Hauptausschuss

Hauptausschuss

Als Hauptausschuss wird ein repräsentativ zusammengesetzter Teil eines Parlaments oder eines sonstigen größeren Gremiums bezeichnet, der als ständige Arbeitsgruppe fungiert. Die Geschäftsordnung des Parlaments regelt seine Zuständigkeiten, zu denen beispielsweise die inhaltliche Vorbereitung der Vollversammlungen des Parlaments gehören kann oder verfassungsrechtliche Fragen.

Nationalparlamente haben neben den Hauptausschüssen noch eine größere Anzahl von Fachausschüssen, die sich im Allgemeinen nach den Zuständigkeiten der Ministerien gliedern – zum Beispiel Justizausschuss, Verteidigungs- und Sozialausschuss.

Inhaltsverzeichnis

Österreich

Im österreichischen Nationalrat (183 Abgeordnete) hat der Hauptausschuss etwa 30 Mitglieder, die entsprechend der Stärke der Parlamentsparteien gewählt und durch Wahllisten der Parlamentsklubs vorgeschlagen werden. [1] Die genaue Zusammensetzung ist Gegenstand der Geschäftsordnung, hängt hinsichtlich der Gesamtzahl unter anderem von Parteienverhandlungen ab. In den letzten Jahren waren es je 12-14 Abgeordnete der ÖVP und der SPÖ sowie je 3 der FPÖ und der Grünen.

Deutschland

Anstelle der Bezeichnung Hauptausschuss werden in manchen deutschen Parlamenten abweichende Namen verwendet, zum Beispiel in Niedersachsen die Bezeichnung Verwaltungsausschuss. Im Abgeordnetenhaus von Berlin führt der Haushaltsausschuss die Bezeichnung Hauptausschuss.

Hessen

In Hessen ist der Hauptausschuss ein ständiger Ausschuss, seine Aufgaben sind in Artikel 93 der Hessischen Verfassung geregelt. Wörtlich heißt es:

„Dieser Ausschuß hat, während der Landtag nicht versammelt ist und zwischen dem Ende einer Wahlperiode oder der Auflösung des Landtags und dem Zusammentritt des neuen Landtags, die Rechte der Volksvertretung gegenüber der Landesregierung zu wahren. Er hat auch die Rechte eines Untersuchungsausschusses.“[2]

Der Hauptausschuss des Hessischen Landtags ist ferner für Immunitätsfragen und für Angelegenheiten des Bundesrats zuständig. Er befasst sich mit verfassungsrechtlichen Fragen, mit Themen, die aus Sicherheitsgründen vertraulich zu behandeln sind und ist für Themen des Hörfunks und des Fernsehens zuständig. Er steuert und koordiniert Aufgaben, die sich aus einer Verwaltungsreform ergeben und ist eingebunden in Verteidigungsangelegenheiten. Schließlich pflegt dieser Ausschuss die Beziehungen zu den anderen Landesparlamenten und zu den hessischen Partnerschaftsregionen.[3]

Einzelnachweise

  1. Österr.Nationalrat: zur Zusammensetzung des Hauptausschusses
  2. hessenrecht.hessen.de Artikel 93 der Hessischen Verfassung
  3. landtag.hessen.de Die Aufgaben des Hauptausschusses in Hessen

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