Altholzentsorgung

Altholzentsorgung
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Seit Verabschiedung der Altholzverordnung im Sommer 2003 gelten strengere Vorschriften für Holzabfälle aus Bau- und Abbrucharbeiten. Bau- und Abbruchhölzer dürfen nicht mehr deponiert werden.

Bei vielen Baumaßnahmen muss Altholz entsorgt werden. Größere Mengen fallen insbesondere dann an, wenn ganze Holzkonstruktionen erneuert werden müssen, etwa bei Dächern oder Fassaden, wo zunächst die alte Konstruktion entfernt werden muss. Aber auch zahlreiche Baustoffe werden mit Holzverpackungen geliefert. Darüber hinaus fällt bei der Erstellung neuer Holzkonstruktionen und Betonschalungen sowie sonstiger Hilfskonstruktionen aus Holz auf nahezu jeder Baustelle eine Menge Verschnittholz an. Experten schätzen, dass in Deutschland jedes Jahr rund 3,2 Millionen Tonnen Holz auf Baustellen anfallen. Das sind rund 40 Prozent des gesamten Altholzaufkommens in Höhe von acht Millionen Jahrestonnen. Von den 3,2 Millionen Tonnen wurden – so vorsichtige Schätzungen – in den vergangenen Jahren maximal 2,8 Millionen Tonnen von Entsorgungsunternehmen erfasst. Damit durch unsachgemäße Altholzentsorgung keine Gefahren für die Umwelt entstehen, hat die Bundesregierung im August 2002 die Altholzverordnung (AltholzV) erlassen. Sie gilt seit März 2003 für alle Erzeuger und Besitzer von Altholz, alle Betreiber von Altholzverwertungs- oder -beseitigungsanlagen sowie für alle öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und beauftragte Dritte.

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