- Helfer im Sanitätsdienst
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Zum Helfer im Sanitätsdienst (Hlf SanDst) wurden von 2006 - 2010 alle Soldaten bei der Bundeswehr ausgebildet. Seit Anfang 2010 wurde der Hlf SanDst zum Einsatzersthelfer A ("Alpha") weiterentwickelt. [1]
Helfer im Sanitätsdienst führten meist nach dem nächsten Soldaten die Erstversorgung in der Selbst- und Kameradenhilfe durch und unterstützten im Bedarfsfall den Truppensanitätsdienst und die Sanitätstruppe in der Durchführung der sanitätsdienstlichen Hilfe. Je Gruppe führte ein Soldat (meist der Militärkraftfahrer) eine erweiterte Sanitätsausstattung mit.
Die Ausbildung umfasste ergänzend zu den Kenntnissen und Fertigkeiten der Selbst- und Kameradenhilfe auch einfache sanitätsdienstliche Fertigkeiten. Weitergehende Fertigkeiten, zu der auch das Anlegen einer Infusion, Entlastung bei Pneumothorax oder weiteres gehören, sind für einen Ersthelfer verboten. Die Ausbildung ist nicht mit der weitergehenden Tactical Combat Casualty Care für Spezialkräfte vergleichbar. Helfer im Sanitätsdienst bekamen nach erfolgreicher Teilnahme durch den für die Durchführung der Ausbildung verantwortlichen Truppenarzt einen entsprechenden Ausweis ausgestellt. Während der Durchführung von Maßnahmen der Selbst- und Kameradenhilfe im Gefecht trugen Helfer im Sanitätsdienst eine Armbinde mit verkleinertem Schutzzeichen (3 cm x 3cm) und waren während der Durchführung dieser Aufgaben als Hilfskrankenträger nach den Genfer Konventionen geschützt, soweit die Gegenseite dieses anerkennt und ratifiziert hat[2]. Helfer im Sanitätsdienst dienten nicht der ausschließlichen Verwendung zu sanitätsdienstlichen Zwecken und waren daher kein militärisches Sanitätspersonal.
Die Ausbildung zum Helfer im Sanitätsdienst qualifizierte auch nach den DA zu § 10 BGV A5 Abs. 1 Nr. 1 zur Verwendung als Betriebssanitäter.[3]
Quellen
- ↑ Bundeswehr Sanitätsdienst (abgerufen am 8. März 2011)
- ↑ Art. 25 I. Genfer Abkommen
- ↑ BGV/UVV § 10 BGV A5 Aus- und Fortbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst
Kategorien:- Sanitätswesen (Bundeswehr)
- Qualifikation im Rettungsdienst/Sanitätsdienst
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