Alleinstellungswerbung

Alleinstellungswerbung

Die Alleinstellungswerbung (auch Spitzenwerbung) ist ein Sonderfall der vergleichenden Werbung. Im Allgemeinen versteht man unter Alleinstellungswerbung die Behauptung, eine Spitzenstellung am Markt einzunehmen. Dabei ist es egal, ob es um das Unternehmen selbst, seine Produkte oder Dienstleistungen etc. geht.

Eine Alleinstellungswerbung ist zulässig, wenn sie wahr ist. Gegenüber den Mitbewerbern muss tatsächlich ein objektiv deutlicher und nachhaltiger Vorsprung in den wesentlichen Kriterien wie Umsatz, Produktverbreitung etc. nachgewiesen werden können.

Ist die behauptete Spitzenstellung unwahr, ist die Werbung regelmäßig irreführend und damit unzulässig.

Beispiele

  • Superlative: Der Größte, Der Beste, Der Billigste, etc.
  • Komparativ: größer als, besser als, billiger als, etc.
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