Herzogtum Arenberg-Meppen

Herzogtum Arenberg-Meppen
Herzogtum Arenberg-Meppen
Wappen Flagge
Arenberg.PNG Flag of Arenberg (1803 - 1810).svg
 
Landeshauptstadt Recklinghausen, Meppen
Regierungsform Monarchie
Letztes Oberhaupt Prosper Ludwig
Dynastie Haus Arenberg
Bestehen 1803-1810
Fläche 3.178 km²
Einwohner 59.000 (1815)
Entstanden aus Teil des Niederstift Münster, Vest Recklinghausen, Grafschaft Dülmen
Aufgegangen in Preußen, Königreich Hannover
Karte
Herzogtum Arenberg-Meppen und Grafschaft Recklinghausen, 1807

Das Herzogtum Arenberg-Meppen wurde 1803 vom Reichsdeputationshauptschluss für den Herzog von Arenberg als Ersatz für das verlorene alte linksrheinische Herzogtum Arenberg in der Eifel geschaffen. Es bestand aus dem Amt Meppen im Emsland, dem Vest Recklinghausen im heutigen Ruhrgebiet sowie später dem Gebiet um Dülmen im Münsterland. Das Land gehörte dem Rheinbund an. Es wurde 1810 von Napoleon annektiert und an Frankreich angeschlossen Der Wiener Kongress gab das Land an den Herzog zurück. Dieser verlor indes die Souveränität an Preußen für den südlichen Teil und an das Königreich Hannover für den nördlichen Teil. Allerdings behielt er insbesondere im hannoverschen Teil als Standesherr erhebliche Vorrechte in Justiz und Verwaltung. Die letzten dieser Rechte wurden erst 1875 aufgehoben.

Inhaltsverzeichnis

Souveränität

Als Entschädigung für den Verlust des alten Herzogtums in der Eifel wurden Herzog Ludwig Engelbert von Arenberg am 25. Februar 1803 vom Reichsdeputationshauptschluss das Amt Meppen aus dem Hochstift Münster[1] und Vest Recklinghausen[2] aus dem Erzstift Köln zugesprochen, ein Gebiet von insgesamt 660 Quadratkilometer mit 76.000 Einwohnern,[3] aus dem das neue Herzogtum Arenberg-Meppen gebildet wurde. Im Fall des Vest Recklinghausen hatte sich diese Entwicklung bereits Ende 1802 abgezeichnet. Freiherr vom Stein hatte sich vergeblich bemüht dieses Gebiet für Preußen zu erwerben. Bereits am 26. November 1802 hatte der Herzog von Arenberg praktisch das Vest in Besitz genommen.[4]

Hauptstadt wurde Recklinghausen. Zum Statthalter wurde der Graf von Westerholt ernennt.

An die Stelle einer provisorischen Zentralbehörde trat 1804 eine neue Regierung mit Ansätzen zur Verwaltungsmodernisierung. Kein Zweifel bestand darin, dass der Herzog die Landstände aus Ritterschaft und Kölner Domkapitel im Vest Recklinghausen ausschalten wollte. Zu Gunsten der neuen Regierung wurden auch die Befugnisse des Statthalters eingeschränkt. Dieser verlor etwa die Verantwortung für die Justiz. Für diese wurde eine Polizei- und Justizstelle in Recklinghausen geschaffen. Die Zentralbehörde war seither unterteilt in die Regierung, das Hofgericht und die Justiz- und Polizeistelle.[5]

Am 12. Juli 1806 trat sein Sohn Prosper Ludwig von Arenberg dem Rheinbund bei und erlangte die volle Souveränität für sein Herzogtum, außerdem wurde ihm die Herrschaft Croy-Dülmen als Grafschaft und Standesherrschaft unterstellt, die 1803 aus dem Amt Dülmen des Hochstifts Münster neugebildet worden war und ein Gebiet von 6,5 Quadratmeilen mit 8.000 Einwohnern[6] umfasste. Im Jahr 1808/09 wurde der Code Napoleon als Zivilgesetzbuch eingeführt.[7]

Zentrale Grundlage des Code Napoleon war die Freiheit der Person und des Eigentums. Dies war nicht vereinbar mit den feudalen Abhängigkeitsverhältnissen der Bauern. Im Januar 1808 ließ der Herzog verkünden, dass ab sofort „...alle Leigeigenschaft und Eigenbehörigkeit zwar aufgehoben, und von nun an darf niemand unter dieser Bedingung liegende Güter verleihen oder annehmen.“ Die persönliche Abhängigkeit endete damit, auch der Zwangsdienst wurde aufgehoben. Aber die bisherigen Abgaben bestanden weiter. „Was die Eigenbehörigen in dieser Eigenschaft an Geld oder Früchten dem Gutsherr dahin zu liefern hatten, ist auch fernerhin an denselben zu zahlen.“ Obwohl im Vergleich zum bisherigen Zustand fortschrittlich, blieb die Eigentumsfrage ungelöst. In der Folge kam es zu Unsicherheiten bei den Betroffenen. Aber auch verschiedene Verordnungen lösten das Problem bis zum Übergang der Herrschaft an das Großherzogtum Berg nicht. [8][9]

Der Herzog beteiligte sich militärisch auf der Seite Napoleons. Der Grund war, dass er die kaiserliche Unterstützung benötigte, weil er sich von Preußen bedroht sah. Das neue Herzogtum stellte im Rahmen des Rheinbundes 379 Soldaten. Der Herzog rüstete in Lüttich außerdem ein leichtes Kavallerieregiment aus. Er selbst stand an der Spitze des Regiments und machte verschiedene Feldzüge mit. In Spanien wurde er schwer verwundet und geriet in englische Kriegsgefangenschaft aus der er erst 1814 entlassen wurde.

Napoleonische Besetzung

Prosper Ludwig von Arenberg

Die Unterstützung Napoleons hatte nicht verhindern können, dass mit einem Großteil des Nordwestdeutschen Raumes auch das Herzogtum Arenberg annektiert wurde. Dahinter steckte das Ziel die Kontinentalsperre gegenüber England effektiver zu machen. Gerade auch von Papenburg, dass zum Herzogtum Arenberg-Meppen gehörte, hatten zuvor zahlreiche Handelsschiffe die Blockade durchbrochen. Meppen und Dülmen wurden durch kaiserliches französisches Senatusconsult vom 13. Dezember 1810 annektiert, und Recklinghausen wurde mit Dekret vom 22. Januar 1811 in Napoleons Großherzogtum Berg eingegliedert.

Als Entschädigungen für entgangene Einkünfte wurden ihm 1813 von Napoleon erbliche Leibrenten in Höhe von 134.000 (für Meppen) und 106.702 Francs (für Recklinghausen, zu zahlen aus der Staatskasse des Großherzugtums Berg) zugesichert.[10] Außerdem erhielt Prosper Ludwig von Arenberg den Titel eines französischen Herzogs.

Standesherrschaft

Der emsländische Teil des Herzogtums Arenberg-Meppen 1815

Nach der Niederlage Napoleons in der Völkerschlacht bei Leipzig haben preußische Truppen auch das Herzogtum Arenberg-Meppen besetzt. Verwaltet wurde es zwischen 1813 bis 1815 vom alliierten Generalgouvernement zwischen Weser und Rhein.

Durch den Wiener Kongress wurden die Annexionen Recklinghausens und Meppens 1815 revidiert, indem Arenberg seine Besitzungen zurückerhielt, nicht jedoch deren Souveränität. Recklinghausen kam unter preußische Hoheit, Meppen zum Königreich Hannover. Dem Herzog wurde vom Wiener Kongress auch die Standesherrschaft zuerkannt, mit einer Virilstimme auf dem westfälischen Provinziallandtag. Einer Forderung des Herzogs gegenüber Preußen, dass er auf die Standesherrschaft für Recklinghausen unter Beibehaltung seines dortigen Eigentums verzichten und stattdessen die von Napoleon zugesagte Leibrente empfangen wolle, wurde nicht stattgegeben, ihm aber durch eine Übereinkunft vom 29. November 1824 eine Leibrente von 13.500 Reichstalern zuerkannt.[10]

Seit 1826 führte das standesherrliche Gebiet Meppen innerhalb des Königreichs Hannovers wieder die Bezeichnung Herzogtum Arenberg-Meppen. Um 1840 umfasste es 45 Quadratmeilen mit 49.816 Einwohnern, die Grafschaft Recklinghausen 15 Quadratmeilen mit 40.000 Einwohnern.

Als Standesherr verfügte der Herzog im Gebiet Meppen über beträchtliche Rechte. Er hatte die untere Gerichtsbarkeit, die Schulaufsicht und die Polizeiverwaltung inne. Das Land wurde von arenberger Beamten verwaltet. Beaufsichtigt wurde dies durch den hannoverschen Landdrost in Osnabrück. Eingeteilt war das Gebiet in vier Mediatämter. Dies waren die Ämter Meppen, Haselünne, Hümmling und Aschendorf.

1866 wurde Hannover Preußen eingegliedert und die Arenberg verbliebenen standesherrschaftlichen Rechte wurden 1875 vom preußischen Staat endgültig aufgehoben.

Einzelnachweise

  1. Vertrag zwischen dem Königreich Preußen, dem Herzogtum Oldenburg, dem Herzogtum Arenberg, dem Fürstentum Salm und der Grafschaft Dülmen betr. die Aufteilung der Ämter des Fürstbistums Münster Digitalisat
  2. "Bestand der Grafschaft Recklinghausen, und Regierungswechsel derselben" Digitalisat
  3. Gerhard Köbler: Art. Arensberg, in: ders., Historisches Lexikon der deutschen Länder. Die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart, 7., vollst. bearb. Aufl., Beck, München 2007, S. 23f.
  4. Werner Burghard: "Wenn der Bauer zehn Furchen zieht, sind mindestens drei für den Gutsherrn." Probleme der Ablöse im Vest Recklinghausen 1808-1860. In: Bert Becker, Horst Lademacher (Hrsg.): Geist und Gestalt im historischen Wandel. Facetten deutscher und europäischer Geschichte 1789-1989. Münster, 2000 S.67
  5. Werner Burghard: "Wenn der Bauer zehn Furchen zieht, sind mindestens drei für den Gutsherrn." Probleme der Ablöse im Vest Recklinghausen 1808-1860. In: Bert Becker, Horst Lademacher (Hrsg.): Geist und Gestalt im historischen Wandel. Facetten deutscher und europäischer Geschichte 1789-1989. Münster, 2000 S.68
  6. Köbler, Historisches Lexikon der deutschen Länder (2007), S. 125
  7. Herzogtum Arenberg: Verordnung, betr. Einführung des "Gesetzbuch Napoleon" [Code Napoleon] Digitalisat
  8. Werner Burghard: "Wenn der Bauer zehn Furchen zieht, sind mindestens drei für den Gutsherrn." Probleme der Ablöse im Vest Recklinghausen 1808-1860. In: Bert Becker, Horst Lademacher (Hrsg.): Geist und Gestalt im historischen Wandel. Facetten deutscher und europäischer Geschichte 1789-1989. Münster, 2000 S.69
  9. vergl. Herzogtum Arenberg: "Verordnung wegen Ablösbarkeit der Lehnsverhältnisse" Digitalisat
  10. a b Johann Ludwig Klüber, Öffentliches Recht des Teutschen Bundes und der Bundesstaaten, Andreäische Buchhandlung, Frankfurt a.M. 1840 (Online-Version bei Google Books), S. 39 Anm. d, S. 889 Anm. b, S. 897 Anm. b

Literatur

  • Gerhard Köhler: Arenberg. In: Historisches Lexikon der deutschen Länder. Die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart. 4. Aufl. München, 1992 ISBN 3-406-35865-9 S.20f.
  • Werner Burghard: "Wenn der Bauer zehn Furchen zieht, sind mindestens drei für den Gutsherrn." Probleme der Ablöse im Vest Recklinghausen 1808-1860. In: Bert Becker, Horst Lademacher (Hrsg.): Geist und Gestalt im historischen Wandel. Facetten deutscher und europäischer Geschichte 1789-1989. Münster, 2000 S.67-92

Weblinks


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