Heidenfahrt

Heidenfahrt
Wappen Deutschlandkarte
Wappen der Gemeinde Heidesheim am Rhein
Heidesheim am Rhein
Deutschlandkarte, Position der Gemeinde Heidesheim am Rhein hervorgehoben
508.1258333333333148Koordinaten: 50° 0′ N, 8° 8′ O
Basisdaten
Bundesland: Rheinland-Pfalz
Landkreis: Mainz-Bingen
Verbandsgemeinde: Heidesheim am Rhein
Höhe: 148 m ü. NN
Fläche: 17,56 km²
Einwohner: 7153 (31. Dez. 2007)
Bevölkerungsdichte: 407 Einwohner je km²
Postleitzahlen: 55258–55262
Vorwahl: 06132
Kfz-Kennzeichen: MZ
Gemeindeschlüssel: 07 3 39 027
Gemeindegliederung: 3 Ortsteile
Adresse der Verbandsverwaltung: Am Goldenen Lamm 1
55262 Heidesheim am Rhein
Webpräsenz:
Ortsbürgermeister: Jens-Lothar Hessel (CDU)

Heidesheim am Rhein ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Mainz-Bingen in Rheinland-Pfalz und umfasst die Ortsteile Heidesheim, Heidenfahrt und Uhlerborn. Sie ist Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde Heidesheim, welche die Ortsgemeinde Wackernheim mit einschließt. Heidesheim ist eine der größten Gemeinden in Rheinhessen.

Inhaltsverzeichnis

Geografie

Geografische Lage

Heidesheim liegt im Norden von Rheinhessen, am so genannten Rheinknie, westlich der Landeshauptstadt Mainz. Das Gemeindegebiet reicht im Norden bis in die Mitte der Fahrrinne des Rheins, der hier eine seiner breitesten Sellen aufweist, und schließt so die Königsklinger Aue mit ein. Es schließt sich am Ufer hinter dem Hochwasserdeich in etwa 82 Meter Höhe eine sandige Ebene an, die namentlich für Spargelanbau genutzt wird und von Obstbäumen bestanden ist. Gleich hinter dem Deich liegt der Ortsteil Heidenfahrt. Von hier aus gab es früher, bevor die Stömungsleitwerke der Mariannenaue nach Osten erweitert worden waren, eine Fährverbindung nach Erbach (Rheingau). Der Ortskern von Heidesheim selbst liegt etwa zwei Kilometer vom Rheinufer entfernt in hochwassersicherer Lage am Fuß des rheinhessischen Hügellandes. Das Gemeindegebiet zieht sich von dort aus weiter die Nordhänge dieses Hügellandes hinauf und erreicht zwei Kilometer östlich der Ortslage im Höllenberg eine Höhe von 207 Meter. Wo es die Lücken im Obstbaumbestand zulassen, bietet sich ein weiter Blick über den Rhein in den Rheingau, bis hinauf zum westlichsten Teil des Taunushauptkamms, dem Rheingaugebirge mit der Kalten Herberge und der Hallgarter Zange als den höchsten Erhebungen im Zentrum. Im Osten, bei Uhlerborn, an der Grenze zu Budenheim, hat Heidesheim Anteil an einem der wenigen rheinhessischen Waldgebiete.

Gemeindegliederung

Heidesheim umfasst die Ortsteile Heidesheim, Heidenfahrt und Uhlerborn.

Nachbargemeinden

Folgende Städte und Gemeinden grenzen an die Verbandsgemeinde Heidesheim, sie werden im Uhrzeigersinn im Norden beginnend genannt:

Geschichte

Zahlreiche Funde aus vor- und frühgeschichtlicher Zeit belegen, dass die Gemarkung Heidesheim am Rhein seit dem Neolithikum (der Jungsteinzeit, 5500 bis 2200 v. Chr.) besiedelt war. Es handelt sich zumeist um Zufallsfunde.[1] - In römischer Zeit stand nördlich des heutigen Ortskerns im Feld eine ausgedehnte villa rustica, die nach dem Einfall der Germanen Anfang des 5. Jahrhunderts n. Chr. aufgegeben wurde. In ihren Mauern errichtete man die Sankt Georgskapelle,[2] um die sich nach der Mitte des 7. Jahrhunderts fränkische Siedler niederließen. Der Name der Gemeinde soll auf den Hof eines fränkischen Adligen mit Namen Heisino zurückgehen.[3]

Der Ort wird als Heisinisheim bzw. Hasinisheim erstmals in Schenkungen an das Kloster Lorsch genannt, deren früheste aus dem Jahr 762 zu stammen vorgibt, in Wirklichkeit aber erst im September der Jahre 765 bis 768 erfolgt sein kann.[4] Die erste gesicherte Datierung lautet auf den 5. Juli 768.[5] Insgesamt verzeichnet der Codex Laureshamensis in Heidesheim zwischen 765 bzw. 768 und 794 zehn Stiftungen für Kloster Lorsch,[6] von denen allerdings keine in späteren Urkunden auftaucht. Dieser Umstand lässt vermuten, dass Lorsch seine Heidesheimer Besitzungen bereits eingetauscht oder verkauft hatte, als der Codex in den Jahren 1183 bis 1195 zu Pergament gebracht wurde.

Eine breitere urkundliche Überlieferung zu Heidesheim setzt erst um das Jahr 1150 ein. Damals verfügte die Abtei Altmünster zu Mainz in der Gemeinde über ausgedehnten Grundbesitz und die Hälfte aller Zehnten. Ob diese von den Rheingrafen stammten, wie immer wieder zu lesen ist,[7] bleibt zu belegen. Daneben fiel dem Kloster Eberbach im Jahr 1145 erster Besitz in Walsheim[8] zu, der den Grundstock zum Sandhof legte.[9] Schließlich werden 1158 erstmals die Herren von Winternheim erwähnt, die sich später nach der Burg Windeck Herren von Winterau nannten.[10] Neben diesen drei Parteien, welche die Überlieferung beherrschen, verfügten andere Mainzer Klöster und ortsansässige Familien über Grundbesitz und Rechte.

Während die Herren von Winternheim in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts damit begannen, die Burg Windeck zu errichten, blieb die um die Sankt Georgskapelle gelegene Siedlung offenbar nicht oder wenigstens nicht hinreichend befestigt: Als Erzbischof Konrad I. von Wittelsbach sich im Jahr 1200 anschickte, die 1163 auf Befehl Kaiser Friedrichs I. geschleifte Stadtmauer von Mainz wieder aufzubauen, verpflichtete er zahlreiche Dörfer im Umland der Stadt, einzelne Abschnitte zu errichten. Die Einwohner von Heidesheim mussten fünf Zinnen beisteuern, bewaffnen und unterhalten, wofür sie in der Stadt Schutz, Wehr, Marktrecht, freien Kauf und Verkauf genossen.[11]

Neben Besitz und Einkünften hatte Altmünster die Vogtei von Heidesheim und damit die Hoheitsrechte am Ort inne. Die Vogtei ging im Lauf der Jahrhunderte durch zahlreiche Hände: Dass sie nach 1250 bei den Herren von Biegen lag, die sie Altmünster am 13. Februar 1285 zurückgaben[12], trifft freilich nicht zu. Die einschlägige Urkunde ist nicht auf Heidesheim sondern auf Hattenheim im Rheingau zu beziehen[13]. Sicher ist dagegen, dass das Kloster am 31. Januar 1326 Werner von Winterau und seine männlichen Erben zu Vögten des Dorfes berief.[14] Das Geschlecht der Herren von Winterau starb vor dem 12. April 1372 aus, an welchem Tag eine Urkunde Wilhelm von Scharpenstein als Vogt verbürgt.[15] Von ihm ging die Vogtei am 14. Juli 1385 als männliches Erblehen an Dietrich Huth von Sonnenberg über.[16]

Am 17. Januar 1414 beurkundete der Mainzer Erzbischof Johann II. von Nassau, dass Äbtissin und Konvent von Altmünster zu Mainz dem Erzstift ein Drittel des Gerichts zu Heidesheim übergeben hatten. Ausgenommen waren die Vogtei mit allem Zubehör sowie die Einkünfte und der Besitz, die zum Hof des Klosters gehörten; sie verbriefte der Erzbischof mit Zustimmung von Domdekan und Domkapitel dem Kloster auf ewig. Auch sollte Altmünster künftig von allen Kontributionen und Abgaben befreit sein, die Erzbischof oder Domkapitel erhoben. Beide gelobten, das Kloster künftig in seinem gesamten Besitz und all seinen Rechten - insbesondere in den verbleibenden zwei Dritteln des Gerichts zu Heidesheim - zu schützen und zu verteidigen.[17] Der Mainzer und Magdeburger Erzbischof Kardinal Albrecht von Brandenburg bestätigte die Verfügung seines Vorgängers am 22. Oktober 1522.[18]

Derartige Geschäfte, mit denen Mainzer Stifte und Klöster Hoheitsrechte, die sie aus eigener Kraft schwerlich behaupten konnten, dem Erzbischof gegen Zusicherung und Schutz ihrer Besitzrechte abtraten, wurden in der Folge häufig geschlossen.[19] Im Falle von Heidesheim führte die Übertragung dazu, dass fortan am Ort neben den Vogt des Klosters Altmünster ein Amtmann des Erzbischofs trat. Als erzbischöfliche Amtmänner in Heidesheim sind nach 1414 belegt: Im Jahr 1481 Johann Langwerth von Simmern und von 1565 bis 1584 der Mainzer Domkantor Heinrich von Stockheim. Als von Altmünster belehnte Vögte sind überliefert: Von 1468 bis 1489 Philipp von Stockheim; in den Jahren 1489 bis 1524 Graf Emmerich von Nassau und seine männlichen Erben;[20] von 1524 bis 1537 Ritter Rabe von Liebenstein; von 1537 bis 1553 Hans Sifrid vom Oberstein; und ab dem Jahr 1553 zunächst Konrad, dann Hans Georg von Bicken. Dass Amtmann und Vogt sich häufig aneinander rieben, belegen zwei Prozesse, die Heinrich von Stockheim und Hans Georg von Bicken vor dem Reichskammergericht austrugen.[21]

Als Hans Georg von Bicken erkannte, dass ihm männliche Erben versagt bleiben würden, bat er den Mainzer Erzbischof Wolfgang von Dalberg am 10. November 1598 darum, die ihm und seinen Vettern als Mannlehen übertragene Heidesheimer Vogtei in ein Erblehen umzuwandeln. Sein Gesuch blieb ohne Antwort.[22] Als er um 1608 starb, fiel die Vogtei an Altenmünster zurück. Das Kloster nutzte die Gunst der Stunde: Unter Hinweis darauf, dass sie in diesen schwierigen Zeiten den Anforderungen nicht mehr genügen konnten, welche ihnen die verbliebenen zwei Drittel der Hoheitsrechte in Heidesheim abverlangten, boten Äbtissin und Konvent dem Kurfürsten die ihnen verbliebenen zwei Drittel der Herrschaftsrechte in Heidesheim an. Im Gegenzug solle ihnen der Erzbischof - wie schon 1414 und 1522 - Besitz, Rechte und Einkünfte am Ort zusichern. Der Erzbischof akzeptierte die Übertragung zu den genannten Bedingungen noch am selben Tage, was darauf schließen lässt, dass es sich um einen längst abgesprochenen Vorgang handelte.

Das Jahr 1609 bedeutet in der Geschichte der Gemeinde einen tiefen Einschnitt: Altenmünster verblieb lediglich das Patronatsrecht an der Pfarrkirche St. Philipp und Jakob; das Kloster durfte weiter Pfarrer und Glöckner vorschlagen, die der Erzbischof bestätigen musste. Ansonsten war in geistlichen Angelegenheiten das erzbischöfliche Generalvikariat zuständig. In weltliche Angelegenheiten unterstand Heidesheim fortan dem churfürstlichen Vitztum in ... Die Ämter des klösterlichen Vogtes und des kurfürstlichen Amtmanns entfielen. Am ... gab die kurfürstliche Kammer die Burg Windeck, bisher Sitz ihres Amtmannes, im Erbbestand aus.


Einzelnachweise zur Ortsgeschichte

  1. Bernhard Stümpel, Aus Ur- und Frühgeschichte der Gemarkung Heidesheim, in: Gemeinde Heidesheim, Hrsg., Festschrift zur 1200-Jahr-Feier von Heidesheim, Gau-Algesheim 1962, S. 9-16.
  2. Siehe unten 4.1.1 Kultur und Sehenswürdigkeiten. Bauwerke. Sankt Georgskapelle.
  3. Franz Joseph Spang, Das geschichtliche Werden von Heidesheim, in: Festschrift 1962 (wie Anm. 1) S. 18-31 bes. S. 21.
  4. Karl Glöckner, Bearb. u. Hrsg., Codex Laureshamensis, Bd. 2: Kopialbuch, Teil 1: Oberrhein-, Lobden-, Worms-, Nahe- und Speiergau, Darmstadt 1933 (= Arbeiten der Historischen Kommission für den Volksstaat Hessen), S. 406 Nr. 1436. - Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns und Kuratorium Weltkulturdenkmal Kloster Lorsch e.V., Hrsg., Codex Laureshamensis, Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch, Faksimileausgabe der Handschrift im Staatsarchiv Würzburg, Bd. 1: Faksimile, Neustadt a. d. Aisch 2002 (= Sonderveröffentlichungen der Staatlichen Archive Bayerns, Nr. 1), fol. 112r Sp. 2.
  5. Glöckner (wie Anm. 4) S. 405 Nr. 1429. - Codex Laureshamensis (wie Anm. 4) fol. 112r Sp. 1.
  6. Glöckner (wie Anm. 4) S. 405 ff. Nr. 1429-1438. - Codex Laureshamensis (wie Anm. 4) fol. 112r Sp. 1 f.
  7. So schon Ernst Krebs, Zur Geschichte von Heidesheim, in: Männer-Gesang-Verein "Einigkeit" Heidesheim, Hrsg., Festschrift zur Fahnenweihe verbunden mit Wertungssingen am 4., 5. und 6. Juli 1925, Gau-Algesheim o.J. (1925) S. 5-33 bes. S. 10.
  8. Abgegangener Ort bei Heidenfahrt.
  9. Siehe unten 4.1.2 Kultur und Sehenswürdigkeiten. Bauwerke. Der Sandhof.
  10. Siehe unten 4.1.3 Kultur und Sehenswürdigkeiten. Bauwerke. Burg Windeck.
  11. Schaab I S. 188. - Krebs, Festschrift 1925, S. 10 f. - Quelle: Bodmann, Rhein. Alterth. I S. 23; vgl. auch Mainzer UB II 2 S. 1157 f. Nr. 709.
  12. Karl Anton Schaab, Geschichte der Stadt Mainz, Bd. 3: Geschichte der Großherzoglich Hessischen Rheinprovinz I. Abtl., Mainz 1847, S. 454 f.
  13. Wilhelm Sauer, Nassauisches Urkundenbuch I 2, Wiesbaden 1886, S. 614 f. Nr. 1043
  14. Schaab (wie Anm. 11) III S. 455 (irrig zu 1326 Februar 2)
  15. Ludwig Baur, Hrsg., Hessische Urkunden, Bd. 3: Rheinhessen 1326-1399. Nachträge zu allen 3 Provinzen 1133-1335, Darmstadt 1863 (Nachdruck Aalen 1979), S. 455 ff. Anm.
  16. Schaab III S. 455
  17. Schaab III S. 455
  18. Schaab III S. 456.
  19. Wilhelm Fabricius, Erläuterungen zum geschichtlichen Atlas der Rheinprovinz, Bd. 6: Die Herrschaften des unteren Nahegebietes, der Nahegau und seine Umgebung, Bonn 1914 (= Publikationen der Gesellschaft für rheinische Geschichtskunde, Bd. 12/6), S. 44
  20. Schaab III S. 456.
  21. Bayerisches Staatsarchiv Würzburg
  22. Bayerisches Staatsarchiv Würzburg M.R.A.-K.727/Stifte 2377.

Politik

Gemeinderat

Der Gemeinderat aus Heidesheim am Rhein setzt sich aus 22 Ratsfrauen und Ratsherren zusammen – hinzu kommt die Stimme des ehrenamtlichen Bürgermeisters.

CDU SPD Bürgerliste FDP FW Gesamt
2004 9 8 2 2 1 22 Sitze

(Stand: Kommunalwahl am 13. Juni 2004)

Wappen

Blasonierung: In Rot geviert von einem silbernen Kreuz ein silbernes Rad.

Städtepartnerschaften

Kultur und Sehenswürdigkeiten

Bauwerke

Sankt Georgskapelle

Antike und Mittelalter

Die Sankt Georgskapelle - im Norden von Heidesheim zwischen Bahnlinie und Autobahn von Mainz nach Koblenz in Obstfeldern gelegen - ist in dem vollständig erhaltenen Raum einer römischen villa rustica eingerichtet..., von dem heute noch ... zwei Wände bis unters Dach, zum Teil mit originaler Fugenbemalung außen und Wandputz innen, erhalten sind.[1] Ihre rund 1500 Jahre umfassende Baugeschichte brachte es mit sich, dass man die Anfänge nur sehr allmählich aufdeckte: Lange suchte man sie – nicht zuletzt wegen des Patroziniums des Bischofs Sidonius – in fränkischer Zeit.[2] Neueren Untersuchungen zufolge darf man in ihr eine spätantike Landkirche des Bischofs von Mainz vermuten, das sich nicht zuletzt ihretwegen als ein besonders lebendiges Zentrum römisch-christlicher Tradition zu erkennen gibt.[3] Die Kapelle kann ... als ältester überkommener Sakralbau Rheinhessens gelten.[4]

Nach 650 ließen sich um die Sankt Georgskapelle fränkische Siedler nieder. Ihre Nachfahren erweiterten die Kapelle an der Wende vom 10. zum 11. Jahrhundert um eine Apsis; damals wurden die erhaltenen Triumphbogenkämpfer eingebaut. Weitere Umbauten erfolgten um 1200 - aus dieser Zeit dürfte die Weiheinschrift im Sturz über der zugemauerten Türe in der Südfassade stammen: + GEWEIHT AM 23. APRIL +[5], dem Tag des heiligen Georg. Zu dieser Zeit war Sankt Georg Pfarrkirche der Gemeinde.

Sankt Georg und seine Pfarrer hatten Anspruch auf ein Viertel aller in Heidesheim anfallenden Zehnten. Aus dem Mittelalter sind zwei Urkunden bekannt, in denen die Sankt Georgskapelle erwähnt wird. Beide stammen aus der Überlieferung von Kloster Eberbach; in beiden geht es darum, ob der Sandhof dem Pfarrer ebendiesen Zehnten schuldete. Während Propst Otto von Mariengreden zwischen April und Juni der Jahre 1185 und 1196 als Pfarrer von Heidesheim seinen Anspruch behaupten konnte,[6] hält ein Schiedsspruch vom 23. Dezember 1278 unter Berufung auf Papst Alexander III. fest, dass Eberbach dem Erkenbold - Pfarrer der Kirche des heiligen Georg in Heisensheim - keinen Zehnten vom Sandhof schuldet.[7]

Mit der Umsiedlung der Gemeinde aus der Rheinebene an den Hang des Dinkbergs und der Errichtung der Kirche Sankt Philipp und Jakob büßte die Sankt Georgskapelle ihre Stellung als Pfarrkirche ein; aufgegeben wurde sie deswegen nicht. Vielmehr ersetzte man annähernd gleichzeitig die Apsis durch einen gerade geschlossenen Chor. Im 15. Jahrhundert folgten weitere aufwendige Umbauten.[8] Dass bereits im Mittelalter Wallfahrten einsetzten, legen spätere Nachrichten nahe.

Neuzeit

Nach dem Dreißigjährigen Krieg war die Sankt Georgskapelle im Besitz des Reichsfreiherrn Philipp Erwein von Schönborn († 1668), der den Grundbesitz seiner Familie aus dem Taunus an den mittleren Rhein und Main verlagerte. Er erwarb sie wegen des an sie gebundenen Viertels des Zehnten von Kloster Altmünster, das dieses zuvor - die genaueren Umstände bleiben zu klären - dem Pfarrer von Heidesheim entzogen hatten und gegen Ende des oder kurz nach dem Dreißigjährigen Krieg - wie fast immer - in Geldnöten war. Deer Unterhalt des Pfarrers wurde zum Ausgleich später vom Kloster bestritten, was seine finanzielle Lage alles andere als aufbesserte.

In einer Beschreibung der Gemeinde, die ein Heidesheimer Pfarrer zwischen 1667 und 1677 verfasst hat und die sich in der Dioecesis Moguntina des Johann Sebastian Severus († 1797) befindet, heißt es über die Sankt Georgskapelle: Auch steht auf dem Feld von Heidesheim eine Kapelle des heiligen Georg, zu Anfang als ein Bau mit armseligem Mauerwerk errichtet, später wegen der Menge der dorthin strömenden Pilger erweitert und offenbar geweiht. ... Nachdem das Fest des heiligen Georg hier im Dorf stets festlich begangen wird, zieht die Ortsgemeinde in feierlicher Bittprozession dorthin und wohnt der festlichen Messe und Predigt bei. In gleicher Weise kommen die Bewohner von Budenheim und Finthen an den Bittagen hierher.[9]

Als Ausstattung erfreut diese Kapelle sich des vierten Teils aller Zehnten. Und im Jahr 1665 wurde sie vom Freiherrn Philipp Erwein von Schönborn wiederaufgebaut, der als ihr Besitzer gehalten ist, dem Pfarrer von Heidesheim alljährlich zum Fest des heiligen Georg für Messe und Predigt zwei, den Chorsängern bei der Messe aber drei Gulden zu entrichten. Aus diesem Almosen ist auch die erste Vesper in der Kapelle zu bestreiten.[10]

Die Heidesheimer bewahrten der Sankt Georgskapelle über die Jahrhunderte hinweg Treue: Beim Wiederaufbau im Jahr 1665 transportierten sie aus tragender affection des gottesdienstes das Bauholz vom Rhein zur Kapelle und schlugen es dort auf. Und als die Kapelle 1776 erneut abbrannte, drängte Pfarrer Michael Priester das Erzbischöfliche General-Vikariat, darauf hinzuwirken, dass der Graf von Schönborn sie ein weiteres Mal aufbaute.[11] Von der barocken Ausstattung der Kirche zeugt eine Statue des heiligen Georg, die heute im katholischen Pfarrhaus von Heidesheim aufbewahrt wird.

Kapelle St. Georg

Als Frankreich 1797 das linke Rheinufer annektierte, fiel die Sankt Georgskapelle an den Staat. Die Zehnten wurden aufgehoben, die Wallfahrten eingestellt. Als das Gebäude 1806 auf Abbruch zur Versteigerung ausgeschrieben wurde, setzten die Heidesheimer sich zur Wehr: Der Präsident des Kirchenvorstands, der Bürgermeister und der Pfarrer baten den Präfekten des Départements Donnersberg, Jeanbon St. André, darum, die Sankt Georgskapelle der Kirche zu überlassen. Dem Gesuch wurde stattgegeben.[12]

Danach wurde es still um die Sankt Georgkapelle. In dem legendären Handbuch von Georg Dehio sucht man sie vergebens.[13] Und 1934 schrieb Ernst Krebs: So steht nun das Heiligtum des St. Georg immer noch so einsam und verlassen da unten wie vor hunderten von Jahren und betritt man das bescheidene Innere der Kirche, so fühlt man sich in diesem Raume in eine längst untergegangene Zeit versetzt und nur ein jäh vorbeibrausender Eisenbahnzug zerstört die Täuschung und erinnert an die Kluft, welche den Beginn der alten Kultstätte von der Gegenwart scheidet.[14]

Auch in der von Ernst Gall besorgten Neubearbeitung von Dehios Handbuch fehlt die Sankt Georgskapelle.[15] Erst in der dritten Ausgabe aus dem Jahr 1972 findet man eine Würdigung: Einsam im Feld nördlich Heidesheim, nahe der ehemaligen Römerstraße Mainz-Bingen: Saalbau mit gerade geschlossenem Chor und profilierten Triumphbogenpfeilern, wahrscheinlich 10. Jahrhundert (vgl. die Kämpfer der Saalkirche in Nieder-Ingelheim). In der Südwand vermauertes Portal mit Weiheinschrift auf dem Sturz. Westportal und Fenster im 15. Jahrhundert verändert. Reste einer barocken Ausstattung.[16]

Dass die öffentliche Wertschätzung für das älteste und bedeutendste Gebäude in Heidesheim seither beständig wächst, ist vor allem dem Förderverein St. Georgskapelle Heidesheim e.V. zu danken. Er setzt sich seit 1984 unermüdlich für die Wiederherstellung des Baus ein. Heute bietet die Kapelle sich innen und außen in würdigem Zustand dar - wenngleich noch manches zu leisten bleibt. Sie wird wieder für Gottesdienste genutzt. Für die kommenden Jahre hat der Verein sich vorgenommen, Ausgrabungen in ihrem Umfeld und damit die wissenschaftliche Erschließung der römischen villa rustica und der an sie anknüpfenden fränkischen Siedlung voranzubringen. Auf die Ergebnisse darf man gespannt sein.


Burg Windeck

Die Herren von Winternheim und Herren von Winterau

Die Burg Windeck liegt im Norden der Gemeinde, südlich des Bahnhofs. Über Jahrhunderte stand sie am nördlichen Rand des Dorfes - daher ihr Name Wintereck oder Windeck. Die verbreitete Auffassung, dass die Burg im bzw. um das Jahr 1209 errichtet wurde, ist zu berichtigen. Herdegen I. von Winternheim dürfte den viereckigen Wehrturm in ihrer Mitte vor 1150 erbaut haben.[17] Der Schiedsspruch aus dem Jahr 1209 dagegen erwähnt Gelände und Gebäude, die sein gleichnamiger Sohn Herdegen II. den Brüdern von Eberbach in Heidesheim weggenommen und auf denen er Mauer und Graben seines Hauses angelegt hat.[18] Im Jahr 1209 ging es also um eine Erweiterung des Burgbezirks; die Burg selbst stand bereits.

Eine Notiz aus den Jahren 1211 bis 1234 überliefert einen weiteren Ausbau des Burgareals. Damals tauschten Herdegen - wahrscheinlich ein Sohn Herdegens II. und damit der dritte dieses Namens - und sein Bruder (?) Embricho von Kloster Eberbach den Teil eines Weingartens ein, auf dem sie den Graben ihrer Burg anlegten.[19] Spätestens damals dürfte die Windeck in etwa so ausgesehen haben, wie Karl Bronner sie rekonstruiert hat: im Zentrum der viereckige Turm mit Einstieg und hölzernem Wehrgang in acht Metern Höhe, umgeben von einer inneren Mauer mit Graben und einer äußeren Mauer, an welcher der Sülzbach bzw. der Flutgraben vorbeifloss.[20] Zwischen den Mauern standen Wohn- und Wirtschaftsgebäude. Der Kern dürfte nur der Zuflucht gedient haben; dafür sprechen die begrenzte Grundfläche des Turms und sein beschwerlicher Zugang.

Ob die Herren von Winternheim aus Groß-Winternheim oder aus Klein-Winternheim stammten, muss künftigen Untersuchungen vorbehalten bleiben. Im Jahr 1235 werden sie erstmals als Herren von Winterau genannt[21] und damit bei dem Namen, den sie in der Folge führten. Pater Hermann Bär hat vorsichtig die seither zur Gewissheit erhobene Vermutung geäußert, dass der Besitz der Herren von Winterau vor der Mitte des 13. Jahrhunderts über eine Tochter des Hauses vorübergehend an die Herren von Leien fiel.[22] Dabei nimmt er auf eine Urkunde Bezug, mit der die Brüder Philipp, Friedrich und Heinrich von Leien für sich und ihre Erben alle Rechte am Sandhof Kloster Eberbach abtraten, das seinerseits auf alle Abgaben verzichtete, die es von ihnen und ihrem Vater erhoben hatte.[23]

Hermann Bär und denen, die ihm folgen, ist entgegenzuhalten: Zunächst steht dahin, ob in der fraglichen Urkunde[24] wirklich milites in Leien zu lesen und nicht vielmehr ein Kürzungzeichen über dem i zu milites in Leheim aufzulösen ist - so jedenfalls ein späterer Vermerk auf dem Rücken der Urkunde. Sodann wird nicht ausgeführt, um welche Rechte es sich überhaupt handelte. Jedenfalls hatten die Herren von Winterau die Vogteirechte, die sie über neuneinhalb Hufen des Sandhofs innehatten, den Mönchen von Eberbach bereits im Jahr 1209 abgetreten.[25] Vor allem aber wird Herdegen III. von Winterau als Zeuge in Urkunden genannt, die in den Jahren 1242[26] und 1255[27] ausgestellt wurden.

Die Herren von Winterau besaßen und bewohnten die Burg Windeck von deren Anfängen vor 1150 an bis zum Aussterben des Geschlechts in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts. Im Jahr 1326 belehnte Kloster Altmünster zu Mainz sie mit seiner Vogtei in Heidesheim.[28] In einem Urteil vom 12. April 1372 werden Wilhelm von Scharpenstein als Vogt des Gerichts von Heidesheim und als Anrainer hern Wernher selgen von Wynthirauwe genannt.[29] Das Geschlecht der Herren von Winterau war erloschen.

Das 15. bis 20. Jahrhundert

An wen Burg Windeck nach dem Ableben der Herren von Winterau fiel, liegt im Dunkeln. Vielleicht gelangte sie an Kloster Altmünster, das sie dann im Jahr 1414 zusammen mit einem Drittel des Gerichts Heidesheim an den Mainzer Erzbischof Johann II. von Nassau weitergereicht hätte. Im Jahr 1481 wohnte der erzbischöfliche Amtmann von Heidesheim, Johann Langwert von Simmern, im Schloss.[30] Sein Nachfolger Heinrich von Stockheim ließ sich nach 1577 mit der Schlossmühle einen eigenen Amtssitz errichten.[31] Ob dessen Nachfolger in die Burg zurückkehrten, ist ungewiss. In jedem Falle verblieb die Windeck im Besitz der kurfürstlichen Hofkammer, die Burg, Hofgut und das zu ihnen gehörende Achtel der Heidesheimer Zehnten im Jahr 1629 als Erbbestand an Samuel Becker, Kellermeister der Martinsburg zu Mainz, verlieh.[32]

In der zwischen 1667 und 1677 verfassten Beschreibung der Pfarrgemeinde Heidesheim in der Dioecesis Moguntina das Johann Sebastian Severus heißt es: Am Dorfrand dem Rhein zu erblickt man ferner das Burghaus zum Wintereck, das im Jahr 1626 Samuel Beck, Oberkellermeister zu Mainz, mit Wald, Wiesen, Äckern und Getreideabgaben um 800 Gulden für sich und seine Familie erworben und heute mit einem ansprechenden Gebäude und Obstbäumen ausgestattet hat.[33] Gegen Ende des 30-jährigen Krieges soll der berüchtigte Reitergeneral Johann von Werth vorübergehend in der Windeck gewohnt haben.[34] Nach 1650 gelangte sie an die Freiherren von Bockenheim,[35] die sie in der Folge rund 150 Jahre lang in Erbpacht besaß. Die Familie hatte Anspruch auf Gestühl und Begräbnis in der Pfarrkirche.

Als die Franzosen am 21. Oktober 1793 Kurmainz besetzten, wurde Burg Windeck als kirchlicher und adliger Besitz eingezogen.[36] Die Familie von Bockenheim emigrierte nach Österreich. Einzig Katharina Elisabeth von Bockenheim blieb in Heidesheim, wo sie im Jahr 1844 im gesegneten Alter von 95 Jahren verstarb. Die Windeck wurde zwischen 1802 oder 1803 als Staatseigentum versteigert oder verkauft. Neuer Besitzer war ein Wackernheimer Bürger mit Namen Radicke. Seine Witwe reichte das Anwesen an die Mainzer Unternehmer Reinach und Popp weiter, die dort im zweiten Viertes des 19. Jahrhunderts eine Gerberei unterhielten. In den 1860er Jahren erwarb die Familie Krebs die Windeck. Otto Krebs betrieb in ihr ein Weingut mit Gastwirtschaft. Ab dem Weihnachtsfest Nach 1908 hielt die evangelische Gemeinde im Saal des ersten Stockwerks ihre Gottesdienste ab. Im Jahr 1984 war die Burg nach wie vor bewohnt.

Zur Zeit der Herren von Winterau umfasste die äußere Ringmauer der Burg ein weitläufiges Areal, von dem bis heute die Flurnamen Hinter den Ziunen bzw. Hinter den Zäunen und In der Zingel bzw. In der Ringmauer Zeugnis ablegen. Nach dem 30-jährigen Krieg begannen die Bürger Heidesheims damit, diese Mauer als Steinbruch zu nutzen und abzureißen. Die Karte des Andreas Trauttner aus dem Jahr 1754 zeigt die Windeck bereits in ihrer heutigen Gestalt:[37] Der ursprünglich offene Raum zwischen Turm und innerer Ringmauer ist mit einem Satteldach gedeckt und so für ein herrschaftliches Wohngebäude genutzt, das sich im Norden, Osten und Südosten um den Turm legt. Im Südwesten und Westen ist die Ringmauer niedergelegt, wodurch der Turm an den westlichen Rand des Gebäudes rückt. Wahrscheinlich hat Samuel Beck ihm nach 1626 diese Gestalt gegeben. Das Spitzbogenportal und die grossformatigen Kreuzstockfenster im neugotischen Stil stammen ebenso aus der Zeit nach 1860 wie die Raumaufteilung im Inneren.[38] Die Nebengebäude, welche die Katasterpläne von 1812 und 1841 bis 1843 zeigen, sind verschwunden.

Als die Gemeinde Heidesheim die Burg Windeck im Jahr 1993 erwarb, war diese in ruinösem Zustand. Seither hat die Gemeinde große Anstrengungen unternommen, das Gebäude in einen ansehnlichen Zustand zu versetzen: Zunächst hat sie den aufwendigen Dachstuhl und das Dach, dann Eingangstüre und Fenster erneuert. Sie hat das Gebäude neu verputzen, mit einem Anstrich im Mainzer Rot des späten Mittelalters versehen und den Turm naturfarben schlemmen lassen. Schließlich hat sie im Turm eine Treppe eingebaut, die sicher aufs ehemalige Dachplateau mit seinem eindrucksvollen Ausblick führt. Bei ihren Bemühungen um die Windeck wird die Gemeinde unermüdlich und einsatzfreudig vom Verein Heimatmuseum Burg Windeck e.V. unterstützt. Die Pflege des noch immer beachtlichen Grundstücks wird von freiwilligen Helfern besorgt.


Die Schlossmühle

Die Herren von Winterau, von Stockheim und von der Leyen (1317-1793)

Die Schlossmühle liegt am südwestlichen Ortsrand von Heidesheim, am Fuß der Flur Sommerau. Dort besaß Ritter Werner von Winterau Land, das er in seinem Testament vom 16. August 1317 seinen Söhnen hinterließ.[39] Ernst Krebs hat vermutet, dass auf dem Gelände der Schlossmühle ein Hof stand, von dem aus bereits sein Vorfahr Herdegen II. das Land bewirtschaftete. Das dieser 1209 von dort in die Burg Windeck zog, stimmt nicht.[40] - Am 27. Oktober 1577 verkaufte Hans Georg von Bicken († 1608) das Areal der Schlossmühle an Heinrich von Stockheim († 1588).[41] Hans Georg von Bicken, aus dem Geschlecht derer von Bicken, war Kurfürstlich Mainzer Vitztum im Rheingau und Vogt des Mainzer Klosters Altmünster in Heidesheim; Heinrich von Stockheim war Domsänger zu Mainz, Propst des dortigen Stifts St. Alban und Kurfürstlicher Amtmann in Heidesheim.

In der Folge ließ Heinrich von Stockheim an Stelle eines einfachen Mühlengebäudes den bis heute erhaltenen Renaissancebau und den angrenzenden Kapellenturm errichten. Sie dienten ihm als Amtssitz und Wohnung. Zugleich beherbergte das Hauptgebäude eine Mühle, die mit umliegenden Scheunen und Stallungen den wirtschaftlichen Mittelpunkt ausgedehnter Ländereien und reicher Einkünfte bildete, die Heinrich von Stockheim ab 1565 in Heidesheim erwarb. In der Beschreibung der Pfarrgemeinde aus den Jahren zwischen 1667 und 1677 bei Johann Sebastian Severus heißt es über die Schlossmühle: Im übrigen wird eine bedeutende Mühle gerühmt - mit einem grossen Haus, Scheunen und Ställen, Gärten und anderem Zubehör. Sie wurde 1577 von einem Angehörigen der Familie Stockheim errichtet, der Domkantor in Mainz und Amtmann des Dorfes war.[42]

Die Schlossmühle blieb im Besitz der Erben Heinrich von Stockheims, bis Kurt von Lützow und sein Sohn Ernst Christoph am 28. September 1677 das Stockheimische Wohnhaus samt Zubehör, Besitz und Einkünften in Heidesheim, Framersheim, Gau-Bickelheim und Selzen (bei Alzey) an den Mainzer Kurfürsten Damian Hartard von der Leyen († 1678) und seine Erben verkauften.[43] Danach befand sich das Anwesen über 100 Jahre lang im Eigentum der Herren, ab 1711 Grafen von der Leyen, die ihren ausgedehnten Streubesitz an Mosel und Rhein zunächst von Koblenz und ab 1773 von Blieskastel (Saarpfalz-Kreis) aus verwalteten und die Schlossmühle in Erbpacht vergaben. Aufschlüsse über die Zeit von 1677 bis 1793 versprechen die Bestände des Archivs der (ab 1806) Fürsten von der Leyen, die 1995 in das rheinland-pfälzische Landeshauptarchiv Koblenz gelangten und bisher nur zum Teil erschlossen sind.[44]

Das dunkle 19. Jahrhundert, August und Elisabeth Krebs, Michael und Maria Schön, Karl und Luise Schmidt (1793-1920)

Vom Ende des 18. bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts wirft die Besitzgeschichte der Heidesheimer Schlossmühle mehr Fragen auf, als sie beantwortet: Am 21. Oktober 1793 besetzten französische Revolutionstruppen Kurmainz; am 4. November 1797 annektierte Frankreich das linke Rheinufer; am 9. Februar 1801 trat das Deutsche Reich das Gebiet im Frieden von Lunéville an Frankreich ab. Der Besitz von Adel und Kirche wurde zu Gunsten des französischen Staates eingezogen und öffentlich versteigert. Falls die Schlossmühle diesem Schicksal entging, wurde sie am 25. Juni 1804 von Napoleon dem Grafen Philipp Franz von der Leyen († 1829) zurückerstattet und von diesem in der Folge verkauft – spätestens vor 1820, als sich der Fürst von seinen letzten Besitzungen am mittleren Rhein trennte, um wenige Jahre später Schloss Waal (Kreis Ostallgäu) zu erwerben.

Dürfte das Archiv der Fürsten von der Leyen (siehe oben) auch für die Wirren der Französischen Revolution und für die Zeit Napoleons nähere Auskünfte bereithalten, so sind für die Jahrzehnte danach zur Schlossmühle keine Nachrichten in Sicht. Zwar bietet der Heidesheimer Katasterpläne aus den Jahren 1812 und 1841/1843 einen maßstabgetreuen Aufriss des Anwesens, einen Besitzer verzeichnen sie nicht. Das Grundbuch der Gemeinde hält unter dem 26. Juli 1865 fest, dass der Gutsbesitzer August Krebs († 1905 ?) und seine Ehefrau Elisabeth, geborene Schmahl, die Schlossmühle durch Tausch erwarben – von wem verschweigt es.

Karl Sturm berichtet, dass Klara Fauerbach um 1970 eine notarielle Beurkundung besaß, derzufolge ihr Großvater August Krebs das Schloßmühlenanwesen am 4. Februar 1870 von Franz Hembes, Bürgermeister und Gutsbesitzer in Ober-Olm, für 22.000 Gulden kaufte, der es vorher von dem Müller Michael Hembes für 20.000 Gulden erworben hatte. Nach Mitteilung von Frau Fauerbach waren ihre Großeltern dann im Besitz des Anwesens bis 1905...[45] Nachdem die Daten von Kauf und Verkauf und die Umstände des Kaufs den amtlichen Angaben des Grundbuchs widersprechen, wird man der gesamten Nachricht mit Zurückhaltung begegnen.

August Krebs betrieb auf dem Gelände neben Landwirtschaft drei Mühlen: eine Schneid- bzw. Holzmühle, die wahrscheinlich in der im Südwesten unmittelbar an das Areal grenzenden Praumenmühle untergebracht war; eine Mahl- oder Getreidemühle, die zweifellos das Hauptgebäude beherbergte; und eine Ölschlägerei bzw. Ölmühle, die vielleicht in dem kleinen Bruchsteinbau zu suchen ist, der sich im Norden an die westliche Umfassungsmauer des Anwesens lehnt und aus der Zeit vor 1841/1843 stammt. Als mit dem Ausbau der Dampfmühle J. Schmitt in Mainz-Mombach in den ersten Jahren des 20. Jahrhunderts die traditionellen Wassermühlen der Gegend nach und nach unrentabel wurden, schlossen auch die Mühlen des August Krebs. Wahrscheinlich wurde der Betrieb bei seinem Tod eingestellt.

Am 17. Juni 1918 verkauften die Erben von August Krebs die Schlossmühle für 48.000,00 Papiermark bzw. 38.400,00 Goldmark an den Wiesbadener Ingenieur Michael Schön und dessen Ehefrau Maria Susanna, geborene Zahn. Die reichten das Anwesen nur ein Jahr später, am 25. Juni 1919, für 62.500,00 Papiermark oder 19.437,50 Goldmark an den Wiesbadener Maler- und Tünchermeister Karl Schmidt und seine Ehefrau Luise, geborene Krüger, weiter, die das ziemlich marode Gebäude mit einem neuen Anstrich versahen und es wiederum ein knappes Jahr später - am 7. Mai 1920 - für 180.000,00 Papiermark bzw. 15.822,00 Goldmark an den Wiesbadener Hofapotheker Max Holländer veräußerten.

Die Preise, die Michael Schön und Karl Schmidt für die Schlossmühle zahlten und erlösten, sprechen dafür, dass sie das Anwesen am Ende des Ersten Weltkriegs zur Flucht in Sachwerte oder zur Spekulation nutzten. Beide trafen keine Anstalten, ihren Wohnsitz nach Heidesheim zu verlegen, und vermieteten das Gebäude. Nicht so Max Holländer; ihn bewogen gesundheitliche Gründe, das Wiesbadener Klima zu fliehen und mit seiner Frau in die Schlossmühle zu ziehen. An Vermögen herrschte offensichtlich kein Mangel.

Max und Johanna Holländer (1920-1938)

In den Jahren nach 1920 haben Max und Johanna Holländer die abgewirtschaftete Schlossmühle zu einem wahren Juwel gestaltet. 1934 berichtete Nikolaus Haupt im Nachrichtenblatt der Gemeinde über die Renovierung: „Sie wurde ausgeführt von den gewaltigen Kellergewölben mit den stellenweise über zwei Meter starken Fundamenten bis zum Dachboden und es wurde in durchgreifender Weise gearbeitet. Von dem dreibödigen Speicher wurde der untere Boden noch zu Wohnräumen ausgebaut. Die bedeutenden Arbeiten wurden fast ganz von Heidesheimer Geschäftsleuten ausgeführt. In der Hauptsache handelt es sich um kunstvolle Wand- und Deckenverkleidungen, welche dem Charakter des Gebäudes entsprechend hergestellt sind und schon viele Beachtung und Anerkennung von Fachleuten gefunden haben. Die Arbeiten sind ein ehrendes Zeugnis für Können und Leistung des ehemaligen Kunstgewerbeschülers und jetzigen Schreinermeisters Peter Schlitz dahier.

Im linken Seitenflügel neben dem Eingang des Hauptgebäudes befindet sich die frühere Schloßkapelle, ein rechteckiger Raum mit zwei zierlichen Kreuzgewölben, in der Mitte auf einer Säule ruhend. Auch diese beabsichtigt der Besitzer im Sinne ihrer früheren Zweckbestimmung herstellen zu lassen. Das Anwesen stellt so in seiner Gesamtheit durch die Renovation und pflegliche Behandlung ein bedeutendes Wertstück innerhalb der Gemeinde Heidesheim dar.“

Als Max Holländer 1938 einsehen musste, dass er als Jude nicht länger in Deutschland bleiben konnte, annoncierte er: „Sofort verkäufliche Schloßbesitzung am Rhein, Nähe Mainz! Renaissance-Bau unter Naturschutz! Liebhaberobjekt! Seltenheitswert! Das Besitztum, etwa 5 Wegminuten von der Bahnstation - Strecke Basel-Holland, Frankfurt-Paris - entfernt, bildet ein abgeschlossenes Ganzes in einem Plan, vollkommen eingefriedet, und umfaßt über 11.000 m² Hofraum, bebaute Fläche, Obst- und Gemüsegarten (Edelobst, Mandelbäume, Edelkastanien), 2 Treibhäuser, die von der Heizung des Hauses versorgt werden. Das Anwesen wird von eigener Quelle durchflossen, so dass der Garten mit eigenem Wasser bewässert wird. Die Quelle kann außerdem zur elektrischen Krafterzeugung ausgenützt werden.

Das Schloß, ein Renaissance-Bau aus der Zeit um 1160, in verputztem Bruchstein mit gequaderten Ecken, steilem Schieferdach und hohen Renaissance-Giebeln, enthält folgendes: Im Kellergeschoß: gewölbte Vorratskeller, Weinkeller, Heizungskeller mit Kokskeller (Warmwasserheizung); im Erdgeschoß: Diele, Empfangszimmer, 4 geräumige Zimmer, 2 Mädchenzimmer, anschließend Bad für Hausangestellte, W.C.; im I. Stock: 4 geräumige Wohnzimmer, 2 Küchenräume, 1 Plättstube, W.C.; im II. Stock: 5 geräumige Wohn- und Schlafzimmer, Bad, W.C.; im Dachgeschoß: Bodenraum (Gebälk aus schwerem Eichenholz); 1 Nebengebäude enthält: Waschküche, Gärtnerwohnung, Lagerboden; 1 Stallgebäude enthält: Stall (für Pferde und Rindvieh, Schweine), Garage, Heuboden; 1 weiteres Nebengebäude enthält: Hühnerstall, Geräteraum. - Elektrische Beleuchtung, Gas, Kanalisation, Bad, in den Zimmern fließend Warm- und Kaltwasser, Heizung, Telephon, Radio vorhanden.

Von hohem künstlerischen und historischen Wert ist die geschmackvolle und dem Baustil des Schlosses angepaßte Innenausstattung der einzelnen Räume mit Wand- und Deckenverkleidungen aus Holz, teilweiser Samtbespannung der Zimmerwände, sowie die stilechte und der Eigenart des Hauses angepaßte Möblierung der einzelnen Zimmer. Mit viel künstlerischem Geschmack und feinstem Stilgefühl hat der Besitzer das Anwesen ausgestattet. Wunderbare Meister-Gemälde, viel echte Teppiche und anderes mehr vervollständigen das Gesamtbild dieser Besitzung, deren Einzigartigkeit und kulturhistorischer Wert gekennzeichnet ist durch die Tatsache, dass das Schloß unter Naturschutz gestellt wurde...“

Doch nicht genug damit, dass Max und Johanna Holländer das Heidesheimer Handwerk in wirtschaftlich schwieriger Zeit mit Aufträgen versorgten; auch sonst erwiesen sie sich großzügig: So ließ Max Holländer – wenngleich nicht ganz selbstlos – auf eigene Kosten die Grabenstraße pflastern, auf der ihn sein Chauffeur jeden Morgen nach Wiesbaden und am Abend zurück fuhr. Und in der Weihnachtszeit ging Johanna Holländer mit einem Korb am Arm die Grabenstraße hinunter, um die Kinder zu bescheren. Ältere Mitbürger erinnern sich heute: „Eine herzensgute Frau!“ Um so härter mussten die Zumutungen das Ehepaar treffen, die ihnen als Juden seit 1933 widerfuhren:

Nach dem Zweiten Weltkrieg berichtete Johanna Holländer, dass die Binger Gestapo bereits im Mai 1933 von ihrem Mann und ihr Geld erpresste. Einen Monat später verhaftete der Bürgermeister von Heidesheim Max Holländer, den sein Fahrer denunziert hatte, und überstellte ihn in das Konzentrationslager Osthofen. Nach einigen Wochen wurde er ins dortige Gefängnis verlegt, wo auch seine Frau einsaß. Nach fast zehn Wochen wurde den beiden erlaubt, sich unter Polizeiaufsicht in ein Sanatorium nach Bad Nauheim zu begeben. Ende September 1933 sprach das Landgericht Mainz das Ehepaar frei.

Ab dem 1. April 1934 wohnten Max und Johanna Holländer wieder in der Schlossmühle. Doch die Schikanen der Gemeindeverwaltung nahmen beständig zu. 1938 wollte das Ehepaar das Anwesen offenbar verkaufen (siehe oben) – zu spät. Am 10. November 1938 – Max und Johanna Holländer saßen auf gepackten Koffern – verschafften Gestapo und Amtsdiener der Gemeinde sich gewaltsam Zutritt zur Schlossmühle, verhafteten Max Holländer und brachten ihn aufs Rathaus. Dort zwangen Bürgermeister, Gemeinderat und Notar ihn unter Drohungen, seinen gesamten Besitz in Heidesheim der Gemeinde zu schenken.

Gleichzeitig musste das Ehepaar Holländer sich in Heidesheim abmelden und mit dem nächsten Zug nach Wiesbaden fahren. Dort wurde Max Holländer auf dem Bahnhof verhaftet und in das Konzentrationslager Buchenwald gebracht. Nach 14 Tagen entlassen, gelang es dem Ehepaar, Ende Mai 1939 auszuwandern. Sein Weg führte über die Philippinen nach New York, wo Max Holländer am 10. Dezember 1941 verstarb.

Die bürgerliche Gemeinde Heidesheim (1938-1956)

Noch am 11. November 1938 erschien im Nachrichtenblatt der Gemeinden Gau-Algesheim, Heidesheim und Wackernheim ein Artikel unter der Überschrift Ein altes historisches Bauwerk im Besitz der Gemeinde Heidesheim; er ist an Heuchelei und Gehässigkeit kaum zu überbieten:

Die Schloßmühle - das älteste Bauwerk in Heidesheim - ist am 10. November als Schenkung in den Besitz der Gemeinde Heidesheim übergegangen. Gestern, 12.45 Uhr, hat der seitherige Besitzer, Max Holländer, das Gebäude durch einen vorläufigen Vertrag - aus freien Stücken und von keiner Seite beeinflusst - der Gemeinde übereignet. Um 2 Uhr wurde bereits die notarielle Urkunde ausgefertigt. Und so ist der langgehegte Wunsch, dass das alte historische Bauwerk einmal in den Besitz der Gemeinde übergehen solle, Wirklichkeit geworden. Holländer trug sich schon lange Zeit mit dem Gedanken, das Gebäude der Gemeinde Heidesheim zur Verfügung zu stellen.

Am Sonntag nach der Vertreibung von Max und Johanna Holländer - es war der 20. November 1938 - öffnete die Gemeinde gegen zehn Pfennige Eintritt die Schlossmühle, damit die Bürger sich selbst ein Bild machen sollten, in welchem Überfluss die Juden prassten, während die deutschen Volksgenossen darbten. Über 1000 Menschen fanden sich ein. So groß war der Andrang, dass das Spektakel auf vielfachen Wunsch am darauffolgenden Sonntag wiederholt wurde. Soll keiner sagen, er hätte nichts gesehen und nichts gewusst!

Danach wurde es merkwürdig still um die Schlossmühle. Offensichtlich wusste die Gemeinde mit ihrem herbeigesehnten Besitz nichts Rechtes anzufangen, zumal das Kreisamt Bingen die Schenkung in Zweifel zog, da es nationalsozialistischen Grundsätzen widersprach, Geschenke von Juden anzunehmen. Erst 1940 wurden die Eigentumsverhältnisse geklärt, als die Gemeinde Heidesheim 3.930,00 Reichsmark auf ein Sperrkonto des Auswanderers Max Holländer einzahlte und so die angebliche Schenkung in einen Kauf umwandelte. Doch da hatte die Gemeinde die Schlossmühle längst zu Wohnzwecken an die Militärbehörde in Mainz vermietet. Es folgten ausgebombte Mainzer Familien und Flüchtlinge - alles in allem bis zu acht Parteien.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs hat Johanna Holländer am 20. Mai 1949 - offensichtlich noch von New York aus - Klage auf Wiedergutmachung eingereicht. Im Falle der Schlossmühle forderte sie Rückgabe und Entschädigung in Höhe von DM 100.000,00. Nach Wiesbaden zurückgekehrt, betrieb die verbitterte Frau ihre Sache hartnäckig und konsequent. Als die 5. Zivilkammer des Landgerichts Mainz ihr am 22. Juli 1954 die Schlossmühle und eine Entschädigung von DM 49.400,00 nebst 4 Prozent Zinsen seit dem 20. Mai 1949 zusprach, ging sie in die Berufung.

Die Angelegenheit zog sich hin und mündete in einen Vergleich, der nach einer Reihe von Sachverständigengutachten und verschiedenen Lokalterminen am 19. November 1956 auf Vorschlag des Präsidenten vor dem 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz geschlossen wurde. Johanna Holländer erhielt die Schlossmühle zurück samt der geforderten Entschädigung von DM 100.000,00 nebst 4 Prozent Zinsen ab dem 20. Mai 1949. Zusammen mit den Kosten des Rechtsstreits hatte die Gemeinde Heidesheim rund DM 150.000,00 zu tragen.

Johanna Holländer und C. H. Boehringer Sohn (1956-2007)

Am 26. April 1957 leistete Bürgermeister Joseph Dillmann im Nachrichtenblatt der Gemeinde den Offenbarungseid: Nach Vortrag des Rechtsvertreters der Gemeinde vor dem Gemeinderat hat dieser dem Vergleich nach reiflicher Überlegung und schweren Herzens zugestimmt. Es konnte aber bei der rechtlich schwachen Stellung der Gemeinde nicht mehr verantwortet werden, den Rechtsstreit, der nun 7 Jahre anhängig war, noch weiterzutreiben. Die Entschädigungssumme ist nur Ersatz für von der Gemeinde zu verantwortende Schäden; die Schlossmühle bleibt Eigentum der Klägerin. Die Entschädigung umfaßt die Abgeltung der Schäden an Gebäuden, gärtnerischen Anlagen und für entgangene Nutzung.

Durch diese finanzielle Belastung wird die Haushaltswirtschaft der Gemeinde vor schwere Aufgaben gestellt. Trotzdem müssen die für die Fortentwicklung der Gemeinde notwendigen Aufgaben weitergeführt werden. Der Entschädigungsbetrag kann nur durch die Aufnahme eines kurzfristigen Kommunalkredits abgedeckt werden. Tilgung und Verzinsung müssen aus dem ordentlichen Haushalt bestritten werden. Eine Anhebung der Grund- und Gewerbesteuer auf die Landesdurchschnittssätze von 200 Prozent bzw. 300 Prozent wird daher nicht zu umgehen sein.

Und dann das späte Eingeständnis: Vielleicht werden die Mitverantwortlichen erkennen, an welchem Unrecht sie sich - vielleicht unbewußt - mitschuldig gemacht und dass sie der Gemeinde einen unermesslichen Schaden zugefügt haben. Es ist unnötig, etwas beschönigen zu wollen. Es war ein Verbrechen und die ganze Gemeinde hat die Folgen zu tragen. Leider kann der Hauptverantwortliche zum Schadenersatz nicht herangezogen werden, da er nichts besitzt.

Der Rest der Geschichte ist rasch erzählt: Ob Johanna Holländer die Schlossmühle jemals wiedergesehen hat, ist fraglich. Von der Einrichtung ließ sie abholen, was noch irgend brauchbar erschien. Es war wenig genug, denn die Holzvertäfelungen waren in den Jahren der Not nach dem Zweiten Weltkrieg zu Brennholz, die Samtbespannungen der Wände zu Kinderkleidern verarbeitet worden. Ansonsten gab sie sich mit den Einkünften aus den laufenden Mieten zufrieden, die das vollkommen abgewirtschaftete Anwesen eben noch abwarf.

Johanna Holländer ist vor dem 29. Januar 1969 verstorben. An diesem Tag wurde die Schlossmühle im Grundbuch der Gemeinde Heidesheim auf ihre Erben eingetragen: je zur Hälfte auf den Landesverband der Jüdischen Gemeinde in Hessen und auf Irgim Olèg Merkaz Europa in Tel Aviv. Die konnten mit dem Anwesen wenig anfangen und waren froh, als es ihnen am 11. März 1970 der Heidesheimer Bauunternehmer Theodor Kiese abkaufte. Nur zwei Wochen später reichte er es an das Ingelheimer Pharmaunternehmen C. H. Boehringer Sohn weiter.

C. H. Boehringer Sohn ließ das völlig heruntergekommene Anwesen als repräsentativen Wohnsitz für ein Mitglied der Unternehmensleitung von Grund auf sanieren. Als die Arbeiten weit fortgeschritten waren, brannten Haupt- und Nebengebäude am 1. September 1971 bis auf die Grund- und Außenmauern ab. Die Schuldfrage blieb ungeklärt. Unter strengen Auflagen der Denkmalbehörde baute C. H. Boehringer Sohn die Schlossmühle wieder auf. In den Jahren 1976 bis 2000 nutzte man das Hauptgebäude für Vorträge und Seminare. Seit 2000 ist in ihm die Geschäftsstelle der Stiftungen von Unternehmensverband und Gesellschaftern untergebracht: Boehringer Ingelheim Fonds. Stiftung für medizinische Grundlagenforschung; Boehringer Ingelheim Stiftung; und Geschwister Boehringer Ingelheim Stiftung für Geisteswissenschaften.

Jüdischer Friedhof

Siehe: Dieter Krienke, Bearb., Kreis Mainz-Bingen. Städte Bingen und Ingelheim, Gemeinde Budenheim, Verbandsgemeinden Gau-Algesheim, Heidesheim, Rhein-Nahe und Sprendlingen-Gensingen, Worms 2007 (=Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland, Kulturdenkmäler Rheinland-Pfalz, Bd. 18.1) S. 322.

Einzelnachweise zu den Bauwerken

  1. Franz Staab, Heidentum und Christentum in der Germania Prima zwischen Antike und Mittelalter, in: Drs., Hrsg., Zur Kontinuität zwischen Antike und Mittelalter am Oberrhein, Sigmaringen 1994 (= Oberrheinische Studien, Bd. 11), S. 117-152 bes. S.143.
  2. Fritz Arens, Heidesheimer Kunstdenkmäler, in: Mitteilungsblatt zur rheinhessischen Landeskunde 4 (1955) S. 128; Rita Otto, Zur Datierung der Kirche des heiligen Georg in Heidesheim, in: Heimat-Jahrbuch Landkreis Bingen 13 (1969) S. 36-39.
  3. Staab (wie Anm. 4) S. 143. Die dort in Anm. 92 angekündigte Publikation von Gerd Rupprecht ist - soweit ich sehe - nicht erschienen.
  4. Dieter Krienke, Bearb., Kreis Mainz-Bingen. Städte Bingen und Ingelheim, Gemeinde Budenheim, Verbandsgemeinden Gau-Algesheim, Heidesheim, Rhein-Nahe und Sprendlingen-Gensingen, Worms 2007 (= Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland. Kulturdenkmäler in Rheinland-Pfalz, Bd. 18.1) S. 323 f. bes. S. 323.
  5. + VIIII KAL<endas> MAII DEDIC<atur> +. Die Datierung um 1200 bei Krienke (wie Anm. 4) S. 324.
  6. Peter Acht, Bearb., Mainzer Urkundenbuch, Bd. 2 Teil 2: 1176-1200. Darmstadt 1971, S. 782 ff. Nr. 477
  7. Ludwig Baur, Hrsg., Hessische Urkunden, Bd. 3: Rheinhessen 1326-1399. Nachträge zu allen 3 Provinzen 1133-1335, Darmstadt 1863 (Nachdruck Aalen 1979), S. 618 f. Nr. 1554.
  8. Krenke (wie Anm. 4) S. 324.
  9. Die drei Tage vor Himmelfahrt, auch auf die ganze Woche angewendet.
  10. Johann Sebastian Severus, Dioecesis Moguntina, im Stadtarchiv Mainz, Signatur H.B.A. I 50, vol. III: Capitula ruralia Algesheim bis Lohr, fol. 1r: Est et in agro Heydesheimensi capella sancti Georgii, in prima fundatione parvo muro constructa, exinde ob peregrinantium huc venientium copia ampliata et ut videtur consecrata, ... Festo sancti Georgii hic oppidi festive semper habito, communitas loci solenni eo processione supplicatum vadit, sacroque et concioni solenniter habitis interest. In feriis Rogationum Budenheimenses et Findenses pariter huc veniunt. - Pro dote capella haec gaudet 4ta decimarum in omnibus. Annoque 1665 a Libero Domino Erwino de Schoenborn denuo fuit aedificata, qui ceu loci possessor parocho Heydesheimensi annue pro sacro et concione in festo sancti Georgii duos, choralibus vero ad sacrum cantantibus tres florenos porrigere tenetur; qua de eleemosyna et 1mae vesperae in sacello peragendae sunt.
  11. Ernst Krebs, Beiträge zur Geschichte der Heidesheimer Kirchen und Kapellen und ihrer Pfarrer a) St. Georgskirche, in: Nachrichtenblatt der Gemeinden Heidesheim und Wackernheim 9. Jg. Nr. 26 vom 29. März 1934.
  12. Krebs (wie Anm. 11)
  13. Georg Dehio, Handbuch der Deutschen Kunstdenkmäler, Bd. 4: Südwestdeutschland. Im Anhang Elsaß-Lothringen und die Deutsche Schweiz, 2. Aufl. Berlin 1926, S. 133.
  14. Krebs (wie Anm. 11)
  15. Georg Dehio, Handbuch der Deutschen Kunstdenkmäler, neu bearb. v. Ernst Gall, Pfalz und Rheinhessen, bearb. unter Mitwirkung von Fritz V. Arens u.a., 2. Aufl. München und Berlin 1961, S. 57 f.
  16. Georg Dehio, Handbuch der Deutschen Kunstdenkmäler, Rheinland-Pfalz/Saarland, bearb. von Hans Caspary, Wolfgang Götz und Ekkart Klinge, München und Berlin 1972, S. 295.
  17. Christian Rauch, Die Kunstdenkmäler des Kreises Bingen, Geschichtliche Beiträge von Fritz Herrmann, Zeichnungen von Ludwig Greb und Carl Bronner, Darmstadt 1934 (= Die Kunstdenkmäler im Volksstaat Hessen, Provinz Rheinhessen, Kreis Bingen) S. 333-358 bes. S. 336 datiert den Bau in den Anfang des des 12. Jahrhunderts. Karl Bronner, Wohntürme im Volksstaat Hessen, Teil 1: Rheinhessen, in: Mainzer Zeitschrift 28 (1933) S. 27-40 bes. S. 33 zufolge ist die Windeck der älteste der hessischen Wohntürme, ohne dass er sich auf ein Datum festlegen würde.
  18. ... ut memoratus H<erdegenus> pro areis et edificiis, que fratribus de Eberbach in Heisensheim abstulerat, in quibus etiam murum et fossatum sue domus locarat, ... (Karl Rossel, Hrsg., Urkundenbuch der Abtei Eberbach im Rheingau, Bd. 1 S. 134-137 Nr. 68 bes. S. 135; vgl. auch Heinrich Meyer zu Ermgassen, Bearb., Der Oculus Memorie ein Güterverzeichnis von 1211 aus Kloster Eberbach im Rheingau, Teil 2: Edition, Wiesbaden 1984 (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Nassau, Bd. 31) S.170-173 § 4 bes. S. 171.
  19. Nos vero dedimus eis (i.e. Embricho et Herdegeno) particulam vinee, in qua fecerant fossatum castri sui. (Meyer zu Ermgassen II (wie Anm. 2) S. 183 § 56.
  20. Bronner (wie Anm. 1) S. 34 mit Tafel III.
  21. Richard Dertsch, Die Urkunden des Stadtarchivs Mainz, Bd. 1, Mainz 1962 (= Beiträge zur Geschichte der Stadt Mainz, Bd. 20 Teil 1) S. 34 Nr. 77.
  22. P. Hermann Bär's Diplomatische Geschichte der Abtei Eberbach im Rheingau. Im Auftrag des Vereins für Nassauische Alterthumskunde und Geschichtsforschung hrsg. von Karl Rossel, Bd. 2: Zweites Jahrhundert von 1231-1331, Wiesbaden 1958, S. 101 mit Anm. 8.
  23. Ludwig Baur, Hrsg., Hessische Urkunden, Bd. 3: Rheinhessen 1326-1399, Nachträge zu allen 3 Provinzen 1133-1335, Darmstadt 1863 (Neudruck Aalen 1979) S. 594 Nr. 594 f. Nr. 1527.
  24. Hessisches Staatsarchiv Darmstadt, Best. A 2 Nr. 208/1.
  25. Karl Rossel, Hrsg., Urkundenbuch der Abtei Eberbach im Rheingau, Bd. 1, Wiesbaden 1862, S. 134-137 Nr. 68; vgl. auch Baur III (wie Anm. 7) S. 403 ff. Nr. 1311.
  26. Karl Menzel und Wilhelm Sauer, Hrsg., Codex diplomaticus Nassoicus, Nassauisches Urkundenbuch, Bd. 1: Die Urkunden des ehemals kurmainzischen Gebiets ..., bearb. von Wilhelm Sauer, Wiesbaden 1886, S. 326 f. Nr. 500. Dort als Herdegenus de Heisinsheim.
  27. Karl Rossel, Hrsg., Urkundenbuch der Abtei Eberbach im Rheingau, Bd. 2, S. 57-60 Nr. 299; vgl. auch ebd. S. 104 f. Nr. 340 und ebd. S. 107 f. Nr. 343.
  28. Karl Anton Schaab, Geschichte der Stadt Mainz, Bd. 3: Die Geschichte der Großherzoglich Hessischen Rheinprovinz, 1. Abtl., Mainz 1847, S. 455.
  29. Richard Dertsch, Die Urkunden des Stadtarchivs Mainz, Regesten, Bd. 3: 1365 bis 1400, Mainz 1965 (= Beiträge zur Geschichte der Stadt Mainz, Bd. 20 Teil 3), S. 66 f. Nr. 1921.
  30. Ernst Krebs, Zur Geschichte von Heidesheim, in: Männer-Gesang-Verein "Einigkeit", Hrsg., Festschrift zur Fahnenweihe verbunden mit Wertungssingen am 4., 5. und 6. Juli 1925, Gau Algesheim o.J. (1925), S. 5-33, bes. S. 28. Die Quelle bisher nicht ermittelt.
  31. Siehe unten: 4.1.5.1 Die Schlossmühle: Die Herren von Winterau, von Stockheim und von der Leyen (1317-1793).
  32. Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden Abt. 101 Nr. 627/1 (Abschrift).
  33. Ubi et in fine oppidi versus Rhenum castrum - sive das Burghauss zum Wintereck - visitur, quod anno 1626 Samuel Beck cellarius primarius - Oberkeller zu Maintz - una cum sylva, pratis, agris pro 800 florenis cum censibus frumentitiis sibi et suis coemit et eleganti aedificio lignisque pomiferis exornavit hodie. (Johann Sebastian Severus, Dioecesis Moguntina, vol. III: Capitula ruralia Algesheim-Lohr, p. 3, im Stadtarchiv Mainz Sign. H.B.A. I 50.
  34. Bronnen (wie Anm. ??) S. 35.
  35. Kaiser Matthias erhob am 30. September 1613 in Regensburg Lautwein Bockenheimer und seine Nachkommen in den Adelsstand. Eine Kopie des Patents verwahrt das Privatarchiv Willi Geisenhof in Heidesheim.
  36. Dazu und zum Folgenden: Ernst Krebs, Zur Geschichte von Heidesheim, in: Männer-Gesang-Verein "Einigkeit" Heidesheim, Hrsg., Festschrift zur Fahnenweihe verbunden mit Wertungssingen am 4., 5. und 6. Juli 1925, Gau-Algesheim o.J. (1925), S. 5-33 bes. S. 26 f.; Willi Geisenhof, Burg Windeck in Heidesheim, in: Heimatjahrbuch Landkreis Mainz-Bingen 48 (2004) S. S. 87 ff.
  37. Stadtarchiv Mainz Sign. 4467 D.
  38. Dieter Krienke, Bearb., Kreis Mainz-Bingen: Städte Bingen und Ingelheim, Gemeinde Budenheim, Verbandsgemeinden Gau-Algesheim, Heidesheim, Rhein-Nahe und Sprendlingen-Gensingen, Worms 2007 (= Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland, Kulturdenkmäler in Rheinland-Pfalz, Bd. 18.1), S. 314.
  39. Karl Rossel, Hrsg., Urkundenbuch der Abtei Eberbach, Bd. 2, Wiesbaden 1870, S. 665 Nr. 793.
  40. Ernst Krebs, Zur Geschichte von Heidesheim, in: Männer-Gesang-Verein Einigkeit Heidesheim, Hrsg., Festschrift zur Fahnenweihe verbunden mit Wertungssingen am 4., 5. und 6. Juli 1925, Gau-Algesheim o.J. (1925) S. 5-33 bes. S. 25.
  41. Hessisches Staatsarchiv Darmstadt, Bestand A 2 Nr. 84/42.
  42. Johann Sebastian Severus, Dioecesis Moguntina, im Stadtarchiv Mainz, Signatur H.B.A. I 50, vol. III: Capitula ruralia Algesheim bis Lohr, fol. 2r: "Caeterum insigne molendinum cum grandi domo, areis et stabulis, hortis aliisque anno 1577 per quendam e familia Stockheimiana, cantorem Moguntinum et huius loci postulatum satrapam, constructum celebratur."
  43. Hessisches Staatsarchiv Darmstadt, Bestand A 2 Nr. 84/72-75.
  44. Anja Ostrowitzki, Bearb., Inventar der Akten und Amtsbücher des Archivs der Fürsten von der Leyen im Landeshauptarchiv Koblenz, Koblenz 2004 (= Veröffentlichungen der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz, Bd. 102).
  45. Karl Sturm, Was wissen wir von der Schloßmühle?, in: Nachrichtenblatt der Gemeinde Heidesheim am Rhein 21. Jahrgang Nr. 47 vom 20. November 1970, S. ?.

Regelmäßige Veranstaltungen

Wirtschaft und Infrastruktur

Verkehr

Heidesheim liegt an der Autobahn A 60, erreichbar über die beiden Anschlussstellen Nr. 16 (West) und 17 (Ost).

Mit den Bahnhöfen Uhlerborn und Heidesheim (Rheinhessen) gibt es zwei Anschlüsse an den Schienenpersonennahverkehr der linken Rheinstrecke (KBS 470). Die beiden nächsten Fernverkehrsbahnhöfe sind Bingen und Mainz Hauptbahnhof.

Heidesheim ist auch an den Linien-Busverkehr Ingelheim/Mainz (Linie 620) angeschlossen, die Richtung Westen nach Ingelheim, gen Osten nach Budenheim --> Mainz Mombach ---> Mainz Hbf führt, also grundsätzlich die gleiche Strecke wie der Zug. Bislang gibt es noch keine direkte Busverbindung in die benachbarten Mainzer Stadtteile Gonsenheim und Finthen. Hierzu gibt es Initiativen.

Ansässige Unternehmen: Im Gewerbegebiet Uhlerborn befindet sich ein Gartencenter (Dehner), zwei Supermärkte (Aldi, Edeka) sowie zwei Bäckereien. Dazu kommen noch eine Druckerei, eine Tischlerei eine Baufirma und einige kleinere Betriebe.

Bildung

  • Grund- und Hauptschule

Bekannte Söhne und Töchter der Gemeinde

Weblinks

Dokumente


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