Altersvorsorge-Sondervermögen

Altersvorsorge-Sondervermögen

Altersvorsorge-Sondervermögen (AS-Fonds) sind eine seit April 1998 in Deutschland zugelassene Form von Investmentfonds, die speziell für die Altersvorsorge aufgelegt werden.

Die Altersvorsorge-Sondervermögen wurden vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI) als eine Alternative zu Kapitallebensversicherungen geschaffen. Der Gesetzgeber hat sich aber nicht zu einer Förderung bewegen lassen. Damit unterschieden sich diese Fonds letztlich kaum von anderen Mischfonds oder Dachfonds mit einer ähnlichen Anlagestrategie. Die Anzahl der Fonds und ihr Volumen ist in den letzten Jahren rückläufig. Das investierte Geld der Anleger kann in Aktien, verzinslichen Wertpapieren, Immobilien oder Beteiligungen angelegt werden. Zusätzlich zu den gesetzlichen Auflagen für Investmentfonds müssen die AS-Fonds weitere Rahmenbedingungen einhalten, damit Sie die Bezeichnung „Altersvorsorge-Sondervermögen“ tragen dürfen.

Inhaltsverzeichnis

Gesetzliche Rahmenbedingungen für AS-Fonds

Damit sich ein Fonds „Altersvorsorge-Sondervermögen“ nennen darf, müssen die Anbieter eine Reihe von gesetzlichen Rahmenbedingungen einhalten. Die gesetzlichen Bestimmungen für "Altersvorsorge-Sondervermögen" finden sich in den §§ 87-90 Investmentgesetz. Diese Vorschriften gehen um einiges weiter als die Vorschriften, die für die übrigen Investmentfonds gelten. Zu diesem Zweck wurden die für deutsche Fonds geltenden Vorschriften im Gesetz über Kapitalanlage-Gesellschaften (KAGG), abgelöst durch das Investmentgesetz (InvG), entsprechend ergänzt. Nachfolgend werden einige Eckpunkte der gesetzlichen Vorgaben genannt:

  • Mindestens 51 % des Fondsvermögens muss investiert werden. Der Rest kann als Barreserve gehalten werden.
  • Der Anteil von Aktien und Beteiligungen muss mindestens 21 % und darf höchstens 75 % betragen.
  • Der Anteil an Immobilien darf höchstens 30 % betragen.
  • Höchstens 30 % des Fondsvermögens darf einem Währungskursrisiko unterliegen.
  • Investitionen in Derivate (Optionen, Futures) sind nur zur Absicherung, nicht aber zur Spekulation erlaubt.
  • Gewinne werden nicht ausgeschüttet, sondern werden sofort reinvestiert (thesauriert).
  • Die Investmentgesellschaft ist verpflichtet, neben Einmalanlagen auch Sparpläne anzubieten.
  • Es müssen Sparpläne mit einer Laufzeit über mindestens 18 Jahre oder bis zum 60. Lebensjahr angeboten werden.
  • Der Anleger muss regelmäßig, mindestens einmal jährlich, Fonds-Anteile in beliebiger Höhe kaufen. Der Vertrag kann jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende gekündigt werden, bei Arbeitslosigkeit oder Erwerbsunfähigkeit verkürzt sich die Frist auf 4 Wochen zum Monatsende.
  • Die Investmentgesellschaft muss nach Ablauf von 75 % der vereinbarten Laufzeit den kostenlosen Umtausch der Fondsanteile in andere Fondsanteile anbieten, die einer geringeren Wertschwankung unterliegen (z. B. Umtausch in Rentenfonds, Geldmarktfonds).
  • Die Investmentgesellschaft ist verpflichtet, Auszahlungspläne für die Zeit nach dem Ablauf der vereinbarten Laufzeit anzubieten. Der Sparer kann sich entscheiden, ob er das angelegte Kapital in einer Summe oder in (verzinsten) Raten ausgezahlt haben möchte. Der letztere Fall wird als Verrentung bezeichnet.

Sicherheit

Die Anlage in AS-Fonds ist den normalen Wertschwankungen unterworfen, die z. B. bei Wertpapieren oder Immobilien üblich sind. Daher schwankt der Wert des in den Fonds investierten Vermögens ständig. Wer zum falschen Zeitpunkt Fondsanteile verkauft, kann eventuell Teile seines investierten Kapitals verlieren. Dieses Risiko nimmt in der Regel mit der Dauer der Anlage ab. Die Gebühren, die beim Kauf von Fonds-Anteilen anfallen, sind immer verloren.

AS-Fonds bieten keine Garantie für eine bestimmte Rendite oder ein bestimmtes Vermögen am Ende der Laufzeit. Durch schlechtes Fondsmanagement kann die Rendite eines AS-Fonds gering ausfallen, auch eine negative Rendite ist möglich. Die Sicherheit und Rendite eines AS-Fonds hängt im Wesentlichen vom Anlage-Schwerpunkt des Fonds ab. Daneben entscheidet die Fähigkeit und Qualität des Fondsmanagements über den Erfolg oder Nichterfolg eines AS-Fonds.

Anlage-Schwerpunkt

AS-Fonds können entweder spekulativ oder konservativ ausgerichtet sein. Mischformen sind jedoch möglich.

Beispiel für einen spekulativen AS-Fonds
  • 75 % Aktien
  • 25 % (fest)verzinsliche Wertpapiere
Beispiel für einen konservativen AS-Fonds
  • 21 % Aktien
  • 30 % Immobilien
  • 49 % (fest)verzinsliche Wertpapiere

Steuerliche Behandlung

  • Die Einzahlungen in den Fonds können nicht steuerlich geltend gemacht werden.
  • Haben die Bestrebungen Erfolg, dass Einzahlungen in den Fonds doch steuerlich geltend gemacht werden können, bedeutet dies nicht automatisch einen Vorteil. Ist im Einzelfall der Vorsorge-Höchstbetrag bereits ausgeschöpft, wird keinerlei Steuerminderung erzielt. Deshalb können konkrete Effekte nur unter Berücksichtigung der letzten Steuerbescheide beurteilt werden.
  • Die steuerpflichtigen Erträge müssen versteuert werden, wenn sie den Sparer-Pauschbetrag überschreiten.

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