Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug

Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug
Blick in den Mannschaftsraum eines HLF

Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (kurz: HLF) ist die Bezeichnung für einen Typ deutscher Feuerwehrfahrzeuge verschiedener Größenordnung. Dieser Fahrzeugtyp ist eng mit dem Löschgruppenfahrzeug verwandt und ist wie dieser für eine Gruppe als Besatzung ausgelegt. Wesentlicher Unterschied zum Löschgruppenfahrzeug ist die umfangreiche Ausrüstung für technische Unfallhilfe über die dieses nicht verfügt.

Inhaltsverzeichnis

Aufgabenbereiche

Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge sind die vielfältigsten Fahrzeuge im deutschen Feuerwehrwesen. Sie haben sich aus den Löschgruppenfahrzeugen entwickelt, als die Feuerwehren erkannten, dass sich ihr Einsatzspektrum von der Brandbekämpfung zunehmend zur technischen Hilfeleistung verschiebt und deshalb ihre Löschgruppenfahrzeuge mit zusätzlicher Beladung zur Unfallhilfe ausrüsteten. Bereits vor ihrer Normung waren die HLF somit die vielfältigsten Geräte der Feuerwehr, die für alle denkbaren Einsatzsituationen wie Verkehrsunfälle, Gefahrguteinsätze und natürlich herkömmliche Brandeinsätze Verwendung fanden.

Typen

Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 10/6

Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 10/6

Das Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 10/6 (kurz: HLF 10/6) ist die kleinere Ausführung dieses Fahrzeugtyps. Es ist seit Oktober 2007 zusammen mit dem LF 10/6 in der DIN 14530 Teil 5 genormt. Seine Ausrüstung umfasst einen Wassertank von 600 - 1.000 Litern Inhalt und sowie einen Vorrat von 120 Liter Schaummittel. Im Fahrzeugheck befindet sich eine Feuerlöschkreiselpumpe mit einer Förderleistung von minütlich mindenstens 1000 Liter Wasser bei einem Ausgangsdruck von 10 bar. Weiterhin führt es eine vierteilige Steckleiter und die übliche Beladung zur Brandbekämpfung und Menschenrettung mit. Hinzu kommt noch eine umfangreiche Ausrüstung zur technischen Hilfeleistung, zu der unter anderem ein Rettungsspreizer, eine Rettungsschere, ein Satz Rettungszylinder, ein Stromerzeuger, umfangreiche Beleuchtungsgeräte sowie eine Motorsäge und eine Elektrosäge gehören.

Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 10/10

In Rheinland-Pfalz wurde von den Unfallkassen die Vorgabe erlassen, dass eine Feuerwehr nur noch dann ohne stabile Wasserversorgung einen Innenangriff durchführen darf, wenn sie mindestens 1.000 Liter Wasser an der Einsatzstelle zur Verfügung hat. Aufgrund dieser Vorgabe wurde mit der technischen Weisung Nr. 10 das Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 10/10 (kurz: HLF 10/10) geschaffen, das dem HLF 10/6 entspricht, jedoch eine Mindestankgröße von 1000 Litern hat.

Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20/16

Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20/16

Das Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20/16 (kurz: HLF 20/16) ist die größere Ausführung dieses Fahrzeugtyps und gemeinsam mit dem LF 20/16 in der DIN 14530 Teil 11 genormt. Es verfügt über einen 1.600 bis 2.400 Liter fassenden Löschwassertank, 120 Liter Schaummittelvorrat und 12 kg Löschpulver. Seine Feuerlöschkreiselpumpe kann pro Minute 2.000 Liter Wasser bei einem Ausgangsdruck von 10 bar fördern. Zu seiner umfangreichen Beladung zur Brandbekämpfung gehören auch eine vierteilige Steckleiter, eine dreiteilige Schiebleiter, eine Haken- und eine Klappleiter. Gegenüber dem LF 20/16 verfügt es zudem über eine umfangreichere Beladung zur technischen Unfallhilfe, zu der unter anderem ein Greifzug, ein Trennschleifer, ein hydraulischer Rettungssatz, ein pneumatischer Hebesatz, ein Glasschneider sowie diverse Rüstmaterialien gehören. Darüber hinaus kann das HLf 20/16 mit einer Seilwinde, einer Zusatzbeladung zur Wasserwehr und Absturzsicherung oder mit einer zusätzlichen Tragkraftspritze beladen werden. Das Fahrzeug verfügt über einen Allradantrieb und hat eine zulässige Gesamtmasse von 14,5 Tonnen.

Geschichte

Das Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug ist ein vergleichsweise junger genormter Fahrzeugtyp der deutschen Feuerwehren, der seit seiner Normung 2004 existiert. Zuvor verwendeten viele Feuerwehren eigene Konstruktionen die sich außerhalb der gängigen Normen für Tanklöschfahrzeuge, Tragkraftspritzenfahrzeuge und Löschgruppenfahrzeuge bewegten oder mussten auch für kleinere Einsätze Rüstwagen mitführen. Oft wurden solche Eigenkonstruktionen dann "Hilfeleistungslöschfahrzeug" (HLF) genannt. Die Norm des zunächst allein genormten HLF 20/16 vom November 2004 sollte einen Kompromiss zwischen der alten Norm des LF 16/12 und den ungenormten Sonderkonstruktionen darstellen. Dementsprechend wurde 2007 dann auch das HLF 10/6 geschaffen, das sich an die ehemalige Norm für das LF 8/6 mit Zusatzbeladung für technische Hilfeleistung anlehnt.

siehe auch

Literatur

  • Hamilton: Handbuch für den Feuerwehrmann. Boorberg-Verlag, ISBN 3-415-01705-2
  • Cimolino, Zawadke: Einsatzfahrzeuge für Feuerwehr und Rettungsdienst (Typen). Ecomed Sicherheit, ISBN 3-609-68667-7

Weblinks


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