Hans-Joachim Jentsch

Hans-Joachim Jentsch

Hans-Joachim Jentsch (* 20. September 1937 in Fürstenwalde/Spree) ist ein deutscher Politiker der CDU und war von 1996 bis 2005 Richter des Bundesverfassungsgerichts.

Inhaltsverzeichnis

Leben und Beruf

Nach dem 2. Staatsexamen im Jahre 1966 wurde Jentsch in Marburg mit einer Arbeit über Die Beurteilung summarischer Exekutionen durch das Völkerrecht promoviert. Im selben Jahr wurde er als Rechtsanwalt zugelassen, in dieser Eigenschaft wurde er in Wiesbaden tätig. 1977 erfolgte zudem die Bestellung zum Notar. Beide Zulassungen ruhten während seiner Tätigkeit als Oberbürgermeister, Minister und Verfassungsrichter. Hans-Joachim Jentsch ist verheiratet und hat eine erwachsene Tochter. Hans-Joachim Jentsch lebt in Wiesbaden.

Abgeordneter

Von 1976 bis 1982 war Jentsch Abgeordneter des Deutschen Bundestages. Von 1987 bis 1990 war er Landtagsabgeordneter in Hessen.

Öffentliche Ämter

1982 wurde Jentsch von der Stadtverordnetenversammlung zum Oberbürgermeister von Wiesbaden gewählt. Nach der Hessischen Kommunalwahl 1985 wurde er von der Stadtverordnetenversammlung aufgrund veränderter Mehrheitsverhältnisse vorzeitig aus dem Amt wieder abberufen.

Nach der Wiedervereinigung diente er dem Freistaat Thüringen von 1990 bis 1994 als Justizminister und von 1995 bis 1996 nebenamtlich als Mitglied des Thüringischen Verfassungsgerichtshofs.

Bundesverfassungsrichter

Vom 3. Mai 1996 bis zum altersbedingten Ausscheiden am 30. September 2005 war er Mitglied des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts und zuletzt Berichterstatter u. a. bei Parteiverbots- und Wahlprüfungsverfahren sowie in Verfahren des Parteien- und Wahlrechts. Sein Nachfolger im Amt ist Herbert Landau. Er galt als der zu seiner Zeit „politischste“ Richter des Bundesverfassungsgerichtes.[1]

Als Berichterstatter war er federführend unter anderem an der Entscheidung zum NPD-Verbotsverfahren vom 18. März 2003[2], der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 27. Juli 2004 zur Juniorprofessur[3] und zur Auflösung des 15. Deutschen Bundestages durch die Stellung der Vertrauensfrage vom 25. August 2005 („Vertrauensfrage II“)[4] beteiligt. Im umstrittenen Kopftuchurteil gehörte Jentsch der Minderheit an und votierte mit Di Fabio und Mellinghoff resultierend aus derm Neutralitätsgebot der Schulen bzw. dem Kopftuch als politisches Symbol gegen die Verfassungsbeschwerde der Lehrerin und damit im Sinne des Oberschulamts von Baden-Württemberg. In der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25. August 2005 zur Auflösung des 15. Deutschen Bundestags vertrat er nicht die Auffassung der Senatsmehrheit; die Entscheidung fiel mit sieben zu eins Stimmen. Jentsch begründete sein Sondervotum damit, dass durch die Auflösung des Bundestages durch ein konstruktives Misstrauensvotum zu einem im Grundgesetz bewusst nicht vorgesehenen Selbstauflösungsrecht des Bundestages führen würde, wenn man bei der Begründung allein auf die Lagebeurteilung des Kanzlers abstelle.

Seit Oktober 1994 war er als Lehrbeauftragter an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena tätig; im September 2004 bestellte ihn der Thüringer Kultusminister zum Honorarprofessor.

Ehrungen

Im Juli 2002 verlieh ihm die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena die Ehrendoktorwürde. Verliehen wurde ihm die Ehrendoktorwürde „für seine wissenschaftlichen Leistungen auf dem Gebiet des Staats- und Verfassungsrechts und seine besonderen Verdienste um das Gemeinwesen und die Rechts- und Verfassungsentwicklung in Deutschland“.[5] Das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband erhielt er im September 2005.

Mit Beschluss vom 18. November 2006 wurde ihm die Ehrenbürgerwürde der Stadt Wiesbaden verliehen.[6]

Der Ministerpräsident des Landes Hessen, Volker Bouffier, verlieh Hans-Joachim Jentsch am 5. November 2010 die Wilhelm-Leuschner-Medaille für Verdienste um die Deutsche Einheit.[7]

Einzelnachweise

  1. Die acht Richter des Zweiten Senats im Porträt , Deutsche Welle vom 25. August 2005
  2. Az. 2 BvB 1/01 BVerfGE 104, 370 = NJW 2002, 1187
  3. Az. 2 BvF 2/02 BVerfGE 111, 226 = NJW 2004, 2803 = NVwZ 2004, 1483.
  4. Az. 2 BVE 4/05 BVerfGE 114, 121 = NJW 2005, 2669 = DVBl 2005, 1310 = JuS 2006, 75.
  5. Mitteilung der Universität Jena vom 4. Juli 2004 zur Verleihung des Doktors ehrenhalber
  6. Mitteilung der Stadt Wiesbaden zur Verleihung der Ehrenbürgerwürde
  7. Bußer, Michael, Newsletter der Hessischen Landesregierung vom 5. November 2010

Weblinks


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