Herzogtum Sachsen-Weimar

Herzogtum Sachsen-Weimar

Das Herzogtum Sachsen-Weimar war ein Land des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation auf dem Gebiet des heutigen Bundeslandes Thüringen und wurde von den ernestinischen Wettinern regiert (vgl. Ernestinische Herzogtümer). Die Haupt- und Residenzstadt war Weimar. Es entstand bei der Erfurter Teilung 1572, ging 1741 im Herzogtum und 1809 schließlich im Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach auf.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Vorgeschichte

Weimar vor dem Machtantritt der Wettiner

Die älteste Erwähnung des Ortes Weimar stammt (umstritten) aus dem Jahr 899 oder (sicher) aus dem Jahr 915. Im Jahr 949 traten zum ersten Mal Grafen von Weimar auf, 1062 wird die Grafschaft Weimar mit dem benachbarten Orlamünde zur Grafschaft Weimar-Orlamünde vereinigt. 1112 stirbt das Grafengeschlecht aus, die Grafschaft fällt zunächst an eine Nebenlinie der Askanier, 1140 an deren Hauptlinie unter Albrecht dem Bären. Dessen Sohn Hermann I. gründet nach dem Tode Albrecht 1170 die jüngere Linie der Grafen von Weimar-Orlamünde. Die Askanier können sich bis 1365 halten, als sie im Zuge ihrer Niederlage im Thüringer Grafenkrieg ihre Grafschaft dem Hause Wettin als Lehen auftragen mussten. 1486 sterben die askanischen Grafen schließlich aus, Wettin zieht die Grafschaft als erledigtes Lehen ein, seitdem gehörte die Grafschaft endgültig zum Machtbereich der Wettiner.

Weimar unter den Wettinern bis zur Erfurter Teilung

Die Wettiner hatten ihre Machtbasis zunächst in Meißen, die Markgrafschaft Meißen gehörte ihnen seit 1088. Von dort aus weiteten sie planmäßig ihre Machtstellung in Mitteldeutschland aus. Der Erwerb der Landgrafschaft Thüringen 1263 durch Heinrich den Erlauchten stellte ein Meilenstein auf diese Wege dar. Die Grafschaft Weimar gehörte nur zu einem der vielen Territorien, die die Wettiner in Mitteldeutschland erwarben, sie schenkten dem eher abgelegenen Ort zunächst nicht viel Aufmerksamkeit.

1423 erwarb Markgraf Friedrich IV., der Streitbare von Meißen das Herzogtum Sachsen-Wittenberg in Nachfolge der dort ausgestorbenen askanischen Herzöge. Mit dem Herzogtum verbunden waren die Kurwürde im Heiligen Römischen Reich und das Amt eines Erzmarschalls des Reiches. Als vornehmster Titel übertrugen die Wettiner die Bezeichnung Sachsen zukünftig auf alle ihre Besitzungen, so entstand auch der Name Sachsen-Weimar.

1485 teilten Kurfürst Ernst von Sachsen und sein Bruder Herzog Albrecht III. von Sachsen ihrer Besitzungen (Leipziger Teilung). Es entstanden zwei Linien der Wettiner, die bis heute existieren: die Ernestiner, also die Nachkommen des Kurfürsten Ernst und die Albertiner, die Nachkommen Albrecht III. Die Kurwürde und auch Weimar verblieben zunächst bei der älteren Linie, also den Ernestinern. Haupt- und Residenzstadt der Ernestiner war zunächst Wittenberg, so dass Weimar weiterhin keine bedeutende Rolle spielte.

1486 wurde Friedrich III., der Weise, ein Sohn Ernsts von Sachsen, Kurfürst. Er förderte die Reformation und schützte Martin Luther, den er zum Professor seiner Universität in Wittenberg berief. Seitdem waren die Ernestiner die Schutzmacht der Protestanten im Reich und gerieten damit in zunehmendem Gegensatz zu dem katholischen Kaiserhaus der Habsburger.

Nach dem Tode Friedrich des Weisen folgte diesem 1525 sein jüngerer Bruder Johann der Beständige, 1532 schließlich dessen Sohn Johann Friedrich I. der Großmütige. Unter diesem kam es zur Katastrophe für die Ernestiner. Der Gegensatz zwischen Katholiken und Protestanten im Reich war inzwischen so groß geworden, dass er sich 1546/1547 im Schmalkaldischen Krieg entlud. Der Schmalkaldische Bund, das Bündnis der Protestanten, mussten am 20. April 1547 in der Schlacht bei Mühlberg eine kriegsentscheidende Niederlage hinnehmen. Johann Friedrich I., der Großmütige, geriet dabei in kaiserliche Gefangenschaft. In der Wittenberger Kapitulation musste er harten Friedensbedingungen zustimmen. Die Ernestiner verloren alle Territorien außerhalb Thüringens. Die Kurwürde wurde auf Herzog Moritz von Sachsen aus der albertinischen Linie übertragen, den Ernestinern bleibt nur der Titel eines Herzogs von Sachsen. 1552 wurde Johann Friedrich I. aus kaiserliche Gefangenschaft entlassen. Da er durch die Wittenberger Kapitulation auch seine Hauptstadt Wittenberg verloren hatte, macht er Weimar für die letzten Jahre seines Lebens zur Residenz.

Die Erfurter Teilung

Nach dem Tode Johann Friedrich I. im Jahre 1554 regierten dessen drei Söhne zunächst gemeinsam, teilten jedoch 1565 ihren Besitz. Es entstand der Landesteil Eisenach-Coburg-(Gotha) und ein weimarischer Landesteil. Der älteste Bruder, Johann Friedrich der Mittlere nahm seine Residenz in Gotha, von dort begann er eine abenteuerliche Politik, die gegen Kaiser und Reich und auf die Rückgewinnung der Kurwürde und der 1547 verlorenen Gebiete gerichtet war. Der Kaiser verhängte die Reichsacht gegen ihn und beauftragte den Kurfürsten von Sachsen mit der Reichsexekution, Johann Friedrich der Mittlere wurde daraufhin in Gotha belagert und geriet in kaiserliche Gefangenschaft, die er bis zum Ende seines Lebens nicht mehr verlassen konnte.

Johann Friedrichs jüngerer Bruder, Johann Wilhelm, der sich an der Reichsexekution gegen seinen Bruder beteiligt hatte, erhielt die von Johann Friedrich eingezogenen Gebiete. Die ernestinischen Territorien in Thüringen waren damit ein letztes Mal in einer Hand vereint. Auch Johann Wilhelm macht sich jedoch schnell beim Kaiser unbeliebt, als er als General in die Dienste dessen Erzfeindes, des Königs von Frankreich tritt. 1570 verfügte der Kaiser deshalb, dass die beiden Söhne des immer noch gefangenen Johann Friedrich des Mittleren, wieder in ihre Erbrechte eingesetzt wurden. Johann Wilhelm musste einer Teilung seiner Gebiete zustimmen. An seine beiden Neffen gingen die abgetrennten Gebiete Sachsen-Coburg und Sachsen-Eisenach, Johann Wilhelm behielt Weimar. Dieser als Erfurter Teilung bezeichnete Vertrag wurde 1572 rechtskräftig. Seit dieser Teilung, der noch viele andere folgen sollten, die in Thüringen schließlich einen Flickenteppich kleinerer und kleinster Staaten entstehen lassen sollten, gab es immer mindestens zwei ernestinische Staaten, seit der Erfurter Teilung spricht man deshalb vom Herzogtum Sachsen-Weimar.

Weitere Landesteilung, das Herzogtum bis zum Beginn des Dreißigjährigen Krieges

Durch die Erfurter Teilung wurde der Besitz Johann Wilhelms auf ein unbedeutendes kleines Territorium (vgl. Operettenstaat, Duodezfürstentum) reduziert, der Herzog starb verbittert 1573. Da bei seinem Tode seine beiden Kinder noch minderjährig waren, wurde das Herzogtum zunächst von einer Regentschaft regiert, die Kurfürst August I. von Sachsen führte. 1586 bestieg sein ältester Sohn, Friedrich Wilhelm I. den herzoglichen Thron. Dieser regierte seit 1591 auch das Kurfürstentum Sachsen als Regent, da dort ebenfalls nur ein minderjähriger Thronfolger vorhanden war, er hielt sich deshalb die meiste Zeit im wesentlich bedeutsameren Kurfürstentum auf und hinterließ im Herzogtum Sachsen-Weimar kaum bemerkenswerte Impulse. 1601 endet seine Regentschaft im Kurfürstentum, Friedrich Wilhelm I. kehrt nach Weimar zurück, stirbt jedoch schon im darauffolgenden Jahr.

Im Herzogtum folgte ihm sein jüngerer Bruder Johann III. Die Söhne des verstorbenen Friedrich Wilhelm I. verlangten von Johann ihren Erbteil, so kam es 1603 erneut zur Landesteilung, das Herzogtum Sachsen-Altenburg wurde von Weimar abgetrennt und den Söhnen Friedrich Wilhelm I. übergeben. Johann war mit Dorothea Maria, einer geborenen Prinzessin von Anhalt verheiratet, mit dieser hatte er elf Kinder.

Johann I. verstarb 1605, da alle seine Kinder zu diesem Zeitpunkt noch minderjährig waren, wurde wiederum eine Regentschaft eingesetzt, die erneut durch den Kurfürsten von Sachsen geführt wurde. 1615 übernahm dann sein ältester Sohn Johann Ernst I., der Jüngere, den herzoglichen Thron.

Das Herzogtum im Dreißigjährigen Krieg, die Söhne Herzog Johanns III.

1617 starb die Herzoginnenmutter Dorothea Maria. Bei ihrer Beerdigung wurde von Johann Ernst dem Jüngeren, seinen Brüdern Wilhelm und Friedrich, seinem Onkel dem Fürsten von Anhalt-Köthen die Fruchtbringende Gesellschaft gegründet, die sich bald zur führenden literarischen Gesellschaft des deutschen Barock entwickeln sollte. Das Herzogtum begann zum ersten Mal auf kulturellem Gebiet in Deutschland eine wichtige Rolle zu spielen.

Die finanziellen Probleme seines Landes gedachte Johann Ernst der Jüngere durch die Verpflichtung eines "Goldmachers" (vgl. Alchemie) zu lösen, dessen Experimente führte zwar nicht zur Umwandlung von gewöhnlichem Metall in Gold, hatte aber zur Folge, dass 1618 das herzogliche Schloss in Weimar bis auf die Grundmauern abbrannte. Zwar begann Johann Ernst sofort mit dem Wiederaufbau, seine finanziellen Probleme und der im gleichen Jahr beginnende Dreißigjährige Krieg führten allerdings dazu, dass das Schloss noch für lange Zeit eine Ruine bleiben sollte.

Nach Kriegsbeginn unterstützte Johann Ernst mit Eifer die protestantische Sache. Er gehörte zu den Heerführern des "Winterkönigs" Friedrich V. von der Pfalz und teilte dessen Niederlage in der Schlacht am Weißen Berg (8. November 1620). Da sich Johann Ernst nach der Schlacht weigert, sich dem Kaiser zu unterwerfen, tritt er als Herzog von Sachsen-Weimar zurück, um nicht den Zorn des Kaisers gegen sein Land zu lenken. Johann Ernst bleibt protestantischer Heerführer, nimmt noch an verschiedenen Schlachten des Krieges teil, und verstirbt schließlich 1626.

Im Herzogtum übernehmen die jüngeren Brüder die Regentschaft, deren ältester besteigt schließlich nach dem Tode Johann Ernsts 1626 als Wilhelm IV. den herzoglichen Thron. Auch dieser engagierte sich zunächst auf protestantischer Seite im Dreißigjährigen Krieg, wird 1631 schwedischer Generalstatthalter von Thüringen und 1632 Generalleutnant der schwedischen Armee, das zweithöchste Amt in der Armee nach dem König. Wilhelms Hoffnungen, durch den Krieg sein Territorium zu vergrößern, erfüllen sich jedoch nicht, zudem geriet er nach dem Tode des schwedischen Königs Gustav II. Adolf in zunehmenden Gegensatz zu dessen Kanzler Oxenstierna, der nach dem Tode des Königs die Leitung der schwedischen Politik übernahm. 1635 tritt er deshalb dem Prager Frieden zwischen dem Kaiser und Kursachsen bei, der Dreißigjährige Krieg ist damit für das Herzogtum Sachsen-Weimar beendet.

Der Dreißigjährige Krieg hatte für Sachsen-Weimar, wie für so viele andere deutsche Länder auch, katastrophale Folgen. Zwar blieb die Hauptstadt Weimar von Kriegshandlungen weitgehend verschont, da sie abgelegen von den großen Heerstraßen lag und sich die Landsknechtsarmeen deshalb kaum dorthin verirrten. Dies führte allerdings dazu, dass viele Menschen nach Weimar flohen, zeitweise beherbergte die Stadt mehr Flüchtlinge als Einheimische. Die Überbevölkerung führte zu Pestepidemien (so z.B. im Jahr 1635). Die ländlichen Gebiete des Herzogtums wurden dagegen stark durch Kriegshandlungen in Mitleidenschaft gezogen, nach Ende des Krieges ließ der Herzog 1642 eine "Landesvisitation" (eine Art Volkszählung) durchführen, die das ganze Ausmaß der Schäden offenbarte. Die Hälfte aller Wohnungen und fast der ganze Viehbestand waren zerstört, zwei Drittel der landwirtschaftlich genutzten Fläche lag brach.

Nach Ende des Krieges ging der Herzog planmäßig an den Wiederaufbau seines Landes. Bereits 1633 hatte er mit der "Kammerordnung" die Verwaltung des Herzogtums reformiert. 1647 erließ er ein herzogliches Patent, dass jedem, der einen durch den Krieg verwüsteten Bauernhof wiederaufbaute und bewirtschaftete eine zweijährige Steuerfreiheit gewährte. Den Wiederaufbau des Weimarer Schlosses konnte er beenden. Auf kulturellem Gebiet leistete er Großes, 1650 wird er Oberhaupt der Fruchtbringenden Gesellschaft, die von Köthen nach Weimar umzieht.

Von seinen weiteren Brüdern ist vor allem Bernhard von Weimar bekannt geworden, einer der größten Heerführer auf protestantischer Seite während des Dreißigjährigen Krieges.

Territoriale Veränderungen des Herzogstums

Während dieser Zeit kam es zu bedeutenden territorialen Veränderungen. 1638 waren die Herzöge von Sachsen-Coburg-Eisenach ausgestorben, ihr Gebiet wurde zwischen Weimar und Sachsen-Altenburg geteilt, zwei Drittel fielen an das Herzogtum Sachsen-Weimar. Das so vergrößerte Herzogtum wurde allerdings fast sofort wieder erneut geteilt. Wilhelm hatte zunächst seine jüngeren Brüder an der Regierung des Herzogtums beteiligen wollen, doch um sich von dieser Verpflichtung zu befreien, werden 1640 für diese die Herzogtümer Sachsen-Eisenach und Sachsen-Gotha abgeteilt. Sein Bruder Albrecht von Sachsen-Eisenach verstarb allerdings bereits 1644 ohne Nachkommen, das Herzogtum Sachsen-Eisenach wurde daraufhin zwischen Weimar und Gotha geteilt, so dass die Hälfte wieder an Weimar zurückfällt.

1583 waren die Grafen von Henneberg-Schleusingen ausgestorben. Da sich Ernestiner und Albertiner nicht über die Erbschaft einigen konnten, wurde die Grafschaft Henneberg zunächst gemeinsam verwaltet. Diese gemeinsame Verwaltung wurde 1660 aufgelöst, der weimarische Anteil der ehemaligen Grafschaft daraufhin mit dem Herzogtum vereinigt.

Niedergang des Herzogtums bis zum Anfall von Eisenach

Herzog Wilhelm IV. starb 1662. Sein ältester Sohn Johann Ernst II. erbte den herzoglichen Thron.

Johann Ernst II. gehört nicht zu bedeutenderen Herrscherpersönlichkeiten auf dem Weimarer Thron. Er war eigentlich nur für seine Jagdleidenschaft berühmt, die Regierung überließ er zum großen Teil seinem Kanzler. Auch die kulturellen Aktivitäten seines Vaters setzte er nicht fort, der Schlossbau wurde eingestellt, die Hofkapelle entlassen, die Fruchtbringende Gesellschaft zog nach Halle um.

1672 kam es erneut zu territorialen Veränderungen im Herzogtum. In diesem Jahr starb die ältere Linie der Herzöge von Sachsen-Altenburg aus (welches ja 1602 aus Sachsen-Weimar hervorgegangen war). Sachsen-Altenburg wurde zwischen Weimar und Gotha aufgeteilt, wobei Sachsen-Weimar ein Viertel erhielt, drei Viertel gingen an Sachsen-Gotha. Da sich Sachsen-Weimar somit geringfügig vergrößerte, ergab sich die Möglichkeit einer neuen Landesteilung, zwischen Herzog Johann Ernst II. und seinen Brüdern, und diese Teilung wurde auch sofort durchgeführt. Eisenach und Jena wurden von Weimar abgeteilt und den beiden Brüdern übergeben, es entstanden so die Herzogtümer Sachsen-Jena (bis 1690) und Sachsen-Eisenach (bis 1741). Da ja ebenfalls noch das aus der Landesteilung von 1640 hervorgegangene Sachsen-Gotha existierte, bestanden somit wieder vier ernestinische Herzogtümer in Thüringen.

Herzog Johann Ernst II. verstarb 1683, seine beiden Söhne Johann Ernst III. und Wilhelm Ernst bestiegen gemeinsam den herzoglichen Thron.

Johann Ernst III. ging als Trinker und Raufbold in die Geschichte ein, der einmal seinen eigenen Kanzler bei einem Wutanfall aus dem Fenster warf. Er wurde deshalb bald von seinem Bruder entmachtet. Obwohl offiziell bis zu seinem Tode regierender Herzog, wurde die weimarische Politik immer mehr von Herzog Wilhelm Ernst bestimmt. Dieser war geprägt von einem strengen Luthertum und einer bigotten Frömmigkeit. Er knüpfte an die kulturellen Leistungen seines Großvaters an, errichtete das Jagdschloss Ettersburg, gründete die Hofkapelle neu und ließ eine Opernbühne anlegen. Johann Sebastian Bach war zeitweise Hoforganist an seinem Hof, von diesem trennte er sich allerdings später im Streit.

1690 starb die Linie der Herzöge von Sachsen-Jena aus, Teile des kleinen Herzogtums fielen daraufhin an Sachsen-Weimar zurück. Als 1707 sein älterer Bruder Johann Ernst III. verstarb, machte er dessen Sohn Ernst August I. zu seinem Mitherzog, ohne diesen jedoch wirklich an der Regierung zu beteiligen. Da Wilhelm Ernst kinderlos starb, trat dieser 1728 seine Nachfolge an.

Ernst August I., der letzte Herzog von Sachsen-Weimar, und zugleich der erste Herzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, ruinierte das Land finanziell völlig. Er unterhielt eine für die finanziellen Möglichkeiten des kleinen Landes völlig überdimensionierte Armee, gab Unsummen für seine Bauwerke aus (u.a. Schloss Belvedere und das Rokokoschloss in Dornburg), war der Jagdleidenschaft verfallen und nannte über 1000 Hunde und 370 Pferde sein eigen. Nachdem seine Frau früh verstorben war, hatte er mehrere Geliebte gleichzeitig. Politisch versuchte er in Sachsen-Weimar den Absolutismus einzuführen und geriet deshalb in Gegensatz zu den Landständen, denen er ihre verbrieften Mitbestimmungsrechte streitig machte.

1741 stirbt die Linie der Herzöge von Sachsen-Eisenach aus, das Herzogtum fällt damit erneut, diesmal dauerhaft an Sachsen-Weimar. Ernst August I. führt für seine Familie das Prinzip der Primogenitur ein, d.h. der jeweils älteste Sohn sollte von nun an das Land ungeteilt erben. Somit wurden weitere Landesteilungen vermieden.

1748 verstirbt der Herzog, sein Sohn Ernst August II. Konstantin übernimmt den Thron.

Mit der weiteren Geschichte des Landes beschäftigt sich der Artikel über das Herzogtum, später Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach.

Herrscherliste

siehe Liste der Herzöge von Sachsen-Weimar.

Literatur

  • Eberhard Schmidt: Das Herzogtum Sachsen - Weimar und die angrenzenden Gebiete im sechzehnten und siebzehnten Jahrhundert 1495-1694, Verlag Rockstuhl, Bad Langensalza, 2003, ISBN 978-3-934748-55-2
  • Marcus Ventzke: Das Herzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach 1775-1783, Verlag Böhlau, Köln, 2004, ISBN 978-3-412-08603-9

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