2. Bildungsweg

2. Bildungsweg

Als Zweiten Bildungsweg bezeichnet man die Bildungsangebote, die Menschen, die den angestrebten Schulabschluss nicht im Normaldurchlauf der Regelschule erworben haben, die Möglichkeit zum nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen geben. An Stelle des Begriffes Zweiter Bildungsweg wird in Kultusministerien auch der Name „Schule für Erwachsene“ (SfE) verwendet.

Inhaltsverzeichnis

Allgemeines

Institutionen wie Abendschulen, Volkshochschulen, Telekolleg, Kollegs, Fernschulen oder die Schule für Erwachsenenbildung Berlin bereiten ihre Schüler auf sogenannte „externe Abschlüsse“ vor oder prüfen ihre Schüler intern. Im Sinne der Chancengleichheit wurden diese Angebote in Deutschland in den 1960ern eingerichtet, um Menschen dadurch neue Möglichkeiten zu geben, eine Ausbildung oder ein Studium zu beginnen. Damit werden Ansätze aus den 1920er Jahren wieder aufgegriffen. Mit der wachsenden Notwendigkeit lebenslangen Lernens wird der Wechsel zwischen aufsteigender allgemein bildender (schulischer) Qualifikation und beruflicher Erfahrung zunehmen, die Bedeutung des Zweiten Bildungswegs stärken und ihm den Charakter der nachträglichen Kompensation versäumter Bildungsanstrengungen nehmen.

Der Begriff der Chancengleichheit wird insofern relativiert, als zwar der zweite Bildungsweg noch frei von Gebühren ist oder durch das BAföG gefördert wird. Jedoch findet danach ein Aussieben statt, aufgrund der Altersgrenze von 30 Jahren (siehe Absatz „Benachteiligung“).

Traditionell ist der Zweite Bildungsweg ein Teil der Erwachsenenbildung, allerdings sind inzwischen auch viele Jugendliche ohne Schulabschluss von Ausbildungsmangel und Arbeitslosigkeit betroffen und auf entsprechende Angebote angewiesen, die sie unter anderem in ausbildungsvorbereitenden Maßnahmen bekommen können. Angesichts dieser Situation unterliegen die auf dem Zweiten Bildungsweg erworbenen Abschlüsse in besonderem Maße dem Bildungsparadox und werden häufig nicht als gleichwertig zu „regulären“ Schulabschlüssen betrachtet.

Förderung

Während der Weiterbildung

Die Förderung durch das BAföG ist möglich. Unterschiede gibt es innerhalb der Schulformen des zweiten Bildungswegs. Während man etwa beim Abendgymnasium erst ab dem vierten Semester elternunabhängiges Schüler-BAföG beantragen kann (dafür aber auch einen im Stundenumfang geringeren Stundenplan hat) kann auf einer Kollegschule bereits ab dem ersten Semester BAföG beantragt werden.

Nach der Weiterbildung

Prinzipiell kann nach Abschluss des zweiten Bildungsweges und bei Aufnahme eines Studiums BAföG beantragt werden.

Benachteiligung

Benachteiligt werden Studenten, die bei Aufnahme eines Studiums über 30 Jahre alt sind. Formulierungen in Krankenkassen-Infos und dem Text des BAföG sind in Bezug auf den zweiten Bildungsweg widersprüchlich, insofern dieser lediglich berücksichtigt wird, wenn der Student das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ist dies der Fall

  • muss der volle Krankenkassenbeitrag gezahlt werden
  • wird das BAföG nur auf besonderen Antrag gewährt
  • wird in einem Master-Studiengang keine Leistung nach dem BAföG gewährt

Nach Aussage des Presseprechers des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ist das BAföG eine „jugendpolitische Maßnahme. Es dient nicht dazu, Weiterbildung oder lebenslanges Lernen zu fördern“. Es bleibe bei der jetzigen Regelung, auch für die so genannten konsekutiven Studiengänge.[1]

Möchte jemand aber etwa ein Lehramtsstudium aufnehmen, muss er tunlichst darauf achten, bei Aufnahme des Master-Studiengangs, welcher den elementaren Bestandteil eines Lehramtsstudiums bildet, noch keine 30 Jahre alt zu sein.

Geht man davon aus, dass der Besuch des zweiten Bildungsweges 3½ Jahre dauert und zusätzlich drei Jahre für einen Bachelorstudiengang eingeplant werden müssen, muss man spätestens mit 23½ Jahren beginnen, wenn man auf die Förderung eines Masterstudiengangs durch das BAföG angewiesen ist. Die 3½ Jahre für das Abitur können allerdings unter Umständen verkürzt werden durch Bestehen der Aufnahmeprüfung und dadurch mögliches Überspringen des halbjährigen Vorkurses oder späteren Quereinstieg, der möglich sein kann, wenn die 11. Klasse bereits besucht wurde. Der Schulbesuch kann aber auch durch Wiederholung eines Jahrgangs länger dauern.

International

In Österreich haben Aufbauschulen sowie Schulen für Berufstätige die Aufgaben des Zweiten Bildungsweges. In der Schweiz existieren ebenfalls Abendschulen für Berufstätige.

Quellen

  1. Artikel im Webwecker vom 8. März 2006

Siehe auch

Fernschule, Volkshochschule, Erwachsenen- und Weiterbildung, Telekolleg, Kolleg, Abendgymnasium, Abendrealschule, Abendhauptschule, Schule für Erwachsenenbildung, Technische Oberschule, Berufsaufbauschule, Berufsoberschule

Weblinks


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