Alte Maße und Gewichte (Preußen)

Alte Maße und Gewichte (Preußen)

In der kulmische Handfeste vom 28. Dezember 1233 führte der Deutschorden in Ostpreußen und Pommern das sogenannte kulmische Maß amtlich ein. Es handelte sich dabei um ein, in Mitteleuropa sehr weit verbreitetes Längenmaß von gut 288 mm. Es galt bis 1577. Durch die Verordnung vom 27. Februar 1577 trat ein modifiziertes Maß in Kraft, das bis 1721 verbindlich war. Danach galt das sogenannte oletzkoische Maß.

In der Praxis wurden die verschiedenen Maßwechsel aber nicht immer und überall nachvollzogen. So gestand ein Edikt von 1755 den „adeligen, kölmischen Frei- und Schatull-Gütern“ zu, weiterhin das neukulmische Maß zu verwenden. Auf den königlichen Bauerngütern galt das oletzkoische Maß, während die königlichen Domänen bereits 1755 das magdeburgische Maß einführten, das ab 1793 in ganz Preußen verbindlich wurde.

Am 16. Mai 1816 wurde in Preußen ein neues Maß- und Gewichtssystem eingeführt.[1]

Inhaltsverzeichnis

Preußische Maße (1755–1872)

Beim sogenannten magdeburgischen Maß handelt es sich eigentlich um den sogenannten Rheinfuß, der in weiten Teilen Westdeutschlands galt.
Außerdem wollte man 1755 – wie oft üblich – die alte Elle nicht aufgeben. Die alte Berliner Elle ist aber mit dem Rheinfuß nur sehr entfernt verwandt.

0800 Teile: Der heutige theoretische Wert des Rheinfußes = 313,6000 mm, das heißt 16:15 bzgl. des attischen Fußes zu 294,0000 mm.
1701 Teile: Der heutige theoretische Wert der Berliner Elle = 666,7920 mm, das heißt 36:16 bzgl. des römischen Fußes zu 296,3520 mm.
 
Der Rheinfuß ist also vom attischen Fuß abgeleitet. Er steht aber auch im Verhältnis 24:25 zum alten französischen Fuß, vor dem Maßwechsel
Colberts im Jahr 1668, zu 326⅔ mm. Die Berliner Elle, ihrerseits, misst 36 römische Digiti. Sie ist also die Doppelpygme zum römischen Fuß.
 
0800 Teile: Der gesetzliche Wert des preußischen Fußes ≤ 313,8535 mm, also circa 0,0808 % mehr als der moderne theoretische Wert.
1700 Teile: Der gesetzliche Wert der preußischen Elle ≤ 666,9387 mm, also circa 0,0220 % mehr als der moderne theoretische Wert.
 
Bei der Festsetzung des preußischen Fußes ging man von 139,13 Pariser Linien aus. Die eigentliche Ratio zur Berliner Elle, realiter 800:1701,
wurde entweder nicht korrekt erkannt oder bewusst auf 8:17 reduziert - um den Preis, die hohe, unhandliche Primzahl 17 einzuführen.

Längenmaße

Preußische Elle und Fuß am Rathaus Bad Langensalza.
Längenmaße, duodezimal  (ab 1755):     Längenmaße, dezimal  (ab 1816):  
 Linie ≥  0,21795 cm   1/144     Die Linie kommt im dezimalen System nicht mehr vor.  
 Zoll ≤  2,615446 cm  1/12      Zoll ≤  3,7662 cm  1/100  
 Fuß ≤  31,38535 cm 1            Fuß ≤  37,66242 cm  1/10  
 Elle ≤  66,69387 cm  17/8      Die Elle kommt im dezimalen System nicht mehr vor.  
 Klafter ≥  1,883121 m 6     Das Klafter kommt im dezimalen System nicht mehr vor.  
 Lachter   ≤  2,09236 m  80/12      Das Lachter kommt im dezimalen System nicht mehr vor.  
 Rute ≥  3,766242 m 12      Rute ≤  3, 766242 m 1  
 Meile ≤  7,532484 km 24000      Meile   ≤  7,532484 km     2000     

In Anlehnung an das neue französische metrische System wurden im Jahr 1816 die Maße dezimalisiert. Rute sowie Meile blieben hier gleich, die kleineren Einheiten wurden dabei aber einfach durch zehn geteilt.

Die dezimale Längenmaßeinteilung konnte sich aber nie wirklich durchsetzen. So blieben die Längenmaße bis zur Einführung des metrischen Systems duodezimal. Lediglich im staatlichen Vermessungswesen ist die Anwendung des Gesetzes von 1816 belegt.

Flächenmaße

 Quadratfuß ≥  9,850 dm²  1 / 144
 Quadratrute   ≤  14,185 1
 Morgen ≥  25,532 a       180      
 Hufe ≤  7,660 ha       5400      

Volumenmaße

Es muss zwischen zwei verschiedenen Hohlmaßen unterschieden werden, vor und nach 1816:

 
Hohlmaße, allgemein  (bis 1816):     Hohlmaße, allgemein  (ab 1816):  
  Kubikzoll ≤  18,287 ml   1       Kubikzoll ≥  17,891 ml   1  
  Stof ≥  1,170 l   64                                 Stof ≥  1,145 l   64  
  Kubikfuß ≥  31,699 l   1728       Kubikfuß ≤  30,916 l   1728  
Vor 1816 wurde der Stof, gleich vier Zoll im Kubik, (oft auch Quart genannt,) nicht vom magdeburger Fuß hergeleitet, sondern vom Pous metrios, der auch als österreichischer Fuß bekannt ist.
Die Quellen[2] geben dem alten Stof 1,1703406 Liter, was einer halben Spanne zu 1,0538305 Dezimeter entspricht, bzw. einem Fuß von 316,149145 mm; also nur 0,02 % mehr bzw. etwa 68½ µm länger als der offizielle Wert des österreichischen Fußes.
  Kummen ≤  0,742    24  × 1728  
  Kubikklafter *   ≤  3,339    108  × 1728  
  Schachtrute ≤  4,452    144  × 1728  
  Achtel ≤  6,678    216  × 1728  
  Haufen ≥  15,025    486  × 1728  
  Kubikrute ≤  53,423    1728  × 1728  
 
Hohlmaße, flüssig  (bis 1816):     Hohlmaße, flüssig  (ab 1816):  
  Ösel ≥  0,585 l  1 / 128     Der Ösel wurde 1816 in Preußen abgeschafft.  
  Flasche ≥  0,936 l  1 / 80       Flasche ≤  0,878 l  1 / 80  
  Stof ≥  1,170 l  1 / 64       Stof ≥  1,145 l  1 / 60  
  Anker ≤  37,451 l 1 / 2       Anker ≤  34,351 l 1 / 2  
  Eimer ≤  74,902 l 1             Eimer ≤  68,702 l 1  
  Ohm ≤  149,804 l 2       Ohm ≤  137,404 l 2  
  Oxhoft ≥  224,705 l 3       Oxhoft ≤  206,106 l 3  
  Fuder ≤  898,822 l     12            Fuder ≥  824,422 l     12       
 
Hohlmaße, flüssig, Bier  (bis 1816):     Hohlmaße, flüssig, Bier  (ab 1816):  
  Ösel ≥  0,585 l      1 / 384         Der Ösel wurde 1816 in Preußen abgeschafft.  
  Stof ≥  1,170 l  1 / 192       Stof ≥  1,145 l     1 / 200      
  Öhmchen     ≥  28,088 l 1 / 8     Das Öhmchen wurde 1816 in Preußen abgeschafft.  
  Tonne ≤  1,124 hl 1 / 2       Tonne ≥  1,145 hl  1 / 2  
  Fass ≥  2,247 hl 1                 Fass ≥  2,290 hl 1  
  Kufe ≥  4,494 hl 2       Kufe ≥  4,580 hl 2  
  Gebräude ≥  41,447 hl 18       Gebräude     ≥  41,221 hl 18  
 
Hohlmaße, fest  (bis 1816):     Hohlmaße, fest  (ab 1816):  
  Stof ≥  1,170 l  1 / 48       Stof ≥  1,145 l  1 / 48  
  Metze ≥  3,511 l  1 / 16       Metze ≥  3,435 l  1 / 16  
  Viertel ≥  14,044 l  1 / 4       Viertel ≥  13,740 l  1 / 4  
  Scheffel ≥  56,176 l 1       Scheffel ≤  54,961 l 1  
  Tonne ≥  224,705 l 4       Tonne ≤  219,846 l 4  
  Malter ≥  6,741 hl 12       Malter ≤  6,560 hl 12  
  Wispel ≥  13,482 hl 24       Wispel ≤  13,191 hl 24  
  Last ≤  33,706 hl     60           Last ≤  32,977 hl     60      
   
* Das sog. Kubikklafter ist eigentlich nur ein halbes Kubikklafer.
 

Gewichtsmaße

Bis 1840 das „Berliner kölnische Pfund“:     Ab 1840 galt das Zollpfund zu 500 Gramm:
(Siehe hier Grangewichte weiter unten.)      
      Korn ≤  41,667 mg      1 / 12 000    
  Heller  ≤  457,555 mg      1 / 1024           Zent ≤  416,667 mg  1 / 1 200
  Pfennig  ≥  0,915 g  1 / 512     Das Pfenniggewicht wurde 1840 in Preußen abgeschafft.
  Quentchen  ≥  3,660 g  1 / 128       Quentchen  ≤  4,167 g  1 / 120
  Lot ≤  14,642 g  1 / 32       Lot ≤  16,667 g  1 / 30
  Unze ≤  29,284 g  1 / 16     Die Unze wurde 1840 in Preußen abgeschafft.
  Mark 234,268 g  1 / 2     Das Markgewicht wurde 1840 in Preußen abgeschafft.
  Pfund 468,536 g 1                 Pfund 500 g 1
  Leichter Stein ≤  5,154 kg 11     Die beiden Steingewichte, 1840 in Preußen abgeschafft.
  Schwerer Stein ≤  10, 308 kg 22    
  Zentner ≤  51,539 kg 110       Zentner 50 kg 100
 
Im Schiffstransport das Schiffspfund zu 280 Pfund:      
  Liespfund ≤  6,560 kg  1 / 20     Das Liespfund wurde 1840 in Preußen abgeschafft.
  Schiffspfund ≥  131,190 kg 1           Das Schiffspfund wurde 1840 in Preußen abgeschafft.
  Schiffslast ≥  1,574 t 12       Schiffslast 2,000 t 4 000
 
Juweliergewichte nach der alten Berliner Mark:     Juweliergewichte nach der Vereinsmark:
  Teil ≤  3,2172 mg  1 / 16       Teil ≥  3,2115 mg  1 / 16
  Gran ≥  51,4749 mg 1       Gran ≤  51,3843 mg 1
  Karat ≥  205,8996 mg     4           Karat ≤  205,5371 mg     4    

Die deutschen Goldschmiede und Juweliere wogen in Gran, wobei 640 Gran genau neun kölnischen Quentchen entsprachen.
Der Wert der kölnischen Mark im Zollverein war 233,8555 g. Das Gran wog dann (233 855,5 ÷ 64 ÷ 640 × 9 =) 51,384.265 mg.

Alte preußische Längen- und Flächenmaße

Das alt-kulmische Maß

Alt-kulmisches Maß von 1233:

  Zoll   21,01 mm  1 / 12
  Fuß   288,12 mm 1
  Elle   0,57624 m 2
  Klafter   1,72872 m 6
  Rute   4,3218 m 15
  Meile   7,77924 km       27 000      

Der kulmische Fuß wurde oft auch „Schuh“ genannt.

Ableitung: Der alt-kulmische Fuß ist in der Fachliteratur auch als das sogenannte „Baumaß“ bekannt.
Es erfreute sich in vielen Teilen Europas weiter Verbreitung. Seine Ratio zum römischen Fuß ist 35:36.

Das neu-kulmische Maß

Die neu-kulmische Maß von 1577 steht zum der alt-kulmischen Maß in der Ratio 64:63.
Daher beträgt die neue kulmische Rute  (4,3218 ÷ 63 × 64 =)  4,3904 Meter.

Das oletzkoische Maß

Das oletzkoische Maß von 1721 steht zum der alt-kulmischen Maß in der Ratio 27:28.
Somit misst die Oletzkoische Rute also  (4,3218 ÷ 28 × 27 =)  4,16745 Meter.

Einzelnachweise

  1. Johann Friedrich Hauschild, Georg K. Chelius, Vergleichungstafeln der Gewichte verschiedener Länder und Städte: Nebst der neuesten Verordnungen und Untersuchungen über Maße u. Gewichte, wie auch mehreren Beiträge zur Berichtigung der Gewichtskunde, Verlag der Jägerschen , Frankfurt am Main 1836, S. 112
  2. Christian Noback und Friedrich Noback:  „Taschenbuch der Münz-, Maass- und Gewichts-Verhältnisse“, Leipzig 1851, S. 121.

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