Hauptstrasse 15

Hauptstrasse 15

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Hauptstrasse 15 in der Schweiz
Hauptstrasse 15
Hauptstrasse 15
Hauptstrasse 15
Karte
Verlauf der H 15
Basisdaten
Betreiber: Kantone
Gesamtlänge: ca. 90 km

Kanton:

Ausbauzustand: zweispurige, nicht-getrennte Fahrbahn
Thayngen an der Hauptstrasse 15
Thayngen an der Hauptstrasse 15

Die Hauptstrasse 15 ist eine wichtige Hauptstrasse der Schweiz und verläuft von der Grenze bei Bietingen (Deutschland) über Thayngen, Schaffhausen, Kleinandelfingen, Henggart, Winterthur und Bauma nach Rapperswil SG.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Zwischen 1832 und 1850 investierte der Kanton Zürich mehrere Millionen Franken in den Strassenbau. In diesen Jahren entstand sowohl die Hauptstrasse (Strasse erster Klasse) Winterthur - Feuerthalen, die 386.442 Franken kostete, als auch die Landstrasse (Strasse zweiter Klasse) von Winterthur über Wald nach Rüti, die 551.556 Franken kostete. Allein im Jahr 1846 wurden 70.000 Franken für den Strassenbau zwischen Wald und Rüti ausgegeben.[1]

Seit 1858 gilt auch der angrenzende Streckenabschnitt im Kanton Sankt Gallen als Staatsstrasse Nr. 21.[2]

Verlauf

Die Hauptstrasse 15 beginnt an der Grenze zwischen Bietingen (Deutschland) und Thayngen (Schweiz) im Kanton Schaffhausen. Sie besteht aus drei Abschnitten:

Zwischen der Grenze und Thayngen verläuft sie parallel zu der südlicher verlaufenden A4, wobei sie zwischen Thayngen und Schaffhausen-Herblingen nur eine geringfügige Verkehrsfunktion hat, da die parallel verlaufende A4 in diesem Abschnitt keine Vignettenpflicht hat und für Radfahrer auf dem Radweg freigegeben ist.

Zwischen Schaffhausen und Winterthur verläuft sie auch parallel zur A4, wobei sie zwischen Oerlingen und Aesch auf etwa 8-9 km meistens in nur etwa 10 m Abstand zu dieser verläuft. Zwischen Hengart und Hettlingen ist die direkte Verbindung nach Fertigstellung der A4 in diesem Abschnitt abgerissen worden und die H15 folgt hier seither einem längeren Verlauf.

Ab Winterthur verläuft sie wieder eigenständig im Tösstal über Turbenthal, Bauma, Wald und Rüti nach Rapperswil SG.

Aufklassierung der Hauptstrasse 15 zur Nationalstrasse

Auf Bundesebene wird unter dem Titel «Weiterentwicklung des Nationalstrassennetzes» (WEN) eine Neufassung des «Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz» vom 21. Juni 1960 erarbeitet. Im Rahmen der Vernehmlassung hat der Bundesrat die Kantone Mitte 2008 zu einer Stellungnahme eingeladen.

Der sogenannte «Neue Netzbeschluss» sieht die Anpassung des Strassennetzes im Kanton Schaffhausen an die realen Transitverkehrsströme vor. Die am Grenzübergang Oberbargen endende Nationalstrasse 4 wird auf deutscher Seite von keiner leistungsstarken Strasse abgenommen, der Transitverkehr in Richtung Stuttgart wird über die kantonale Hauptstrasse 15 (J15 genannt), über den Grenzübergang Thayngen abgewickelt, und dort von der deutschen Bundesstraße 34 abgenommen, die zur Bundesautobahn 81 führt.

Die Hauptstraße 15 (J15) wurde daher per 1. Januar 2010 von der Verzweigung Mutzentäli bis zum Grenzübergang Thayngen/Bietingen zur Nationalstrasse aufklassiert und die heutige N4 im Gegenzug vom Anschluss Schaffhausen Schweizersbild bis zum Grenzübergang Oberbargen/Neuhas am Randen zur kantonalen Hauptstrasse abklassiert. Mit der Rochade erhält die Hauptstraße 15 die Bezeichnung N4/A4, die N4 wird zur neuen Hauptstrasse 4, während die alte Hauptstrasse 4 ihrerseits zur Nebenstrasse abklassiert werden kann.

Der Kanton Schaffhausen zeigte sich in seiner Stellungnahme mit dem Vorhaben grundsätzlich einverstanden, der Schaffhauser Kantonsrat hat die Stellungnahme am 15. September 2008 einstimmig (69 : 0 Stimmen) verabschiedet. Da die Kantonsverfassung im Falle der geplanten Neuaufnahme einer Kantonsstrasse ins Nationalstrassennetz zudem eine Volksabstimmung zur Stellungnahme verlangt, wurde diese am 30. November 2008 abgehalten und mit 88,9% Ja-Stimmen (23'974 : 2'988 Stimmen) ebenfalls bestätigt.

Im Vergleich zum bisherigen Zustand wird mit dem «Neuen Netzbeschluss» das Nationalstrassennetz im Kanton Schaffhausen um rund 7,2 Kilometer kürzer. Das abgeltungsberechtigte Hauptstrassennetz wird hingegen aufgrund des geringfügig längeren Verlaufs der N4 gegenüber der H4, sowie der Aufnahme der Klettgaustrasse (H13), insgesamt um 19,8 Kilometer länger.

Die Anschlüsse an der heutigen Hauptstraße 15 (J15) werden ins bestehende Nummernsystem der N4/A4 einbezogen. Der zukünftige Verlauf ab 1. Januar 2010 lautet:

  • Grenzübergang Thayngen/Bietingen
  • Raststätte Schwyzerland
  • Thayngen (1)
  • Rastplatz Berg
  • Kesslerloch (1a)
  • Rastplatz Moos
  • Schaffhausen Herblingen (2)
  • Schaffhausen Schweizersbild (2a)
  • Verzweigung Mutzentäli (3)

Vignettenpflicht

Die Hauptstrasse 15 ist zwischen der Anschlussstelle Schaffhausen Herblingen und der Verzweigung Mutzentäli vignettenpflichtig. Auf der restlichen Strecke zwischen dem Grenzübergang Thayngen/Bietingen und der genannten Anschlussstelle kann dagegen ohne Autobahnvignette gefahren werden.

Einzelnachweise

  1. Friedrich Vogel: Memorabila Tigurina oder Chronik der Denkwürdigkeiten des Kantons Zürich, S. 332
  2. http://scope.staatsarchiv.sg.ch/detail.aspx?ID=11382

Weblinks


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