Alimente

Alimente

Unter Unterhalt oder Alimente versteht man Leistungen zur Sicherstellung des Lebensbedarfs einer Person. Die Verpflichtung, Unterhalt zu leisten, kann sich aus einer vertraglichen Vereinbarung oder kraft Gesetzes ergeben. Unterhalt ist einer der Grundpfeiler der Sozialfürsorge und sozialen Sicherheit.

Inhaltsverzeichnis

Grundlagen

Der Unterhalt ist eine der Grundlagen der sozialen Absicherung, der darauf beruht, dass sich Familienmitglieder gegenseitig materiell und finanziell unterstützen. Er basisert sowohl auf dem Solidaritätsprinzip wie auch dem Prinzip von innerfamiliärer Fürsorge, und definiert die Familie als Bedarfsgemeinschaft.

Geldunterhalt, Naturalunterhalt, Betreuungsunterhalt

Unterhalt umfasst alle Leistungen zur Sicherstellung des Lebensbedarfs einer Person.

Der Begriff Alimente, was in der französischen Sprache so viel wie „Lebensmittel“ oder „Nahrung“ bedeutet, bezieht sich in der heutigen Rechtssprache auf Geldunterhalt (Barunterhalt), während der Unterhaltsbegriff auch Naturalunterhalt und Betreuungsunterhalt beinhaltet.

Nutzniesser von Unterhaltsleistungen

Die grundlegenden sozialen Absicherungen durch Unterhalt betreffen etwa:

Unterhaltspflicht

Unterhaltspflichten bestehen in verschiedenen Kulturen etwa aufgrund:

Nationale Regelungen

Deutschland

Hauptartikel: Unterhalt (Deutschland), Kindesunterhalt

In Deutschland ist der Unterhalt im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, insbesondere im Familienrecht. Für Lebenspartner gilt das Unterhaltsrecht der Ehe entsprechend. Zu beachten sind ferner die von den einzelnen Oberlandesgerichten herausgegebenen unterhaltsrechtlichen Leitlinien, die sich im Detail durchaus unterscheiden können.

Österreich

Unterhalt umfasst die Leistungen für folgende Personengruppen:[1]

  • Die Unterhaltsverpflichtungen von Eltern/Großeltern und dernen Nachlassern gegenüber Kindern, sowie der „verkehrte“ Unterhalt von Kindern für ihre Eltern und Großeltern sind durch das österreichische Kindschaftsrecht, einem Teil des Familienrechts, geregelt.
  • In der Ehe besteht gemeinsame Unterstützungspflicht nach § 94 AGBG, was auch den ehelichen Unterhalt miteinschliesst. Bei Scheidungen kann, falls diesbezüglich keine einvernehmliche Vereinbarung getroffen wird, ein verschuldensabhängiger Anspruch auf Unterhalt gegenüber dem ehemaligen Gatten entstehen. Im Falle einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft entsteht im Zusammenleben unter Umständen, bei Trennung aber kein Unterhaltsanspruch gegenüber dem Partner.

Unterhaltsanspruch ist einklagbar.

Zu Details siehe auch: Zukunftsvorsorge

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Unterhalt. In: Bürger/innen » Finanzen. HELP.gv.at, 1.1.2009. Abgerufen am 19. April 2009.

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  • Alimente — (lat., »Nahrungsmittel«), wiederkehrende Leistungen, die gewisse Personen einander entweder zum notdürftigen oder standesgemäßen Lebensunterhalt zu gewähren verpflichtet sind. Diese Unterhaltspflicht kann auf Willenserklärung, Gesetz oder… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Aliménte — (lat., »Nahrungsmittel«), Unterhalt, Pflegegelder; Alimentation, Verpflegung; rechtlich: Verabreichung des Lebensunterhalts. Unehliche Kinder hat nach röm. und franz. Recht bloß die Mutter, nach deutschem Recht, und zwar vor der Mutter, auch der… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Alimente — Alimente, Mittel zur Lebenserhaltung, also Nahrung, Kleidung u.s.w. Die Pflicht, A. zu verabreichen, wird durch die Natur der Familienverbindung begründet. Eltern müssen ihre Kinder resp. Descendenten alimentiren, die Kinder ihre Eltern resp.… …   Herders Conversations-Lexikon

  • alimenté — alimenté, ée (a li man té, tée) part. passé. Des populations alimentées insuffisamment deviennent malades et dépérissent. Des haines alimentées par l opposition des intérêts …   Dictionnaire de la Langue Française d'Émile Littré

  • Alimente — Alimente: Der Ausdruck für »Unterhaltsbeiträge (besonders für uneheliche Kinder)« wurde im 15. Jh. aus lat. alimenta (Neutr. Plur. von alimentum) entlehnt. Seit der 1. Hälfte des 18. Jh.s wird das Wort in der Rechtssprache verwendet. Das lat.… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Alimente — die Alimente (Oberstufe) Leistungen zur Sicherstellung des Lebensbedarfs eines Kindes, die von einem der Ehegatten nach der Scheidung gezahlt werden Synonyme: Unterhalt, Unterhaltsbeitrag, Unterhaltszahlung Beispiele: Die einzige Pflicht, die er… …   Extremes Deutsch

  • Alimente — Sprachtipp: Die Bezeichnung Alimente ist nicht fachsprachlich; sie wird seit der Reform des Familienrechts immer seltener verwendet. Hauptsächlich üblich sind die neutral zu bewertenden Ausdrücke Unterhalt, Unterhaltsbeiträge, Unterhaltszahlungen …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Alimente — A·li·mẹn·te die; Pl; das Geld, das ein Mann (monatlich) der Mutter seines unehelichen Kindes bezahlen muss, wenn er nicht mit ihr zusammenwohnt <Alimente zahlen; einen Mann auf Alimente verklagen> …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Alimente — Unterhaltszahlung; Ziehgeld; Unterhalt * * * Ali|mẹn|te <Pl.> [lat. alimenta (Sg.: alimentum) = Nahrungsmittel, zu: alere = ernähren; aufziehen]: regelmäßig zu zahlender Unterhaltsbeitrag, Aufwendungen für den Lebensunterhalt, bes. für ein …   Universal-Lexikon

  • Alimente, die — * Die Alimếnte, sing. car. aus dem Lat. Alimenta, in der Rechten, der durch die Gesetze bestimmte Unterhalt, welchen jemand in manchen Fällen dem andern geben muß. Daher die niedrigen veralimentiren, diesen Unterhalt reichen, die Alimentatiōn,… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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