Allfinanzprodukt

Allfinanzprodukt

Allfinanz bezeichnet die Kooperation von rechtlich getrennten Branchen der Finanzdienstleister wie Kreditinstituten (Banken, Sparkassen, Bausparkassen), Versicherern, und Investmentgesellschaften wie auch das Ergebnis dieses Prozesses. Man kann daher Allfinanzanbieter, Allfinanzvermittler und Allfinanzberater unterscheiden. Allfinanzanbieter sind Kooperationen von den genannten Finanzdienstleistern zum Zwecke eines abgestimmten Produktangebots für den gesamten Bedarf an Finanzdienstleistungen aus einer Hand. Die Kooperation kann im Rahmen eines Konzernverbundes oder auf vertraglicher Basis zwischen den rechtlich selbstständigen Finanzdienstleistern erfolgen. Allfinanzvermittler sind Finanzvermittler, die Produkte verschiedener, unabhängiger Anbieter mit dem Ziel in ihr Vermittlungsangebot aufnehmen, den gesamten Bedarf an Finanzdienstleistungen abdecken zu können. Allfinanzberater sind meist ebenso Vermittler; nur im Fall von Versicherungsberatern ist rechtlich klargestellt, dass diese ausschließlich beratend im Auftrag des Kunden tätig werden, ohne selbst zu vermitteln. Zur Allfinanz gehört in jedem Fall ein breites Angebot an Finanzdienstleistungen. Die Allfinanz entwickelte sich ab Anfang der 1970er Jahre.

Inhaltsverzeichnis

Entwicklung

Die verschiedenen Finanzdienstleistungsbranchen entwickelten sich historisch getrennt. Aus Sicherheitsgründen verlangten die gesetzlichen Bestimmungen, dass Bank- und Sparkassengeschäfte, Bauspargeschäfte, Versicherungsgeschäfte und Investmentgeschäfte von rechtlich getrennten Unternehmen betrieben werden. Erst in jüngerer Zeit, etwa seit den 1970er Jahren, kam es weltweit immer mehr zur einer Kooperation von Unternehmen der verschiedenen Branchen seitens der Anbieter durch Konzernbildung oder vertraglicher Kooperation. Dem standen lange in vielen Ländern rechtliche Hindernisse im Wege. In der Vermittlung gab es aber schon sehr lange eine enge Kooperation. Insbesondere Banken und Sparkassen haben schon sehr früh Produkte von Versicherern, Bausparkassen und Investmentgesellschaften vermittelt. Eine besondere Dynamik entwickelte der Prozess, als Versicherungsvermittler systematisch auch die Vermittlung anderer Finanzdienstleistungsprodukte übernahmen.

Allfinanzprodukte werden sowohl für private wie auch für institutionelle Anleger angeboten.

Wirtschaftliche Grundlagen

Die Vorteile der Allfinanz bestehen auf Kunden- und Anbieterseite.

Auf Kundenseite soll eine ganzheitliche Lösung für den Bedarf an Finanzdienstleistungen erreicht werden. Sowohl soll der gesamte Bedarf lückenlos abgedeckt als auch Überschneidungen der weiterhin von rechtlich selbstständigen Unternehmen angebotenen Teile vermieden werden, da solche zu unnötigen Kosten führen.

Auf Anbieter- bzw. Vermittlerseite soll die eigene Fachkompetenz im Bereich der Finanzdienstleistungen möglichst umfassend ausgenutzt werden, um damit aus der Kundenverbindung maximalen Nutzen ziehen zu können. Zudem gilt eine umfassend verbundene Kundenverbindung als stabiler. Kunden, die noch mit anderen Allfinanzverbünden Beziehungen haben, stehen immer unter dem Risiko der Abwerbung. Insbesondere bewirken langfristige Verträge wie Kredite, insbesondere Baudarlehen z.B. durch Bausparkassen, Lebens- und Krankenversicherungen eine dauerhafte Kundenverbindung.

Allerdings werden in der Praxis aus Kostengründen oft diese idealen Verhältnisse nicht erreicht. Eine ganzheitliche Lösung würde eine intensive Untersuchung der Bedarfssituation der Kunden, die meist nicht in der Lage sind, ihren Bedarf selbst zu bestimmen, erfordern. Verbraucherschützer beklagen oft, dass diese Untersuchung aus Kostengründen, aber vor allem auch mangelnder Kenntnisse der Vermittler, unterbleibt. Letztlich würde das Ergebnis nicht vom Bedarf sondern vom Provisionsinteresse des Vermittlers oder Gewinninteresse des Anbieters bestimmt. Damit würden Lücken verbleiben und unnötige Verträge abgeschlossen. Bevorzugt würden gerade langfristige Verträge abgeschlossen, um die Kundenverbindung zu sichern. Eine genaue Abstimmung der Produkte zwischen den rechtlich selbstständigen Anbietern ist oft nicht einfach und ist daher manchmal unvollständig, so dass es zu Überschneidungen kommt, die dem Kunden unnötige Kosten aufbürden.

Rechtliche Grundlagen

Die historisch bedingte rechtlich begründete Zersplitterung der Finanzdienstleistungen konnte nur langsam gemildert werden. Ursprünglich waren in den USA sogar Konzernverbünde zwischen Versicherern und Banken verboten. Dies endete erst durch die Gründung der Citigroup 1998. In Großbritannien war das Modell der Universalbank, die Kredite ausgeben und Kundengelder annehmen darf, lange unbekannt, so dass dort sogar das Bankwesen zersplittert war.

In Deutschland gab es schon lange eine enge Kooperation zwischen den Sparkassen und den öffentlich-rechtlichen Versicherern. Die Genossenschaftsbanken haben einen eigenen Versicherer, die R+V Versicherung, gegründet. Später haben auch große Bankkonzerne und Versicherungskonzerne jeweils Versicherer bzw. Banken hinzugekauft, so dass heute umfassende Allfinanzkonzerne bestehen. Auch gibt es enge Verbindungen zu Investmentgesellschaften und Bausparkassen. Diese Verflechtung wurde rechtlich dadurch Rechnung getragen, dass 2002 die bisher getrennten Aufsichtsbehörden für Versicherer, Kreditinstitute und Börsengeschäfte auf eine gemeinsame Einrichtung, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übertragen wurde. Allerdings müssen weiter die betreffenden Geschäfte von rechtlich selbstständigen Unternehmen betrieben werden (Kreditinstitute, Bausparkassen, Versicherer und Investmentgesellschaften). Für die entsprechenden Geschäfte gelten noch getrennte Aufsichtsgesetze. Allerdings wurde inzwischen auch die Kontrolle über die Eigentümer in die Aufsichtsgesetze übernommen, um den Verflechtungen zwischen verschiedenen Unternehmen in Konzernen gerecht zu werden.

Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

Siehe auch


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