Hans-Otto de Boor

Hans-Otto de Boor

Hans-Otto de Boor (* 9. September 1886 in Schleswig; † 10. Februar 1956 in Göttingen) war ein deutscher Rechtswissenschaftler.

Inhaltsverzeichnis

Leben

De Boor wurde als Sohn des Archivardirektors Albert de Boor und Kathinka Mommsen geboren. Nachdem er zunächst Geschichte und Kunstgeschichte studiert hatte, entschied er sich dann für ein Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg, Berlin und Grenoble. Nach Absolvierung des ersten und zweiten juristischen Staatsexamen habilitierte er 1916/17 an der Universität Greifswald mit einer Arbeit zum Thema Urheber- und Verlagsrecht, nachdem er bereits 1910 an der Universität Heidelberg zum Dr. iur. promoviert worden war. 1913 heiratete er.

Ab 1917 war er dann, zunächst als Privatdozent, in Göttingen tätig. 1921 erfolgte seine Berufung als Ordinarius nach Frankfurt. 1934 ging er nach Marburg, war dann jedoch bereits 1935 in Leipzig tätig. Während des Dritten Reiches war er u.a. Mitglied des Nationalsozialistischen Rechtswahrerbunds, des Nationalsozialistischen Altherrenbunds, der Akademie für Deutsches Recht sowie Mitherausgeber der bedeutenden urheberrechtlichen Fachzeitschrift UFITA. Seit 1949 war er Mitglied der Deutschen Akademie der Wissenschaften. Im Jahr 1950 ging er zurück nach Göttingen.

Wirken

Über vier Jahrzehnte setzte sich de Boor mit einer Reform des deutschen Urheberrechts auseinander. In den letzten Jahren gehörte er einer Sachverständigenkommission des Bundesjustizministeriums an. Ein weiteres wichtiges Arbeitsfeld war die Rechtsvergleichung wobei er sich vor allem der Erforschung des angelsächsischen Rechts widmete. Wichtige Arbeiten leistete er auch zur Reform des deutschen Zivilprozessrechtes.

Werke

  • Urheber- und Verlagsrecht, 1917
  • Die Entscheidung nach Lage der Akten: ein Beitrag zur Lehre von der Schriftlichkeit im neuen Zivilprozeß, 1924
  • Die Deutsche Rentenbank und das Privatrecht: eine Studie über die Grenzen zwischen bürgerlichen und öffentlichem Recht, 1924
  • Die Kollision von Forderungsrechten, 1928
  • Vom Wesen des Urheberrechts: kritische Bemerkungen zum Entwurf eines Gesetzes über das Urheberrecht an Werken der Literatur, der Kunst und der Photographie, 1933
  • Die Methode des englischen Rechts und die deutsche Rechtsreform: Vortrag; gehalten in der Frankfurter Arbeitsgemeinschaft für Rechtsreform, 1934
  • Zur Reform des Zivilprozesses: vom Sinn staatlicher und ständischer Gerichtsbarkeit; Antrittsvorlesung, gehalten vor der Leipziger Juristenfakultät, 1938
  • Die Auflockerung des Zivilprozesses: ein Beitrag zur Prozeßreform, 1939
  • Rechtsstreit, einschließlich Zwangsvollstreckung: ein Grundriss, 1940
  • Zwangsvollstreckung, Konkurs, Vergleich, 1940
  • Zur Lehre vom Parteiwechsel und vom Parteibegriff, 1941
  • Gerichtsschutz und Rechtssystem: ein Beitrag zum Kampfe gegen das aktionenrechtliche Denken, 1941
  • Bürgerliches Recht, 1954
  • Zivilprozeßrecht, 1961

Literatur

  • Beileidsschreiben von M. Volmer für die Deutsche Akademie der Wissenschaften an den Rektor der Georg-August-Universität Göttingen, veröffentlicht in Wissenschaftliche Annalen 1956, Seite 355.
  • Georg Erler, Werner Weber, Eugen Ulmer, Karl Michaelis: Hans-Otto de Boor zum Gedenken. Ansprachen und Reden bei der Gedächtnisfeier der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Georg-August-Universität zu Göttingen am 29. Juni 1956, Göttingen 1957.

Weblinks


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