Altersgrenze

Altersgrenze

Als Altersgrenze bezeichnet man das Lebensalter, bis zu dem oder ab dem ein bestimmtes Ereignis stattfinden kann oder bestimmte Rechte (zum Beispiel Schutzrechte) gelten.

Altersgrenzen im deutschen Beamtenrecht

Im deutschen Beamtenrecht gibt es beispielsweise folgende Altersgrenzen:

  • das Lebensalter, in dem ein Beamter oder Angestellter in den Ruhestand versetzt wird. Die Altersgrenze wurde in Deutschland 1923 eingeführt. Anlass war der wirtschaftliche Druck der französischen Ruhrbesetzung. Für Bundesbeamte legt das Bundesbeamtengesetz derzeit die Altersgrenze auf die Vollendung des 67. Lebensjahres fest, wobei Übergangsvorschriften für Geburtsjahrgänge bis einschließlich 1963 bestehen.
  • das Lebensalter, bis zu dem eine Einstellung als Beamter möglich ist. Diese Altersgrenze ist in die Kritik geraten, da sie eine Form der Altersdiskriminierung darstelle und zum Beispiel den beruflichen Wiedereinstieg von Frauen nach Kindererziehungszeiten behindere. So ist beispielsweise diese Altersgrenze der Europäischen Kommission, die bei 45 Jahren lag, seit dem 10. April 2002 aufgehoben.

Literatur

  • Eine Verwaltung im Dienst einer halben Milliarde europäischer Bürger. Personalreform der Europäischen Kommission (PDF) (siehe Seite 7)

Siehe auch


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Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Altersgrenze — Altersgrenze …   Deutsch Wörterbuch

  • Altersgrenze — Höchstalter * * * Ạl|ters|gren|ze 〈f. 19〉 bestimmtes Lebensalter, mit dessen Erreichen Arbeitnehmer zwangsweise in den Ruhestand versetzt werden ● die Altersgrenze erreichen * * * Ạl|ters|gren|ze, die: 1. Lebensalter, mit dessen Erreichen… …   Universal-Lexikon

  • Altersgrenze — Ạl·ters·gren·ze die; 1 das Alter, ab dem man etwas tun oder nicht mehr tun darf / kann <eine Altersgrenze festlegen>: Die Altersgrenze für das aktive Wahlrecht liegt bei 18 Jahren 2 das Alter, ab dem man (normalerweise) eine Rente oder… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Altersgrenze — die Altersgrenze, n (Aufbaustufe) Lebensalter, bis zu dem, oder ab dem, ein bestimmtes Ereignis stattfinden kann Beispiele: Er hatte die Altersgrenze für die Rente gerade erreicht. Die obere Altersgrenze liegt bei 40 Jahren …   Extremes Deutsch

  • Altersgrenze — I. Allgemein:⇡ Lebensalter. II. Sozialversicherung:⇡ Flexible Altersgrenze, ⇡ Altersrente. III. Betriebliche Altersversorgung:§ 6 ⇡ Betriebsrentengesetz (BetrAVG). IV. Beamtenrecht:Lebensalter, in dem Beamte auf Lebenszeit kraft Gesetzes in den… …   Lexikon der Economics

  • Altersgrenze — Ạl|ters|gren|ze …   Die deutsche Rechtschreibung

  • flexible Altersgrenze — flexible Altersgrenze,   in der gesetzlichen Rentenversicherung Bezeichnung für die Vorverlegung der Altersrente um drei Jahre vor die Regelaltersrente (§ 41 SGB VI) …   Universal-Lexikon

  • flexible Altersgrenze — I. Personalwirtschaft:⇡ Arbeitszeitflexibilisierung, ⇡ Arbeitszeitmodelle. II. Beschäftigungspolitik:⇡ Arbeitszeitpolitik. III. Gesetzliche Rentenversicherung:Möglichkeit, bereits vor Vollendung des 65. Lebensjahres ⇡ Altersrente zu beziehen,… …   Lexikon der Economics

  • vorgezogene Altersgrenze — ⇡ Altersrente …   Lexikon der Economics

  • Höchstalter — Altersgrenze * * * Höchst|al|ter, das: in einem bestimmten Zusammenhang höchstes [mögliches] Alter: das H. für den Eintritt in diese Firma ist 45 Jahre. * * * Höchst|al|ter, das: in einem bestimmten Zusammenhang höchstes [mögliches] Alter: das H …   Universal-Lexikon

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