Allgemeinbildende Höhere Schule

Allgemeinbildende Höhere Schule

Das Schulsystem in Österreich wird durch den Bund geregelt. Abgesehen von Schulversuchen sind deshalb sowohl Schultypen als auch Lehrpläne bundesweit vereinheitlicht. Das Unterrichtsministerium übernimmt wichtige Aufgaben wie Ausbildung der Lehrer und Erhaltung der Schulen.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Bildung durch die Kirche

Vor dem Jahre 1774 war die Bildung im Erzherzogtum Österreich den oberen Gesellschaftsschichten vorbehalten. Die Bildung war vor allem eine Aufgabe von Glaubensgemeinschaften, Mönche waren Verwalter des Wissens. Insbesondere auf dem Land waren daher die Menschen ungebildet.

Maria Theresia

Maria Theresia

Unter der Regentschaft von Maria Theresia entstand das staatliche Schulwesen im Erzherzogtum und den Kronländern. Im Zuge der Aufklärung erkannte die Regentin, dass das Staatsvolk der Träger des Staates ist und dass die Machtstellung nur mit Hilfe einer gebildeten Bevölkerung gehalten werden konnte.

Johann Ignaz Felbiger, dessen Lehrmethoden und -bücher zu dieser Zeit bereits anerkannt waren, entwarf eine neue Schulordnung, die so genannte „Allgemeine Schulordnung für die deutschen Normal-, Haupt und Trivialschulen in sämmtlichen Kayserlichen Königlichen Erbländern“. Diese Schulordnung unterzeichnete Maria Theresia am 6. Dezember 1774, wodurch Österreich zwar flächenmäßig gesehen eine Vorreiterrolle im staatlichen Bildungswesen innehatte, Preußen war aber schon 1717 und 1763 vorausgegangen. Ganz abgesehen von diesen beiden Ländern steht aber die allgemeine Schulpflicht schon in der württembergischen Großen Kirchenordnung von 1559.

Mit Maria Theresias neuer Schulordnung wurde eine sechsjährige Unterrichtspflicht in der Volksschule durchgesetzt, es mussten fortan einheitliche Lehrbücher verwendet werden, und die Lehreraus- und -fortbildung wurde geregelt. Die Bildung der Frauen war vernachlässigt. Fach- oder Mittelschulen waren für sie geschlossen.

Ministerium des öffentlichen Unterrichts

Maria Theresias Thronfolger, Joseph II., reformierte die Bildung weiter und ließ vor allem Schulen erbauen.

Seine Nachfolger erzielten im Kaiserreich Österreich vorerst keine weiteren Fortschritte in der staatlichen Bildung, was vor allem auf die Kriege gegen Frankreich und die Regierungsunfähigkeit von Ferdinand I. zurückzuführen ist. Unter Kaiser Franz Joseph I. wurde 1848 ein eigenes Ministerium für den öffentlichen Unterricht geschaffen, welches ab 1849 Ministerium für Cultus und Unterricht bezeichnet wurde. Erster Unterrichtsminister wurde Franz Freiherr von Sommaruga.

Reichsvolksschulgesetz

Unterricht und Bildung wurden zu einem zentralen Thema zwischen Parteien, aber auch zwischen Staat und Kirche.

Im Jahre 1869 vereinheitlichte das Reichsvolksschulgesetz das Schulwesen in Österreich-Ungarn stark. Die wichtigsten Änderungen:

  • Die Unterrichtspflicht wurde von sechs auf acht Jahre verlängert. Pflichtbildung war ab diesem Zeitpunkt die achtjährige Pflichtschule.
  • Die Begrenzung der Klassengröße auf maximal 80 Schüler, was pädagogisch gesehen ein enormer Fortschritt war. Dies war eine Konsequenz der Niederlage in der Schlacht bei Königgrätz, welche auf eine zu hohe Analphabetenrate im österreichischen Heer zurückgeführt wurde.
  • Der endgültige Entzug der Bildungsaufsicht durch die Kirche; damit wurde Bildung komplett dem Staat unterstellt.
  • Als Alternative konnte nach fünf Jahren Volksschule eine dreijährige Bürgerschule absolviert werden. Diese konnte auch von Mädchen besucht werden, wo sie jedoch nach einem anderen Lehrplan (weniger Arithmetik und Geometrie, dafür Handarbeiten) unterrichtet wurden.

Frauenbildung

1868 wurde die erste Mittelschule für Mädchen eröffnet, eine Handelsakademie, ab 1869 wurden Bürgerschulen Mädchen zugänglich. Ab diesem Zeitpunkt entstanden immer mehr Mittelschulen für Mädchen oder Frauen. Ab 1872 konnten auch sie maturieren, waren allerdings nicht zu einem Hochschulstudium berechtigt. Nach Widerständen des damaligen Unterrichtsministers wurde das erste Mädchengymnasium erst 1892 gegründet, als es bereits 77 Knabengymnasien gab.

Seit 1901 durften Maturantinnen auch bestimmte Universitäten besuchen – die philosophische und medizinische Fakultät. 1910 wurde an Knabengymnasien ein Mädchenanteil von fünf Prozent zugelassen. Die Mädchen durften zwar im Unterricht anwesend sein, jedoch weder aktiv daran teilnehmen noch geprüft werden.

Schulreformen in der 1. Republik

1918 wurde unter Otto Glöckel eine entscheidende und bis heute gültige Schulreform umgesetzt. Nach den Nationalratswahlen, bei denen die Sozialdemokratische Partei die Mehrheit im Parlament hatte, wurde Glöckel Unterstaatssekretär im Innenministerium, was der Funktion des heutigen Bildungsministers entspricht. Glöckel begann die Bürokraten, die die Entscheidungen im Schulwesen bis dahin trafen, durch pädagogische Fachleute zu ersetzen. Für die Reformen im österreichischen Schulwesen setzte Glöckel die Schulreformkommission ein.

Jedes Kind – unabhängig von Geschlecht und sozialer Lage – sollte eine optimale Bildung erhalten. Ab 1919 konnten Mädchen an Knabenschulen aufgenommen werden und hatten somit erstmals die Möglichkeit, auch unter finanziellen Einschränkungen die Hochschulreife zu erreichen.

1927 wurde die Hauptschule als Pflichtschule für zehn- bis vierzehnjährige Kinder eingeführt und ersetzte die Bürgerschule.

Wegen der hohen Arbeitslosigkeit in der Zwischenkriegszeit sollte das Bildungssystem verbessert werden. 1932 traten neue Lehrpläne in Kraft, die das Niveau heben sollten.

1933 betrug der Anteil an Schülerinnen bereits mehr als 30 Prozent, der Anteil der Lehrerinnen hingegen – obwohl zu dieser Zeit der Zölibat für Lehrerinnen galt – knapp fünf Prozent.

1934 bis 1945

Im austrofaschistischen Ständestaat wurden 1934 bis 1938 die Bildungsmöglichkeiten der Mädchen drastisch reduziert. Im nationalsozialistischen Hitler-Reich zwischen 1939 und 1945 gab es eine strikte Trennung zwischen Mädchen und Knaben, da jetzt die Mutterschaft das oberste Ziel der Mädchenbildung war. Mädchen wurden zur höheren Bildung nur noch an Oberschulen zugelassen, zum Besuch einer anderen Schulform wurde eine ministerielle Genehmigung benötigt. Lehrer und Schüler befanden sich in einem streng strukturierten politisierten und ideologisierten Schulsystem, zu dessen Aufgaben auch die Verbreitung des NS-Gedankenguts gehörte.

Mit dem Untergang des Reiches nach Ende des zweiten Weltkrieges und während der anschließenden Besatzungszeit wurden alle Gesetze und schulischen Lehrpläne, die zudem mit der Bundesverfassung der Ersten Republik von 1929 unvereinbar waren, durch die Alliierten Siegermächte aufgehoben bzw. verboten. Erst nach der Besatzungszeit 1955 war das neue Österreich in der Zweiten Republik wieder frei für eine eigene Bildungspolitik.

1955 bis 2000

Lehrer in Österreich[1]
Jahr Anzahl
1970/71 68.342
1980/81 100.561
1990/91 112.746
2000/01 125.177
2007/08 120.226

1962 gab es eine erste Schulnovelle. In dieser wurde die Unterrichtspflicht auf neun Jahre verlängert. Zur Ausbildung zum Lehrer ist der Besuch einer pädagogischen Akademie (anstatt wie davor einer Lehrerbildungsanstalt) notwendig. Die zweite Schulnovelle kam 1974 zustande. Mit ihr trat das heute noch gültige Schulunterrichtsgesetz (SCHuG) in Kraft

Die Einführung der Koedukation erfolgte im Jahre 1975, seit 1979 werden Knaben und Mädchen auch im Werk- und später auch im Turnunterricht an Volksschulen nicht mehr getrennt. 1982 ratifizierte Österreich die Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau.

Seit 1993 besteht für behinderte Schülerinnen und Schüler im Primärbereich, seit 1997 auch im Sekundärbereich (Hauptschule, AHS-Unterstufe), die Möglichkeit, integrativ unterrichtet zu werden.

Seit 1970, als es erst 68.342 Lehrer in Österreich gab, verdoppelte sich deren Anzahl beinahe auf 125.177 im Schuljahr 2000/2001. Dieser Anstieg ist vor allem auf weiterführende Schulen zurückzuführen, die Zahl der Volksschullehrer erhöhte sich um etwa 45 % auf knapp 35.000 im Jahr 2000/2001, sank aber bis 2008 wieder auf 31.768. Die Zahl der Hauptschullehrer stieg im selben Zeitraum von 16.412 auf rund 35.000, um bis 2008 auf 31.201 Lehrkräfte zurückzugehen. Lediglich bei den AHS- und BMHS-Lehrern ist auch nach 2001 ein weiterer, wenn auch geringer, Anstieg zu verzeichnen. Die Zahl der BMHS-Lehrer erhöhte sich von 8.313 im Schuljahr 1970/1971 auf 21.200 im Schuljahr 2007/2008. Die Zahl der AHS-Lehrer stieg im selben Zeitraum von 9.484 auf 20.356 Personen.[1]

21. Jahrhundert

Nach einem guten Abschneiden bei der PISA-Studie 2000 [2] rutschte das österreichische Schulsystem ins Mittelfeld ab [3]. Die Opposition gab nach der Veröffentlichung 2004 der ÖVP die Schuld an Versäumnissen in der Bildungspolitik. Die SPÖ forderte die Umsetzung der Ergebnisse der Initiative klasse:zukunft [4] (u. a. Abschaffen des Wiederholens einer Schulstufe und die langfristige Umsetzung der Gesamtschule) und bot Ende 2004 an, einer Abschaffung der bis dato im Parlament benötigten Zweidrittelmehrheit für Änderungen an Schulgesetzen zuzustimmen. Aber die o.g. Einschätzungen sind nach den neuesten Untersuchungen hinfällig. Statistiker haben im Jahr 2006 eine wissenschaftliche Analyse vorgelegt und dabei ein überraschendes Ergebnis präsentieren können: Österreich war bereits bei PISA 2000 deutlich schlechter als vermeintlich geglaubt. Grund hierfür war eine falsche Datenerfassung und verzerrte Stichproben. Die durch die unabhängigen Wissenschaftler bereinigten Ergebnisse brachten für PISA 2000 ein ernüchterndes Ergebnis: Lesefähigkeit Rang 18 statt 10, Mathematik Rang 15 statt 11 und in Naturwissenschaften Rang 11 statt 8. Somit lagen Österreich und Deutschland mit ihren stark diversifizierenden Schulsystemen deutlich hinter den Ländern, die ein Gemeinschaftsschulsystem besitzen, das ein frühes und gleichzeitig langes gemeinsames Lernen der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.

Im April 2005 schien es, als ob sich SPÖ und ÖVP auf die komplette Aufhebung der 2/3-Mehrheit für Schulgesetze einigen konnten. Im Zuge der Verhandlungen wollten aber beide Parteien von gewissen Positionen nicht abrücken: SPÖ-Vorsitzender Alfred Gusenbauer forderte den freien Schulzugang, ein Verbot von Schulgeld sowie den Religionsunterricht in die Verfassung aufzunehmen. Im Gegenzug forderte die ÖVP, auch das differenzierte Schulsystem in die Verfassung zu verankern. Nachdem die Verhandlungen bereits an der Kippe standen, einigte man sich Anfang Mai darauf die seit 1962 geltende generelle Zweidrittelmehrheit für Schulgesetze abzuschaffen.

Bereits am Tag nach der von beiden Seiten gefeierten Zustimmung zur Neuregelung (Elisabeth Gehrer sprach von einem „Jahrhundertgesetz“) und noch Tage vor der Beschlussfassung im Parlament äußerten sich beide Parteien konträr zu einem Kernpunkt des Übereinkommens – der potentiellen Einführung der Gesamtschule (Art 14 Abs 6a B-VG):

"Die Gesetzgebung hat ein differenziertes Schulsystem vorzusehen, das zumindest nach Bildungsinhalten in allgemeinbildende und berufsbildende Schulen und nach Bildungshöhe in Primar- und Sekundarschulbereiche gegliedert ist, wobei bei den Sekundarschulen eine weitere angemessene Differenzierung vorzusehen ist."

Streitpunkt ist vor allem die Definition der „angemessenen Differenzierung“. Während die SPÖ lediglich unterschiedliche Schwerpunkte innerhalb von Schulen bzw. interne Differenzierungen als verfassungskonform interpretiert, sieht die ÖVP die Regelung als eindeutige Festschreibung des Systems von Hauptschulen und AHS. Verfassungsrechtler kritisierten die Regelung umgehend. Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass durch eine solch vage Regelung am Ende die Entscheidung auf den Verfassungsgerichtshof überwälzt würde.

Nach genauerer Analyse der Bestimmung ist neben dem vagen Ausdruck der „angemessenen Differenzierung“ ein weiteres Schlupfloch zur Einführung einer Gesamtschule der 6- bis 14-jährigen vorhanden. Da lediglich eine Differenzierung der Sekundarschulen gefordert wird, könnte eine Änderung der Einteilung in Primär- sowie Sekundarschule die unsichere Interpretation von angemessener Differenzierung umgehen. So könnte die jetzige Volksschule zu Primärschule I und die AHS-Unterstufe zu Primärschule II umbenannt werden und lediglich eine vier- bis fünf-jährige Sekundarschule (AHS, BHS, usw.) übrig bleiben, die bereits jetzt die Forderung einer „angemessenen Differenzierung“ erfüllt. Ein solches System ist etwa in den USA vorhanden, wo die Sekundarschule erst mit 14 beginnt. Die Verfassung definiert nirgends „Sekundarschule“ oder „Primärschule“ oder deren Dauer genau.

Mit 1. Oktober 2007 wurde die Aus- und Weiterbildung von Lehrern neu geregelt. Die Pädagogischen Akademien, Berufspädagogischen Akademien, Religionspädagogischen Institute und die Pädagogischen Institute wurden in Pädagogischen Hochschulen zusammengefasst. Hier findet die Ausbildung aller Pflichtschullehrer und die Weiterbildung aller Lehrer statt. Die Ausbildung der Lehrer für höhere Schulen findet noch immer an den Universitäten statt.

Schulverwaltung

Unterrichtsministerium

Das Unterrichtsministerium (Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur) nimmt folgende Aufgaben wahr:

  • Schulerrichtung
  • Schulerhaltung, ausgenommen sind die Pflichtschulen (Volks- und Hauptschule, Sonderschule, Polytechnische Schule)
  • Schulauflassung
  • Aus- und Weiterbildung der Lehrer
  • Nostrifizierungen (Anerkennung von ausländischen Zeugnissen)

Dem Unterrichtsministerium sind die in den Bundesländern angesiedelten Landesschulräte (in Wien Stadtschulrat) unterstellt. Sie sind für die

  • Schulaufsicht
  • Schulbeihilfe des Bundes
  • Verwaltung der Bundesschulen wie auch deren Lehrer

zuständig.

Schulformen des Bundes: BLA, ZLA, LFLA, HIB

Die Bundeslehranstalten und Zentrallehranstalten gelten Schulen im Kompetenzbereich des Bundes, die dem Bereich der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen entsprechen. Der Bereich ZLA umfasst die Technische und Gewerbliche Lehranstalten (TGLA) und die Land- und Forstwirtschaftliche Lehranstalten (LFLA). Die Unterscheidung der ZLA ist historisch, und sie sind nicht in den Bereich BHMS eingegliedert.

Die Höhere Internatsschule des Bundes ist eine Internatsschule, von denen es heute vier in Österreich gibt.

Verwaltung auf Landesebene

In den Landesregierungen sind ebenfalls so genannten Schulabteilungen angesiedelt. Zudem befindet sich dort auch ein zuständiger Landesrat, der für die politischen Belange in der Schulbildung auf Landesebene zuständig ist. In den Schulabteilungen befindet sich die

  • Kindergartenaufsicht
  • die Stelle für Schulförderungen des Landes und
  • die Verwaltung der Pflichtschulen (Volks- und Hauptschulen, Polytechnische Schulen und Berufsschulen) und deren Lehrer

Auf Landesebene kann es durchaus sein, dass sich die Landesschulräte in der Landesregierung (z. B. im Bundesland Salzburg) oder die Schulabteilung der Landesregierungen im Landesschulrat (Ober- und Niederösterreich, Wien und Steiermark) befinden. In Vorarlberg, Tirol, Kärnten und Burgenland sind der Landesschulrat und die Schulabteilung räumlich getrennt.

Privatschule

Privatschulen sind in Österreich nach dem Privatschulgesetz (PrivSchG) BGBl. Nr. 244/1962 geregelt.

„Privatschulen sind Schulen, die von anderen als den gesetzlichen Schulerhaltern errichtet und erhalten werden “

§ 2 PrivSchGVorlage:§§/Wartung/alt-URL, nach Art. 14 Abs. 6,7 des Bundes-Verfassungsgesetzes

Privatschulen gehören einem der folgenden Typen an:

  • Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht
  • Statutschule mit Öffentlichkeitsrecht
  • zertifizierte nichtschulische Bildungseinrichtung

Privatschulen können von der öffentlichen Hand subventioniert werden – Privatschulen von gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften im allgemeinen immer (§ 17 PrivSchG Subventionierung konfessioneller Privatschulen–AnspruchsberechtigungVorlage:§§/Wartung/alt-URL), was nicht dem Konkordat in Bezug auf Religionsunterricht widerspricht, andere Schultypen unter anderem aber unter der Voraussetzung, dass sie im Sprengel einem Bedarf der Bevölkerung entspricht, also nicht einer öffentlichen Schule den Einzug mindert (§ 21 PrivSchG Subventionierung von Privatschulen–VoraussetzungenVorlage:§§/Wartung/alt-URL)

Statutsschule

Eine allgemeinbildende Schulen mit Organisationsstatut ist ein Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht nach § 14 Abs. 2 lit. b PrivSchGVorlage:§§/Wartung/alt-URL, die keinem Typus einer öffentlich-rechtlichen Schule entspricht.

Zu den Statutschulen gehören Realschulen, Waldorfschulen, Montessorischulen, Pestalozzischulen und Bildungswerkstätten nach Wild.

Schulaufsicht

Die Schulaufsicht ist mit Ausnahme des Religionsunterrichtes Sache des Bundes und wird mit Ausnahme der Kindergärten von den im Landesschulrat ansässigen Inspektoren durchgeführt.

Es gibt hierzu folgende Inspektoren:

  • Landesschulinspektoren
  • Bezirksinspektoren und von den
  • Fachinspektoren

Die Hauptaufgabe eines Landesschulinspektors ist, für das Gleichgewicht der Interessen zwischen Schülern, Lehrern und Eltern zu sorgen und somit ist er auch Anlaufstelle für Beschwerden (auch Berufungen von Noten) die den Schulbetrieb betreffen. Unterstützt wird er zum einen von pädagogischen Mitarbeitern und zum anderen von der juristischen Abteilung des Landesschulrates bzw. des Unterrichtsministeriums. Er ist zudem auch für die Einstellung von Lehrkräften auf Bundes- wie auch Landesebene zuständig. Je nach Bundesland sind die Schultypen anders auf die Inspektoren aufgeteilt. Das hat hauptsächlich mit der Größe des Bundeslandes und somit auch mit der Anzahl der Schulen zu tun.

Die Bezirksschulinspektoren unterstehen dem Landesschulinspektor, der für die Pflichtschulen zuständig ist. Je nach Inspektionsbezirk kann es einen oder mehrere Inspektoren geben.

Die Fachinspektoren sind für einen gewissen Fachbereich zuständig und sind in den Landesschulräten oder im Stadtschulrat angesiedelt. Es kann pro Fachbereich einen oder mehrere Inspektoren geben, die sich das Bundesgebiet aufteilen.

Sonderfall Religionsunterricht

In Österreich darf sich der Staat aufgrund des 1933 mit dem Vatikan geschlossenen Konkordates oder dem in der Verfassung festgelegten Gleichbehandlungsgrundsatz nicht in die Belange des Religionsunterrichtes einmischen. Das heißt, dass die Religionsgemeinschaften für die Einstellung und Fortbildung und Beaufsichtigung der Lehrer, genauso wie für die Erstellung und Einhaltung des Lehrplanes selbst zuständig sind und dafür auch Unterstützungen vom Bund erhalten (Personalkosten).

Für die Aus- und Fortbildung der Religionslehrer fand bis 2007 an den jeweiligen religionspädagogischen Akademien (RPA) und Instituten (RPI) statt, ab Oktober 2007 geschieht dies an den Pädagogischen Hochschulen. Für die Verwaltung sind die Schulämter der Religionsgemeinschaften zuständig.

Der Religionsunterricht ist an sich für Schüler, die einer anerkannten Religionsgemeinschaft angehören, eine Pflichtlehrveranstaltung. Eltern haben allerdings in den ersten fünf Tagen jedes Schuljahres die Möglichkeit, ihre Kinder bis zum 14. Lebensjahr vom Unterricht abzumelden, danach entscheiden die Schüler selbst zu Schuljahresbeginn, ob sie am Religionsunterricht teilnehmen oder nicht.

Schüler, die keiner anerkannten Religionsgemeinschaft angehören, können sich zu einem Religionsunterricht ihrer Wahl anmelden.

Siehe auch Religionsunterricht in Österreich

Schulpflicht

In Österreich besteht keine Schulpflicht, sondern Unterrichtspflicht, für alle Kinder, die sich in Österreich dauernd aufhalten. Diese beginnt mit dem auf die Vollendung des sechsten Lebensjahres folgenden September. Die allgemeine Unterrichtspflicht dauert neun Schuljahre. Sie kann wie folgt erfüllt werden:

  • Besuch einer öffentlichen oder mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Schule.
  • Besuch einer Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht (unter bestimmten Voraussetzungen).
  • Teilnahme an häuslichem Unterricht (unter bestimmten Voraussetzungen).
  • Besuch einer im Ausland gelegenen Schule (unter bestimmten Voraussetzungen).

Sie wurde bereits von Maria Theresia im Jahr 1774 für Österreich und die Kronländer generell eingeführt.

Schultypen

Übersicht

Die verschiedenen Schultypen in Österreich, systematische Gliederung

Ab drei Jahren besucht ein Teil der Kinder den Kindergarten, wobei es vom Gesetz dazu eine Verpflichtung von 1 Jahr gibt, man kann zusätzlich auch noch 2 weitere Jahre im Kindergarten sein. Mit dem sechsten Lebensjahr beginnt die allgemeine Unterrichtspflicht, wobei der 31. August als Stichtag gilt. Vor dem Eintritt in die Volksschule (entspricht der Grundschule in Deutschland) kann noch die Vorschule besucht werden, wenn ein Kind als noch nicht schulreif eingestuft wird.

Nach der Volksschule wird vier Jahre lang eine Allgemeinbildende Höhere Schule (AHS) Unterstufe oder die Hauptschule besucht. Für eine Aufnahme an einer AHS muss man einen gewissen Notenspiegel vorweisen können und/oder eine Aufnahmsprüfung ablegen. Der Besuch einer Hauptschule ist für jeden möglich. Für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf gibt es die Sonderschule.

Nach dem Abschluss der achten Schulstufe besteht die Auswahl zwischen vier großen Schulrichtungen: AHS Oberstufe, Berufsbildende Höhere Schule (BHS), Berufsbildende Mittlere Schule (BMS) und Polytechnische Schule mit anschließender Berufsschule. Alle Richtungen stehen jedem unabhängig von der zuvor besuchten Schule frei, allerdings werden vor allem an BHSs die Schüler nach Notenspiegel und mittels Eignungstests ausgewählt.

BHS und AHS schließen mit der Matura ab, die zum Besuch von Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen, Akademien und Kollegs berechtigt. Die Säule der Berufsbildung wird im Bereichen BMHS (Berufsbildende mittlere und höhere Schulen) und durch Ergänzungen zum Lehrberuf zusammengefasst.

Die Unterteilung in Vorschulische Erziehung, Grundbildung, Sekundarbildung Unterstufe, Sekundarbildung Oberstufe, Postsekundäre Bildung, Tertiäre Bildung ist nach der ISCED (International Standard Classificaton of Education) Klassifizierung der UNESCO erfolgt.

Vorschulische Erziehung, Kindergarten

Vorschulische Erziehung dient vor allem der Vorbereitung auf die Schule. Sie ist nicht verpflichtend. Der Kindergarten kann - ohne Schulpflicht - in einem Alter von drei bis sechs Jahren besucht werden. Zur Auswahl steht eine Teil- oder Vollzeitbetreuung. Er soll vor allem arbeitenden Eltern die Beaufsichtigung unter der Woche abnehmen und die Weichen für eine erfolgreiche soziale, motorische, emotionale und intellektuelle Entwicklung stellen.

Die Vorschule ist ein freiwilliges Jahr, in dem unverbindlich am regulären Volkschulunterricht teilgenommen wird. Sie ist für Kinder vorgesehen, die bei Schulantritt noch nicht das 7. Lebensjahr erreicht haben, aber schon eingeschult werden sollen.

Grundbildung

Volksschule

Die Volksschule kann im Rahmen der Unterrichtspflicht von jedem Kind ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr (Stichtag 31. August) besucht werden und umfasst vier Schulstufen. Sie entspricht der deutschen Grundschule. Der alternative Hausunterricht wird selten in Anspruch genommen.

Seit der Lehrplanreform 2000 wird von vier Kulturtechniken gesprochen: Lesen, Schreiben, Rechnen und die Suche und Aufbereitung von Informationen. Im Lehrplan wurde diese neue Kulturtechnik in den allgemeinen Bestimmungen verankert.

Normalerweise in vier Schulklassen eingeteilt, können kleinere Schulen meist in ländlichen Gebieten auch Schulstufen zusammenlegen, sodass eine Lehrperson in einem Klassenraum mehrere Schulstufen gleichzeitig unterrichten kann. In den vergangenen Jahren haben sich aber auch im Großraum Wien mehrere Schulen dazu entschlossen eine oder mehrere Mehrstufenklassen zu führen. Auch eine Kombination mit Integrationsklassen ist nicht ungewöhnlich. Vorzugsweise herrscht das Einlehrersystem. Das bedeutet, dass ein Lehrer alle Fächer unterrichtet. Ausnahmen dabei sind Religion, Werkerziehung und eine eventuelle Fremdsprache (Englisch wird ab der ersten Klasse unterrichtet). In Gebieten mit anderssprachigen Minderheiten wird auch zweisprachiger Unterricht durchgeführt. In Schulen mit einem starken Ausländeranteil werden oft auch muttersprachliche Hilfslehrer eingesetzt.

In manchen Bundesländern müssen die Kinder mittlerweile schon ein Jahr vor dem Schulantritt eingeschrieben werden, damit man die Sprachkenntnisse des Kindes ermitteln kann. Sollte das Kind nur schlechte oder gar keine Kenntnisse der deutschen Sprache haben, so hat es die Möglichkeit, einen günstigen Sprachkurs zu besuchen, wo es auf spielerische Art Deutsch lernt.

Da als Schulerhalter der öffentlichen Schulen die jeweiligen Gemeinden (auch in Form von Zusammenschlüssen - so genannten „Schulgemeinden“) auftreten, ist für das Kind der Schulbesuch im sich aus dem Wohnsitz ergebenden Schulsprengel außer in den Fällen des häuslichen Unterrichtes, des Besuches einer Privatschule oder des „sprengelfremden Schulbesuches“ verpflichtend. Für einen sprengelfremden Schulbesuch ist einerseits die Zustimmung des Schulerhalters der zu besuchenden Schule Voraussetzung und andererseits eine Verpflichtungserklärung der Wohnsitzgemeinde, auf Dauer des Schulbesuches die anfallenden Schulbesuchskosten an den Schulerhalter der zu besuchenden Schule zu bezahlen.

Sonderschule

Der Besuch einer Sonderschule kann die ganze Dauer der Schulpflicht hindurch erfolgen. Darüber hinaus können nach Beendigung der Schulpflicht noch ein freiwilliges zehntes und elftes Schuljahr angehängt werden. Dieser Schultyp dient zur Integration und Förderung von Kindern mit besonderem sonderpädagogischem Förderungsbedarf, sei es aufgrund physischer oder psychischer Handicaps oder körperlicher Behinderungen. Je nach Art der Problemstellung wird jedes Kind nach verschiedenen Lehrplänen unterrichtet und beurteilt, wobei die Klassengrößen gering sind. Damit kann die persönliche Zuwendung und Unterstützung durch die Lehrkräfte für die einzelnen Schülerinnen und Schüler besonders groß sein.

Üblicherweise stellen die Lehrkräfte bei der Einschulung den besonderen Bedarf an Förderung fest. Danach erfolgt eine entsprechende pädagogische oder psychologische und medizinische Beurteilung der Sachlage. Prinzipiell liegt die endgültige Entscheidung über den Besuch einer Sonderschule ausschließlich bei den Erziehungsberechtigten, was manchmal gewisse Probleme schafft. Wird keine Sonderschule besucht, dann erfolgt die Integration in den anderen Schultypen im Rahmen der Pflichtschule, wobei zusätzlich zu den Lehrpersonen mit „normaler“ Ausbildung solche mit spezieller Sonderschulausbildung als IntegrationslehrerInnen Verwendung finden. Als fachliche Unterstützung und zur Supervision für diese Lehrer fungieren die Sonderpädagogischen Zentren, die organisatorisch meist an eine Sonderschule im jeweiligen Verwaltungsbezirk angeschlossen sind.

Sekundarbildung Unterstufe

Österreich hat, ebenso wie Deutschland, als eines der wenigen westeuropäischen Länder ein differenziertes Sekundarstufe I Schulsystem (Elf- bis Fünfzehnjährige). Nach dem Abschluss der Volksschule besucht man meist eine AHS Unterstufe (Gymnasium) oder die Hauptschule. Die Wahl des Schultyps sollte je nach bisherigem Schulerfolg und Begabung erfolgen; unabhängig davon spielen aber die soziale Stellung der Familie und die Wünsche der Eltern und Lehrer eine große Rolle. Weiters besucht in den größeren Städten ein bedeutend höherer Anteil eines Jahrgangs eine AHS als im ländlichen Raum.

Sowohl an der Hauptschule als auch in einer AHS Unterstufe herrscht Anwesenheitspflicht. Die Schüler werden nach einem Fachlehrer-System unterrichtet. Das heißt, anstatt wie in der Volksschule von einem Lehrer in fast allen Fächern unterrichtet zu werden, werden die Schüler von einem Fachlehrer in ein bis zwei Unterrichtsgegenständen unterrichtet. Die Ausbildung an diesen Schulen dauert vier Jahre.

Mit Ausnahme von Privatschulen ist der Besuch von sekundärbildenden kostenlos. Bezahlt werden nur Unterrichtsmaterialen, ein Selbstbehalt für Schulbücher und Schülerfreifahrtsausweis sowie Mitgliedsbeiträge an den Elternverein, EDV-Kosten oder andere Zusatzleistungen.

Hauptschule

An der Hauptschule soll eine grundlegende Allgemeinbildung vermittelt und der Grundstein für mittlere und höhere Schulen gelegt werden. Für die Aufnahme an einer Hauptschule ist nur ein positiver Abschluss der vierten Schulstufe nötig.

Grundsätzlich erfolgt nach der Einschulung in der Hauptschule bis Weihnachten in den Gegenständen Deutsch, Englisch und Mathematik eine Einstufung in eine von drei Leistungsgruppen, wobei die erste Leistungsgruppe nach demselben Lehrplan wie in den Allgemeinbildenden Höheren Schulen unterrichtet wird. Damit ist - entsprechenden Lernerfolg vorausgesetzt - jederzeit der Übertritt von der Hauptschule in die Unterstufe der AHS möglich.

Grundsätzlich stehen den Schülern nach dem Abschluss der Hauptschule neben der Polytechnischen Schule alle weiterführenden Schulen offen, allerdings wird die AHS Oberstufe nur von etwa 6 % besucht, viel häufiger dagegen die BHS.

Immer mehr Hauptschulen gehen von der Beurteilung mittels Leistungsgruppen weg und haben so genannte „Schulversuche“ eingeführt. So gibt es beispielsweise Hauptschulen, die den Schülern einen „beruflichen Zweig“ und einen „schulischen Zweig“ anbieten; im schulischen Zweig wird der allgemeinbildende Stoff unterrichtet, während der „berufliche Zweig“ eher auf eine spätere Lehre vorbereitet.

In einigen Bundesländern, wie etwa in der Steiermark werden als Schulversuch sechsklassige Realschulen als integrierter Teil von Hauptschulen geführt.

KMS – Kooperative Mittelschule, und Neue Mittelschule

Ein neueres Schulangebot ist die Kooperative Mittelschule (KMS), an der auf Basis des Lehrplans der Hauptschule und des Realgymnasiums unterrichtet wird. An den KMS werden sowohl Pflichtschullehrer als auch Bundeslehrer (AHS-Lehrer) eingesetzt und auf die besondere Förderung von Fähigkeiten und Neigungen wird ein größerer Wert als in der Hauptschule gelegt. Praktisch alle Kooperativen Mittelschulen sind offiziell Hauptschulen mit Schulversuchen, obwohl auch Gymnasien möglich wäre, ihre Unterstufen als solche zu führen.

Nach jahrelangem Streit um eine gemeinsame Mittelschule für alle Kinder wurde 2008 der Schulversuch "Neue Mittelschule" gestartet. Neue Mittelschulen sind meist in Gebäuden von Hauptschulen untergebracht. Dort gibt es neben den 2., 3., und 4. Hauptschulklassen seit Herbst 2008 eben auch eine 1. Klasse der Neuen Mittelschule, in den Folgejahren wird der Hauptschulbetrieb nach und nach auslaufen. Ob in Zukunft Unterstufen-Gymnasium, Hauptschule und Neue Mittelschule nebeneinander bestehen werden, ist unklar.

AHS Unterstufe

Tendenziell besuchen höher begabte Schüler nach der Volksschule eher eine Allgemeinbildende höhere Schule (AHS), wobei aber zu beachten ist, dass man am Land wegen der größeren Entfernungen zu Gymnasien häufiger in eine Hauptschule geht (und dort die erste Leistungsgruppe besucht). Um an einer AHS-Unterstufe aufgenommen zu werden, muss dies im Abschlusszeugnis der Volksschule speziell vermerkt werden. In Deutsch und Mathematik muss die Leistung mit „Gut“ oder „Sehr gut“ bewertet worden sein. Sollten diese Voraussetzungen nicht zutreffen, ist eine Aufnahmeprüfung zu bestehen.

Schüler von der Hauptschule in der höchsten Leistungsgruppe mit keiner schlechteren Note als „Befriedigend“ werden ebenfalls aufgenommen (Quereinsteiger nach der fünften, sechsten oder siebten Schulstufe). Sollte eine Fremdsprache der AHS-Unterstufe an der Hauptschule nicht unterrichtet worden sein, ist in dieser eine Prüfung abzulegen.

Grundsätzlich wird die Allgemeinbildende Höhere Schule Gymnasium genannt, und zwischen Gymnasien (BG), Realgymnasien (BRG) und wirtschaftskundlichen Realgymnasien (WKG) unterschieden, wobei es ab der dritten Klasse (siebten Schulstufe) leichte Unterschiede in den Lehrplänen gibt. In der Oberstufe werden diese Unterschiede größer.

  • Das Gymnasium im klassischen Sinne dient vor allem der umfassenden humanistischen Allgemeinbildung, Akademisches Gymnasium genannt, mit den klassischen Sprachen Latein (ab der siebten Schulstufe) und (Alt-)Griechisch (fakultativ, ab der Oberstufe, also ab der neunten Schulstufe), an deren Stelle heute immer häufiger als Neusprachliches Gymnasium moderne Fremdsprachen (vor allem Französisch, Italienisch und Spanisch) unterrichtet werden.
  • Das Realgymnasium ist für naturwissenschaftlich Interessierte eingerichtet, das heißt mit verstärktem Unterricht in diesen Fächern. Eine zweite Fremdsprache kommt bei diesem Schultyp erst in der neunten Schulstufe (Oberstufe) hinzu. Die Unterrichtsgegenstände des Realgymnasiums entsprechen annähernd denen der Hauptschule, jedoch ist der Unterricht komplexer und geht tiefer in die Materie als auf Hauptschulen.
  • Das Wirtschaftskundliche Realgymnasium hat zusätzlich einen wirtschaftlichen Schwerpunkt (Wirtschafts- und Sozialkunde).

Daneben gibt es Sonderformen als AHS mit Schwerpunkt im Rahmen der Schulautonomie

An allen AHS-Unterstufen wird ab der ersten Klasse/dem fünften Schuljahr eine lebende Fremdsprache, meist Englisch, unterrichtet, an Gymnasien ab der dritten Klasse (seltener schon ab der zweiten Klasse) zusätzlich Latein oder eine lebende Fremdsprache (meist Italienisch oder Französisch), an Realgymnasien stattdessen geometrisch Zeichnen und verstärkt Mathematik.

Schüler mit einem positiven Abschluss der achten Schulstufe an einer AHS können in weiterführende berufsbildende Schulen aufgenommen werden.

Sekundarbildung Oberstufe

Die Sekundarstufe umfasst die Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen (AHS), die Berufsbildenden mittleren (BMS) und höheren Schulen (BHS), zusammen BHMS, sowie Aufbaulehrgänge der Weiterbildung. Die Höheren Schulen schließen mit der Matura, die mittleren Schulen mit Diplom ab. Berufsbildende Schulen umfassen auch eine Ausbildung in einem Lehrberuf einschließlich Gewerberechtigung.

AHS Oberstufe

Ab der fünften Klasse AHS (neunten Schulstufe) spricht man von der AHS-Oberstufe. Die drei Formen der AHS werden fortgesetzt und teilweise noch verfeinert. Zusätzlich gibt es auch das Oberstufenrealgymnasium (ORG), das unter anderem dafür eingerichtet wurde, um Abgängern von Hauptschulen zur Matura zu führen. Wer die erste Leistungsgruppe der vierten Klasse (achten Schulstufe) einer Hauptschule mit guten Noten abgeschlossen hat, braucht keine Aufnahmsprüfung abzulegen.

Im Allgemeinen wird ab der neunten Schulstufe eine weitere Fremdsprache, oft Latein, Französisch oder Italienisch, seltener Altgriechisch, Russisch, Spanisch oder eine Nachbarsprache unterrichtet.

Für die sechste Klasse (zehnte Schulstufe) müssen Wahlpflichtgegenstände festgelegt werden. Abhängig von schulautonomen Regelungen sind dies mindestens zwischen zwei und acht Wochenstunden zusätzlich, auf drei Jahre aufgeteilt. Dabei wird zwischen vertiefenden und erweiternden Wahlpflichtgegenständen unterschieden. Unter erweiternd werden alle Fächer verstanden, die ansonsten nicht unterrichtet werden, vor allem Sprachen, aber auch Informatik. Vertiefende Wahlpflichtgegenstände werden zusätzlich zum normalen Unterricht in diesem Fach unterrichtet und sind für die Matura von Bedeutung. Eine Maturaprüfung muss in einen vertiefenden Wahlpflichtgegenstand, fächerübergreifend (etwa Englisch und Geschichte), ergänzend (in Kombination mit einer Fremdsprache oder Informatik oder über ein einjähriges Wahlpflichtfach) oder über eine eigene Fachbereichsarbeit abgelegt werden.

Für die siebte Klasse (elfte Schulstufe) ist zwischen Musikerziehung und bildnerischer Erziehung sowie darstellender Geometrie, dem naturwissenschaftlichen Zweig (verstärkter Unterricht in Biologie, Physik und Chemie) und einer eventuellen schulautonomen Alternative zu wählen. Darstellende Geometrie oder Physik und Biologie sind Schularbeitsfächer. Wie bei jedem Auswählen von alternativen Gegenständen müssen sich genügend Schüler für die Eröffnung eines Zweiges melden.

Weiters besteht die Möglichkeit, die Matura an einem Gymnasium für Berufstätige (Abendgymnasium) abzulegen. Abendgymnasien bieten vor allem Berufstätigen, aber auch Schulabbrechern einer Tagesschule die Möglichkeit, eine vollwertige Matura zu erlangen.

BHS und BMS – Berufsbildende Schulen

In Österreich gibt es zwei Formen berufsbildender Schulen im Tertiärsektor:

Berufsbildende höhere Schulen (BHS) können nach der achten Schulstufe besucht werden und bieten neben einer Berufsausbildung auch die Möglichkeit, nach fünf Jahren die Diplom- und Reifeprüfung zu erwerben. Der Vorteil gegenüber einer AHS ist hier, dass man sowohl die Studienberechtigung (mit der Matura) als auch eine komplette höhere Berufsausbildung erhält.
Die Ausbildung dauert allerdings gegenüber der AHS zwei Semester länger. Hinsichtlich der Stundenzahl ist die Ausbildung an der BHS in etwa 3500 Stunden länger, was real etwa zwei Studienjahren entspricht.

Berufsbildende mittlere Schulen (BMS) sind Fach- oder Handelsschulen. Diese vermitteln berufliche Qualifikationen und Allgemeinbildung. Sie dauert drei bis vier Jahre und endet mit einer Abschlussprüfung. Berufsbildende mittlere Schulen vermitteln Theorie und Praxis in denen von ihnen angebotenen Schwerpunkten und Fachrichtungen.
Die Ausbildung soll den Absolventen einen direkten Einstieg in das angestrebte Berufsleben ermöglichen und ersetzt Gewerbeberechtigungen. Der Abschluss ermöglicht einen dreijährigen Aufbaulehrgang zu absolvieren, um die Diplom- und Reifeprüfung an den BHS abzulegen. Weiter besteht die Möglichkeit im Rahmen der Fachschule über Zusatzprüfungen die Berufsreifeprüfung zu machen, welche im tertiären Bildungsbereich eine fachgebundene (eingeschränkte) Reifeprüfung ist.

HLA, HBLA

Die Abkürzung H(B)LA steht für Höhere Bundeslehranstalt. Diese weisen eine ähnliche Struktur wie HTLs auf, sind allerdings nicht technisch orientiert. Die Ausbildung dauert fünf Jahre und schließt mit einer Reife- und Diplomprüfung ab.

Unter diesem Begriff versammeln sich etliche Schulen aus den Bereichen Kunstgewerbe, Wirtschaftsberufe, Land- und Forstwirtschaft und anderem.

  • Wein- und Obstbau
Hauptgebäude der Höheren Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau

Versuchsanstalten (VA)

Für Schulversuche sieht das Österreichische Bildungssystem den Status einer Versuchsanstalt vor.

Technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Schulen: HTL, HTBLA

Höhere Technische Lehranstalten (HTL) und Höhere technische Bundeslehranstalten (HTBLA) dienen vor allem der technischen Berufsausbildung. Die Fächer bestehen zum einen Teil aus allgemein bildenden Fächern - inklusive einer lebenden Fremdsprache, normalerweise Englisch - und zum anderen Teil aus der technischen Spezialausbildung. Die Technischen Lehranstalten bieten je nach Standard unterschiedliche Schwerpunkte (Maschinenbau, Elektrotechnik, IT, Bautechnik, Chemie usw.). Entsprechend diesem Bereich sind die fünf Technischen und Gewerblichen Lehranstalten (TGLA) zu sehen.

Die HTL-Diplom- und Reifeprüfung berechtigt zum Hochschulstudium an allen österreichischen Hochschulen. Nach dreijähriger Berufspraxis kann der Absolvent der HTL um die Standesbezeichnung „Ingenieur“ (Ing.) ansuchen, welche vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit verliehen wird.

HTBLs des kunstgewerblichen Bereichs einschließlich Mode und Bekleidungstechnik:

  • Höhere Bundeslehranstalt für Kommunikation und Mediendesign (KMD), im CHS-Villach
  • Höhere Bundeslehranstalt für künstlerische Gestaltung
  • Bundeslehranstalten für Mode und Bekleidung

Auch hier sind etliche technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen der mittleren Bildung vorhanden.

HTBLVA – Versuchsanstalten an höheren technischen Lehranstalten

An HTLs werden als HTBLVA bzw. HTBLuVA erprobt:[5]

Kaufmännische Berufe: HAK, HAS

Die Handelsakademie ist eine Schule mit Schwerpunkt auf Rechnungswesen und Betriebswirtschaft (diese Fächer werden in allen fünf Jahren unterrichtet und sind Pflichtgegenstände bei der Maturaprüfung). Besonderer Wert wird auf die Vermittlung wirtschaftlicher Zusammenhänge und auf Sprachkompetenz gelegt, mittlerweile bieten aber auch mehrere HAKs in Österreich umfassende IT-Schwerpunkte - Handelsakademien für Wirtschaftsinformatik - (aber natürlich auch hier mit Hinblick auf eine mögliche Karriere in der Wirtschaft). Englisch und eine zweite lebende Fremdsprache (wahlweise meist Französisch, Italienisch oder Spanisch, an manchen Schulen auch Ostsprachen) werden ab der ersten Klasse (neunten Schulstufe) unterrichtet; an den meisten Handelsakademien besteht außerdem die Möglichkeit, spätestens ab der dritten Klasse (elfte Schulstufe) eine dritte lebende Fremdsprache als Freifach zu belegen.

Kaufmännische mittlere Schulen (Handelsschule, HAS - früher: HASCH) entsprechen der mittleren Bildung, und dauern drei bis vier Jahre

HAK-Aufbaulehrgang: Für Handelsschulabsolventen besteht zudem die Möglichkeit, die HAK mit einem dreijährigen Aufbaulehrgang nachzuholen.

HAK für Berufstätige: Genauso wie beim Gymnasium kann auch bei der HAK eine Abendschule besucht werden. Sie dauert zwei Vorbereitungssemester und acht reguläre Studiensemester. Leute mit einem positiven Handelsschulabschluss haben die Möglichkeit, im dritten Semester einzusteigen oder in drei Jahren Abendunterricht die Diplom- und Reifeprüfung zu erwerben.

Wirtschaftliche und Sozialberufe: HLWB, FSWB, HUM

Die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe (HLW, HLWB) dient der Ausbildung in gehobenen Berufe in betriebsmäßigen Großhaushalten (Tourismus, und ähnliches) und auch der Vorbereitung für Sozialberufe. Im mittleren Sektor entspricht dem der Bereich Humanberufliche mittlere Schulen (HUM) und die Fachschulen für wirtschaftliche Berufe (FSWB).

Anstalten der Lehrer- und Erzieherbildung: BAKIP und andere

Zu diesen Anstalten zählten früher auch die Lehrerbildungsanstalten (Ausbildung zu Volksschullehrern/-lehrerinnen). Diese Ausbildung ging dann an die Pädagogischen Akademien über und findet nun an den Pädagogischen Hochschulen statt.

Zurzeit bestehen folgende Arten:

Auch hier gibt es mittlere Fachschulen für Sozialberufe

Land- und Forstwirtschaft: LFLA, LFS

Die Land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten des Bundes (LFLA) und die land- und forstwirtschaftliche Schulen (LFS) vermitteln neben den land- und forstwirtschaftliche Fachschulen (LFS, BMS im Kompetenzbereich Landesregierung) „alle Kenntnisse und Fertigkeiten, die sie zur Ausübung leitender und gehobener Tätigkeiten in land- und forstwirtschaftlichen“ Berufen nötig sind.[21]

  • Höhere Bundeslehranstalt für alpenländische Landwirtschaft Ursprung (Elixhausen)
  • Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft Raumberg-Gumpenstein
  • Höhere Bundeslehranstalt für Forstwirtschaft Bruck an der Mur
  • Höhere Bundeslehranstalt für Wein- und Obstbau Klosterneuburg
  • Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Gartenbau Wien, Schönbrunn

PTS – Polytechnische Schule

Polytechnische Schulen (PTS) werden hauptsächlich von Jugendlichen besucht, die unmittelbar nach dem Ende der Unterrichtspflicht einen Beruf erlernen wollen. Sie stellen daher meist das letzte Pflichtschuljahr dar und vermitteln den Schülern grundlegende Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse (Schlüsselqualifikationen) als Vorbereitung auf eine Lehre. Wird kein Lehrplatz oder eine Arbeitsstelle gefunden, dann besteht die Möglichkeit, freiwillig ein zehntes Schuljahr zu absolvieren.

BS – Berufsschule

Eine Berufsschule muss zusätzlich zu einer Lehre besucht werden. Die Dauer beträgt meist 2-4 Jahre und hängt von der Art der Lehre ab. Entweder wird die Berufsschule ganzjährig an mindestens einem Wochentag, saisonal oder lehrgangsmäßig in Blöcken (insgesamt zumindest 8 Wochen im Jahr) besucht.

WSH – Werkschulheim

Werkschulheime bilden eine Sonderform im österreichischen Schulsystem. Werkschulheime kombinieren AHS und Lehrabschluss. In ganz Österreich gibt es derzeit nur zwei Werkschulheime, das Werkschulheim Felbertal und das Evangelisches Gymnasium Wien.

Postsekundäre Bildung

Postsekundäre Bildungseinrichtungen sind Kollegs und Akademien. Die Studiendauer ist kürzer als an Fachhochschulen und Universitäten, der Besuch von staatlich oder öffentlich geführten Akademien ist kostenlos, abgesehen von den Kosten für Unterrichtsmaterialien. Es gibt aber auch private Akademien, für deren Besuch Ausbildung- oder Studiengebühren anfallen.

Ein Kolleg soll AHS-Maturanten die Möglichkeit bieten, in (im Vergleich zu Universitäten) kurzer Zeit unterschiedlichste Ausbildung zu erwerben. Es herrscht eine schulmäßige Anwesenheitspflicht mit fixen Schularbeits- und Testterminen. Zur Aufnahme genügt die Matura oder alternativ eine Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung, nur pädagogisch-soziale, fremdsprachliche oder künstlerische Kollegs verlangen einen Eignungstest. Es gibt Kollegs als Tagesform, aber auch berufsbegleitende Formen. Aber auch Abgänger von vierjährigen Fachschulen können das Kolleg in dieser Fachrichtung, in der der Fachschulabschluss erlangt wurde, besuchen. Höhere Technische Lehranstalten - Berechtigungen in der Europäischen Union: Diplom- und Reifeprüfungszeugnisse sind gemäß Richtlinie 95/43/EG vom 20. Juli 1995 der Nachweis einer reglementierten Ausbildung im Sinn von Anhang D der Richtlinie 92/51/EWG und einem Diplom im Sinne dieser Richtlinie gleichgestellt (Postsekundäre oder universitätsähnliche Ausbildungsstufe mit mehr als ein Jahr und weniger als drei Jahren Studiendauer. Postsekundäre Sonderformen der HTL (Aufbaulehrgang und Kolleg) dauern vier bis sechs Semester.

Österreichische Fachhochschulen rechnen einschlägige Vorkenntnisse von HTL-Absolventen an und ermöglichen dadurch einen direkten Einstieg in das 3. Semester. Deutsche Fachhochschulen bieten vermehrt spezielle, auf die Vorbildung der HTL zugeschnittene Kurse in Österreich an. In der Regel werden 4 Semester Vorbildung anerkannt, wodurch ein FH-Abschluss in der halben Studiendauer möglich ist. Britische und amerikanische Universitäten bieten zum Teil Kurse an, die in 2 Semestern den Bachelor-Abschluss ermöglichen.

Tertiäre Bildung

Zu den tertiären Bildungseinrichtungen zählen in Österreich die Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen. Für den Besuch ist ein Studienberechtigungszeugnis (meist das Maturazeugnis) nötig.

Pro Semester ist außerdem eine Studiengebühr in der Höhe von 363,63 € (früher 5.000 ATS) zu entrichten (diese wird ebenfalls von den meisten Fachhochschulen eingefordert, es liegt ihnen aber frei, diese anzupassen oder ganz entfallen zu lassen). Jene, die weder aus einem EU-Land noch aus der Schweiz stammen, müssen 726,72 € (früher 10.000 ATS) aufbringen.

Zur Unterstützung von finanziell schlechter gestellten Studienwilligen gibt es Studienbeihilfen und Stipendien. Ihre Höhe hängt von finanzieller Bedürftigkeit und Studienerfolg ab.

Universität

Universitäten gibt es in Österreich in der Bundeshauptstadt Wien (8), in den Landeshauptstädten Linz (4), Salzburg (3), Graz (4), Innsbruck (3) und Klagenfurt, sowie in Leoben. Auf eigener gesetzlicher Grundlage beruhen die Donau-Universität Krems sowie die Privatuniversitäten. Ab Herbst 2006 sollte zudem das Institute for Science and Technology Austria (ISTA) in den Gebäuden der früheren Landesnervenheilanstalt Gugging (Niederösterreich) den provisorischen Betrieb aufnehmen, mit dem jedoch aufgrund von Unstimmigkeiten nicht vor 2008 zu rechnen ist.

Neben dem Studienberechtigungszeugnis ist manchmal auch eine Zulassungsprüfung nötig (etwa bei medizinischen Studien). Die Regelstudiendauer liegt meist zwischen acht (Rechtswissenschaften) und zwölf Semestern (Medizin). In der Praxis ist die durchschnittliche Studiendauer aber um etliches höher (13 Semester bei Rechtswissenschaften, 17 bei Medizin).

An der Universität gibt es nur teilweise Anwesenheitspflicht. Das Studium wurde bis 2006 mit akademischen Graden Bakkalaureus Bakk., Diplomingenieur (Dipl.-Ing., technische Studien) oder Magister (Mag., alle anderen Richtungen) abgeschlossen, für ab 2006 eingerichtete Studiengänge werden englische Abschlussbezeichnungen (Bachelor und Master) vergeben, ausgenommen für technische Studienrichtungen, die weiterhin mit Dipl.-Ing. abgeschlossen werden können. Ein Doktoratsstudium endet mit dem Doktorgrad Dr. oder PhD. Bis Ende der 1970er Jahre wurde an den Wirtschaftsuniversitäten anstatt des Magisters auch der Titel Diplom-Kaufmann Dipl.-Kfm. verliehen.

Fachhochschule

Fachhochschulen gibt es in Österreich seit 1994. Während die Universitätsstudien in vielen Fällen eher forschungsorientiert sind, überwiegt bei Fachhochschulen die Anwendungsorientierung.

Diplomstudiengänge an Fachhochschulen dauern in der Regel vier Jahre (acht Semester), wobei in einem Semester, meist im vorletzten, ein qualifiziertes Berufspraktikum zu absolvieren ist und im letzten Semester wegen der Diplomarbeit weniger Lehrveranstaltungen stattfinden. Auch in Fachhochschulen erfolgt die Umstellung auf das zweistufige Bologna-System. Bachelorstudien sind in der Regel dreijährig, Masterstudien dauern zwei Jahre.

An Fachhochschulen herrscht generell Anwesenheitspflicht, es gibt einen fixen Stundenplan und festgelegte Prüfungstermine. Die Studienplätze sind limitiert (meist zwischen 15 und 150 Studenten pro Jahrgang), die Bewerber werden einem mehrteiligen Auswahlverfahren unterzogen, das jede FH selbst festlegt. Zu diesem gehören meist eine schriftliche Bewerbung, ein schriftlicher Intelligenz- oder Eignungstest, eine Präsentation und ein persönliches Gespräch.

Die wichtigsten Studienrichtungen sind Wirtschaft, Tourismus, Technik, Informationswesen und –technologie, Medien und Design sowie Gesundheit und Soziales.

Im Gegensatz zu den Universitäten sind die Standorte der Fachhochschulen stärker dezentral verteilt und daher teilweise in kleineren Städten.

Ein Fachhochschulstudium schließt mit dem akademischen Grad Magister Mag. (FH) oder Diplomingenieur Dipl.-Ing. (FH) ab. Nach der Umstellung auf das zweistufige System werden wie an Universitäten Bachelor- und Mastergrade (ohne Zusatzbezeichnung "FH") vergeben. Technische Studienrichtungen können weiterhin mit Dipl.-Ing. (aber ohne Zusatzbezeichnung FH) abgeschlossen werden.

Im Anschluss an eine Fachhochschule kann auch ein Doktoratsstudium an einer Universität begonnen werden. Wenn die Studiendauer des Fachhochschul-Studienganges kürzer ist als die Regelstudienzeit des entsprechenden Studiums an der Universität, verlängert sich das Doktoratsstudium um die Differenz der Studiendauer.

Pädagogische Hochschule

An Pädagogischen Hochschulen können folgende Studienrichtungen absolviert werden: - Volksschullehrer - Hauptschullehrer - Sonderschullehrer - Berufsschullehrer - Lehrer für technischen und gewerblichen Fachunterricht (Fachschule, HTL) - Lehrer für Informations- und Officemanagement in der Sekundarstufe II

Das Studium schließt mit dem Bachelor of Education (mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes der pädagogischen Hochschulen, 2007) ab und berechtigt zum Unterrichten je nach der gewählten Studienrichtung.

Voraussetzung für die Zulassung zu den Studienrichtungen Berufsschullehrer und Lehrer für den technischen und gewerblichen Fachunterricht sind eine einschlägige Fachausbildung (mindestens Abschluss der Meisterprüfung) und zwei Jahre Praxis. Danach muss eine Bewerbung an den jeweiligen Landesschulrat erfolgen und erst nach dem Eintritt in den Schuldienst erhält man die Studienzulassung.

Bisher wird an den pädagogischen Hochschulen ein Masterstudium angeboten, welches derzeit in Kooperation mit Universitäten durchgeführt wird. Ab 2007 werden weitere hinzukommen. Zur Zeit gibt es das Masterstudium Bildungsmanagement und Schulentwicklung an der pädagogischen Hochschule in Graz, Wien und Linz, welches mit dem anerkannten Titel Master of Arts (Magister Artium, Abkürzung M.A.) abschließt, der zu einem anschließenden Doktoratsstudium in Erziehungswissenschaften an einer Universität berechtigt.

Referenzen

  1. a b Der Standard, 4. März 2009, S. 6
  2. PISA 2000: Nationaler Bericht, Vergleich zwischen den Ländern (PDF)
  3. PISA 2003: Nationaler Bericht (PDF), Weitere Informationen
  4. Webauftritt der Initiative klasse:zukunft und die Kurzfassung des Reformkonzepts (PDF)
  5. Versuchsanstalten, Verband staatlicher Versuchsanstalten an Höheren Technischen Lehranstalten
  6. www.camillo-sitte-lehranstalt.at
  7. www.htlwrn.ac.at
  8. www.ortweinschule.at
  9. www.htl.moedling.at
  10. ww.baustoffpruefstelle.at
  11. www.htl-rankweil.at
  12. www.versuchsanstalt-ibk.at
  13. www.spengergasse.at
  14. www.holz.or.at
  15. www.htldornbirn.at/va
  16. www.htl17.at
  17. www.bulme.at
  18. www.bulme.at
  19. www.vamibk.at
  20. www.htlwy.ac.at
  21. Land- und forstwirtschaftliche Schulen, Sektion Berufbildung, bm:ukk

Siehe auch

Weblinks


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