Immatrikulieren

Immatrikulieren

Die Einschreibung oder Immatrikulation an einer Hochschule ist ein Verwaltungsvorgang, bei dem eine Person als Student an der Hochschule aufgenommen und damit Mitglied dieser Hochschule wird. Die Immatrikulation erfolgt beim Studierendensekretariat oder Immatrikulationsamt einer Hochschule, der Student wird dann in der Universitätsmatrikel geführt. In Österreich ist zusätzlich zur einmaligen Zulassung zum Studium (Immatrikulation) auch für jedes Semester eine Inskription für das jeweilige Studium erforderlich.

Gegensatz: Exmatrikulation - das Verlassen der Hochschule

Inhaltsverzeichnis

Voraussetzungen

Um an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert werden zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Wichtigste Voraussetzung ist die Hochschulreife: Für ein Studium an einer Universität wird die Allgemeine Hochschulreife (das Abitur), für ein Studium an einer Fachhochschule mindestens die Fachhochschulreife benötigt. In fast allen Bundesländern Deutschlands bestehen landesspezifische Regelungen, die (in Ausnahmefällen) auch ein Studium ohne Abitur ermöglichen.

In Österreich benötigt man für die Studienzulassung eine Matura (Abschluss einer höheren Schule) oder eine Studienberechtigung, die mit der Studien­berechtigungsprüfung erworben wird.

Unterlagen

Die Hochschulen verlangen teils unterschiedliche Unterlagen und Nachweise, die bei der Immatrikulation vorzulegen sind. Diese können sein:

  • Gültiger Personalausweis, Reisepass oder entsprechender Identitätsnachweis, und Nachweis der Staatsangehörigkeit
  • Die Hochschulzugangsberechtigung: Abitur, Nachweis der Fachhochschulreife (Deutschland), Reifezeugnis und Abschlusszeugnis des letzten Schuljahres (Österreich)
  • Der Nachweis der Krankenversicherung (Deutschland)
  • Der Nachweis, dass der Sozialbeitrag gezahlt wurde (Deutschland)
  • Bei der Immatrikulation für zulassungsbeschränkte Fächer: Der Zulassungsbescheid, siehe Numerus Clausus (Deutschland)
  • Bei ausländischen Studenten: Der Nachweis über ausreichende Kenntnisse in der deutschen (bzw jeweiligen Landes-)Sprache, Österreich zusätzlich: Nachweis der Erfüllung sämtlicher Erfordernisse, die im Ausstellungsstaat des Reifezeugnisses für das gewählte Studium zusätzlich zum Reifezeugnis erforderlich sind
  • Bei Hochschulwechsel: der Nachweis der Exmatrikulation der zuletzt besuchten Hochschule, also Abgangsbescheinigung samt Studienbuch und Ausweis dieser Hochschule
  • Bei Studienfächern mit Eignungsfeststellung (z. B. Sport, Kunst, Musik, Architektur, Design): Der Nachweis über den erfolgreich bestandenen Eignungstest
  • Eventuell ein Führungszeugnis, das rechtzeitig beim Bürgeramt beantragt werden muss oder ein Nachweis über die erfolgte Beantragung (Deutschland)
  • Ein oder mehrere Passbilder (etwa für Studierendenausweis und Studienbuch)

Beratung

Für die Aufnahme eines Hochschulstudiums beraten

Weblinks

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  • immatrikulieren — Vsw Matrikel …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • immatrikulieren — V. (Aufbaustufe) jmdn. als Student einer Hochschule aufnehmen Beispiele: Im vorigen Jahr wurden an der Universität 3000 neue Studenten immatrikuliert. Gestern habe ich mich im Fach Zahnmedizin immatrikuliert …   Extremes Deutsch

  • immatrikulieren — anmelden (Universität); einschreiben * * * im|ma|tri|ku|lie|ren [ɪmatriku li:rən]: a) <tr.; hat in die Liste der Studierenden einer Hochschule aufnehmen: die Universität immatrikuliert jedes Jahr 3 000 Studierende. b) <+ sich> sich in… …   Universal-Lexikon

  • immatrikulieren — sich immatrikulieren sich anmelden, sich einschreiben, sich eintragen lassen, sich registrieren lassen; (österr.): inskribieren. * * * immatrikulieren,sichsichanderHochschule/Universitätanmelden/einschreiben/eintragen;österr.:sichinskribieren …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • immatrikulieren — im·mat·ri·ku·lie·ren; immatrikulierte, hat immatrikuliert; Admin (geschr); [Vt] 1 jemanden immatrikulieren jemanden als Student an einer Hochschule aufnehmen; [Vr] 2 sich immatrikulieren sich als Student an einer Hochschule anmelden ≈ sich… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • immatrikulieren — im|ma|tri|ku|lie|ren auch: im|mat|ri|ku|lie|ren 〈V.〉 in die Matrikel der Hochschule aufnehmen; sich (an einer Hochschule) immatrikulieren lassen [Etym.: <in…1 + Matrikel] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • immatrikulieren — Immatrikulation, immatrikulieren ↑ Matrikel …   Das Herkunftswörterbuch

  • immatrikulieren — im|ma|tri|ku|lie|ren <aus gleichbed. mlat. immatriculare, vgl. ↑in...u. vgl. ↑Matrikel>: 1. a) in die Matrikel (1) einer Hochschule aufnehmen; Ggs. ↑exmatrikulieren; b) sich : seine endgültige Anmeldung im ↑Sekretariat einer Universität… …   Das große Fremdwörterbuch

  • immatrikulieren — im|ma|t|ri|ku|lie|ren …   Die deutsche Rechtschreibung

  • anmelden — immatrikulieren; einschreiben; einsteigen; einloggen; registrieren; authentifizieren; einreichen * * * an|mel|den [ anmɛldn̩], meldete an, angemeldet <tr.; hat: 1. a) jmds. Kommen ankündigen …   Universal-Lexikon

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