Telefon und las seine Post – es gab aber keine Hinweise, dass Hiss je Spion oder Kommunist war. (Übrigens, zu keiner Zeit war es tatsächlich illegal oder untersagt, Kommunist zu sein.)

Es stellte sich auch heraus, dass die „Kürbispapiere”, nämlich die fünf Mikrofilme, eine Katze im Sack waren. Nixon hatte sie als Beweis für eine „Reihe der schwerwiegendsten Aktivitäten des Geheimnisverrats... in der Geschichte Amerikas” bezeichnet. Die neu offenbarten Informationen zeigten jedoch, dass eine Rolle leer war; die anderen enthielten irrelevante, unklassifizierte Informationen über Feuerlöscher und Rettungsflöße, die jedermann problemlos bekommen konnte.

Chambers, der 1961 an einem Herzinfarkt starb, nahm seine Anschuldigungen nie zurück. Hiss bekam 1975 seine Zulassung zurück, in Massachusetts als Anwalt zu arbeiten. Er versuchte, seinen Ruf vollkommen wiederherzustellen, doch das Oberste Gericht entschied, dass der Schuldspruch wegen Meineids aufrechterhalten wurde.

Neuer Beweis aus den sowjetischen Archiven

Hiss verkündete, er fühle sich endlich bestätigt, als 1992 der ehemalige sowjetische General und Stalin-Autor Dmitri Wolkogonow klarstellte, dass die sowjetischen Archive keinen Beweis gegen Hiss enthielten. Allerdings gab Wolkogonow zu, dass er nur zwei Tage mit der Suche verbracht und den KGB-Archivaren vertraut habe.

Alger Hiss verbrachte seine letzten Tage in Greenwich Village, New York. Er wurde fast blind, und sein Sohn Tony half ihm bei den fortdauernden Bemühungen, seine Unschuld zu beweisen. 1996 veröffentlichte die US-Regierung die Papiere des „VENONA-Projektes”. Diese waren dechiffrierte Botschaften der russischen Nachrichtendienste während der 1940er Jahre. Die Dokumente erwähnen einen sowjetischen Spion mit dem Kodexnamen „Alex”, der das US-Außenministerium infiltriert hatte. Die biografischen Einzelheiten passten zu Hiss. Andere Dokumente erwähnen einen „Ales”; es kann wahrscheinlich nie festgestellt werden, ob das ein Tippfehler war oder nicht. Es ist bekannt, dass die Russen in den 1930er Jahren für Hiss den Codenamen „Advokat” benutzt hatten; erst im Jahre 1945 tauchte „Ales” auf. „Leonard” kam in den entzifferten Venonabotschaften nicht vor. Es mag wohl ein früherer oder späterer Name gewesen sein.

Der Hiss-Fall bleibt vehement umstritten. Seit Jahrzehnten ist er der endgültige Lackmustest zwischen den amerikanischen Konservativen und den Links-Liberalen. Die Konservativen haben immer geglaubt, dass Hiss durchaus schuldig war; Chambers war ihr Held und Regnery Press, ein konservativ-orientierter Verlag, veröffentlichte seine Autobiographie, unter dem Titel Witness (Zeuge). Hingegen betrachten die Liberalen die ganze Angelegenheit als eine groteske Unverschämtheit. Die Linken weisen gerne auf Nixons unehrliches Verhalten im Watergate-Skandal hin; Nixons Missetaten, argumentieren sie, bewiesen a fortiori seine unentschuldbare Tücke. Deswegen sei es ausgeschlossen, Nixon anstatt Hiss zu glauben.

Literatur

  • The Alger Hiss Research and Publication Project: The Alger Hiss Story: Search for the Truth.
  • James Thomas Gay: The Alger Hiss Spy Case. American History (May-June 1998)
  • Eduard Mark: Who Was „Venona“s’ „Ales?“ Cryptanalysis and the Hiss Case. Intelligence and National Security 18, no. 3 (Autumn 2003).
  • Allen Weinstein und Alexander Vassiliev: The Haunted Wood: Soviet Espionage in America – the Stalin Era. Random House, New York 1999).
  • Allen Weinstein: Perjury: The Hiss-Chambers Case. Random House, 1997, ISBN 0394495462 (pro Hiss).
  • Alexander Vassiliev: Notes on Anatoly Gorsky’s December 1948 Memo on Compromised American Sources and Networks. (Annotated) www.johnearlhaynes.org.

Weblinks


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